Er zahlte, doch das Haus gehört ihr

Ein Schweizer Schreinermeister kannte alle Regeln für Ausländer. Er kaufte sein Haus trotzdem auf dem üblichen Weg. Ein Sonntagabend im Mai zeigte ihm, was das kostet.

Er zahlte, doch das Haus gehört ihr
KI generiertes Symbolbild

Er kannte jede dieser Geschichten. Er hatte sie selbst erzählt, am Stammtisch und im Forum, mit der Ruhe eines Mannes, dem so etwas nie passiert. Beat aus Luzern, Schreinermeister im Ruhestand, seit zehn Jahren in Thailand. Genau, nüchtern, kein Träumer. Dann kaufte er ein Haus. Was danach geschah, ist keine Geschichte über Dummheit. Es ist eine Geschichte über ein Gefühl, das stärker ist als jeder Vertrag.

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Ein Mann, der die Regeln kannte

Beat ist 67. Sein Leben lang hat er Treppen, Küchen und Dachstühle gebaut. Wer so arbeitet, misst zweimal und sägt einmal. In Thailand lebt er seit zehn Jahren, seine Jahresverlängerung klappt jedes Mal ohne Aufregung. Am Stammtisch ist er der, den man fragt.

Gerade deshalb ist sein Fall lehrreich. Beat hat die Ratgeber gelesen. Er weiß, dass ein Ausländer in Thailand kein Land besitzen darf. Er hielt sich für immun, weil er mit dem Kopf rechnete. Das Gefühl rechnete er nicht mit.

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Sieben Jahre mit Ploy, aber ohne Trauschein

Ploy war 43, als Beat sie kennenlernte. Sie führte ein kleines Café in Udon Thani, ihr Sohn ging noch zur Schule und studiert heute in Khon Kaen. Beat war damals 60. Nach einem Jahr zogen sie in eine Mietwohnung, fuhren nach Koh Chang, stritten über Kleinigkeiten und vertrugen sich wieder.

Geheiratet haben sie nie. Beat sagte, das sei ihm zu kompliziert, und Ploy drängte nicht. Rechtlich blieb sie damit eine Fremde, so wie er für sie. Kein Ehevertrag, kein gemeinsames Vermögen, kein Schutz im Streitfall. Beat wusste das. Er nannte es Freiheit.

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Das Haus war Ploys Idee

Vor knapp zwei Jahren, im Januar, zeigte Ploy ihm ein Grundstück am Stadtrand von Udon Thani. 400 Quadratmeter, ein kleines Haus, ein Garten mit Mangobaum, eine ruhige Straße. Der Preis lag bei 3,4 Millionen Baht. Sie rechnete vor, wie viel Miete sie sparen. Beat rechnete nach. Die Zahlen stimmten.

Ploy sah darin Sicherheit für beide. Das Café lief gut, sie wollte endlich etwas Eigenes. Beat sah ein Haus, in dem er alt werden kann. Seine Freunde am Stammtisch gratulierten ihm und fragten nicht nach den Papieren.

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So wurde der Kauf gebaut

Land darf Beat nicht kaufen. Also stand auf der Besitzurkunde, der Chanote, der Name Ploy. Beat überwies die 3,4 Millionen Baht aus seinen Ersparnissen. Zwischen beiden wurde beim Land Department ein Pachtvertrag über 30 Jahre eingetragen. Ein Anwalt begleitete den Termin. Beat nannte das pragmatisch.

Zwei Fragen stellte Beat nicht. Er fragte nicht, ob er das Haus selbst besitzen kann, denn ein Gebäude darf einem Ausländer gehören, das Land darunter nicht. Und er fragte nicht, was geschieht, wenn das Geld eines Ausländers auf den Namen einer Thai fließt. Beide Fragen gehören vor die Überweisung.

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Was 30 Jahre Pacht wirklich sichern

Der eingetragene Pachtvertrag gilt 30 Jahre. Das ist das gesetzliche Höchstmaß, und es ist vor Gericht durchsetzbar. Verkauft Ploy das Grundstück, muss der neue Eigentümer den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit einhalten. In diesem Punkt ist Beats Sicherheit echt.

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Danach endet sie. Im Vertrag steht zwar eine Klausel über weitere 30 Jahre. Das Oberste Gericht hat solche Vorab-Verlängerungen aber für unwirksam erklärt. Wer nach 30 Jahren bleiben will, braucht einen neuen Vertrag und einen Eigentümer, der ihn unterschreibt. Beat wäre dann weit über 90.

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Dann ging Ploy

An einem Sonntagabend im Mai sagte Ploy ihm, dass sie einen anderen Mann kennengelernt hat. Jünger, aus Nong Khai. Kein Streit, keine Szene, sie sagte es direkt. Beat war erschüttert, aber nicht überrascht. Er hatte die Veränderung seit Monaten gespürt und nichts gesagt.

Ploy machte keine Probleme. Beat dürfe bleiben, solange er wolle, sagte sie. Das war großzügig und vielleicht ehrlich gemeint. Aber Beat saß nun in einem Haus, das ihm nicht gehört, das er allein bezahlt hat. Seine Lage hing an der Gutwilligkeit einer Ex-Partnerin.

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Warum Ploys Wort kein Recht ist

Grundstück und Haus gehören Ploy. Sie kann beides verkaufen, beleihen oder verschenken, ohne Beat zu fragen. Weil die beiden nicht verheiratet waren, gibt es nichts zu teilen. Einen Darlehensvertrag über die Summe gibt es nicht. Ob Beat Geld zurückfordern kann, muss ein Anwalt klären.

Auch ein Trauschein hätte wenig geändert. Kauft eine Thai Land, während sie mit einem Ausländer verheiratet ist, verlangt das Land Department eine Erklärung beider Eheleute. Darin steht, dass das Geld allein ihr gehört und das Land ihr persönliches Eigentum ist. Der Ehemann verzichtet damit auf jeden Anspruch.

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Jetzt prüft der Staat das Geld

Seit Mitte Oktober geht die Regierung gegen Land vor, das Thais für Ausländer halten. Das Land Department hat nach eigenen Angaben 2.360 solcher Grundstücke im Wert von rund 14 Milliarden Baht gefunden. Wer unrechtmäßig hält, muss verkaufen, meist innerhalb von 180 Tagen bis zu einem Jahr.

Gesucht wird, wer in Wahrheit zahlt und kontrolliert. Bei Barzahlungen ab zwei Millionen Baht fragen die Beamten nach der Herkunft des Geldes. Wer als Thai mit dem Geld eines Ausländers kauft, kann als Strohmann gelten. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft oder bis zu 20.000 Baht Strafe. Ob jemand Beats Kauf prüft, ist offen. Zu den Fällen, die die Beamten suchen, zählt er.

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Was Ausländer legal bekommen können

Eine Eigentumswohnung darf ein Ausländer auf den eigenen Namen kaufen, solange Ausländer im Haus nicht mehr als 49 Prozent der Fläche besitzen. Für Haus und Garten ist der Pachtvertrag mit bis zu 30 Jahren der übliche Weg. Das Gebäude selbst kann einem Ausländer gehören, wenn dieses Recht eingetragen ist.

Mehr Schutz als ein Pachtvertrag bietet ein eingetragener Nießbrauch. Er kann auf Lebenszeit des Berechtigten laufen und bindet auch einen neuen Eigentümer. Die Superficies gibt das Recht, ein Gebäude auf fremdem Land zu besitzen. Beides muss der Landeigentümer unterschreiben, und der Beamte kann die Eintragung ablehnen.

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Was Beat jetzt tut

Beat wohnt weiter im Haus, der Ton mit Ploy ist ruhig. Sein Anwalt prüft seit dem Sommer den Pachtvertrag und verhandelt mit Ploy über einen eingetragenen Nießbrauch auf Lebenszeit. Ob sie unterschreibt, ist offen. Ob das Land Department einträgt, ist ebenfalls offen. Beat wartet.

Seinen Rat an andere Expats gibt er ohne Umschweife. Erst der Anwalt, dann die Überweisung. Eigentum und Gefühl gehören getrennt. Nicht aus Misstrauen, sondern weil Vertrauen kein Rechtstitel ist. Wer das begreift, bleibt frei. Mut heißt hier nicht, großzügig zu sein. Mut heißt, vor der Überweisung zu fragen.

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Redaktionelle Hinweise

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Stand ist Anfang November: Die Ermittlungen gegen Land in Strohmann-Hand laufen bis Ende Dezember, die Praxis der Ämter kann sich bis dahin ändern. Ob ein Nießbrauch oder eine Superficies bei einem bereits stehenden Haus eingetragen wird, entscheidet der Beamte im Einzelfall. Weitere Informationen gibt das Land Department unter dol.go.th.

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