Der Steuerstreit mit Thailand ist nicht vorbei. Er hat nur eine Pause eingelegt. Die Rücknahme der ursprünglichen Reform hat strukturierten Expats vorübergehend Planungssicherheit gebracht — aber nur bis Ende 2026. Wer jetzt nichts tut, arbeitet gegen sich selbst, wenn 2027 die nächste Runde beginnt.
Drei Baustellen liegen gleichzeitig auf dem Tisch des Revenue Department: das ungeklärte Remittance-Regime, die geplante Abzugs-Deckelung und das latente Welteinkommensprinzip. Keines davon ist gelöst. Und keines davon betrifft ausschließlich die klassische Altersrente.
Was seit 2024 gilt — und warum das der Ausgangspunkt ist
Die Grundregel kennen die meisten, aber sie wird oft falsch angewendet. Wer sich in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig — das schreibt Section 41 des Revenue Code. Nicht 181 Tage, nicht „mehr als 180″. Genau 180 reichen, und die An- und Abreisetage zählen jeweils als voller Tag.
Was sich mit Por. 161/2566 ab dem 1. Januar 2024 geändert hat: Auslandseinkünfte, die nach Thailand überwiesen werden, sind steuerpflichtig — unabhängig davon, in welchem Jahr sie entstanden sind. Wer eine Rente aus 2025 im Jahr 2027 überweist, hat 2027 einen steuerpflichtigen Vorgang. Die alte Jahresfrist ist weg. Por. 162/2566 schützt nur Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind — für die gilt die neue Regel nicht, egal wann sie überwiesen werden.
Wer im Homeoffice auf Koh Samui sitzt und monatlich seine österreichische Pension überweist, ist längst im System. Die Frage ist nicht ob, sondern wie hoch die Belastung ausfällt — und ob die Freibeträge das auffangen.
Die Zwei-Jahres-Erleichterung: Entwurf, kein Gesetz
Seit Mitte 2025 kursiert in Expat-Foren und Beratungsbriefen dieselbe Botschaft: Das Revenue Department arbeite an einer Regelung, nach der Auslandseinkünfte steuerfrei bleiben, wenn sie im Entstehungsjahr oder im direkt folgenden Jahr nach Thailand überwiesen werden. Das klingt nach Erleichterung. Es ist ein Entwurf.
Stand Juli 2026 hat diese Regelung das Royal Gazette nicht erreicht. Sie ist kein geltendes Recht. Wer seine Transfers auf Basis dieser Ankündigung plant, sitzt auf einem Risiko: Verschiebt sich das Datum oder ändert sich der Geltungsbereich im Gesetzgebungsverfahren, ist der Transfer nach aktuell geltendem Recht steuerpflichtig. Genau diesen Fehler hat AIM Bangkok jüngst dokumentiert — die Kombination aus Ankündigung und Wahlkampfpause hat die Reform auf unbestimmte Zeit eingefroren. Politisch sei eine zügige Verabschiedung derzeit nicht zu erwarten.
Die sichere Variante: Transfers nach geltendem Recht strukturieren, die Erleichterung im Auge behalten, aber nicht vorweggreifen.
Was 2027 auf dem Tisch liegt: Abzugs-Deckelung und Welteinkommensprinzip
Finanzminister Ekniti Nitithanprapas hat im Oktober 2025 offiziell angekündigt, das Abzugssystem zu reformieren. Die Kritik: Wer alle verfügbaren Freibeträge ausschöpft, kann seine Steuerbasis um mehr als eine Million Baht drücken. Das sei zu intransparent und zu teuer für den Staatshaushalt. Geplant ist eine Deckelung der Gesamtabzüge pro Jahr — wie hoch, steht noch nicht fest.
Die Freibeträge, die heute für viele Expats aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz den Unterschied machen, könnten ab der Einreichung 2027 anders aussehen: 60.000 Baht persönlicher Freibetrag, 190.000 Baht Altersfreibetrag ab 65 Jahren, 100.000 Baht Werbungskosten-Pauschale, 150.000 Baht Nullzone — das Zusammenspiel dieser Posten schiebt den Steuereinstieg für ein älteres Rentner-Ehepaar auf über 500.000 Baht. Wird die Deckelung eingeführt, kann sich diese Rechnung ändern.
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Separate Baustelle: Das Welteinkommensprinzip, das das Revenue Department seit September 2024 in der Schublade hat. Es würde bedeuten, dass steuerlich Ansässige nicht nur auf überwiesene Einkünfte, sondern auf alle Welteinkünfte steuerpflichtig wären — unabhängig davon, ob das Geld je nach Thailand fließt. Section 41 müsste dafür geändert werden; nach der Parlamentsauflösung liegt das Vorhaben auf Eis. Aber es liegt nicht im Papierkorb.
Steuererklärung 2026: Wer jetzt handeln muss
Der häufigste Irrtum im Forum: Wer wenig verdient, muss keine Erklärung einreichen. Falsch. Die Erklärungspflicht greift schon bei remittierten Auslandseinkünften ab 60.000 Baht im Jahr für Alleinstehende — 120.000 Baht für Verheiratete. Das entspricht bei aktuellem Kurs rund 1.600 Euro im Jahr. Wer regelmäßig Rente überweist, liegt fast automatisch darüber.
Formular PND 90 (mehrere Einkunftsarten) oder PND 91 (ausschließlich eine Einkunftsart) — Einreichung bis 31. März des Folgejahres, elektronisch bis 8. April. Wer noch keine Thai Tax ID hat und steuerpflichtige Beträge überweist, steht bereits im Rückstand. Die Steuernummer gibt es kostenlos beim zuständigen Revenue Department Office; manche Ämter verlangen eine TM30-Meldung als Voraussetzung.
Steuerpflichtig wird man erst, wenn nach allen Abzügen mehr als 150.000 Baht zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt. Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind zwei verschiedene Schwellen — und wer das verwechselt, riskiert Versäumniszuschläge von 1,5 Prozent pro Monat, auch wenn am Ende null Baht Steuer anfallen.
Das LTR-Visum als Ausweg — für wen es sich rechnet
Das einzige Instrument, das die Remittance-Steuerpflicht gesetzlich ausschaltet, ist das Long-Term Resident Visa in der Kategorie Wealthy Pensioner. Royal Decree No. 743 befreit Inhaber dieser Kategorie vollständig von der Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte — unabhängig von Betrag und Überweisungsjahr. Das ist keine Interpretation. Das ist ein Gesetz.
Voraussetzungen: nachgewiesenes passives Jahreseinkommen von mindestens 80.000 US-Dollar, oder 40.000 US-Dollar Einkommen kombiniert mit 250.000 US-Dollar dokumentierten Investments, dazu eine Krankenversicherung mit mindestens 50.000 US-Dollar Deckung. Die Visumgebühr beträgt 50.000 Baht pro Person für zehn Jahre. Wer die Anforderungen erfüllt und hohe Überweisungen plant, sollte mit einem auf Visum spezialisierten Beratungsbüro prüfen, ob das LTR die bessere Wahl ist — die Steuerersparnis kann die Kosten um ein Vielfaches übersteigen.
Wichtig: Das Thailand Privilege Visa bietet diesen Vorteil ausdrücklich nicht. Wer mehr als 180 Tage in Thailand verbringt und ein Privilege-Visum hält, ist steuerlich ansässig und unterliegt denselben Regeln wie jeder andere Expat. Das wird in Foren regelmäßig falsch dargestellt.
Was das Doppelbesteuerungsabkommen schützt — und was nicht
Thailand hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das klingt beruhigender, als es in der Praxis ist. Die Abkommen verhindern, dass dieselbe Einkunft zweimal besteuert wird — sie schaffen aber keine generelle Steuerfreiheit in Thailand. Wer als steuerlich Ansässiger eine deutsche Rente überweist, zahlt in der Regel in Thailand, nicht in Deutschland.
Die Ausnahme ist eng: Beamtenpensionen und Renten aus öffentlichen Kassen — also etwa von Bahn, Post oder Beamtenversorgung — bleiben nach den Abkommen dem Quellstaat vorbehalten. Deutschland oder Österreich darf dort besteuern, Thailand nicht. Wer eine gesetzliche DRV-Rente bezieht, fällt dagegen nicht darunter — das Besteuerungsrecht liegt beim Ansässigkeitsstaat, also Thailand. Wer mehrere Rentenarten kombiniert, kommt an einer einmaligen Beratung nicht vorbei. Die Abkommen sind kein Freifahrtschein, aber für bestimmte Gruppen ein echter Schutzschild.
Welche Belege man jetzt aufbauen sollte
Das Revenue Department prüft bei Verdacht auf nicht deklarierten Einkünfte als erstes, wann das Geld entstanden ist und wann es überwiesen wurde. Wer das nicht belegen kann, hat das schlechtere Blatt. Konkret geht es um drei Arten von Nachweisen: Rentenbescheide oder Kontoauszüge aus dem Heimatland, die das Entstehungsdatum der Einkünfte dokumentieren. Überweisungsbelege der eigenen Bank mit Datum und Betrag. Und für Einkünfte vor 2024 — die nach Por. 162 steuerfrei bleiben — ein klarer Nachweis, dass das Geld tatsächlich vor dem Stichtag verdient wurde.
Wer diese Unterlagen jetzt zusammenstellt, ist für jede der drei möglichen Reformen 2027 besser aufgestellt — egal ob Remittance-Regelung, Abzugsdeckelung oder Welteinkommensprinzip. Wer wartet, bis ein Brief vom Finanzamt kommt, sucht dann unter Zeitdruck.
Was jetzt konkret zu tun ist
Wer sich länger als 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhält und Auslandseinkünfte überweist, sollte vier Dinge vor Jahresende klären: Steuernummer beim Revenue Department beantragen, falls noch nicht vorhanden. Belege über Entstehungsdatum und Herkunft aller überwiesenen Beträge seit Januar 2024 zusammenstellen — bei einer Prüfung entscheidet der Nachweis. Die eigene Situation einmalig von einem Thai-zugelassenen Steuerberater einordnen lassen, Erstberatungen kosten 3.000 bis 8.000 Baht. Und: Die Entwicklung des Zwei-Jahres-Drafts beobachten, ohne darauf zu spekulieren.
Die Planungssicherheit bis Ende 2026 ist real — aber sie läuft aus. Wer den Spielraum nutzt, steht 2027 besser da. Wer wartet, bis das Revenue Department die nächste Runde einläutet, hat dann weniger Optionen.
Redaktionelle Hinweise
Die Angaben basieren auf dem Stand Juli 2026. Das Thai Revenue Department kann Auslegungen und Verwaltungspraxis kurzfristig ändern. Für individuelle Steuersituationen — vor allem bei mehreren Einkommensquellen, Betriebsrenten oder geplanten größeren Transfers — empfiehlt sich die Beratung durch eine in Thailand zugelassene Steuerkanzlei. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.
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Meine Devise: Abwarten und Tee trinken. Mein Eindruck ist: Die wissen selbst noch nicht was sie wollen. Vorauseilender Gehorsam bringt in Thailand nichts.
erst wollen sie Steuern auf Auslandseinkommen wegfallen lassen, um Investitionen ins Land zu holen und jetzt wollen sie noch mehr abkassieren? Dann sollen die aber den Zugang ins staatliche Krankenversicherungssystem ermöglichen , kein Double pricing mehr usw. !
Das ist doch hier kein Wunschkonzert… 🇹🇭🤣🤣🤣
DAS hat doch mit vorauseilendem Gehorsam nullkommanix zu tun! „Vogel Strauß“-Verhalten war noch nie eine gute Option, geschweige denn eine kluge Strategie…
An die Redaktion
Sie erzählen jedesmal was anderes wollen sie Angst verbreiten?
Letztens haben sie noch geschrieben wer 180 Tage hier lebt und weniger wie 120000 Bath überweist braucht keine Steuererklärung machen sie haben sich jetzt schon 3 mal korrigiert. Was stimmt denn jetzt?
Danke für Ihre Kommentar. Da ist kein Widerspruch — die beiden Zahlen gelten für verschiedene Situationen.
Die 120.000 Baht gelten für jemanden, der ausschließlich ein Gehalt von einem thailändischen Arbeitgeber bekommt. Das trifft auf die wenigsten Expats zu.
Wer eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Thailand überweist, fällt in eine andere Kategorie. Für diese Gruppe liegt die Grenze bei 60.000 Baht im Jahr — als Alleinstehender. Verheiratete: 120.000 Baht.
Das Thai-Steuergesetz unterscheidet nach Einkommensart, nicht nach Nationalität. Deswegen gibt es zwei verschiedene Zahlen — beide sind richtig, aber für unterschiedliche Menschen.
Welche für Sie gilt, hängt davon ab, woher Ihr Einkommen kommt.
Oskar, sich an bestehende Gesetze zu halten ist kein vorauseilender Gehorsam.
Ihr Kommentar ruft zu Steuerhinterziehung auf. Das ist strafbar
Steuern sind eine Sache und sicherlich auch berechtigt, aber was Krankenversicherungen damit zu tun haben bleibt mir ein Rätsel.
in Thailand lizensierte KV kann man mit einem Maximalbetrag von 25000 THB geltend machen. Nicht viel, wenn man bedenkt, das über 70 6-stellige KV Beiträge pro Jahr normal sind!
Wer braucht den das PND 91 (ausschließlich eine Einkunftsart)?
Jeder wo ein thailändisches Bankkonto besitzt, hat nebst der Überweisung aus dem Ausland auch Zinserträge vom TH Konto als 2. Einkommensart. Diese sind auch zu deklarieren, obwohl schon 15%Steuern
abgezogen wurden.
die 15 % Quellensteuer sind eine Endbesteuerung, wenn die Zinsen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn doch, kann man die 15 % als bereits gezahlte Steuer anrechnen lassen. Und wenn der persönliche Spitzensteuersatz nur bei 10 % oder tiefer liegt, bekommt man dann sogar eine Rückerstattung. Wer das möchte, muss dann das PND 90 verwenden. So habe ich mir das mal erklären lassen.
Meine erste Steuererklärung machte direkt auf dem Amt, und der Finanzbeamte hat für meinen Fall (Überweisungen aus dem Ausland auf ein Thai Konto) das PND91 verwendet.