Am Stammtisch in der Provinz erzählt jeder irgendetwas über die Immigration, und manches davon hält sich erstaunlich zäh. Zum Beispiel dies: Wer mit seiner Frau im Haus wohnt und für ein paar Tage nach Pattaya oder auf Koh Samui fährt, müsse sich nach der Rückkehr bei der Einwanderungsbehörde neu anmelden. Ich habe die Regeln zur TM30 im Wortlaut nachgelesen, und das Ergebnis hat mich dann doch ein wenig überrascht.
Das Gerücht aus dem Dorf
Die Geschichte geht meist so: Der Ausländer fährt für ein langes Wochenende ans Meer, übernachtet im Hotel und kommt zurück ins Haus der Familie. Jetzt, so heißt es, habe er den Wohnsitz sozusagen verlassen, also müsse er sich wieder melden, sonst gebe es Ärger bei der nächsten Verlängerung.
Als Quelle dient in der Regel ein Bekannter, dessen Bekannter das so am Schalter erlebt haben will. Ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht, denn bei dem Thema werden zwei verschiedene Pflichten gern durcheinandergeworfen: die der Hausherrin und die des Reisenden selbst.
Die Antwort: Meist ein Mythos
Nach dem Wortlaut der amtlichen Regelung muss die Hausherrin nicht neu melden, wenn der Ausländer nur vorübergehend woanders übernachtet und danach in dasselbe Haus zurückkehrt, solange der bei der Anmeldung angegebene Aufenthaltszeitraum noch läuft.[1] Für den Normalfall ist das Gerücht also falsch.
Ganz erledigt ist die Sache trotzdem nicht. Im Gesetz selbst steht eine zweite Pflicht, die den Reisenden persönlich betrifft, und die Praxis in den einzelnen Büros ist nicht überall dieselbe. Dazu komme ich weiter unten, Stück für Stück und ohne Aufregung.
TM30: Wer meldet da eigentlich wen?
Die TM30 ist keine Meldung des Ausländers über sich selbst. Nach Section 38 des Einwanderungsgesetzes meldet der Hausherr, der Eigentümer oder Besitzer der Unterkunft oder der Hotelmanager den Gast binnen 24 Stunden bei der zuständigen Einwanderungsbehörde.[2]
Hausherr ist laut Gesetz der Hauptbesitzer des Hauses, auch als Mieter, und wer das im Einzelfall ist, richtet sich nach dem Melderecht. In vielen Thai-Haushalten ist es die holde Gattin. Der Mann füllt das Formular also nicht selbst aus, braucht aber den Beleg, sobald er bei der Immigration vorspricht.[3]
Die Regelung vom Juni 2020
Die Stelle, auf die es ankommt, steht in einer Regelung des Polizeichefs, veröffentlicht in der Royal Gazette am 16. Juni 2020 und seit dem 30. Juni 2020 in Kraft.[1] Sie hebt die ältere Vorschrift vom 25. Mai 1979 auf und regelt die Meldung der Hausherren neu.
Der Kern ist Ziffer 2.2: Hat der Hausherr den Ausländer einmal gemeldet und übernachtet dieser danach vorübergehend anderswo, braucht es bei der Rückkehr in dieselbe Unterkunft keine neue Meldung, solange der gemeldete Zeitraum nicht abgelaufen ist. Auf dem Formular TM.30 gibt es dafür extra das Feld für den Aufenthaltszeitraum.
Pattaya, Koh Samui und das Hotelzimmer
Im Hotel meldet das Hotel. Der Manager ist nach Section 38 selbst verpflichtet, und für ihn liegt der Bußgeldrahmen höher als für den privaten Hausherrn.[2] Der Urlauber muss sich um nichts kümmern, außer den Pass an der Rezeption vorzuzeigen, wie überall auf der Welt.
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Für die Urlaubstage liegt der Behörde also eine Hotelmeldung vor. Das Haus daheim bleibt laut der Regelung von 2020 trotzdem gemeldet, solange der angegebene Zeitraum läuft, denn die Regelung spricht ausdrücklich vom vorübergehenden Übernachten an einem anderen Ort.
Paragraf 37: Die Pflicht des Reisenden selbst
Jetzt kommt die Stelle, bei der ich beim Lesen kurz gestutzt habe. Section 37(4) des Gesetzes verlangt von einem Ausländer, der in eine andere Provinz reist und dort länger als 24 Stunden bleibt, eine Meldung bei der örtlichen Polizei binnen 48 Stunden nach der Ankunft.[2]
Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld bis 5.000 Baht plus bis 200 Baht pro Tag vor und erlaubt dem Generaldirektor der Polizei, Ausnahmen festzulegen. Ob und wo diese Pflicht heute tatsächlich verlangt wird, konnte ich aus amtlichen Quellen nicht belegen. Das Gerücht hat also einen Kern, er trifft nur den Reisenden und nicht die Hausherrin.
Auslandsreise mit Re-entry-Permit
Wer ins Ausland fährt, etwa nach Laos oder Kambodscha, liegt rechtlich in einer ähnlichen Lage. Die Regelung von 2020 nennt ausdrücklich Ausländer mit Multiple-Entry-Visum, die aus- und wieder einreisen, sowie Inhaber eines Re-entry-Permits.[1]
Auch hier entfällt die Neumeldung, wenn die Rückkehr in dieselbe Unterkunft innerhalb des gemeldeten Zeitraums liegt. Einzelne Büros und manche Ratgeber verlangen nach jeder Wiedereinreise trotzdem eine neue TM30. Das entscheidet sich vor Ort, am Gesetzestext ändert es nichts.[4]
Ein Büro so, das andere anders
Thailand wäre nicht Thailand, wenn jede Einwanderungsbehörde denselben Text gleich läse. Berichte aus verschiedenen Provinzen gehen auseinander: In manchen Büros genügt die erste TM30 für die ganze Dauer, andere sehen lieber einen frischen Beleg mit passendem Zeitraum.[4]
Mein Rat ist unspektakulär: Vor dem Termin kurz nachfragen, was das zuständige Büro sehen will, und den Beleg der Hausherrin samt Zeitraum in die Mappe legen. Wer das Papier dabeihat, diskutiert nicht lange, und das spart mehr Nerven als jede Rechtsauskunft am Stammtisch.
Non-O Ehe: Visumverlängerung und TM30-Beleg
Bei der Jahresverlängerung verlangt die Immigration in der Regel den TM30-Beleg der Wohnadresse.[3] Wer als Ehemann einer Thai mit Non-O im Land lebt, sollte diesen Beleg also griffbereit haben, bevor der Antrag über den Tresen geht.
Deshalb lohnt es sich, den Beleg der Hausherrin aufzuheben, ebenso eine Kopie des Formulars mit dem eingetragenen Zeitraum. Fehlt die Meldung ganz, trifft das Bußgeld zwar die Hausherrin, aber der Antragsteller steht trotzdem mit leeren Händen am Schalter.
90-Tage-Meldung und Bußgeld
Die 90-Tage-Meldung ist eine eigene Pflicht und trifft den Ausländer selbst: Nach Section 37(5) meldet er seinen Wohnsitz bei längerem Aufenthalt alle 90 Tage der Immigration.[2] Mit der TM30 der Hausherrin hat das rechtlich nichts zu tun, auch wenn die Büros beim Termin gern beide Papiere sehen.
Beim Bußgeld gilt: Versäumt die Hausherrin die Meldung, zahlt sie bis zu 2.000 Baht, ein Hotelmanager zahlt 2.000 bis 10.000 Baht. Den Urlaub in Pattaya oder auf Koh Samui bringt das nicht in Gefahr. Ob je ein Beamter nach Section 37(4) fragt, kann ich nach Aktenlage nicht sagen. Bis dahin gilt für mich: Papiere aufheben, Urlaub genießen und das nächste Gerücht am Stammtisch erst einmal im Gesetz nachlesen.
Anmerkungen der Redaktion
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Grundlage sind die Regelung der Royal Thai Police vom 5. Juni 2020 (gültig seit 30. Juni 2020) und der Immigration Act B.E. 2522 in der unverbindlichen englischen Arbeitsübersetzung des Staatsrats, verbindlich ist der Thai-Text. Die Handhabung einzelner Immigration-Büros kann abweichen, und ob Section 37(4) heute durchgesetzt wird, ist amtlich nicht belegt. Vor einem Termin empfiehlt sich die Rückfrage beim zuständigen Büro.
- Royal Thai Police, Regelung zur Meldung von Ausländern durch Hausherren, Eigentümer und Hotelmanager (Ziffern 2.1 und 2.2, Formular TM.30), Royal Gazette Bd. 137, Sonderausgabe 141 ง, 16. Juni 2563 (2020): ratchakitcha.soc.go.th ↩
- Immigration Act B.E. 2522 (1979), Sections 4, 37, 38, 76 und 77, unverbindliche englische Übersetzung des Office of the Council of State: multi.dopa.go.th ↩
- TM30-Beleg bei Visumverlängerung und 90-Tage-Meldung (Praxishinweis, nicht amtlich): internationalcenter.bu.ac.th ↩
- Unterschiedliche Handhabung der Neumeldung nach Reisen (Praxisbericht, nicht amtlich): legalclarity.org ↩
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