Das Steuer-Rätsel: Zahlen Ausländer in Thailand wirklich?

58 Prozent der befragten Expats wollten 2025 keine Steuererklärung abgeben – aber offizielle Zahlen? Die veröffentlicht Thailands Behörde schlicht nicht.

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Unsere Leser stellen eine berechtigte Frage: Wie viele Ausländer haben eine Thai Tax-ID beantragt? Wie viele haben für 2025 eine Steuererklärung abgegeben? Wie viele Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen gegen Expats? Wir haben nachgeforscht – und die Antwort ist ernüchternd.

Was die Recherche ergibt: Diese Zahlen existieren zwar, aber das Thai Revenue Department veröffentlicht sie nicht aufgeschlüsselt nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Das ist kein Versehen – es ist strukturell. Und genau darin liegt das eigentliche Problem. Dieser Artikel zeigt, was tatsächlich bekannt ist, was nicht – und was das für Expats in Thailand bedeutet.

Was wirklich öffentlich bekannt ist

Eine Zahl kursiert, die aufhorchen lässt. Eine Umfrage des englischsprachigen Portals Thai Examiner aus dem Jahr 2024 zeigt: 58 Prozent der befragten Ausländer gaben an, für das Steuerjahr 2024 keine Erklärung einreichen zu wollen. Nur 16 Prozent planten, professionelle Hilfe zu suchen. Das ist keine offizielle Statistik – aber es ist der einzige annähernd belastbare Hinweis auf das Ausmaß der Nicht-Compliance.

Zum Vergleich: In Thailand sind nach Behördenangaben mehr als 3,3 Millionen ausländische Arbeitnehmer registriert (Stand August 2024). Die Schätzungen für dauerhaft lebende Ausländer – also jene, die potenziell die 180-Tage-Grenze überschreiten – liegen je nach Quelle zwischen 300.000 und 500.000 Personen. Wie viele davon eine Tax-ID haben, wie viele eine Erklärung abgegeben haben: Das Revenue Department nennt keine Zahl.

Warum das Revenue Department keine Details nennt

Thailands Steuerbehörde veröffentlicht Jahresberichte – aber keine Aufschlüsselung nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus. In Thailand war die steuerliche Erfassung von Ausländern mit Auslandseinkommen bis Ende 2023 faktisch eine Randerscheinung. Die Remittance-Regel seit Januar 2024 hat das auf dem Papier geändert, die Erfassung aber noch nicht nachgeholt.

Hinzu kommt: Das Revenue Department und die Einwanderungsbehörde teilen ihre Daten offiziell (noch) nicht. Wer ein Rentnervisum verlängert, muss derzeit keine Steuerunterlagen vorlegen. Die Behörden kommunizieren nicht automatisch miteinander. Was technisch möglich wäre – ein Abgleich von Einreisedaten mit Steuererklärungen – findet bislang nicht systematisch statt.

Strafverfolgung: Was bekannt ist – und was nicht

Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Ausländer? Einzelne Fälle sind aus der Fachliteratur bekannt, öffentlich dokumentierte Zahlen gibt es nicht. Steuerhinterziehung ist in Thailand ein Straftatbestand: Es drohen Geldstrafen bis 200.000 Baht und bis zu sieben Jahre Haft. Das Revenue Department hat zudem das Recht, Steuerbescheide bis zu zehn Jahre rückwirkend zu prüfen. Ob und wie oft das bei Ausländern angewendet wird – unbekannt.

Was dagegen belegt ist: Thailand nimmt am automatischen Informationsaustausch der OECD teil (Common Reporting Standard, CRS). Das bedeutet, dass ausländische Banken Kontodaten von in Thailand ansässigen Personen an die Thai-Behörden melden können – und umgekehrt. Die technische Infrastruktur für schärfere Durchsetzung ist also vorhanden. Ob sie für Privatpersonen mit Auslandseinkommen aktiv genutzt wird, bleibt unklar.

Das Vollzugsdefizit: niemand kennt seine Größe

Genau das ist das Kernproblem – und der Kern der berechtigten Leserkritik. Weil keine verlässlichen Zahlen veröffentlicht werden, lässt sich das Vollzugsdefizit nicht beziffern. Niemand weiß, ob das Revenue Department 5 Prozent oder 80 Prozent der steuerpflichtigen Ausländer tatsächlich erfasst hat. Niemand weiß, wie viele der abgegebenen Erklärungen geprüft wurden. Und niemand weiß, wie viele Ausländer ohne Konsequenz nie eine Erklärung eingereicht haben.

Das schafft ein Klima der Ungewissheit, das in beide Richtungen wirkt: Wer compliant ist, weiß nicht, ob sich der Aufwand lohnte. Wer es nicht ist, weiß nicht, wie groß das Risiko ist. Diese Lücke füllt die Gerüchteküche in Expat-Foren – nicht selten mit Falschinformationen in beide Richtungen. Eine transparente Datenpolitik des Revenue Department würde das ändern. Derzeit gibt es sie nicht.

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Was Expats trotzdem wissen müssen

Die rechtliche Lage ist trotz fehlender Statistiken eindeutig: Wer sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält und ab 2024 erzielte Auslandseinkünfte ins Land überweist, ist steuerpflichtig. Eine Tax-ID ist Voraussetzung für die Abgabe der Steuererklärung (Formular PND 90), die bis 31. März des Folgejahres fällig ist – elektronisch bis 9. April. Wer unter den Freibetrag von 120.000 Baht Jahreseinkommen fällt, zahlt keine Steuer, ist aber formal trotzdem zur Erklärung verpflichtet.

Praktisch ratsam: Die fehlende Strafverfolgungsstatistik ist kein Freifahrtschein. Thailand strebt bis 2030 die OECD-Vollmitgliedschaft an – das bedeutet steigende Transparenzpflichten und einen dichteren Datenaustausch. Wer heute keine Unterlagen führt, hat morgen ein Problem – unabhängig davon, ob heute verfolgt wird.

Besonders für jene, die Einkommen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beziehen und regelmäßig nach Thailand überweisen, ist professionelle Beratung sinnvoll.

Redaktionelle Hinweise

Dieser Artikel gibt den Stand der öffentlich verfügbaren Informationen wieder. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wer unsicher ist, ob und wie er in Thailand steuerpflichtig ist, sollte sich an einen zugelassenen Steuerberater mit Thailand-Erfahrung wenden.

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45 Kommentare zu „Das Steuer-Rätsel: Zahlen Ausländer in Thailand wirklich?

  1. @Redaktion_Admin – Beitrag 30.April, 10:18 — Zum Vergleich deutsche und thailändische Altersrenten möchte ich noch meine persönliche Meinung einbringen. Im thailändischen Steuergesetz unter Artikel 41 werden Ausländer mit Aufenthalt über 180 Tagen als steueransässig angesehen und wie Thailänder besteuert. Es gibt nun den schönen Artikel 42 Absatz 25, der Leistungen, also auch gesetzliche Renten, aus einer Sozialversicherung steuerfrei stellt. Der Absatz ist global neutral gehalten und enthält nirgends einen Hinweis speziell auf Thailand. Man kann nicht nach Artikel 41 Ausländer Steuern zahlen lassen und ein paar Zeilen weiter bei den Befreiungen in Artikel 42 die gleiche Personengruppe ausschließen. So wird kein Gesetz ausgelegt. Für mich gilt die Festlegung nach Artikel 41 wie Thailänder besteuert zu werden. Wie gesagt, meine persönliche Meinung.

    1. Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen. Dazu kommt, dass im Art. 18, Abs. 1+2 genau das Gegenteil steht von dem was hier gebetsmühlenartig immer wiederholt wird. Da steht nämlich wortwörtlich, dass Renten die in einem Vertragsstaat (hier Deutschland), im anderen Vertragsstaat (hier Thailand) nicht besteuert werden dürfen. Aber eben auch nur meine Meinung.

      1. Artikel 42 (25) Ausgleichsleistungen, die der Steuerpflichtige vom Sozialversicherungsfonds nach dem Sozialversicherungsgesetz erhält sind Steuerfrei.
        Ich denke das betrifft nur Thailänder die in den thailändischen Sozialversicherungsfonds einbezahlt haben und nicht uns Ausländer da wir ja da nichts einbezahlt haben und somit auch nicht von diesem Artikel profitieren können.

  2. Die Niederlande hat vor kurzem das DBA mit Thailand geändert. Einer der wichtigsten Sätze: „können Renten, . . . die in einem Vertragsstaat ihren Ursprung haben, . . . an einen Einwohner des anderen Vertragsstaats gezahlt werden, auch in dem erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden“. Das ist so ähnlich wie die Rückfallklausel. Mich hat es gewundert, dass Thailand sich auf solche Änderungen einlässt. Das schreckt Rentner ab. Wenn diese geplante „2-Jahres-Regel“ kommt, dürfen sich fast alle wegen der geplanten teilweise rückwirkenden Steuererleichterungen bzw -befreiungen freuen. Unsere Nachbarn aber dürfen dann zu Hause Steuern bezahlen.

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