Mordfall russischer Geschwister: Kehrtwende vor Gericht

Vor Gericht kippen die beiden Männer ihre Aussage vom 2. Oktober und räumen alle Vorwürfe ein. Die Mutter der Opfer sitzt jetzt als Nebenklägerin im Saal. Die Staatsanwaltschaft will trotzdem Zeugen aufrufen.

Mordfall russischer Geschwister: Kehrtwende vor Gericht
Khaosod

PATTAYA, THAILAND – Kehrtwende vor Gericht: Die beiden Angeklagten im Mordfall um zwei russische Geschwister haben am 20. Oktober vor dem Provinzgericht Pattaya alle Anklagepunkte gestanden, auch den vorsätzlichen Mord. Die Mutter der Opfer wurde als Nebenklägerin zugelassen. Die Beweisaufnahme beginnt am 30. November.

Werbeanzeige

Kehrtwende bei Pong und Thong

Bei der Anhörung am 2. Oktober hatten Thana „Pong“ Kerdthong (43) und Thongchai „Thong“ Srinil (39) den vorsätzlichen Mord noch bestritten. Pong wies auch den Vorwurf der Vergewaltigung zurück, Thong gestand ihn. Nach der Verlesung der Anklage, im Beisein ihrer Anwälte, änderten beide am Dienstag ihre Aussage und bekannten sich in allen Punkten schuldig.

Pong räumte außerdem ein, die Person aus einem früheren Strafverfahren am Provinzgericht Pattaya aus dem Jahr 2023 zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, deshalb die Strafe zu erhöhen.

Werbeanzeige

Mutter der Opfer wird Nebenklägerin

Sarina Nazimova, die Mutter von Diana und Roman, war mit ihrem Anwalt und einem russischen Dolmetscher im Gerichtssaal. Sie hatte am 7. Oktober beantragt, sich der Anklage anzuschließen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte sie als Mutter und Geschädigte und erhob keinen Einspruch. Das Gericht ließ sie als Nebenklägerin zu.

Thaiger

Die Zulassung gilt nur für die Anklagepunkte nach den Paragrafen 276, 277 bis und 289 des Strafgesetzbuchs, also Vergewaltigung und Mord mit erschwerenden Umständen. Bei allen übrigen Vorwürfen sieht das Gericht allein den Staat als Geschädigten. Der Richter erklärte ihr die Rechte im Strafverfahren über den Dolmetscher.

Werbeanzeige

Zeugen und Beweise am 30. November

Trotz der Geständnisse will die Staatsanwaltschaft Zeugen und Beweise vorlegen. Sie begründet das mit den sehr hohen Strafen, die den Angeklagten drohen. Das Gericht setzte die Beweisaufnahme für den 30. November um 9 Uhr an, an dem beide Seiten Zeit haben.

Beide Angeklagten müssen an diesem Tag aus der Haft vorgeführt werden. Eine Freilassung auf Kaution hatte das Gericht bereits abgelehnt.

Werbeanzeige

Neun Anklagepunkte nach dem Doppelmord

Diana Nazimova (22) und ihr Bruder Roman (17) verließen am 26. Juli gegen 4 Uhr ihr Haus in Huai Yai im Bezirk Bang Lamung und kehrten nicht zurück. Die Polizei nahm Pong und Thong am 31. Juli in der Provinz Sa Kaeo fest. Danach fanden die Ermittler die Leichen der Geschwister vergraben in Huai Yai.

Lesen Sie auch: Mordfall russische Geschwister: Kaution erneut abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft erhob am 30. September Anklage in neun Punkten. Sie reichen von Waffen- und Munitionsbesitz über Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung bis zu Raub bei Nacht, bei dem sich die Männer als Polizisten ausgaben, Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge. Hinzu kommt das Verbergen der Leichen.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Lesen Sie auch: Thai-Bordellkönigin Spurr in Großbritannien inhaftiert

Lesen Sie auch: Schwere Anklage nach Ermordung russischer Geschwister

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Thai-Medien, Pattaya Mail

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.