Ein Unternehmen in Thailand, das eine oder mehrere Websites zum Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen betreibt, muss eine E‑Commerce-Lizenz beantragen.
- E‑Commerce-Unternehmen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsaufnahme eine E‑Lizenz beantragen.
- E‑Commerce-Unternehmen müssen über eine aktive Website verfügen und im Rahmen des Antrags auf die E‑Commerce-Lizenz die Domänennamen-Registrierungsdokumente für ihre Website einreichen.
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