Meine Bank meldet mich – aber an wen eigentlich?

Kabinett-Beschluss: Thailand tritt einem internationalen Steuerdaten-Abkommen bei – in Expat-Gruppen herrscht Panik. Dabei läuft das System, das Ihren Geldbeutel wirklich betrifft, schon seit Jahren. Was Bangkok wirklich weiß – und was nicht.

Meine Bank meldet mich – aber an wen eigentlich?
KI-generiertes Symbolbild

Wer diese Woche die Schlagzeile las – Thailand tritt einem internationalen Steuerdaten-System bei –, dem dürfte kurz der Atem gestockt haben. Thai-Konto gut gefüllt, Rente regelmäßig überwiesen, und jetzt öffnet Bangkok die Bücher vor der OECD? Die Meldung klingt bedrohlicher, als sie für die meisten Expats tatsächlich ist.

Thailand betreibt gleich drei separate Steuertransparenz-Systeme – und sie treffen sehr unterschiedliche Gruppen. Wer sie durcheinanderwirft, zieht falsche Schlüsse: entweder unnötige Panik oder gefährliche Sorglosigkeit. Dieser Ratgeber sortiert, welches System was tut – und wen es wirklich trifft.

Was das Kabinett wirklich beschlossen hat

Das Thai-Kabinett hat diese Woche Thailands Teilnahme an einem internationalen Informationsaustausch-Rahmen zur Unterstützung der OECD-Mindeststeuer für Konzerne genehmigt. Finanzminister Ekniti Nitithanprapas erklärte, Thailand stärke damit seine Fähigkeit, zusätzliche Steuern von multinationalen Unternehmen einzuziehen, die unter dem globalen Mindestsatz von 15 Prozent liegen.

Das klingt weitreichend, ist aber sehr gezielt: Die globale Mindeststeuer – OECD-intern als Pillar 2 oder GloBE bezeichnet – richtet sich ausschließlich an Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Für einen Rentner aus Köln oder Innsbruck, der seine Pension nach Pattaya überweist, hat dieser Kabinettsbeschluss keine direkte Wirkung.

CRS – der Datenaustausch, der längst läuft

Wer jetzt denkt, seine Bankdaten würden erst ab heute weitergegeben, hat etwas Entscheidendes verpasst. Thailand hat mit dem Königlichen Dekret B.E. 2566 vom 31. März 2023 den rechtlichen Rahmen für den Common Reporting Standard (CRS) der OECD geschaffen. Der erste tatsächliche automatische Datenaustausch lief bereits im Herbst 2023 – rückwirkend für das Kalenderjahr 2022. Seither läuft das System jährlich.

CRS ist kein thai-spezifisches Experiment. Über 100 Staaten haben das System implementiert, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das bedeutet: Thai-Banken übermitteln bereits jährlich Kontodaten ausländischer Kontoinhaber an die jeweiligen Steuerbehörden im Heimatland – und umgekehrt melden Banken in der DACH-Region Konten von in Thailand steuerlich ansässigen Personen an das Revenue Department in Bangkok. Wer sein deutsches Konto für unsichtbar hielt: Es ist es nicht.

Was Thai-Banken konkret an wen melden

Im Rahmen von CRS erfassen Thai-Banken Kontoinhaber-Identität einschließlich Steuer-ID, Kontostände zum Jahresende, Zinserträge und bestimmte Kapitalerträge. Diese Daten gehen ans Revenue Department Bangkok, das sie an die Finanzbehörden der Heimatländer weiterleitet. Kasikorn Bank verschickte Ende 2024 aktiv Aktualisierungsanfragen an ausländische Kontoinhaber – wer nicht antwortete, riskierte eine Kontosperre.

Umgekehrt gilt dasselbe: Hat jemand seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland noch nicht abgemeldet – weil er nie formell übersiedelt ist –, meldet die Hausbank dort das Thai-Konto nach Bangkok. Das Revenue Department weiß dann, dass dieser Mensch Kapital in Thailand hält. Ob er dort steuerpflichtig ist, prüft es danach separat – anhand von Einreisedaten der Immigration. Mehr dazu erklärt der Wochenblitz-Ratgeber Banken in Thailand wollen deine Steuernummer – warum?

Die Remittance-Steuer trifft Rentner direkt

Neben CRS gibt es seit dem 1. Januar 2024 eine Regelung, die für DACH-Expats mit Thailand-Aufenthalt ab 180 Tagen im Jahr unmittelbar relevant ist: Auslandseinkünfte, die ab 2024 nach Thailand überwiesen werden, sind im Überweisungsjahr steuerpflichtig – progressiv zwischen 5 und 35 Prozent. Rechtsgrundlage ist die Dienstanweisung Paw. 161/2566 des Revenue Department vom September 2023. Das Revenue Department gleicht Einreisedaten der Immigration seit 2025 automatisch mit Kontobewegungen ab.

Was viele nicht wissen: Schutzklausel Paw. 162/2566 befreit Gelder, die nachweislich vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, vom Steuerzugriff – auch bei späterem Transfer. Entscheidend ist das Entstehungsdatum, nicht das Überweisungsdatum. Belege wie Kontoauszüge oder Rentenbescheide schützen vor falscher Steuereinstufung. Mehr dazu: Geldtransfers nach Thailand: Steuerfehler 2026 vermeiden.

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Wie Doppelbesteuerungsabkommen schützen – und wo nicht

Thailand hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz je ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wer steuerlich in Thailand ansässig ist, zahlt dort auf Renteneinkünfte – nicht mehr im Herkunftsland. Das DBA Deutschland-Thailand weist gesetzliche DRV-Renten und private Ruhegehälter dem Ansässigkeitsstaat Thailand zu. Österreich und die Schweiz regeln private Renten ähnlich, unterscheiden sich aber bei Beamtenpensionen.

Was diese Abkommen nicht verhindern: die Erklärungspflicht in Thailand selbst. Wer mehr als 180 Tage im Jahr hier lebt, muss eine Steuererklärung einreichen – auch wenn kein Steuerbetrag anfällt. Der persönliche Freibetrag liegt bei 60.000 Baht, der Altersfreibetrag ab 65 Jahren bei weiteren 190.000 Baht. Hinzu kommt eine Werbungskosten-Pauschale von bis zu 100.000 Baht.

Drei Systeme, ein klares Ziel

CRS erfasst persönliche Kontodaten weltweit. Die Remittance-Steuer (Paw. 161) besteuert transferiertes Auslandseinkommen von Privatpersonen. Pillar 2 – der neue Kabinettsbeschluss – besteuert multinationale Konzerne. Alle drei Instrumente stammen aus dem OECD-Rahmen, alle drei hat Thailand in den vergangenen Jahren schrittweise eingeführt. Die Richtung ist eindeutig: vollständige Steuertransparenz, für Konzerne ebenso wie für Privatpersonen.

Wer 180 Tage oder mehr im Land lebt und regelmäßig Geld aus dem Ausland empfängt, stand spätestens seit 2023 auf dem Radar der Behörde – ob der Kabinettsbeschluss vom 17. Juni 2026 existiert oder nicht. Der neue Beschluss ist Symptom einer Strategie, kein Auslöser. Thailand baut diese Architektur seit Jahren auf. Der heutige Schritt schließt die letzte verbliebene Lücke auf der Konzernebene.

Das LTR-Visum als gesetzliche Ausnahme

Es gibt eine Visa-Kategorie, die per Gesetz aus der Remittance-Steuerpflicht herausfällt: das LTR-Visum (Long Term Resident), Kategorie Wealthy Pensioner. Inhaber sind von der Steuer auf alle Auslandsüberweisungen befreit – unabhängig vom Betrag und unabhängig davon, wann das Einkommen entstanden ist. Das ist keine Interpretationsfrage, sondern gesetzlich geregelt.

Thailand Privilege (früher Elite Card) bietet diesen Vorteil ausdrücklich nicht. Für das LTR Wealthy Pensioner gelten hohe Einstiegshürden: mindestens 80.000 US-Dollar Jahreseinkommen oder 40.000 US-Dollar kombiniert mit 250.000 US-Dollar nachgewiesenem Investment sowie eine Krankenversicherung ab 50.000 US-Dollar Deckung. Wer die Anforderungen erfüllt, sollte das mit einem Fachberater prüfen.

Welche Unterlagen jetzt wichtig werden

Das Revenue Department verlangt bei Prüfungen Belege über Herkunft und Entstehungsdatum überwiesener Gelder. Wer Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 nach Thailand transferiert, sollte das Entstehungsdatum dokumentieren – durch Kontoauszüge, Rentenbescheide, Notarverträge oder vergleichbare Unterlagen. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Wer keine Unterlagen hat, zahlt im Zweifel Steuern auf Gelder, die eigentlich steuerbefreit wären.

Eine Thai-Steuernummer (TIN) ist für steuerlich Ansässige Pflicht. Die Steuererklärung PND 90 ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen, online bis zum 8. April. Wer das ignoriert, riskiert Nachforderungen mit Strafzuschlägen für bis zu fünf Jahre rückwirkend. Alles, was Rentner steuerlich konkret erwartet, erklärt der Wochenblitz-Artikel Steuererklärung Thailand 2026: Wann Rentner aus DACH nichts zahlen müssen.

Redaktionelle Hinweise

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Regelungen in Thailand können sich kurzfristig ändern. Für persönliche Entscheidungen empfehlen wir einen in Thai- und DACH-Recht erfahrenen Steuerberater.

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5 Kommentare zu „Meine Bank meldet mich – aber an wen eigentlich?

    1. Vielen Dank für den Kommentar – solche Rückmeldungen nehmen wir ernst.
      Sie haben recht, dass die Thai-Einkommensteuer formal bei 0 % beginnt: Steuerbares Einkommen bis 150.000 Baht ist tatsächlich steuerfrei. Das ist korrekt und unbestritten.
      Die Formulierung im Artikel – „progressiv zwischen 5 und 35 Prozent“ – ist jedoch keine Ungenauigkeit, sondern eine bewusste journalistische Entscheidung, und zwar aus folgendem Grund:
      Im Kontext des Artikels geht es ausschließlich um das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug aller Freibeträge. Wer als Rentner 180 Tage oder mehr in Thailand lebt, profitiert von mehreren gestaffelten Freibeträgen: dem persönlichen Freibetrag (60.000 Baht), dem Altersfreibetrag ab 65 Jahren (190.000 Baht) sowie einer Werbungskosten-Pauschale von bis zu 100.000 Baht. Das sind zusammen bis zu 350.000 Baht, die noch vor dem allgemeinen 0-%-Band abgezogen werden. Erst was danach übrigbleibt, ist das „steuerpflichtige Einkommen“ im engeren Sinne – und auf dieses beginnt die Progression bei 5 %.
      Die Angabe „0 bis 35 %“ ist also zwar technisch vollständig, erzeugt aber in einem Ratgeber für Laien den falschen Eindruck, man zahle auf die ersten 150.000 Baht einfach „0 %“, und danach beginne die eigentliche Steuer. Das verleitet dazu, die Freibeträge zu vergessen oder doppelt zu zählen. Journalistisch ist es sauberer, die Progression für das verbleibende steuerpflichtige Einkommen anzugeben – und die Freibeträge separat und vollständig im Artikel zu erklären, was wir an anderer Stelle getan haben.
      Das ist keine Vereinfachung auf Kosten der Wahrheit, sondern eine Strukturentscheidung zugunsten der Verständlichkeit. Steuerformulare und Gesetze sind für Steuerexperten geschrieben. Ratgeber für Expats haben eine andere Aufgabe.
      Wir freuen uns über die kritische Begleitung und hoffen, dass diese Erklärung die Systematik klarer macht.

  1. Vorweg: Meinen Obulus entrichte ich seit 2024. Ist soweit OK, ich betrachte es als Nutzungsentgeld der Infrastruktur.
    Was mir aber nicht in den Kopf will, ist z.B. das LTR. Wer viel hat, ist steuerbefreit, wer weniger hat, dem werden die Kröten Satang-genau aus der Tasche gesaugt, obwohl ich mit EoS logisch betrachtet, auch LONG TERM RESIDENT bin.
    Und das ist Geld, was ich in meinem Heimatland erarbeitete und womit Thailand (entsprechend auch andere Länder) nicht das Geringste zu tun hatten.
    Anstatt zufrieden zu sein, dass Money kontinuierlich aus dem Ausland ins Land fließt, nein, Gier und Unverständnis sind unendlich.
    Als Quittung bekomme ich einen ständig steigenden mißtrauischen Behördenmarathon.
    Echt …… [entfernt] die Welt.

    Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

  2. „Wer Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 nach Thailand transferiert, sollte das Entstehungsdatum dokumentieren – durch Kontoauszüge, Rentenbescheide, Notarverträge oder vergleichbare Unterlagen.“
    Wenn man 250.000 CHF Ersparnisse mit Bankkonto Auszügen vor 2024 nachweist und nun jährlich 30.000 CHF überweist, sind die demzufolge steuerfrei. Oder nicht?

    1. Ja, jede Überweisung, die aus den 250.000 CHF Ersparnissen stammt, ist steuerfrei, unabhängig von der Stückelung und Zeitpunkt der Überweisungen.

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