Das Steuer-Rätsel: Zahlen Ausländer in Thailand wirklich?

58 Prozent der befragten Expats wollten 2025 keine Steuererklärung abgeben – aber offizielle Zahlen? Die veröffentlicht Thailands Behörde schlicht nicht.

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Unsere Leser stellen eine berechtigte Frage: Wie viele Ausländer haben eine Thai Tax-ID beantragt? Wie viele haben für 2025 eine Steuererklärung abgegeben? Wie viele Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen gegen Expats? Wir haben nachgeforscht – und die Antwort ist ernüchternd.

Was die Recherche ergibt: Diese Zahlen existieren zwar, aber das Thai Revenue Department veröffentlicht sie nicht aufgeschlüsselt nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Das ist kein Versehen – es ist strukturell. Und genau darin liegt das eigentliche Problem. Dieser Artikel zeigt, was tatsächlich bekannt ist, was nicht – und was das für Expats in Thailand bedeutet.

Was wirklich öffentlich bekannt ist

Eine Zahl kursiert, die aufhorchen lässt. Eine Umfrage des englischsprachigen Portals Thai Examiner aus dem Jahr 2024 zeigt: 58 Prozent der befragten Ausländer gaben an, für das Steuerjahr 2024 keine Erklärung einreichen zu wollen. Nur 16 Prozent planten, professionelle Hilfe zu suchen. Das ist keine offizielle Statistik – aber es ist der einzige annähernd belastbare Hinweis auf das Ausmaß der Nicht-Compliance.

Zum Vergleich: In Thailand sind nach Behördenangaben mehr als 3,3 Millionen ausländische Arbeitnehmer registriert (Stand August 2024). Die Schätzungen für dauerhaft lebende Ausländer – also jene, die potenziell die 180-Tage-Grenze überschreiten – liegen je nach Quelle zwischen 300.000 und 500.000 Personen. Wie viele davon eine Tax-ID haben, wie viele eine Erklärung abgegeben haben: Das Revenue Department nennt keine Zahl.

Warum das Revenue Department keine Details nennt

Thailands Steuerbehörde veröffentlicht Jahresberichte – aber keine Aufschlüsselung nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus. In Thailand war die steuerliche Erfassung von Ausländern mit Auslandseinkommen bis Ende 2023 faktisch eine Randerscheinung. Die Remittance-Regel seit Januar 2024 hat das auf dem Papier geändert, die Erfassung aber noch nicht nachgeholt.

Hinzu kommt: Das Revenue Department und die Einwanderungsbehörde teilen ihre Daten offiziell (noch) nicht. Wer ein Rentnervisum verlängert, muss derzeit keine Steuerunterlagen vorlegen. Die Behörden kommunizieren nicht automatisch miteinander. Was technisch möglich wäre – ein Abgleich von Einreisedaten mit Steuererklärungen – findet bislang nicht systematisch statt.

Strafverfolgung: Was bekannt ist – und was nicht

Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Ausländer? Einzelne Fälle sind aus der Fachliteratur bekannt, öffentlich dokumentierte Zahlen gibt es nicht. Steuerhinterziehung ist in Thailand ein Straftatbestand: Es drohen Geldstrafen bis 200.000 Baht und bis zu sieben Jahre Haft. Das Revenue Department hat zudem das Recht, Steuerbescheide bis zu zehn Jahre rückwirkend zu prüfen. Ob und wie oft das bei Ausländern angewendet wird – unbekannt.

Was dagegen belegt ist: Thailand nimmt am automatischen Informationsaustausch der OECD teil (Common Reporting Standard, CRS). Das bedeutet, dass ausländische Banken Kontodaten von in Thailand ansässigen Personen an die Thai-Behörden melden können – und umgekehrt. Die technische Infrastruktur für schärfere Durchsetzung ist also vorhanden. Ob sie für Privatpersonen mit Auslandseinkommen aktiv genutzt wird, bleibt unklar.

Das Vollzugsdefizit: niemand kennt seine Größe

Genau das ist das Kernproblem – und der Kern der berechtigten Leserkritik. Weil keine verlässlichen Zahlen veröffentlicht werden, lässt sich das Vollzugsdefizit nicht beziffern. Niemand weiß, ob das Revenue Department 5 Prozent oder 80 Prozent der steuerpflichtigen Ausländer tatsächlich erfasst hat. Niemand weiß, wie viele der abgegebenen Erklärungen geprüft wurden. Und niemand weiß, wie viele Ausländer ohne Konsequenz nie eine Erklärung eingereicht haben.

Das schafft ein Klima der Ungewissheit, das in beide Richtungen wirkt: Wer compliant ist, weiß nicht, ob sich der Aufwand lohnte. Wer es nicht ist, weiß nicht, wie groß das Risiko ist. Diese Lücke füllt die Gerüchteküche in Expat-Foren – nicht selten mit Falschinformationen in beide Richtungen. Eine transparente Datenpolitik des Revenue Department würde das ändern. Derzeit gibt es sie nicht.

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Was Expats trotzdem wissen müssen

Die rechtliche Lage ist trotz fehlender Statistiken eindeutig: Wer sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält und ab 2024 erzielte Auslandseinkünfte ins Land überweist, ist steuerpflichtig. Eine Tax-ID ist Voraussetzung für die Abgabe der Steuererklärung (Formular PND 90), die bis 31. März des Folgejahres fällig ist – elektronisch bis 9. April. Wer unter den Freibetrag von 120.000 Baht Jahreseinkommen fällt, zahlt keine Steuer, ist aber formal trotzdem zur Erklärung verpflichtet.

Praktisch ratsam: Die fehlende Strafverfolgungsstatistik ist kein Freifahrtschein. Thailand strebt bis 2030 die OECD-Vollmitgliedschaft an – das bedeutet steigende Transparenzpflichten und einen dichteren Datenaustausch. Wer heute keine Unterlagen führt, hat morgen ein Problem – unabhängig davon, ob heute verfolgt wird.

Besonders für jene, die Einkommen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beziehen und regelmäßig nach Thailand überweisen, ist professionelle Beratung sinnvoll.

Redaktionelle Hinweise

Dieser Artikel gibt den Stand der öffentlich verfügbaren Informationen wieder. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wer unsicher ist, ob und wie er in Thailand steuerpflichtig ist, sollte sich an einen zugelassenen Steuerberater mit Thailand-Erfahrung wenden.

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23 Kommentare zu „Das Steuer-Rätsel: Zahlen Ausländer in Thailand wirklich?

  1. jimmmy, im Gespräch ist eine sogenannte „Zwei Jahres Regel“ , nach der würde ab 2026 Auslandseinkommen nicht mehr besteuert! Das ändert aber nichts daran, das Auslandseinkommen (Renten) , was nach Thailand überwiesen wurde für die Steuerjahre 2024 und 2025 steuerpflichtig war.
    Ob es zur „Zwei Jahres Regel“ kommt oder nicht, werden wir in den kommenden Monaten lesen, oder auch nicht!

    1. @Cito — Die 2-Jahres Regel ist mir bekannt. Wer sich dazu einlesen will und erfahren will, wie man nach Veröffentlichung seine Steuer wieder zurück bekommt, kann sich im Thailandblog nl informieren. Man kann hier leider keine links reinsetzen. Deshalb bauen wir einen zusammen aus thailandblog Punkt nl/de . Dort nach einem Bericht “ . . . . 2-Jahres Regel . . . “ vom 30. März 26 suchen (etwa 20 Seiten zurück). Dort ist vieles erklärt.

    2. Das ist nur bedingt richtig und das auch nur wenn man voraussetzt, dass das DBA nur firlefanz wäre. Nicht erst seit 2024/2025 wären demnach Renten steuerpflichtig. Das wären sie auch schon vorher gewesen wenn sie noch im gleichen Kalenderjahr nach Thailand verbracht wurden.
      Wer hatte sich vor 2024 eine TIN besorgt und sogar Steuern bezahlt? Keiner!! Was hat sich diesbezüglich geändert? Gar nichts!
      Also erzählt den Quark meiner Oma und wer gerne Steuern zahlt soll das ruhig machen!

      1. Das hat sich ab Steuerjahr 2024 verändert, Oskar!
        Rechtliche Grundlage
        Revenue Code Section 41 (Thai Income Tax Act)
        Bis 2023 galt: Auslandseinkommen musste nur versteuert werden, wenn es im selben Steuerjahr nach Thailand überwiesen wurde.

        Neuauslegung durch das Revenue Department (September 2023, gültig ab Steuerjahr 2024)
        Seitdem gilt: Alle ins Land überwiesenen Auslandseinkommen sind steuerpflichtig, unabhängig davon, wann sie erwirtschaftet wurden.

        Ministerial Announcement Nr. 161/2566 (2023)
        Dieses Announcement präzisiert die Anwendung von Section 41 und ist die formale Grundlage für die neue Praxis.
        Damit ist die Steuerpflicht nicht durch ein neues Gesetz entstanden, sondern durch eine geänderte Interpretation und Anwendung bestehender Vorschriften.

        Erzähl das ruhig deiner Oma, wenigstens die wird es verstehen!

  2. @Cito — das ist so alles richtig bis auf ein paar Kleinigkeiten. Mir ist kein Rentner bekannt, der seine Rente erst 1 Jahr später überwiesen hat. Der hat diese „Parkregel“ überhaupt nicht gekannt. In der Hinsicht also keine Änderung für Rentner. Es sind auch nicht „alle“ ins Land überwiesenen Auslandseinkommen steuerpflichtig. Es gibt auch steuerfreies Einkommen. Das Wort „überwiesenen“ passt nicht ganz, da auch bar, ATM oder andere Einfuhrarten dazu gehören. Es ist ja eine Einkommenssteuer, keine Überweisungssteuer.

    1. Völlig richtig, zumal ich auch nichts anderes geschrieben hatte. Langsam wird’s wirklich nur noch lächerlich. Es hat sich weder am DBA, noch am Revenue Code etwas geändert. Abgesehen davon, dass die „Parkregel“ abgeschafft wurde. Auf den ganzen Unsinn der hier verzapft wird, würde nicht mal mehr meine Oma reinfallen. Gott hab‘ sie selig.

    2. richtig, auch meine Rente wird monatlich von der deutschen Rentenversicherung überwiesen. Überwiesen ist das falsche Wort, du hast recht! Wie du schon schriebst gehören die obigen Einfuhrarten auch dazu. Wenngleich das Mitbringen von 10000 Euro schwierig als Einkommen nachzuweisen ist!

      1. Schon interessant, in eurer alten Heimat habt ihr euch an die Gesetze gehalten und eure Steuern bezahlt und hier in Thailand outet ihr euch als Steuerhinterzieher. Warum ?

        1. ich habe ordnungsgemäß für die Steuerjahre 2024 und 2025 hier Steuern bezahlt! Keine Steuerhinterziehung! Ich persönlich hoffe, das alle, die hinterziehen, schon aus der Steuergerechtigkeit heraus erwischt werden und entsprechend bestraft werden. Dann lache ich!

  3. @Cito — Man muss ja auch nichts nachweisen. Meine Rente geht auf eine DE Bank. Wenn ich Geld brauche, überweise ich auf meine Thai Bank. Also von Privatkonto zu Privatkonto. Wann, woher oder wieviel überwiesen wird, spielt bei der Einkommensteuer keine Rolle. Das ist normales Bankgeschäft. Wer unbedingt wegen der Rente eine Steuererklärung abgeben will, gibt die Rente im Formular als Einkommen an. Notfalls den Rentenbescheid mit nehmen. Niemals einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung vorlegen. Der Beamte rafft das nicht mit dem DBA und den vielen verschiedenen deutschen Rentenarten von staatl. Pension bis unterschiedlichen Betriebsrenten usw. Das verstehen viele Deutsche nicht. Woher soll der das dann wissen. Der guckt auf die Banküberweisungen und besteuert. Wenn du dann sagst, ein Teil davon ist von meinem Sparbuch oder war Einkommen vor 2024, also steuerfrei, fangen die Probleme schon an. Deshalb nichts von der Bank vorlegen. Wenn er trotzdem das sehen will, rumdrehen, raus und nächstes Jahr wieder probieren.

  4. Nachdem ich alle Kommentare gelesen habe, weiß ich gar nix mehr!
    Frage deshalb als Thai-Amateur:
    Was ist wenn ich Privatier bin, also nichts mehr verdiene, sondern nur mein Erspartes (zumindest einen größeren Teil davon) eines langen Lebens als durchaus erfolgreichen Unternehmer nach Thailand transferieren will?
    Würde darauf dann hier in Thailand irgendeine Steuer oder sonstige Abgabe fällig?

    1. @Spätentwickler — wenn Dein Erspartes aus Einkommen vor 2024 entstand, ist es steuerfrei nach Por 162/2566. Diese Nummer der Verordnung ist nicht so wichtig für Dich, Hauptsache es war vor dem Jahr 2024. Du kannst das Geld steuerfrei nach Thailand transferieren. Wenn Du sonst kein weiteres Einkommen hast oder das jährl. Einkommen unter der Grenze 120.000 ledig / 220.000 verh. liegt, musst Du weder eine Einkommensteuererklärung abgeben noch eine TIN beantragen.

  5. Ich habe mich von sogenannten Experten beraten lassen, 4 Mal.
    4 mal eine andere Aussage, was soll ich jetzt mit dieser Beratung?
    Wenn nicht mal die Steuerbehörde weiß, was Sache ist, wie soll das dann ein Rechtsverdreher wissen oder gar ein Farang?
    Wollen sie Steuern von mir, gehe ich davon aus, dass meine Rente in Thailand nicht gerne gesehen ist, meine Koffer sind in 1 Stunde gepackt!

    1. vielleicht hilft dir die AI weiter!? Schau auch bitte selbst einmal. Ich bin auch kein Steuerexperte. Aber so wie es sich hier darstellt musst du deine „IV Rente“ in Thailand versteuern.

      „Die Schweizer IV-Rente ist eine Invalidenrente, die Menschen mit dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung ein existenzielles Einkommen sichert. In Thailand gilt seit 01.01.2024: Ausländische Renten (inkl. IV) müssen versteuert werden, sobald sie ins Land überwiesen werden – nicht schon bei Entstehung.
      🧾 Was ist die Schweizer IV-Rente?
      IV = Invalidenversicherung (Teil der 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems).
      Anspruch besteht, wenn eine Person aufgrund Krankheit oder Unfall dauerhaft oder teilweise erwerbsunfähig ist.
      Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad:
      Ab 40 % Invalidität: Teilrente.
      Ab 70 % Invalidität: volle IV-Rente.
      Maximalrente (2026): ca. CHF 2’520 pro Monat.
      🇹🇭 Besteuerung in Thailand (seit 2024)
      Neue Steuerregel: Auslandseinkünfte sind steuerpflichtig, sobald sie nach Thailand transferiert werden (Remittance-Prinzip).
      Nicht steuerpflichtig: Einkommen, das auf ausländischen Konten bleibt.
      Ausnahme: Einkommen, das vor dem 01.01.2024 entstanden ist, bleibt steuerfrei, wenn der Zeitpunkt nachgewiesen wird.
      Steuerpflicht in Thailand entsteht erst, wenn man ≥180 Tage pro Jahr dort lebt.
      📑 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Thailand
      AHV/IV-Renten fallen nicht unter das DBA.
      → Thailand darf sie nach nationalem Recht besteuern, sobald sie ins Land überwiesen werden.
      → Die Schweiz erhebt keine Quellensteuer auf AHV/IV bei Wohnsitz im Ausland.

      Private Renten (BVG, 2. Säule): dürfen nur im Ansässigkeitsstaat (Thailand) besteuert werden.

      Öffentliche Dienst-Renten: werden in der Schweiz besteuert, außer man ist thailändischer Staatsbürger.

      ich hoffe das hilft dir etwas weiter. Bitte weiter recherchieren

  6. Klar deviniert?
    Muss ich denn meine Schweizer IV-Rente Versteuern?
    Ist ja gleich wie ein einkommen, aber es ist auch social security.
    Klär mich auf wenn alles so klar ist?

  7. Wöchentlich berichtet der Wochenbiltz über Steuern in Thailand. Die Frage ob ausländische Renten den thailändischen Renten,(die ja Steuerfrei sind), gleichgestellt sind wurde noch nie beantwortet.

    1. Danke für Ihre berechtigte Frage!
      Ausländische Renten werden steuerlich nicht mit thailändischen Renten gleichgestellt. Thailändische Altersrenten sind für inländische Empfänger steuerfrei – das gilt nicht automatisch für ausländische Bezüge.
      Seit der neuen Auslegungspraxis des thailändischen Revenue Departments (Por. 161/2566, ab Januar 2024) können nach Thailand überwiesene ausländische Renten steuerpflichtig sein – abhängig von der Aufenthaltsdauer (≥ 180 Tage = steuerlich ansässig) und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
      Deutsche gesetzliche Renten fallen unter Artikel 18 des DBA Deutschland–Thailand und sind grundsätzlich in Thailand steuerpflichtig – können aber durch Freibeträge in vielen Fällen gering oder null ausfallen.

  8. nach meiner Kenntnis sind ausländische Renten den thailändischen Sozialversicherungsrenten nicht gleichgestellt. Sie werden somit in Thailand wie Einkommen besteuert.
    ohne Gewähr!

  9. @Redaktion_Admin – Beitrag 30.April, 10:18 — Zum Vergleich deutsche und thailändische Altersrenten möchte ich noch meine persönliche Meinung einbringen. Im thailändischen Steuergesetz unter Artikel 41 werden Ausländer mit Aufenthalt über 180 Tagen als steueransässig angesehen und wie Thailänder besteuert. Es gibt nun den schönen Artikel 42 Absatz 25, der Leistungen, also auch gesetzliche Renten, aus einer Sozialversicherung steuerfrei stellt. Der Absatz ist global neutral gehalten und enthält nirgends einen Hinweis speziell auf Thailand. Man kann nicht nach Artikel 41 Ausländer Steuern zahlen lassen und ein paar Zeilen weiter bei den Befreiungen in Artikel 42 die gleiche Personengruppe ausschließen. So wird kein Gesetz ausgelegt. Für mich gilt die Festlegung nach Artikel 41 wie Thailänder besteuert zu werden. Wie gesagt, meine persönliche Meinung.

    1. Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen. Dazu kommt, dass im Art. 18, Abs. 1+2 genau das Gegenteil steht von dem was hier gebetsmühlenartig immer wiederholt wird. Da steht nämlich wortwörtlich, dass Renten die in einem Vertragsstaat (hier Deutschland), im anderen Vertragsstaat (hier Thailand) nicht besteuert werden dürfen. Aber eben auch nur meine Meinung.

      1. Artikel 42 (25) Ausgleichsleistungen, die der Steuerpflichtige vom Sozialversicherungsfonds nach dem Sozialversicherungsgesetz erhält sind Steuerfrei.
        Ich denke das betrifft nur Thailänder die in den thailändischen Sozialversicherungsfonds einbezahlt haben und nicht uns Ausländer da wir ja da nichts einbezahlt haben und somit auch nicht von diesem Artikel profitieren können.

  10. Die Niederlande hat vor kurzem das DBA mit Thailand geändert. Einer der wichtigsten Sätze: „können Renten, . . . die in einem Vertragsstaat ihren Ursprung haben, . . . an einen Einwohner des anderen Vertragsstaats gezahlt werden, auch in dem erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden“. Das ist so ähnlich wie die Rückfallklausel. Mich hat es gewundert, dass Thailand sich auf solche Änderungen einlässt. Das schreckt Rentner ab. Wenn diese geplante „2-Jahres-Regel“ kommt, dürfen sich fast alle wegen der geplanten teilweise rückwirkenden Steuererleichterungen bzw -befreiungen freuen. Unsere Nachbarn aber dürfen dann zu Hause Steuern bezahlen.

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