Welches Thailand Visum braucht ein Ehepaar

Ob beide Partner über fünfzig sind, nur einer oder keiner, entscheidet in Thailand über die Visumart. Welche Wege Ehepaare haben und wo es Unterschiede bei der Immigration gibt.

Welches Thailand Visum braucht ein Ehepaar
Bangkok Post

Ein europäisches Ehepaar, das in Thailand länger als wenige Wochen bleiben will, braucht ein passendes Visum. Welches Visum möglich ist, hängt vom Alter beider Partner ab. Das Geld ist nur ein Teil der Antwort. Die wichtigste Grenze liegt bei fünfzig Jahren, und sie gilt für jeden Partner einzeln. Ob beide älter sind, nur einer oder keiner, ändert den Weg ganz. Wer das vor der Reise klärt, vermeidet Umwege und unnötige Ausreisen.

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Warum das Alter beider Partner entscheidet

Thailand vergibt kein Visum für Ehepaare als Paar. Jeder Partner hat einen eigenen Aufenthaltsstatus, der sich nach dem eigenen Alter und dem Zweck des Aufenthalts richtet. Die Altersgrenze von fünfzig Jahren trennt die Wege. Ab diesem Alter gibt es die Jahresverlängerung für Rentner, darunter nicht. Wer jünger ist, muss einen anderen Weg gehen, und der hängt vom Partner ab.

Daraus ergeben sich drei Fälle. Sind beide Partner über fünfzig, kommen beide für die Jahresverlängerung in Frage. Ist nur ein Partner über fünfzig, trägt dieser die Verlängerung, und für den anderen gilt eine eigene Regelung. Sind beide jünger, gibt es keine Jahresverlängerung für Rentner, sondern nur Visa mit einem bestimmten Zweck.

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Das Non-O Visum für Paare ab 50

Das Non-O Visum, das Non-Immigrant O, ist der Standardweg für Rentner. Es wird zunächst für 90 Tage erteilt und über das e-Visa-Portal der thailändischen Regierung beantragt. Wer schon in Thailand ist, kann die visumfreie Einreise oder ein Touristenvisum bei der Immigration in ein Non-O umwandeln. Der Antrag dafür muss spätestens 15 Tage vor Ablauf des bisherigen Aufenthalts gestellt werden.[2]

Das Non-O allein berechtigt also nur zu 90 Tagen. Der Aufenthalt von einem Jahr entsteht erst durch die Verlängerung bei der Immigration im Land. Beide Partner stellen ihre Anträge einzeln, auch wenn sie gemeinsam reisen. Für das Non-O und für seine Verlängerung ist keine Krankenversicherung vorgeschrieben.

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Die Jahresverlängerung für Rentner-Ehepaare

Die Jahresverlängerung beantragt jeder Rentner persönlich bei der Immigration. Voraussetzung ist ein Alter von mindestens fünfzig Jahren und ein Geldnachweis. Das sind 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto, oder ein Einkommen von 65.000 Baht im Monat, oder eine Mischung aus beidem, die zusammen 800.000 Baht im Jahr ergibt. Das Guthaben muss zwei Monate vor dem Antrag auf dem Konto liegen.[3]

Nach der Bewilligung bleibt das Guthaben drei Monate liegen. Bei der reinen Guthabenvariante darf es danach sinken, aber nicht unter 400.000 Baht. Die Gebühr beträgt 1.900 Baht. Wer Thailand zwischendurch verlässt, braucht vorher eine Wiedereinreisegenehmigung für 1.000 Baht einmalig oder 3.800 Baht mehrfach. Alle 90 Tage folgt die Adressmeldung bei der Immigration.

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Beide Partner über 50: jeder braucht ein eigenes Visum

Sind beide Partner über fünfzig, stellt jeder einen eigenen Antrag auf Verlängerung. Üblich ist, dass jeder den vollen Nachweis führt, also zweimal 800.000 Baht oder zweimal 65.000 Baht Einkommen im Monat. Das Geld wird nicht halbiert, weil es sich um ein Ehepaar handelt. Ein gemeinsames Konto genügt nur, wenn es die Summe für beide zeigt, also mehr als 1,6 Millionen Baht.[6]

Die Verordnung für mitreisende Angehörige verlangt vom Angehörigen selbst keinen Geldnachweis. Ob ein Büro diese Regel auf einen Ehepartner über fünfzig anwendet, ist nicht einheitlich geregelt. Paare sollten das vor dem Antrag bei ihrer Immigration erfragen. Erst danach lohnt es sich, Geld auf ein Konto zu legen, denn die Wartefristen für das Guthaben lassen sich später nicht verkürzen.

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Das O-A Visum aus dem Heimatland

Das O-A Visum erhalten Rentner ab fünfzig vor der Reise bei der thailändischen Botschaft in ihrem Land. Es gilt ein Jahr und erlaubt mehrere Einreisen. Verlangt werden der gleiche Geldnachweis wie bei der Jahresverlängerung, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Die Anträge gelten pro Person.[4]

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Hinzu kommt eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen Baht oder 100.000 US-Dollar. Diese Pflicht gilt auch bei jeder Verlängerung im Land. Das Non-O kennt sie nicht. Wer die Versicherung vermeiden will, wählt deshalb das Non-O. Das O-A passt für Paare, die ihr Visum schon vor der Abreise in der Hand haben wollen.

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Nur ein Partner über 50

Ist nur ein Partner fünfzig oder älter, übernimmt dieser die Jahresverlängerung. Der jüngere Partner erhält ein Non-O als Angehöriger. Für ihn verlangt die Verordnung keinen eigenen Geldnachweis. Geprüft werden die Eheurkunde und die Visumart. Den Geldnachweis muss der ältere Partner führen, nach den üblichen Regeln mit 800.000 Baht oder 65.000 Baht Einkommen im Monat.[5]

Die Verlängerung des jüngeren Partners hängt an der des älteren. Endet diese, endet auch der Aufenthalt des Angehörigen. Eine Arbeitserlaubnis gibt das Angehörigen-Visum nicht. Auch hier gehen die Immigration-Büros nicht überall gleich vor, deshalb lohnt sich die Nachfrage vor dem Antrag. Das gilt vor allem dann, wenn der ältere Partner erst knapp über fünfzig ist.

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Beide Partner unter 50: kein Rentnervisum

Sind beide Partner jünger als fünfzig, gibt es keine Jahresverlängerung für Rentner. Mehr Geld gleicht das fehlende Alter nicht aus. Ein Heiratsvisum kommt ebenfalls nicht in Frage, weil es nur für Ehepartner von Thailändern gilt. Für ein europäisches Paar bleiben deshalb nur Visa, die einen bestimmten Zweck oder ein hohes Vermögen verlangen.

Ohne ein solches Visum bleiben nur die Touristenregeln. Deren Dauer ist begrenzt, und an Landgrenzen sind nur zwei visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr erlaubt.[1] Als dauerhafte Lösung taugt das nicht. Zwei Visa kommen für jüngere Ehepaare in Frage: das DTV für Fernarbeiter und Kursteilnehmer und das LTR für Vermögende.

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Das DTV Visum für jüngere Paare

Das DTV, das Destination Thailand Visa, gilt fünf Jahre. Jeder Aufenthalt dauert bis zu 180 Tage und lässt sich einmal um weitere 180 Tage verlängern. Der Antragsteller muss mindestens zwanzig Jahre alt sein und 500.000 Baht Guthaben belegen. Vergeben wird es für Fernarbeit für ausländische Auftraggeber, für Kurse wie Muay Thai oder Kochen und für medizinische Behandlungen.[7]

Ehepartner und Kinder unter zwanzig Jahren stellen einen eigenen Antrag als Angehörige. Seit Ende August nehmen die Botschaften den Antrag nur noch an, wenn der Antragsteller dort Staatsbürger ist oder dauerhaft wohnt, und verlangen ein Führungszeugnis. Das DTV ist kein Visum für Rentner. Es passt nur bei einem der genannten Zwecke und erlaubt keine Arbeit für thailändische Auftraggeber.

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Das LTR Visum für gut verdienende Paare

Das LTR, das Long-Term Resident Visa, gilt zehn Jahre und wird über die Investitionsbehörde BOI geprüft. Rentner ab fünfzig kommen als Wealthy Pensioner in Frage. Sie brauchen 80.000 US-Dollar im Jahr aus Rente oder festen Einkünften. Bei 40.000 bis 80.000 US-Dollar reicht es, wenn zusätzlich 250.000 US-Dollar in Thailand angelegt sind. Die Anlage muss auf dem Namen des Antragstellers laufen.[8]

Ehepartner und Kinder unter zwanzig kommen als Angehörige mit, bis zu vier Personen insgesamt. Sie brauchen eine Krankenversicherung oder eine zusätzliche Einlage, aber keine eigene Einkommensprüfung. Paare unter fünfzig können die Kategorie Wealthy Global Citizen prüfen. Sie verlangt 1 Million US-Dollar Vermögen und 500.000 US-Dollar Investition in Thailand.

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Touristenvisum und visumfrei als Übergang

Wer noch keine Entscheidung getroffen hat, reist zunächst visumfrei oder mit einem Touristenvisum ein. Visumfrei sind seit dem 15. September nur noch 30 Tage erlaubt, und zwar ausschließlich für Tourismus. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste. Eine Verlängerung um bis zu 30 Tage kostet 1.900 Baht, liegt aber im Ermessen des Beamten.[1]

Das Touristenvisum der Botschaft erlaubt 60 Tage und lässt sich um 30 Tage verlängern. Beide Einreisearten lassen sich in Thailand in ein Non-O umwandeln, sofern der Antrag spätestens 15 Tage vor Ablauf gestellt wird. Wer in dieser Zeit das Guthaben auf einem thailändischen Konto aufbaut, hat die Frist für die Jahresverlängerung im Blick.

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Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Versicherung zahlt nach Behandlung nicht: Was ist schiefgelaufen?

Die Auslegung für mitreisende Ehepartner unterscheidet sich je nach Immigration-Büro. Die Verordnung verlangt vom Angehörigen keinen eigenen Geldnachweis, doch bei Paaren über fünfzig wird sie nicht überall angewendet. Die Regeln für das DTV und die visumfreie Einreise wurden Ende August geändert und können sich weiter ändern. Aktuelle Auskünfte gibt das zuständige Immigration-Büro.

  1. Visumfreie Einreise und Touristenvisum: ThaiLawOnline, Thailand 30 Day Visa Exemption, thailawonline.com/new-visa-rules-thailand-30-day-visa-exemption. Die Kanzlei nennt dort die Veröffentlichung im Royal Gazette vom 31. August. ↩
  2. Non-O, Umwandlung im Land und Jahresverlängerung: ThaiLawOnline, Extension Based on Retirement in Thailand, thailawonline.com/extension-based-on-retirement-in-thailand. ↩
  3. Geldnachweis, Fristen, Gebühr und Wiedereinreise: dieselbe Seite, die Kriterien nach Order 12/2568 der Immigration Bureau, Nr. 2.22, im Thai-Original zitiert. ↩
  4. O-A Visum und Versicherung: ThaiLawOnline, Retirement Visa in Thailand, thailawonline.com/glossary/retirement-visa. ↩
  5. Angehörige ohne eigenen Geldnachweis: ThaiLawOnline, Dependent Visas in Thailand, Order 238/2568, Nr. 2.20, thailawonline.com/spouse-and-dependent-visas-in-thailand. ↩
  6. Paare über fünfzig und 1,6 Millionen Baht: Integrity Legal, Do Married Retirees Only Need 400K for Thai Visas, legal.co.th. ↩
  7. DTV, Angehörige und neue Regeln seit Ende August: ThaiLawOnline, Destination Thailand Visa, thailawonline.com/destination-thailand-visa-dtv-requirements. ↩
  8. LTR, Kategorien und Angehörige: ThaiLawOnline, Thailand LTR Visa, thailawonline.com/thailand-ltr-visa, nach der BOI-Ankündigung Por. 3/2568. ↩

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