Bereits seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue
„Chancen-Aufenthaltsgesetz“, das es geduldeten Menschen
unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, eine
Aufenthaltserlaubnis auf Probe mit anschließendem Bleiberecht zu
erhalten. Dabei soll das neue Gesetz für mehr Menschlichkeit im
Aufenthaltsrecht sorgen und insbesondere jungen, gut integrierten
Menschen neue Chancen in Deutschland ermöglichen. Doch wer genau
kann denn nun vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren und an
welche Voraussetzungen ist das Bleiberecht geknüpft?
Was
besagt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung?
Am
19. Oktober 2022 hat sich der Bundestag erstmals über den
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur “Einführung eines
Chancen-Aufenthaltsrechts” beraten. Dabei sollen langjährig
geduldete Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen die Chance
erhalten, ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten.
Gleichzeitig sollen die bereits geltenden Bleiberechtsregelungen
weiterentwickelt werden, wodurch sich auch die Abschiebung von
Straftätern weiter verschärfen soll. Im Zuge der Neuregelungen soll
es zudem auch Erleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung geben.
Alle
Betroffenen sollen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht ein 18-monatiges
Aufenthaltsrecht erhalten. Während dieser Zeit haben sie
schließlich die Chance, sich ein dauerhaftes Bleiberecht zu
erarbeiten, indem sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese
umfassen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts,
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie ein
Identitätsnachweis. Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
kann seinen Aufenthaltstitel
verlängern in Berlin.
Chancen-Aufenthaltsrecht
soll für mehr Menschlichkeit sorgen
Bislang
hat Deutschland eine Art “Praxis der Kettenduldung” für
Ausländer verfolgt. Durch das neue Gesetz soll dem jedoch ein Ende
gesetzt werden. Ziel ist es, Menschen, die jahrelang in Unsicherheit
in Deutschland gelebt haben, neue Perspektiven aufzuzeigen.
Dies betrifft insbesondere zahlreiche Personen, die sich bereits fest
in die Gesellschaft integriert haben.
Dank
des neuen Chancen-Aufenthaltsgesetzes sollen genau diese Menschen,
die meist noch sehr jung sind, eine Chance erhalten, ein
vollständiger Teil der deutschen Gesellschaft zu werden –
ohne ständig in Angst leben zu müssen, abgeschoben zu werden.
Grundlegende Voraussetzungen für den
Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis
Die
grundlegenden Bedingungen für den Erhalt einer solchen
Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c des Aufenthaltsgesetzes sind
folgende:
-
Die antragstellende Person muss sich mindestens seit 5 Jahren bis
zum 31. Oktober 2022 in Deutschland aufgehalten haben. Dabei
werden auch Zeiten mit einer sogenannten “Duldung light” gemäß
§ 60b des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
-
Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss bei
der örtlichen Ausländerbehörde eingereicht werden. Zusätzlich
wird empfohlen, den Antrag noch bei der zuständigen Zentralen
Ausländerbehörde im Regierungspräsidium einzureichen.
-
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Entscheidung den Status
einer Duldung besitzen.
-
Ist der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt, muss sich dieser zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
-
Die antragstellende Person darf keine vorsätzlichen Straftaten
mit einer Strafhöhe von über 50 Tagessätzen begangen
haben. Handelt es sich um Straftaten,
die das Aufenthalts- oder Asylgesetz betreffen, gilt eine Grenze von
90 Tagessätzen. Außerdem dürfen keine Verurteilungen nach
Jugendstrafrecht vorliegen.
Für wen gilt nun das besondere
Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das
neue Gesetz soll in Deutschland rund 136.000 Menschen
betreffen, die am 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren
geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im
Bundesgebiet leben. Neben den oben genannten Voraussetzungen gelten
für Jugendliche und Heranwachsende besondere Regelungen. So
können diese bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres und bereits
nach drei Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Darüber
hinaus enthält das Gesetz auch eine Regelung für die Gewinnung
von ausländischen Fachkräften. Um Deutschland als
Einwanderungsziel für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver zu
machen, werden die Normen des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes nun
entfristet. Außerdem soll nunmehr auch der Familiennachzug für
Fachkräfte erleichtert werden.
Bleiberecht für gut
integrierte junge Menschen
Wie
bereits erwähnt, werden mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz
insbesondere junge Menschen angesprochen, die sich bereits gut
integriert haben. So haben diese die Möglichkeit, bereits nach
drei Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr ein Bleiberecht
zu bekommen.
Darüber
hinaus sollen auch die Integrationsleistungen
von Geduldeten mehr gewürdigt werden. Ausländischen Eltern,
die entweder bereits sechs oder vier Jahre mit ihren minderjährigen
Kindern in Deutschland leben und besondere Leistungen der Integration
nachweisen können, soll ebenfalls ein Bleiberecht eröffnet werden.
Fazit
Obwohl
nicht alle geduldeten Ausländer gleichermaßen von dem neuen
Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren können, ist diese neue Regelung
eine erhebliche Erleichterung für viele Menschen, die sich in
Deutschland ein neues Leben aufbauen möchten. Insbesondere jungen
Menschen wird damit sehr geholfen, sodass sie die Chance auf ein
sicheres Leben in Deutschland haben können.