Thaksin darf nicht fliegen

Gericht verweigert Thaksin Ausreise nach Katar
Kein öffentliches Interesse

Das Strafgericht in Bangkok hat am Donnerstag den Ausreiseantrag des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra abgelehnt. Thaksin wollte auf Einladung des Emirs von Katar reisen, doch das Gericht befand, es handle sich um eine private Angelegenheit ohne öffentliches Interesse. Begleitet wurde er von Außenminister Maris Sangiampongsa, der als Zeuge auftrat.

Bedingungen der Kaution:
Thaksin bleibt unter Beobachtung

Thaksin steht wegen ——– und Computerkriminalität aus einem Interview von 2015 in Südkorea vor Gericht. Als Teil seiner Kaution darf er das Land nicht ohne Erlaubnis verlassen. Zeugenaussagen sind für Juli 2025 geplant.

Zwei frühere Ausreisen wurden genehmigt
Diesmal kein Glück

Bisher durfte Thaksin zweimal kurzzeitig ausreisen:

Februar 2025 – Teilnahme an einem ASEAN-Treffen in Malaysia (mit 5 Mio. Baht Kaution)
Februar 2025ASEAN-Gipfel in Brunei (ebenfalls mit Sicherheitsleistung)

Diesmal scheiterte sein Antrag, der neben Katar auch Stopps in Kambodscha (auf Einladung von Ex-Premier Hun Sen) und Vietnam vorsah.

Justiz zeigt keine Nachsicht

Die Entscheidung zeigt, dass die thailändische Justiz keine Sonderbehandlung gewährt – selbst bei hochrangigen Einladungen. Für Thaksin bedeutet das: Er bleibt vorerst im Land. ⚖️✈️

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.