Neue Regeln für Personalausweis und Reisepass – was ändert sich für Expats?

Der Bundestag hat neue Regeln für Personalausweis und Reisepass beschlossen, doch in Kraft sind sie noch nicht. Was sich für Deutsche in Thailand ändern soll und was schon jetzt zu tun bleibt.

Neue Regeln für Personalausweis und Reisepass - was ändert sich für Expats?
KI generiertes Symbolbild

Der Bundestag hat neue Regeln für Personalausweis und Reisepass beschlossen. Der Ausweis soll künftig auch auf dem Handy gespeichert werden können. Auch für den Reisepass gibt es Änderungen. Viele Deutsche in Thailand fragen sich jetzt: Muss ich mich um etwas kümmern? Das hängt davon ab, ob Sie in Deutschland noch gemeldet sind oder nicht. Wir zeigen Ihnen für beide Fälle, was sich nach dem Beschluss ändern soll.

Das hat der Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale Identitätengesetz beschlossen. Es bringt vier Änderungen. Der Personalausweis für Menschen ab 70 soll länger gelten. Bei einem Umzug soll der Reisepass nicht mehr vorgelegt werden müssen. Es kommt ein Ausweis auf dem Handy. Und Banken sollen Kunden damit prüfen dürfen.[1]

Die Änderungen gelten noch nicht. Der Bundesrat muss erst zustimmen. Danach wird das Gesetz veröffentlicht. Laut Entwurf tritt es am Tag danach in Kraft. Bis dahin ändert sich für niemanden etwas. Wann der Bundesrat entscheidet, steht noch nicht fest.[2]

Werbeanzeige

Personalausweis für Menschen ab 70

Sind Sie in Deutschland noch gemeldet, haben Sie einen Personalausweis und müssen ihn auch besitzen. Für Sie soll sich Folgendes ändern: Wer den Ausweis mit 70 oder später beantragt hat, soll ihn nach Ablauf weiter benutzen dürfen. Er gilt dann weiter als Ausweis. Sie sparen sich den Weg zum Amt. Nur die Online-Funktion fällt nach Ablauf weg.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und haben dort keine Wohnung mehr, brauchen Sie keinen Personalausweis. Sie bekommen ihn nur auf Antrag. Die neue Regel betrifft Sie also nur, wenn Sie freiwillig einen haben. Dann gilt für Sie dasselbe: Wer ihn mit 70 oder später beantragt hat, darf ihn nach Ablauf weiter benutzen.[3]

Wohnort im Reisepass

Sind Sie in Deutschland gemeldet und ändert sich dort Ihre Meldeadresse, müssen Sie heute Ihren Reisepass vorlegen. Das soll entfallen. Der Wohnort soll nicht mehr zu den Angaben gehören, wegen derer man den Pass vorlegen muss. Bei einer neuen Meldeadresse in Deutschland brauchen Sie Ihren Pass dann nicht mehr vorzulegen.[4]

Für Abgemeldete ist unklar, ob sich etwas ändert. Die Botschaft Bangkok ändert den Wohnort im Pass heute nur mit Termin. Das kostet nichts, aber sie verlangt eine Abmeldebescheinigung. Ob die Botschaft ihr Verfahren wegen der neuen Regel ändert, wissen wir nicht.[5]

Werbeanzeige

Der Handy-Ausweis d-you

Am 2. Januar soll die App d-you starten. Sie speichert den Ausweis auf dem Handy und heißt digitale Brieftasche. Die Nutzung ist freiwillig. Wer sie nicht will, behält seine bisherigen Ausweise. Sie bleiben unverändert und gültig. Niemand muss die App installieren.[6]

Die App holt die Daten aus dem Personalausweis. Die Botschaft Bangkok schreibt: Ohne Wohnung in Deutschland kann die Online-Funktion des Ausweises eingeschränkt sein. Das betrifft Abgemeldete. Ob sie die App nutzen können, wissen wir nicht. Für Gemeldete nennt die Botschaft keine Einschränkung.[5]

Handy-Ausweis und deutsches Bankkonto

Das Gesetz ändert auch das Geldwäschegesetz. Banken sollen ihre Kunden künftig auch mit dem Handy-Ausweis identifizieren dürfen. Sie können die Angaben dann elektronisch prüfen. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn man ein Konto eröffnet. Eine Pflicht für Kunden, die App zu nutzen, entsteht dadurch nicht.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Ob Ihre Bank den Handy-Ausweis akzeptiert und ab wann, wissen wir nicht. Für Abgemeldete hängt es zusätzlich davon ab, ob sie die App einrichten können. Das ist offen. Bis das geklärt ist, gilt, was Ihre Bank heute von Ihnen verlangt. Fragen Sie am besten dort nach.

Werbeanzeige

Was noch offen ist

Drei Fragen sind offen. Können Deutsche ohne Wohnung in Deutschland die App d-you nutzen? Ändert die Botschaft Bangkok ihr Verfahren für den Wohnort im Pass? Und ab wann akzeptieren deutsche Banken den Handy-Ausweis? Zu keiner dieser Fragen haben wir eine belegte Antwort.

Wir haben dazu in den Gesetzesunterlagen und auf den Seiten der Botschaft nichts gefunden. Das kann sich ändern, wenn der Bundesrat entschieden hat und die Regeln gelten. Seriöse Antworten gibt es erst, wenn das Gesetz in Kraft ist.

Was Sie jetzt tun müssen

Sie müssen jetzt nichts tun. Die Änderungen gelten noch nicht, und keine davon verpflichtet Sie zu etwas. Der Handy-Ausweis ist freiwillig. Der Personalausweis ab 70 bringt nur eine Erleichterung. Beim Reisepass entfällt für Gemeldete künftig die Vorlage bei einer neuen Meldeadresse.

Haben Sie Fragen zum Wohnort im Pass, fragen Sie die Botschaft in Bangkok. Fragen zum Handy-Ausweis und zur Identifizierung bei der Bank richten Sie an Ihre Bank in Deutschland. Warten Sie damit am besten, bis das Gesetz gilt. Dann gibt es klare Antworten.

Werbeanzeige

Anmerkungen der Redaktion

Lesen Sie auch: Das Märchen vom Pflicht-Hausbuch für Expats

Die beschriebenen Änderungen hat der Bundestag beschlossen, sie sind aber noch nicht in Kraft. Bis zur Zustimmung des Bundesrats und zur Verkündung gelten die bisherigen Gesetzestexte. Ob Auslandsdeutsche d-you nutzen können und ob sich Abläufe der Botschaft Bangkok ändern, konnten wir nicht belegen.

  1. Deutscher Bundestag, Beschluss zum Digitale Identitätengesetz: bundestag.de ↩
  2. Gesetzentwurf der Bundesregierung (Inkrafttreten, Personalausweis ab 70, Passgesetz, Geldwäschegesetz, Fallzahlen): Drucksache 21/7408 ↩
  3. Ausweispflicht nach geltendem Recht: § 1 Personalausweisgesetz ↩
  4. Pflichten des Passinhabers nach geltendem Recht: § 15 Passgesetz ↩
  5. Deutsche Botschaft Bangkok, Wohnortänderung im Pass und Personalausweis: bangkok.diplo.de ↩
  6. Beschlussempfehlung mit Entschließung zu d-you: Drucksache 21/8617 ↩

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.