Gastartikel eines Lesers: Dieser Beitrag stammt von einem Wochenblitz-Leser und gibt dessen Erfahrungen und Meinung wieder.
Auswandern nach Thailand beginnt bei den wenigsten mit einem Plan, sondern mit Vorfreude und Halbwissen. Dann kommen die Fragen zu Visum, Steuern und Krankenhaus, und aus Vorfreude wird schnell Sorge. Ich lebe seit über dreißig Jahren hier und habe viele Neuankömmlinge gesehen, die sich unnötig verrückt gemacht haben. Die meisten Probleme lassen sich vermeiden, wenn man die Dinge in der richtigen Reihenfolge klärt. Das geht ohne Beraterheer und ohne schlaflose Nächte.
Warum Panik beim Auswandern meist von Halbwissen kommt
Die meisten Schauergeschichten stammen aus zweiter Hand. Einer hat gehört, dass jemand an der Grenze zurückgeschickt wurde, der nächste kennt einen, der plötzlich Steuern nachzahlen musste. Wer dem nachgeht, findet fast immer ein Detail, das fehlte: einen Nachweis, ein Datum, eine Frist. Die Regeln in Thailand sind strenger geworden, aber sie sind klar. Wer sie kennt, hat meist nichts zu befürchten.
Drei Bereiche entscheiden darüber, ob der Start gelingt: das Visum, die Steuer und die Krankenversicherung. Dazu kommt ein nüchterner Blick auf die Kosten. Der Reihe nach ist das gut zu schaffen. Panik hilft dabei nicht, denn sie verleitet zu überstürzten Entscheidungen, etwa zu einer Versicherung, die nicht passt, oder zu einem Visum, das für die eigene Lage gar nicht gedacht ist.
Welches Visum zu welchem Auswanderer passt
Das passende Visum hängt von Alter und Einkommensquelle ab. Wer für Kunden im Ausland arbeitet, schaut auf das DTV, das Destination Thailand Visa. Rentner ab fünfzig können das Non-O für den Ruhestand beantragen. Dafür sind 800.000 Baht auf dem Konto nötig oder ein Einkommen von mindestens 65.000 Baht im Monat.[4]
Für Vermögende gibt es zusätzlich das LTR-Visum mit eigenen, deutlich höheren Bedingungen. Prüfen Sie zuerst, in welche Gruppe Sie gehören, und rechnen Sie erst danach mit Geld und Fristen. Ein falsch gewähltes Visum kostet Gebühren und Wochen, die sich leicht sparen lassen.
Was das DTV kann und wer damit nicht arbeiten darf
Das DTV gilt fünf Jahre und erlaubt mehrere Einreisen. Bei jeder Einreise dürfen Sie 180 Tage bleiben.[1] Gedacht ist es für Fernarbeiter und Freiberufler, aber auch für Leute, die in Thailand Muay Thai oder Kochkurse besuchen. Angehörige können eigene Visa beantragen. Das Mindestalter liegt bei zwanzig Jahren.[2]
Für einen thailändischen Arbeitgeber dürfen Sie mit dem DTV nicht arbeiten.[2] Wer das vorhat, braucht ein anderes Visum und eine Arbeitserlaubnis. Das DTV deckt nur Arbeit für Kunden und Firmen im Ausland ab. Bei unklaren Unterlagen hilft ein auf Visa spezialisiertes Beratungsbüro, bevor Sie den Antrag abschicken.
Wie der Antrag fürs Visum läuft und woran er scheitert
Den Antrag stellen Sie online über das E-Visa-Portal, und zwar von außerhalb Thailands. Das Visum stellt eine Botschaft oder ein Konsulat aus, nicht die Immigration. Die Gebühr beträgt 10.000 Baht, bei einzelnen Botschaften kann der Betrag abweichen.[3]
Abgelehnt werden Anträge oft wegen unklarer Nachweise. Ein Screenshot aus der Banking-App reicht nicht, verlangt wird ein offizieller Kontoauszug, der nicht älter als dreißig Tage sein soll. Freiberufler legen am besten Verträge, Rechnungen und eine genaue Beschreibung ihrer Arbeit vor. Frisch eingezahltes Geld weckt bei der Botschaft Misstrauen.[3]
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Welche Geldreserve Thailand fürs Visum sehen will
Für das DTV müssen 500.000 Baht nachweisbar sein.[2] Das Geld muss nicht auf einem thailändischen Konto liegen, ein Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz genügt. Es muss frei verfügbar sein und darf nicht in Aktien oder Immobilien stecken. Wer es in einer anderen Währung hält, sollte einen Puffer einplanen, weil der Kurs schwankt.
Schieben Sie den Betrag nicht kurz vor dem Antrag hin und her. Die Botschaft will sehen, dass das Geld schon länger da ist, üblich sind drei Monate Kontoverlauf. Ehepaare sollten prüfen, ob ein gemeinsames Konto reicht oder ob jeder Partner den Betrag einzeln nachweisen muss. Das hängt von der Botschaft ab.[3]
Wie sich der Aufenthalt vor Ort verlängern lässt
Nach 180 Tagen müssen Sie nicht ausreisen. Das DTV lässt sich einmal pro Einreise um weitere 180 Tage verlängern, und zwar bei der Immigration vor Ort. Die Gebühr beträgt 1.900 Baht. Dabei werden aktuelle Kontoauszüge verlangt, die zeigen, dass Sie die 500.000 Baht weiter nachweisen können.[2]
Damit bleiben Sie bis zu 360 Tage am Stück. Danach ist eine Ausreise nötig, bei der Wiedereinreise beginnt ein neuer Zeitraum von 180 Tagen. Gehen Sie rechtzeitig ins Immigration-Büro, nicht erst am letzten Tag, und notieren Sie sich das Datum an mehreren Stellen. Wer die Frist überschreitet, bekommt Ärger, den man sich leicht ersparen kann.
Ab wann Sie in Thailand Steuern zahlen
Steuerlich ansässig ist, wer 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand verbringt. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, An- und Abreisetag zählen voll. Wer höchstens 179 Tage bleibt, gilt in diesem Jahr nicht als steuerlich ansässig.[5]
Wer ansässig ist, zahlt Steuern auf Einkommen aus Thailand und auf Auslandseinkommen, das er ins Land holt. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von Höhe und Art Ihres Einkommens ab. Die Pflicht kann bestehen, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Die Erklärung ist bis Ende März des Folgejahres fällig. Zählen Sie Ihre Tage deshalb genau, denn von dieser einen Zahl hängt vieles ab.[5]
Was Sie nach Thailand überweisen und was nicht
Thailand besteuert Auslandseinkommen erst, wenn es ins Land kommt. Geld, das auf Ihrem Konto in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bleibt, wird nicht besteuert. Wer ansässig ist und Einkommen überweist, zahlt darauf Steuer, ganz gleich, in welchem Jahr es verdient wurde.[5]
Einkommen aus einem Jahr, in dem Sie unter 180 Tage im Land waren, bleibt auch bei späterer Überweisung steuerfrei. Ersparnisse, die schon vor dem 1. Januar vorhanden waren, an dem die neue Regel in Kraft trat, bleiben ebenfalls frei, wenn Sie belegen können, woher das Geld stammt. Die Erleichterung für Überweisungen im selben oder im folgenden Jahr ist nur ein Entwurf. Planen Sie nicht damit.[5]
Was das Doppelbesteuerungsabkommen regelt
Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das schon mehr als fünfzig Jahre alt ist. Es legt fest, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Gesetzliche und private Renten besteuert danach Thailand. Beamtenpensionen aus öffentlichen Kassen bleiben dagegen in Deutschland steuerpflichtig.[6]
Österreich und die Schweiz haben eigene Abkommen mit eigenen Regeln, prüfen Sie Ihr Land deshalb einzeln. Das Abkommen hilft nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz tatsächlich nach Thailand verlegt haben. Bei Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit hängt die Antwort von der Art der Tätigkeit ab. Hier lohnt sich ein Steuerberater, der Thailand kennt.[6]
Warum eine Reisekrankenversicherung nicht reicht
Eine Reisekrankenversicherung deckt meist nur die ersten Wochen eines Aufenthalts, oft bis etwa 63 Tage am Stück. Viele setzen außerdem einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Wer den Wohnsitz abmeldet, verliert den Schutz der gesetzlichen Kasse. Für Dauergäste und Auswanderer passt dieses Paket deshalb nicht.[7]
Sie brauchen eine Auslandskrankenversicherung auf Dauer, die nicht an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden ist. Angebote vergleichen können Sie über eine Seite zur Krankenversicherung in Thailand. Beim Non-O für den Ruhestand ist keine Versicherung vorgeschrieben, beim O-A schon. Ratsam ist sie bei beiden.[4]
Was ein Krankenhausaufenthalt in Thailand kostet
Thailand hat sehr gute Krankenhäuser, aber private Kliniken verlangen für größere Eingriffe viel Geld. Ein Beispiel ist die Knieprothese: Das Paket für ein Knie kostet im Oktober im Bangkok Hospital Udon 230.000 Baht, in Bangkok mit Roboter 460.000 Baht. Beim Bangkoker Paket sind vier Nächte im Krankenhaus enthalten.[8]
Auch ohne Operation läuft es schnell ins Geld, wenn ein Sturz oder ein schwerer Infekt eine oder mehrere Nächte im Krankenhaus nötig macht. Arzt, Untersuchungen, Zimmer und Medikamente werden einzeln berechnet. Fragen Sie vor einem geplanten Eingriff immer nach einem Paketpreis und danach, was darin enthalten ist und was extra kommt.
Was das Leben pro Monat kostet
Thailand ist günstig geblieben, aber nicht mehr billig. Wie viel Sie im Monat brauchen, hängt vor allem vom Ort ab. Chiang Mai ist deutlich günstiger als Bangkok oder Phuket. Der größte Unterschied liegt bei Miete und Transport, Essen auf dem Markt kostet fast überall ähnlich viel.[9]
Auch der Lebensstil zählt. Wer auf Märkten isst, Roller fährt und einfach wohnt, braucht deutlich weniger als jemand, der Wert auf westliche Gewohnheiten legt. Importierter Käse, Brot und Wein schlagen schnell zu Buche. Ich merke das jeden Monat an der Supermarktkasse und habe es längst aufgegeben, mich darüber zu wundern.[9]
Was Miete und Strom kosten
Eine Ein-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage kostet in Chiang Mai 8.000 bis 18.000 Baht Miete im Monat, in Bangkok 15.000 bis 35.000 Baht. Außerhalb des Zentrums geht es in Chiang Mai schon ab 5.000 Baht los, in Bangkok ab 6.500 Baht. Lesen Sie den Mietvertrag genau, vor allem die Höhe der Kaution und die Kündigungsfrist.[9]
Der Strom ist der Posten, der die meisten überrascht. Für eine Person in einer Ein-Zimmer-Wohnung sind 1.500 bis 2.000 Baht im Monat üblich, bei viel Klimaanlage können es 3.000 bis 6.000 Baht werden. Wer die Anlage nur nutzt, wenn er im Zimmer ist, spart spürbar. Fragen Sie den Vermieter vorher, ob er den Strom zum normalen Tarif abrechnet oder einen Aufschlag nimmt.[9]
Was ich neuen Auswanderern raten würde
Gehen Sie früh zu einem Steuerberater, der Thailand kennt, am besten bevor das erste Geld überwiesen wird. Sammeln Sie Kontoauszüge, die zeigen, wann und woher das Geld kam. Eine Mappe mit sauber geordneten Belegen erspart später viel Streit. Und schließen Sie die Krankenversicherung ab, bevor Sie sie brauchen, nicht erst danach.
Lernen Sie außerdem die Sprache. Ein paar Wörter öffnen Türen, und im Alltag spüren Sie den Unterschied sofort. Es gibt Kurse für Deutschsprachige, bei denen Sie auch online Thailändisch lernen können. Pflicht ist das nicht, aber ich kenne niemanden, der es bereut hat.
Redaktionelle Hinweise
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Stand ist Oktober. Gebühren und Unterlagen für das DTV können je nach Botschaft abweichen, die aktuelle Liste steht im E-Visa-Portal unter thaievisa.go.th. Die Steuerregeln für Auslandseinkommen können sich ändern, die geplante Erleichterung für Überweisungen ist bisher nicht in Kraft. Wir haben den Beitrag redaktionell überarbeitet und mit Quellen versehen.
- Thailändische Botschaften in Budapest und Canberra: Eckdaten und Kategorien des DTV. budapest.thaiembassy.org, canberra.thaiembassy.org ↩
- Thaiger: Gebühr, Geldnachweis, Verlängerung um 180 Tage für 1.900 Baht samt aktuellen Kontoauszügen, kein Arbeiten für Thai-Arbeitgeber, Mindestalter. thethaiger.com/visas/dtv, thethaiger.com/guides ↩
- Wego, Thailand Starter Kit und Expatlife: Online-Antrag außerhalb Thailands, Gebühr je Botschaft, Anforderungen an Kontoauszüge und Kontoverlauf. blog.wego.com, thailandstarterkit.com, expatlife.ai ↩
- Visa Atlas und Issa Compass: Non-O für den Ruhestand ab fünfzig, 800.000 Baht oder 65.000 Baht Einkommen, LTR-Visum, Versicherungspflicht nur beim O-A. visaatlas.org, issacompass.com ↩
- Thai Law Online, Lex Bangkok und Revenue Department: Steueransässigkeit ab 180 Tagen, Besteuerung bei Überweisung, Erleichterung nur im Entwurf, Steuererklärung. thailawonline.com, lexbangkok.com, rd.go.th ↩
- Deutscher Bundestag (Abkommen Deutschland–Thailand), Germany Trade & Invest und Perspektive Ausland: Regeln für Renten, Wohnsitz. dserver.bundestag.de, gtai.de, perspektiveausland.com ↩
- ADAC, Wohnsitz Ausland und Krankenkasseninfo: Dauer der Reisekrankenversicherung, Verlust des Kassenschutzes bei Abmeldung. adac.de, wohnsitzausland.com, krankenkasseninfo.de ↩
- Bangkok Hospital: Paketpreise für Knieprothesen in Udon und Bangkok. bangkokhospital.com (Udon), bangkokhospital.com (Bangkok) ↩
- Pacific Prime und Aster of Asia: Mieten und Stromkosten in Baht, Unterschiede zwischen Orten und Lebensstilen. pacificprime.com, asterofasia.com (Orte), asterofasia.com (Strom) ↩

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