Was Thailand und Deutschland über Ihre Konten und Ihre Rente austauschen

Behörden tauschen Kontodaten aus, das ist längst Gesetz. Doch welche Zahlen landen beim Finanzamt, wer meldet sie und was bleibt unter Verschluss? Die Antwort hat mit Ihrem Pass nichts zu tun.

Was Thailand und Deutschland über Ihre Konten und Ihre Rente austauschen
KI generiertes Symbolbild

Sie leben in Thailand, Ihr Geld liegt bei einer thailändischen Bank, vielleicht auch noch bei einer in der Heimat. Gleichzeitig tauschen Steuerbehörden verschiedener Länder Kontodaten untereinander aus. Das ist kein Foren-Märchen, das ist Gesetz. Offen ist nur, welche Daten genau fließen, welche nicht und was das für Ihre Steuern heißt. Wer da wem was meldet, ist klar geregelt. Nur kennt die Regeln kaum jemand.

Ein Stichtag, der jedes Jahr im Hintergrund abläuft

Der Austausch folgt einem festen Kalender, und Sie müssen dafür nichts tun. Die Banken übermitteln ihre Meldungen bis zum 31. Juli an das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt. Am 30. September tauscht das BZSt die Daten mit den Partnerstaaten aus. Die Liste dieser Staaten veröffentlicht das Bundesfinanzministerium im Juni.[1]

Beim Austausch geht es um die Daten des Vorjahres. Das ist keine Sondermaßnahme für Auswanderer. Es betrifft jedes meldepflichtige Konto. Auch deutsche Banken melden an das BZSt, und das BZSt gibt Meldungen aus dem Ausland an die deutschen Finanzämter weiter. Das ist Routine.[3]

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Diese Kontodaten melden Banken an die Steuerbehörde

Zuerst melden die Banken die Stammdaten: Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort des Kontoinhabers. Dazu kommen die Kontonummer und die Bank, bei der das Konto liegt. Das reicht, damit eine Behörde ein Konto einer Person zuordnen kann.[4]

Dann folgen die Geldwerte. Die Bank meldet den Kontostand oder Depotwert zum Jahresende. Je nach Konto kommen Zinsen, Dividenden und die Bruttoerlöse aus Wertpapierverkäufen dazu. Auch bestimmte Lebensversicherungen können erfasst sein. Das alles sind Jahreswerte.[3]

Was Banken nicht melden: einzelne Überweisungen und Ausgaben

Ihre Einkäufe, Daueraufträge und Überweisungen stehen nicht in der CRS-Meldung. Der OECD-Standard nennt als Inhalt den Kontostand am Jahresende, die Erträge aus dem Konto und bei Depots die Bruttoerlöse aus Verkäufen. Eine Liste einzelner Buchungen gehört nicht dazu.[4]

Das heißt nicht, dass niemand die Zahlen ansieht. Das Finanzamt gleicht gemeldete Werte mit der Steuererklärung ab, und wer dort Erträge vergessen hat, bekommt Post. Ein hoher Kontostand allein löst keine Steuer aus. Er löst Fragen aus.[9]

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Thailand und Deutschland tauschen Kontodaten gegenseitig aus

Thailand steht auf den Austauschlisten des Bundesfinanzministeriums, auch auf der Liste für dieses Jahr. Auf der Liste des Vorjahres trägt Thailand keinen Sondervermerk. Für Staaten mit diesem Vermerk liefert Deutschland keine Daten und erhält nur welche. Für Thailand gilt das nicht, der Austausch läuft in beide Richtungen.[1][2]

Österreich nennt Thailand in seiner Staatenliste für dieses Jahr, und die Schweiz führt Thailand als gegenseitigen Partner. Für Leser aus allen drei Ländern gilt also dasselbe Prinzip. Thailand selbst hat den Austausch vor einigen Jahren gestartet. Das ist amtlich und kein Gerücht.[6][5]

Steuerliche Ansässigkeit zählt, der deutsche Pass nicht

Für die Meldung zählt, wo Sie steuerlich ansässig sind. Die Staatsangehörigkeit zählt dafür nicht. Eine Bank meldet das Konto an die Behörde des Landes, in dem der Kunde steuerlich ansässig ist. Ob das zutrifft, bestimmt das nationale Recht des jeweiligen Landes.[3]

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Thailand zieht die Grenze bei 180 Tagen. Wer in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand war, gilt dort als steuerlich ansässig. Wer 179 Tage oder weniger bleibt, gilt nicht so. Wie Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre Grenze ziehen, regelt jedes Land selbst. Das kann zwei Länder gleichzeitig betreffen.[8]

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Bankkonto in Thailand: Wer meldet was an welche Behörde

Ein Konto bei einer thailändischen Bank wird gemeldet, wenn der Inhaber im Ausland steuerlich ansässig ist. Die Bank führt dazu eine Sorgfaltsprüfung durch und meldet die Daten an das Revenue Department, die thailändische Steuerbehörde. Das Revenue Department gibt sie an die Behörden der Partnerstaaten weiter.[5]

Für Deutsche in Thailand heißt das: Ein Thai-Konto geht an das BZSt, wenn der Inhaber in Deutschland steuerlich ansässig ist. Das Konto eines Menschen, der in Thailand steuerlich ansässig ist, meldet die thailändische Bank nach dieser Systematik nicht ins Ausland. Wer dort lebt, steht in dieser Meldung also nicht.[5]

Deutsches Konto, Wohnsitz in Thailand: Meldung an Thailand

Haben Sie ein Konto bei einer deutschen Bank und sind in Thailand steuerlich ansässig, meldet die Bank das Konto an das BZSt. Das BZSt leitet die Daten an die zuständige ausländische Behörde weiter, hier nach Thailand. In Österreich und der Schweiz läuft es nach demselben Muster über die jeweilige Steuerverwaltung.[3][6]

Ein Girokonto eines in Deutschland ansässigen Kunden taucht in diesem Austausch nicht auf. Das ändert sich, sobald die Bank eine Ansässigkeit im Ausland feststellt. Antwortet ein Kunde mit Auslandsbezug nicht auf die Anfrage der Bank, muss sie die Kontodaten melden. Das schreibt das Gesetz vor.[3][9]

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Adresse im Ausland bei der Bank: Das löst die Prüfung aus

Die Bank fragt nach, sobald Anzeichen auf einen Wohnsitz im Ausland deuten. Solche Anzeichen sind eine ausländische Anschrift oder eine ausländische Telefonnummer. Neukunden müssen außerdem eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit abgeben.[3]

Wer nach Thailand zieht und der deutschen Bank nichts sagt, schafft die Meldung nicht ab. Er verschiebt nur die Rückfrage. Ohne Antwort meldet die Bank das Konto. Halten Sie Ihre Angaben zur Ansässigkeit bei jeder Bank korrekt und aktuell. Die Rückfrage ist keine Schikane, sie ist Gesetz.[3]

Steuern in Thailand auf Ihre Rente aus Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand weist das Besteuerungsrecht für Renten dem Wohnsitzstaat zu. Nach Artikel 18 Absatz 1 darf der andere Staat nur besteuern, wenn ein Unternehmen dort die Zahlung als Ausgabe abzieht. Bei einem Rentner in Thailand besteuert also in der Regel Thailand.[7]

Eine Ausnahme gibt es für Zahlungen aus öffentlichen Kassen. Ruhegehälter und Renten, die ein Staat, ein Land oder eine Gebietskörperschaft zahlt, sind im anderen Vertragsstaat steuerbefreit. Das betrifft zum Beispiel Pensionen deutscher Beamter. Österreich und die Schweiz haben eigene Abkommen mit Thailand, dort gelten andere Regeln.[7]

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Geld nach Thailand holen: Wann die Thai-Steuer anfällt

Thailand besteuert Auslandseinkünfte, sobald sie ins Land kommen. Die Regel gilt für Einkünfte ab dem 1. Januar 2024. Es kommt darauf an, ob Sie in dem Jahr, in dem das Geld entstand, mindestens 180 Tage in Thailand waren und es dann überweisen. Dann kann es im Jahr der Überweisung steuerpflichtig sein. Auch eine Rente, die jeden Monat nach Thailand fließt, zählt dazu.[8]

Einkünfte aus der Zeit davor sind nach einer zweiten Dienstanweisung ausgenommen, wenn Sie das belegen können. Auch Abhebungen am Geldautomaten und Kartenzahlungen aus einem ausländischen Konto können als Überweisung gelten. Eine Lockerung für das Jahr der Entstehung und das Folgejahr ist bislang nur ein Entwurf. Der Fiskus fragt nicht nach dem Pass. Er fragt nach den Tagen im Land und nach dem Datum der Überweisung.[8]

Redaktionelle Hinweise

Die Angaben zur thailändischen Besteuerung von Auslandseinkünften beruhen auf den Dienstanweisungen Por. 161 und Por. 162 des Revenue Department und auf Einschätzungen von Kanzleien. Die diskutierte Lockerung ist bislang nicht im Royal Gazette veröffentlicht. Ob und wo Sie persönlich steuerpflichtig sind, klärt im Einzelfall ein Steuerberater mit Thailand-Erfahrung.

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Anmerkungen der Redaktion

Lesen Sie auch: Ende der Billig-Ära Thailand?

Die Quellen sind nach Themen geordnet und mit den Verweisen im Text verknüpft. Staatenlisten, Fristen und thailändische Verwaltungsregeln können sich ändern. Prüfen Sie vor Entscheidungen den aktuellen Stand bei der Behörde oder bei einem Steuerberater mit Thailand-Erfahrung.

  1. Meldefrist 31. Juli, Austausch 30. September, Thailand auf der Staatenliste ohne Sondervermerk: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur finalen Staatenaustauschliste vom 3. Juni, Nr. 104 Thailand, Fußnote 1. files.vogel.de ↩
  2. Staatenliste für dieses Jahr, Stand 1. Juni, Thailand aufgeführt: BMF-Schreiben vom 8. Juni in der NWB-Datenbank. datenbank.nwb.de ↩
  3. Ablauf der Bankmeldung, Ansässigkeit, Rückfrage und Meldung bei fehlender Antwort, Anzeichen wie ausländische Anschrift oder Telefonnummer: Informationen einer Volksbank zum Common Reporting Standard sowie Fachbeitrag zum Informationsaustausch. volksbank-anroechte.de und haufe.de ↩
  4. Gemeldete Daten (Stammdaten, Kontostand, Zinsen, Dividenden, Bruttoerlöse): OECD, Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters, Abschnitt zu den Meldeangaben. vid.gov.lv ↩
  5. Meldung thailändischer Banken an das Revenue Department und Weitergabe an Partnerstaaten, Sorgfaltspflichten: Beiträge von Anwaltskanzleien zum thailändischen CRS. mondaq.com und forvismazars.com ↩
  6. Schweiz (Thailand als gegenseitiger Partner) und Österreich (Thailand in der Staatenliste): Staatssekretariat für internationale Finanzfragen der Schweiz und EY Österreich. sif.admin.ch und ey.com ↩
  7. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und Thailand, Artikel 18 Absätze 1 und 2, Fundstelle BGBl. 1968 II S. 589: Abkommenstext in der NWB-Datenbank. datenbank.nwb.de ↩
  8. Thailand: Grenze von 180 Tagen, Besteuerung bei Überweisung, Ausnahme für frühere Einkünfte, Lockerung nur Entwurf, Geldautomat und Karte: Einschätzungen von Kanzleien zur Dienstanweisung Por. 161 und Por. 162. thailawonline.com, benoit-partners.com und bangkokbiznews.com ↩
  9. Abgleich mit der Steuererklärung, Girokonto im Inland nicht betroffen: Steuerberater-Blog zum deutschen Datenaustausch und Verbraucherbericht. steuerschroeder.de und inside-digital.de ↩

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