Wer als deutscher Rentner seine Bezüge nach Thailand überweist, hat lange Jahre lang kein böses Erwachen fürchten müssen. Das ist vorbei. Seit 1. Januar 2024 gilt eine neue Regelung – Por. 161/2566 – die transferierte ausländische Einkünfte in Thailand steuerpflichtig macht. Das klingt dramatisch. Aber ist es wirklich so?
Die korrekte Antwort ist differenzierter, als viele vermuten. Ob überhaupt eine Steuererklärung fällig wird, hängt davon ab, wie viel Geld tatsächlich nach Thailand fließt. Und wer zahlen muss, zahlt oft deutlich weniger als erwartet – weil die Freibeträge großzügig sind. Dieser Artikel zeigt, wer betroffen ist, wie viel tatsächlich fällig wird – und wie Altgeld aus der Zeit vor 2024 sicher nach Thailand gebracht wird.
Wann die Steuerpflicht überhaupt entsteht
Die neue Steuerpflicht gilt nicht automatisch. Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: mindestens 180 Tage Aufenthalt in Thailand im Kalenderjahr – und ein tatsächlicher Geldtransfer nach Thailand. Wer beide Punkte erfüllt, gilt als steuerpflichtiger Steuerresident. Wer nur eine Bedingung erfüllt, ist außen vor.
Der Transfergedanke ist das entscheidende Element. Auslandseinkünfte werden in Thailand nur dann steuerpflichtig, wenn sie tatsächlich nach Thailand fließen. Banküberweisung, Geldautomat, Bargeld: alles zählt. Wer die Rente auf dem deutschen Girokonto lässt und ausschließlich Altersparnisse aus der Zeit vor 2024 nach Thailand bringt, hat keine steuerpflichtigen Auslandseinkünfte.
Ab wann ist die Steuererklärung Pflicht?
Wer beide Bedingungen erfüllt, muss eine Steuererklärung einreichen – aber nur, wenn das jährliche steuerpflichtige Einkommen als Einzelperson 120.000 Baht übersteigt. Bei Ehepaaren liegt die Schwelle bei 220.000 Baht. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn nach Abzug aller Freibeträge null Baht Steuer fällig wird.
Wer unter dieser Schwelle liegt oder gar kein Geld nach Thailand überweist, hat in der Regel keine Erklärungspflicht. Das betrifft vor allem Langzeitbewohner, die von Altersparnissen leben oder die Rente auf dem deutschen Konto belassen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland verzichtet auf Quellensteuer
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Thailand aus dem Jahr 1967 regelt, welches Land welche Einkünfte besteuert. Artikel 18 sagt klar: Deutsche gesetzliche Renten werden in Thailand besteuert. Deutschland verzichtet auf sein Besteuerungsrecht – die Rente kommt unverkürzt an, keine deutsche Quellensteuer.
Beamtenpensionen folgen einer anderen Regel. Artikel 19 des DBA weist das Besteuerungsrecht Deutschland zu. Thailand hat darauf keinen Zugriff, auch wenn der Empfänger dort lebt. Bei betrieblichen Altersversorgungen hängt die Zuordnung davon ab, ob der Betrieb die Pensionsrückstellungen als Betriebsaufwand abgeschrieben hat – das ist zu individuell für eine pauschale Aussage und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Die Freibeträge: Was vom Einkommen übrig bleibt
Thailand erlaubt zunächst einen Werbungskostenabzug von 50 Prozent der Renteneinkünfte – maximal 100.000 Baht. Danach kommen persönliche Freibeträge: 60.000 Baht Grundfreibetrag, für Personen ab 65 Jahren weitere 190.000 Baht Altersfreibetrag, bei einem Ehegatten ohne eigenes Einkommen nochmals 60.000 Baht. Zusammen bis zu 310.000 Baht Freibeträge, plus 100.000 Baht Werbungskosten.
In Expat-Foren kursieren oft Horrorzahlen. Die Realität sieht nüchterner aus. Wer mit einer kleineren Rente von unter 40.000 Baht monatlich lebt, wird nach Abzug aller Freibeträge oft gar nicht besteuert – auch wenn die Erklärungspflicht ab 120.000 Baht steuerpflichtigem Einkommen bestehen bleibt, sobald die Schwelle erreicht wird.
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Rechenbeispiel: Was tatsächlich fällig wird
Beispiel: 67-jähriger Rentner, alleinstehend, 65.000 Baht monatlich aus der Deutschen Rentenversicherung – das entspricht der Mindestgrenze für das Rentenvisum. Nach Werbungskosten und Freibeträgen bleiben 430.000 Baht zu versteuerndes Einkommen. Der Steuertarif ist progressiv: zwei Stufen greifen.
| Position | Betrag (THB) |
|---|---|
| Jahresrente (65.000 × 12) | 780.000 |
| − Werbungskostenpauschale (50 %, max. 100.000) | − 100.000 |
| − Grundfreibetrag | − 60.000 |
| − Altersfreibetrag (ab 65 Jahren) | − 190.000 |
| = Zu versteuerndes Einkommen | 430.000 |
| 0 % auf die ersten 150.000 THB | 0 |
| 5 % auf 150.001–300.000 THB (= 150.000 THB) | 7.500 |
| 10 % auf 300.001–430.000 THB (= 130.000 THB) | 13.000 |
| = Jahressteuer | 20.500 |
Das sind rund 1.700 Baht im Monat – etwa 45 Euro. Mit Ehegattenfreibetrag (weitere 60.000 Baht) sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 370.000 Baht, die Jahressteuer auf rund 14.500 Baht. Wer monatlich unter 40.000 Baht überweist, landet nach allen Abzügen meist bei null.
Altgeld aus der Zeit vor 2024: dauerhaft steuerfrei
Por. 162/2566, erlassen im November 2023, enthält einen Bestandsschutz. Alle Einkünfte, die bis 31. Dezember 2023 verdient oder gespart wurden, bleiben dauerhaft steuerfrei in Thailand – egal, wann das Geld überwiesen wird. Ein Kontoauszug vom 31. Dezember 2023 ist der entscheidende Beleg.
Empfehlenswert ist ein separates Konto für diese Überweisungen, damit Altgeld und neue Renteneinkünfte nicht vermischt werden. Gemischte Konten machen den Nachweis für das Revenue Department schwieriger. Wer größere Altbeträge transferieren will, sollte die Überweisungen über mehrere Monate verteilen – nicht weil das steuerlich nötig wäre, sondern weil plötzliche große Eingänge Rückfragen auslösen können.
Was jetzt praktisch zu tun ist
Wer steuerpflichtige Einkünfte in Thailand erzielt, braucht zuerst eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese wird beim lokalen Revenue Department beantragt – persönlich, mit Reisepasskopie, Visumsnachweis und Adressnachweis. Mit dieser Nummer wird jährlich eine Steuererklärung eingereicht, Frist ist der 31. März des Folgejahres.
Wer die Frist verpasst, zahlt ein Ordnungsgeld bis 2.000 Baht plus 1,5 Prozent Verzugszins pro Monat. Steuerberater nehmen für eine einfache Jahreserklärung meist 2.000 bis 4.000 Baht – gut investiertes Geld. Die jährliche Rentenmitteilung der Deutschen Rentenversicherung ist der zentrale Beleg; alle Kontoauszüge und Überweisungsbelege gehören aufbewahrt.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel basiert auf dem Stand der thailändischen Steuerregelungen zum Mai 2026. Die genannten Freibeträge, Schwellenwerte und gesetzlichen Grundlagen können sich ändern. Dieser Text ersetzt in keinem Fall die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater in Thailand. Die praktische Auslegung durch einzelne Revenue-Department-Zweigstellen kann variieren – im Zweifelsfall empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft des zuständigen lokalen Finanzamtes.



Die Steuer total umgehen. Die Rente ausserhalb Thailand parken.und als Single mit KK nur 525.000 nach Thailand einführen. Das ergibt.eine.Steuer von 0.Baht