Kein Land für Ausländer – Thailands politisches Tabu

Thailand erlaubt Ausländern zu wohnen, zu heiraten und Steuern zu zahlen – aber kein Grundstück zu besitzen. Drei Reformversuche, drei Rückzieher. Was dahintersteckt und was sich ändern müsste.

Kein Land für Ausländer – Thailands politisches Tabu
KI generiertes Symbolbild

Ein Bekannter von mir – Bayer, seit zwanzig Jahren in Pattaya, verheiratet mit einer Frau aus Khon Kaen, zwei Kinder mit Schulnoten, um die ich sie beneide – hat letztes Jahr sein Traumgrundstück gefunden. Naklua, ruhige Lage, hinter dem Haus Mangostanis und Betelpalmen. Schönes Stück Erde. Kaufen? Ausgeschlossen. Das Grundstück gehört seiner Frau, steht auf ihren Namen, und er ist nach zwanzig Jahren Thailand immer noch ein geduldeter Fremder auf dem eigenen Hof.

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Ein Gesetz aus dem Jahr 1954

Das ist kein Zufall und keine bürokratische Schlamperei. Es ist Absicht. Section 86 des Land Code Act (B.E. 2497, also aus dem Jahr 1954) hält in schlichtem, kaum deutbarem Englisch fest: Ausländer dürfen Land nur dann erwerben, wenn ein Staatsvertrag das ausdrücklich erlaubt. Klingt nach einer offenen Tür. Ist sie aber nicht, denn den letzten solchen Staatsvertrag hat Thailand im Jahr 1970 beendet. Seitdem existiert keiner. Mit keinem Land der Erde. Null Verträge, null Ausnahmen über diesen Weg.

Das Gesetz selbst ist über siebzig Jahre alt, und niemand hat es seither wirklich angetastet. Nicht die Militärregierungen, nicht die demokratisch gewählten, nicht die halbdemokratisch tolerierten. Es hat Putsche überlebt, Wirtschaftskrisen, Flutkatastrophen und mehrere Verfassungen. Das sagt einiges darüber aus, was die politische Klasse dieses Landes – quer durch alle Lager – für unveräußerlich hält.

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Die Ausnahme, die keine ist

Es gibt eine Ausnahme. Section 96 bis, hinzugefügt im Jahr 1999, erlaubt Ausländern den Kauf von maximal einem Rai Land – das sind etwa 1.600 Quadratmeter – zu Wohnzwecken. Bedingung: mindestens 40 Millionen Baht Investition in Thailand, gebunden für drei Jahre, in genehmigten Formen wie Staatsanleihen oder BOI-geförderte Unternehmen. Der Antrag geht ans Innenministerium, die Zustimmung ist keineswegs garantiert. In der Praxis hat diese Regelung kaum jemand genutzt. Sie ist juristisch vorhanden und praktisch wirkungslos.

Vierzig Millionen Baht – zum heutigen Kurs um die eine Million Euro – für ein Stück Land, das man dann immer noch nur bewohnen, aber nicht nach eigenem Gutdünken vererben oder verpfänden darf. Das ist keine Lockerung. Das ist eine Schaufensterausstellung, hinter der das eigentliche Regal leer bleibt. Mein bayerischer Bekannter hat diese Option nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Er hat ein Unternehmen, aber keine Million auf dem Konto, die er für drei Jahre einfrieren kann.

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Das Reziprozitätsproblem

Hier wird es interessant. Ein Thai kann in Deutschland Land kaufen. Einfach so, ohne Sondergenehmigung, ohne Mindestinvestition. Das Grundgesetz garantiert das Eigentumsrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das BGB kennt keinen Nationalitätsvorbehalt. Wer bezahlen kann und im Grundbuch steht, dem gehört es. Österreich hat für Drittstaatler länderspezifische Genehmigungsverfahren, aber keine grundsätzlichen Verbote.

Ich sage das nicht, weil ich Gegenseitigkeit verlange. Reziprozität ist kein Rechtsprinzip im internationalen Immobilienrecht, und Thailand schuldet dem deutschen Staatsrecht keine Symmetrie. Aber die Frage, die mein bayerischer Bekannter beim zweiten Bier stellt, ist berechtigt: Wenn ein Thai in München ein Haus kaufen und es seinen Kindern vererben kann – warum kann ich in Naklua nicht einmal in meinem eigenen Namen Mitbesitzer des Grundstücks sein, auf dem ich seit zwanzig Jahren zahle?

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Der verheiratete Ausländer und die juristische Grauzone

Es gibt, genau genommen, gar keine Erleichterung für verheiratete Ausländer. Das wird gern missverstanden. Wer eine Thailänderin heiratet, erwirbt damit kein gemeinsames Eigentumsrecht am Grundstück. Das Grundstück gehört ihr allein, er kann weder Miteigentümer werden noch erben und behalten. Als gesetzlicher Erbe müsste er es laut Section 94 des Land Code binnen eines Jahres verkaufen. Die Ehe ändert seinen Rechtsstatus bezüglich Land auf null.

Was viele machen, ist das Nominee-Modell: eine Thai-Gesellschaft mit 49 Prozent Ausländeranteil, Thai-Strohmänner für den Rest. Die Gesellschaft kauft das Grundstück. Das ist seit 1954 verboten. Seit dem Ombudsmann-Bericht vom Juni 2025 und einem Ministeriumsrundschreiben vom August 2026 wird aktiv durchgegriffen. Alle Provinzgouverneure sind angewiesen, solche Konstrukte zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. 46.000 Unternehmen stehen landesweit unter Verdacht, über 850 wurden angezeigt. Die stillen Zeiten sind vorbei.

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Der politische Reflex: Ausverkauf des Vaterlandes

Für jede Regierung, die das Thema auch nur berührt hat, gab es denselben Reflex. Im Oktober 2022 verabschiedete das Kabinett unter General Prayuth einen Ministerialerlass, der LTR-Visa-Inhabern mit mindestens 40 Millionen Baht Investition maximal einen Rai erlauben wollte. Das Kabinett unter Paetongtarn Shinawatra zog diesen Erlass im September 2024 schlicht zurück. Ohne Ersatz, ohne Alternativvorschlag, mit dem Hinweis auf „weitere Studien“.

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ZUM ANGEBOT

Pita Limjaroenrat argumentierte, zu viele Thais besäßen selbst kein Land – die Regierung solle sich darum kümmern. Kein unvernünftiges Argument, aber keines, das erklärt, warum mein Bekannter nach zwanzig Jahren nicht Miteigentümer sein darf. Die Formel „Ausverkauf des Landes“ ist politisch effektiv und inhaltlich dünn: Kein Reformvorschlag hätte unbegrenzten Kauf erlaubt, es ging immer um enge Kontingente und strenge Bedingungen. Nuancen verkaufen sich schlecht, wenn Nationalismus Hochsaison hat.

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Was Thaksin wirklich wollte

Man muss das historisch einordnen. Section 96 bis kam 2002 unter Thaksin ins Gesetz – als wirtschaftspolitisches Signal nach der Asienkrise von 1997, als Thailand dringend Kapital brauchte und IWF-Verpflichtungen hatte. Die Liberalisierung war keine Herzensangelegenheit, sondern Not. Kaum hatte sich die Wirtschaft erholt, wurde die politische Stimmung wieder enger. Thaksin selbst plädierte 2024 für eine höhere Condo-Ausländerquote und längere Pachtverträge – auch das stieß auf Widerstand.

Was ich dabei bemerkenswert finde: Der Mann, der als ehemaliger Ministerpräsident de facto der einflussreichste inoffizielle Berater der Pheu-Thai-Regierung ist, kann offensichtlich nicht einmal seinen eigenen politischen Erben überzeugen, eine moderate Immobilienreform durchzuziehen. Das sagt viel darüber aus, wie tief die Blockade sitzt.

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Die Kinder-Variante und ihr politisches Schicksal

Einen Vorschlag, den ich immer vernünftig fand: Der verheiratete Ausländer soll gemeinsam mit seinen in Thailand geborenen, thai-stämmigen Kindern Grundstücke besitzen dürfen. Die Kinder sind Thai-Staatsangehörige, das Grundstück bliebe in einer Thai-Linie. Kein Fremdbesitz im klassischen Sinn, sondern eine familienrechtliche Anpassung. Logisch, fair, politisch nicht durchsetzbar. Jedes Mal, wenn ein Abgeordneter das formuliert, erscheint die nächste Pressemitteilung einer Nationalistengruppe.

Der Grund ist strukturell. Thailand hat kein Verfassungsgericht, das Gleichheitsrechte gegen politischen Mehrheitswillen durchsetzen würde, und das politische System belohnt kurzfristige Popularität mehr als langfristige Kohärenz. Wer eine vernünftige Reform vorschlägt, riskiert den Vorwurf des Vaterlandsverrats. Das ist keine Übertreibung. Es ist der dokumentierte Ablauf der letzten drei Reformversuche.

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Was bleibt: Pacht, Condo, Geduld

Was bleibt, sind Umgehungswege, die jeder kennt. Der 30-jährige Pachtvertrag gibt Rechtssicherheit für eine Generation. Der Oberste Gerichtshof hat im März 2025 die weit verbreiteten „30+30+30″-Klauseln für nichtig erklärt; wer darauf gebaut hatte, steht schlechter da als zuvor. Das Condo mit der 49-Prozent-Ausländerquote funktioniert, solange die Quote reicht. Und für Gebäude gibt es seit 1995 ein eigenständiges Eigentumsrecht: Haus gehört mir, Boden gehört ihr.

Mein bayerischer Bekannter hat seinen Frieden gemacht. Das Grundstück läuft auf den Namen seiner Frau, die Mangostanis werfen Früchte, sein jüngerer Sohn hat Abitur gemacht. Ob der Sohn es als Thai-Bürger eines Tages selbst verwaltet – das ist vermutlich nicht das Dringlichste. Rechtlich sauber ist es trotzdem nicht. Es ist eine gelebte Praxis, die der Gesetzgeber duldet, weil er sie weder reformieren noch konsequent verfolgen will.

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Was wünschenswert wäre – und woran es scheitert

Eine vernünftige Reform müsste nicht viel kosten. Ein beschränktes Eigentumsrecht für Ausländer mit Langzeitaufenthalt, verheiratet mit einer Thai-Staatsangehörigen, für ein klar umrissenes Grundstück zu Wohnzwecken: das ist kein Ausverkauf. Das ist dasselbe Recht, das einem Thai in Bayern zusteht. Es scheitert nicht an Vernunft, nicht an wirtschaftlichem Interesse, nicht einmal an echtem Sicherheitsbedenken. Es scheitert an der Schlagzeile am nächsten Morgen.

Thailand hat in den letzten drei Jahren ein gleichgeschlechtliches Eherecht eingeführt, ein digitales Einreisesystem aufgebaut und ein neues Visumsystem für digitale Nomaden aus dem Boden gestampft. Die Fähigkeit zu Reform ist da. Der politische Mut, das Landrecht anzufassen, offenbar nicht. Und solange das so bleibt, wohnt mein bayerischer Bekannter weiterhin im schönsten Haus, das er nie besitzen wird.

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Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Glücksspiel in Thailand: Verbot, Strafe und warum es trotzdem fast jeder tut

Dieser Artikel gibt die persönliche Einschätzung des Autors wieder. Er basiert auf dem Land Code Act B.E. 2497 (1954) und öffentlich zugänglichen Kabinettsbeschlüssen sowie Rechtsgutachten. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung in Immobilienangelegenheiten.

Lesen Sie auch: Wichtige Reform: Neue Regeln für Unterkünfte

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38 Kommentare zu „Kein Land für Ausländer – Thailands politisches Tabu“

  1. Eigentlich lässt mich das völlig kalt. Dass ich kein Grundstück mein eigen nennen kann gehört eben zu der Kategorie wie das Wetter. Kann ich nicht ändern. Besitzen tue ich es trotzdem, zumindest auf Zeit. Und das Haus und alles was da drauf steht ist sowieso mein Eigentum. Dass ich den Ablauf des Pachtvertrages in 24 oder 25 Jahren noch erlebe ist so wahrscheinlich wie die Vergletscherung der Sahara. Bleibt noch das Todesfallrisiko meiner Partnerin. Dann „verkaufe“ ich das geerbte Land incl. des Pachtvertrages eben an die Enkeltöchter meiner Frau. Einzige Falle dabei, es muss ein entsprechend gültiges Testament dafür geben. Problem gelöst. So what?

    1. Antwort auf: Oskar Kusch

      So what…??? In Thailand kann ein Erblasser sein Testament bis zu seinem Tod jederzeit einseitig ändern oder widerrufen, ohne dafür die Zustimmung der bisher begünstigten Person(en) zu benötigen.

      1. Antwort auf: Harrycan

        Es hätte mich sehr gewundert, wenn es ausgerechnet nur in Thailand anders wäre.
        Vielleicht sollte man wissen, die Familie meiner Frau kommt nicht irgendwo vom Land, z.B. aus dem Isan und schon zweimal leben wir nicht dort. Zudem ist die Familie längst auch hier in Hua Hin ansässig. Seit einigen Jahren leben wir sogar alle zusammen in zwei verbundenen Bungalows. Die betreiben alle und das sehr intensiv ihre eigenen Läden und Geschäfte was mit mir weder finanziell, noch sonst was zu tun hat. Das einzige was ich ihnen geboten hatte war sehr günstiges, vernünftiges Wohnen und ihnen insoweit eine Grundlage um ihre Geschäfte auf- und auszubauen. Ok, um die Mädels kümmere ich mich auch noch ein wenig.
        Aber nehmen wir den Fall an, alles geht in die Brüche. Ärger und Verdruss ohne Ende. Meine Frau zieht bei mir aus und rüber zur Familie. Gut, dann ziehen wir halt die „hohe“ Mauer zwischen den Bungalows wieder hoch. Ändert an meiner Rechtsposition nicht ein Jota. Schlimmstenfalls an meinem Wohlfühlfaktor. Und im Todesfall meiner Frau wird halt jemand anders erben als direkt meine Enkeltöchter. So what…???
        Abgesehen davon, die Wahrscheinlichkeit dass ich vorher längst durch einen Kamin gegangen bin ist bestimmt um den Faktor X höher.

  2. Der Hinweis auf „Usufruct“ oder „Erbbaurecht“ in Thailand fehlt in diesem Artikel komplett…!!! 🙅‍♂️🤷‍♂️🙇‍♂️

  3. Ich habe die Rente und meine Frau das Land. Bisher gab es keine Probleme und wenn ja – gehe ich wieder nach Deutschland zurück. So wichtig ist mir Eigentum nicht.

    1. Antwort auf: CF2558

      Und wer hat bezahlt? Es gilt: Nur mit Eigentum gibt es Freiheit. Und nur mit Freiheit gibt es Wohlstand. Wer kein Eigentum hat, ist immer von irgendwem abhängig. Und wenn Sie das Land bezahlt haben, dann sind Sie auf legalem Weg enteignet worden. Wer kann das wollen, die Früchte von jahrzehntelanger Arbeit zu verlieren und das Verfügungsrecht darauf. Auch über den Tod hinaus. Wer will, daß seine Lebensersparnisse in die Hände von Politikern fallen, anstatt seinen eigenen Kindern zugute zu kommen?

        1. Antwort auf: CF2558

          Ich will das kurz präzisieren: Richtig ist natürlich, daß, wer ein Haus hat, damit Arbeit und Kosten hat. Meine Aussage, nur mit Eigentum gibt es Freiheit, die gilt in weitestem Sinn. Wer nicht Eigentümer von seinem Motorrad (Harrycan) ist, dem kann es jederzeit weggenommen werden. Wer nur eine Wohnung oder ein Haus mietet, der muß damit rechnen, daß der Eigentümer ihm kündigt. Wer nicht der Eigentümer seiner Hose ist, dem kann man diese jederzeit wegnehmen und der steht dann buchstäblich nackt da. Der Mieter kann das Haus nicht an seine Bedürfnisse anpassen, er muß den Eigentümer fragen, ist also nicht unabhängig und frei. Das gilt für alles im täglichen Leben.
          Mit anderen Worten: Eigentum führt dazu, daß man unabhängig von anderen Personen ist und damit frei entscheiden kann.
          Klar, in Deutschland (und wohl auch in den meisten anderen Ländern), das gibt es kein 100% Eigentum mehr. Politiker wollen den Eigentümern vorschreiben, wie sie das Haus zu nutzen haben, wie sie bauen müssen, wie sie renovieren müssen. Sie wollen den Auto-Eigentümern vorschreiben, was sie zu tanken haben und wie oft sie zum TüV müssen. Sie wollen vorschreiben, wann und wie lange sie arbeiten dürfen und unter welchen Umständen. Selbst die körperliche Unversehrtheit lassen sie nicht unangetastet, indem sie Impfungen, Masken usw. vorschreiben. Selbst mit dem Tod endet das nicht, denn selbst wo man beerdigt werden darf, das ist vorgeschrieben. Jeder kann Tausend weitere Beispiele finden.

          1. Antwort auf: Rouri11

            Ist schon unglaublich! Da bilden sich diese bösen, bösen Politiker, insbesondere in diesem fürchterlich furchtbaren Deutschland ein das Zusammenleben von rund 83 Millionen unterschiedlicher Menschen regeln. Schweinerei!! Protest!!! Widerstand!!!
            😯

  4. Da stimme ich @CF2558 voll und ganz zu. Ok, die letzten Tage am Meer verleben, hätte auch was, trotz der Touristen. Wäre schonmal Plan B. Nach D. zurück liegt bei mir so bei X oder Y.
    @Harrycan hat nur halb recht. Haus und Land binden dich extrem. Die Freiheit allerdings haben wir komplett aufgegeben, seit wir hier leben.
    Ohjee, wann war nochmal meine tm47 und mein EoS fällig…., Passport noch wie lange gültig … Baikapki nicht vergessen… alles Daumenschrauben, die dein Leben von Heute auf Morgen schrotten können.

    1. Antwort auf: Joesch

      Ich persönlich empfinde meinen Langzeitaufenthalt in Thailand nach einer gewissen Routine als unbürokratisch: 1. Alle 12 Monate das Non-Immigrant O Visum verlängern und 2. die jährliche Steuererklärung bei der thailändischen Steuerbehörde abgeben. Kostet mich jeweils maximal einen halben Tag Aufwand! Das war‘s! Easy… 🇹🇭👍🏽
      PS: Die Ausstellung eines neuen deutschen Reisepasses trifft dich überall auf der Welt und ist nicht Angelegenheit der thailändischen Behörden! Und Visaregeln können sich auch überall der Welt ändern…

  5. Dieser obige Beitrag bringt mich wieder einmal zum Grübeln (völlig losgelöst vom eigentlichen Inhalt des Beitrags):
    .
    Kann sich Thailand (und wenn ja: Wie überhaupt) weiterentwickeln, wenn jede Weiterentwicklung letztlich bedeutet, dass die frühere Entscheidung eine falsche, bzw. ungenügende Festschreibung eines jetzt geltenden Rechtszustandes ist und der, der das „damals“ festgeschrieben hat, sein Gesicht verliert und der, der das jetzt zu ändern beabsichtigt, ebenfalls sein Gesicht verliert, indem er den damaligen Entscheider und dessen Entscheidung ja damit kritisiert?
    .
    Wie kann eine lebendige Gesellschaft sich weiterentwickeln / ändern, ohne ein Nein direkt oder indirekt vorzugeben?

  6. Sinnvoll finde ich, dass Ausländer EINMALIG ein Grundstück von 400-500m2 erwerben dürfen, wenn diese innerhalb von 2 Jahren ein Haus darauf bauen. Danach besteht kein Anspruch mehr ein Grundstück zu erwerben. So kann Spekulation und extreme Verteuerung der Landpreise vermieden werden, auf Grund der hohen Nachfrage.

    1. Antwort auf: Hans Berner

      Die hohe Nachfrage – falls sie denn wirklich zutrifft- verstehe ich persönlich überhaupt nicht! Selbst wenn ein Ausländer ein legales langjähriges bzw. lebenslanges Nutzungsrecht an einem Grundstück erworben hat oder ein Condo sein Eigentum ist, so ist er doch IMMER von der Verlängerung seines zeitlich befristeten Visums abhängig. Diese zweite Ebene der Rechts(un)sicherheit sollte bei einem Immobilienerwerb auf keinen Fall ignoriert werden. Ich persönlich werde unter diesen Umständen jedenfalls niemals eine Immobilie in Thailand erwerben!

      1. Antwort auf: Harrycan

        Rational betrachtet hat der Harrycan schon recht. Spätestens seit Janis Joplin könnte man wissen „Freedom is nothing left to lose“. Und mit seinem Hinweis zum fragilen hiesigen Aufenthaltsrecht stimmt das natürlich auch. Besonders deutlich wird das ja auch aktuell durch die nun institutionalisierten Möglichkeiten willkürlich empfundener Ausweisungen und Abschiebungen.
        Nur, der Mensch im Allgemeinen neigt dazu irrationale Entscheidungen zu treffen. Und das betrifft ja nicht nur Besitz und/oder Eigentum an Immobilien in Thailand mit allen seinen Imponderabilien. Kein bisschen rationeller ist es doch, beispielhaft in SOA mit den höchsten Unfall- und Todesfallraten schlechthin, insbesondere unter Zweiradfahrern, um ausgerechnet da hunderttausende von Kilometer auf Motorrädern und das als alter Mann abzuspulen.
        Warum und wieso man nun hierzulande individuell zu ganz gegensätzlichen Erkenntnissen und Schlussforderungen kommt, dürfte vermutlich überwiegend im früheren Leben vor Thailand zu finden sein. Ich vermute das aber auch nur aufgrund meiner eigenen Erfahrungen. Schließlich hat es bei mir fast 60 Jahre gebraucht bis ich nicht nur Heimat, sondern auch erstmals in meinem Leben ein echtes Zuhause gefunden hatte. Heute, rund 11 Jahre später bin ich mehr als nur glücklich darüber. Es ist nämlich so, wenn man erst mal auf die Zielgerade eingebogen ist, werden die letzten Meter nicht einfacher. Zumindest für die allermeisten von uns. Und da bin ich wirklich dankbar, wenigstens den richtigen Background zu haben. Und machen wir uns nichts vor. Rational betrachtet trifft es ausnahmslos jeden irgendwann. Den einen früher, den anderen später. Aber es kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

        1. Antwort auf: Oskar Kusch

          Das hört sich doch super an, Oskar. Jeder definiert halt Glück und Zufriedenheit ganz individuell für sich selbst. Bei mir persönlich ist auch im Alter von nunmehr 70 Jahren immer noch der Weg das Ziel. Und ich hoffe, es dauert noch möglichst lange, bis ich mal irgendwann auf die Zielgerade abbiegen werde und nur noch geradeaus fahre. Mein einziger Wunsch: Alles soll so bleiben wie es ist! Hoffentlich noch lange! 🌏🏍️🏁🙏

    2. Antwort auf: Hans Berner

      Alles unter 2 Rai ist doch nur eine Briefmarke. Da kannst Du mit Glück so gerade mal ums eigene Haus laufen, ohne Dir den Zeh an der Grundstücksmauer zu stoßen ;-)

      1. Antwort auf: Frank

        So, so, alles unter 3.200 qm ist für die Zehen kreuzgefährlich. Aber nur für Blinde und/oder Stockbesoffene. Hast Du wohl vergessen zu erwähnen.

    3. Antwort auf: Hans Berner

      die landpreise verteuern sich ja sowieso jedes jahr–durch diese verteuerung fallen bei mir ein paar steuern an jedes jahr–commpany–das haus hat den wert theoretisch in 30j verdoppelt–problem nur keiner zahlt es aber das finanzamt will ihre geschätzen zahlen versteuert haben-400000 bath!

  7. ich habe Land erworben mit Lease.. darauf ein Haus auf meinen Namen mit Baubewilligung.. Lease ist im Chanot.. alles schön soweit.. aber trotz Klausel im Lease-Vertrag: sie müsse einem Verkauf zustimmen.. kann ich nicht verkaufen.. funktioniert nur mit Vollmacht von ihr.. wurde offenbar vom Anwalt schlecht beraten.. immerhin bin ich nicht in die Nomenee-Falle getappt.. macht es besser;-)

        1. Antwort auf: Oskar Kusch

          Der hat nur übersehen, dass das auf gepachteten Grund steht und da muss bei einem Verkauf incl. dem Pachtvertrag der Grundstückseigner mitunterschreiben. Ob man den rein rechtlich betrachtet dazu zwingen kann, das weiß ich nicht.

          1. Antwort auf: Oskar Kusch

            Das kommt ganz auf die Vertragsgestaltungen bei der Bestellung des Nießbrauchrechts an. Bestenfalls kann ein Gerichtsurteil die Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Hausverkauf ersetzen.

  8. Der „Kauf“ von Land in Deutschland ist eine Illusion. Man kauft vom Vorbesitzer mit einer ständig steigenden Grunderwerbssteuer oder der Gemeinde und muss jedes Jahr Grundsteuern für sein eigenes Grundstück abführen. Sämtliche Abgaben wie Verregnung („Niederschlagswassergebühr“), Abwassergebühren, Beteiligung für Strassensanierungen sind zu entrichten sonst gibt es Ärger. Welche Heizung einzubauen und ob ein Kamin erlaubt ist kann kein Besitzer selber entscheiden. Unzählige Bauvorschriften sorgen für weitere Freunde am Eigentum. Da lobe ich mir Thailand. Wie viele Klimaanlagen wo eingebaut werden interessiert niemanden. Abstand zum Nebenhaus? Unwichtig. Grundsteuer für Besitzer? Gibt es erst ab einem Schätzwert der Immobilien von mehr als 50 Millionen THB.

    1. Antwort auf: Steffen Kraus

      Ja, genau. Das meinte ich in einem Kommentar vor einigen Tagen. Es gibt kein echtes Eigentum mehr. Der Sozialismus der DDR wurde nicht besiegt, sondern importiert und verstärkt. Echtes Eigentum heißt: Der Eigentümer entscheidet über alles.

      1. Antwort auf: Rouri11

        Na, da bin ich ja beruhigt, dass es kein „echtes Eigentum“ mehr gibt. Und solange das so bleibt, haben diese Knalltüten nix zu melden. 👍

        1. Antwort auf: Oskar Kusch

          Ja, wenn Politiker einem Eigentümer vorschreiben wollen und können, welche Heizung er einbauen muß, wie groß die Fenster sein dürfen, wie die Wandstärken sein müssen, daß eine Solaranlage aufs Dach muß und bei Tausend anderen Dingen, dann kann man nicht mehr von echtem Eigentum sprechen. Das sehe ich im Gegensatz zu Ihnen extrem kritisch. Jeder Mensch ist frei geboren und gehört nur sich selbst. Daraus folgt natürlich, daß auch die Früchte seiner selbst, also seiner Arbeit, ausschließlich ihm gehören. Oder?
          Der geniale Ökonom Ludwig von Mises hat schon von ca. 100 Jahren darauf hingewiesen, daß Demokratie zwangsläufig zu Sozialismus führt. Denn Politiker, die wiedergewählt werden wollen, die versprechen gute Taten. Das ist gut, nur müssen dann Dritte diese guten Taten bezahlen, also mit den Früchten ihrer Arbeit. Und da sie dafür Lebenszeit aufbringen müssen, ist das Teilenteignung ihrer Körper und ihres Geistes. Aber besser Schluß mit dieser Diskussion, dafür reicht die Zeit und der Platz hier nicht.

  9. The German national could apply for Thai citizenship and passport.With not much effort he would had a Thai passport and own the land. If you are married a Thai national even without speaking the Thai language you can apply for Thai nationality. Thai people protect their country very well and i do respect this very much, this should continue like this forever they have to just relax the lease period to be for 60 years or more. Just take a look the situation back in Europe related to the rights of its own people and the safety concerns. Anyways, the German national is covered, his son can own the land and he can own the house until the end of his era.There are also several other ways to LEGALLY be protected.Is completely wrong and i am totally opposed to compare the European Laws with Thai Laws. There is different culture, different mentality and absolutely nobody can claim what is wrong or right.

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