Wer als Rentner dauerhaft nach Thailand zieht, nimmt seine deutsche Rente in der Regel mit. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Hinweise zum Umzug ins Ausland im September 2026 aktualisiert und unterscheidet dabei klar zwischen vorübergehendem und dauerhaftem Aufenthalt. Für Länder ohne Abkommen wie Thailand gelten eigene Regeln, von der Rentenhöhe über die Krankenversicherung bis zur Steuer. Wo die Stolpersteine liegen, hängt von der Versicherungsbiografie ab.
Rente nach Thailand: Wann der Umzug als dauerhaft gilt
Hält sich ein Rentner nur vorübergehend im Ausland auf, ändert sich laut Deutscher Rentenversicherung nichts. Die Rente wird weiter auf das gewählte Konto überwiesen. Anders ist die Lage, wenn der Lebensmittelpunkt dauerhaft in ein anderes Land verlegt wird.
Beim dauerhaften Umzug in ein Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zahlt die Rentenversicherung die volle Rente. Wer in ein Land außerhalb dieser Staaten zieht, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, muss dagegen mit Einschränkungen rechnen. Thailand gehört zu dieser Gruppe.[1]
Kein Sozialversicherungsabkommen: Was das für die Rente in Thailand bedeutet
Deutschland und Thailand haben kein Sozialversicherungsabkommen. Die Rente wird deshalb nach deutschem Recht gezahlt, ohne dass ein zwischenstaatlicher Vertrag einzelne Ansprüche absichert. Die Rentenversicherung formuliert für solche Länder vorsichtig: Es könne zu weiteren Einschränkungen kommen.[2]
Eine pauschale Kürzung ist damit nicht verbunden. Entscheidend ist, aus welchen Zeiten sich die Rente zusammensetzt, betroffen sind nur bestimmte Anteile. Empfehlenswert ist daher, vor dem Umzug den Rentenbescheid zu prüfen und die einzelnen Zeiten erläutern zu lassen.
Fremdrentengesetz und Reichsgebietszeiten: Wer weniger Rente überwiesen bekommt
Bestimmte Versicherungszeiten werden nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz in der Rente berücksichtigt. Dazu zählen Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, etwa von Vertriebenen und Spätaussiedlern, und Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets.[3]
Bei einem Wohnsitz in Thailand werden Rentenanteile aus diesen Zeiten in der Regel nicht ins Ausland gezahlt. Finden sich solche Zeiten im Rentenkonto, fällt die Auslandsrente entsprechend niedriger aus als in Deutschland. Wer keine solchen Zeiten im Konto hat, ist von diesem Punkt nicht betroffen.
Rentenüberweisung nach Thailand: Bankkonto, Gebühren und Korrespondenzbank
Die Rentenversicherung nennt die Überweisung auf ein Bankkonto den sichersten und schnellsten Weg der Auszahlung. Dafür benötigt sie die Bankdaten per Zahlungserklärung, dem Formular A1310, das auch deutsch und englisch vorliegt. Die Rente geht auf ein Konto nach Wahl des Rentners.
Bei Konten außerhalb des SEPA-Raums übernimmt die Rentenversicherung nur die Gebühren bis zur ersten Korrespondenzbank. Für den weiteren Weg können zusätzliche Kosten entstehen. Wer kein Konto angeben kann, erhält möglicherweise einen Scheck per Post, der bei einer Bank gegen Gebühr eingelöst werden muss.
Zwei Monate vorher melden: Umzugsmitteilung an den Renten Service
Der Renten Service der Deutschen Post AG sollte spätestens zwei Monate vor dem Umzug erfahren, dass der Rentner in ein anderes Land zieht. So lässt sich die Bankverbindung umstellen und die Rente ohne Unterbrechung zahlen. Auch wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert, braucht die Technik laut Rentenversicherung etwas Zeit.
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Die Adresse lautet Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13496 Berlin, Telefon +49 221 569 2777. Alternativ kann der zuständige Rentenversicherungsträger informiert werden. Spätere Änderungen wie ein neuer Wohnort oder eine neue Bankverbindung sind dem Renten Service ebenfalls mitzuteilen.
Lebensnachweis aus Thailand: Frist 9. Oktober und Zahlungsstopp
Wer nicht mehr in Deutschland wohnt, muss einmal jährlich belegen, dass er noch lebt. Die Lebensbescheinigung kommt meist Mitte des Jahres. Bestätigen dürfen Behörden, Rentenversicherungsträger, Geldinstitute und deutsche Auslandsvertretungen. Alternativ gibt es den Digitalen Lebensnachweis.
Die Frist für 2026 ist am 9. Oktober abgelaufen. Der Renten Service kündigt an, die Rentenzahlung ab Ende Oktober zu stoppen, bis der Nachweis eingeht. E-Mail und Fax werden nicht akzeptiert. Wer mehrere Renten bezieht, muss für jede Rente einen eigenen Nachweis erbringen.[4]
Krankenversicherung in Thailand: Wann die deutsche Kasse endet
Verlegt ein Rentner den Wohnort in einen Staat, der weder EU-, EWR- noch Abkommenstaat ist, endet nach Angaben des GKV-Spitzenverbands die Krankenversicherung in Deutschland. Thailand steht nicht unter den Abkommenstaaten, zu denen Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei, Tunesien und das Vereinigte Königreich zählen.[5]
Der Spitzenverband empfiehlt, sich in diesem Fall direkt an die deutsche Krankenkasse zu wenden. Sie informiert über individuelle Möglichkeiten der Absicherung bei Krankheit. Die Auskunft sollte vor dem Wegzug eingeholt werden, damit zum Umzugstag kein Versicherungsschutz fehlt.
Rente und Steuern: Wann Deutschland nicht mehr zugreift
Das Finanzamt Neubrandenburg führt Thailand in seiner Liste der Staaten, bei denen Deutschland die Rente bei Wohnsitz im Land nicht besteuert. Das Doppelbesteuerungsabkommen weist dann dem Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht zu. Ausschlaggebend ist der aktuelle Wohnsitzstaat.[6]
Beschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland weder einen Wohnsitz hat noch sich länger als 183 Tage dort aufhält. Bei Rentnern entfällt dann der Grundfreibetrag, und das Ehegattensplitting ist nicht möglich. Auf eine Rente mit Wohnsitz in Thailand wirkt sich das nicht aus, solange das Abkommen Thailand das Besteuerungsrecht zuweist.[7]
Thailändische Steuer auf die Rente: 180 Tage und die Überweisung ins Land
Nach der Auslegung des thailändischen Revenue Department entsteht eine Steuerpflicht, wenn Auslandseinkünfte ab dem 1. Januar 2024 anfallen, der Betroffene im Entstehungsjahr mindestens 180 Tage in Thailand war und das Geld später ins Land bringt. Versteuert wird im Jahr der Einfuhr. Wer 179 Tage bleibt, gilt nicht als ansässig.[8]
Einkommen, das vor 2024 entstanden ist, bleibt bei späterer Überweisung steuerfrei. Dasselbe gilt für Einkommen aus Jahren mit weniger als 180 Tagen Aufenthalt. Im Ausland gezahlte Steuer lässt sich nach dem jeweiligen Abkommen anrechnen. Wie sich das auf die eigene Rente auswirkt, klärt am besten ein Steuerberater.
Beratung vor dem Wegzug: Wer Auskunft gibt
Die Rentenversicherung rät, sich vor dem Umzug beraten zu lassen. Das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 19 Uhr und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr besetzt. Beratungstermine lassen sich online buchen, der Rentenchat Renate beantwortet Fragen rund um die Uhr.
Für Steuerfragen ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zuständig, Telefon +49 385 588-47000, E-Mail ria@finanzamt-neubrandenburg.de. Es ist das einzige deutsche Finanzamt für Rentner im Ausland, die aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.[9]
Anmerkungen der Redaktion
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Der Artikel beschreibt die gesetzliche Rente nach dem Stand der unten genannten Quellen, die Auskunft des GKV-Spitzenverbands zur Krankenversicherung stammt von August 2021. Beamtenpensionen, private Renten, Erwerbsminderungsrenten und die Versicherungsbiografie im Einzelfall können abweichend behandelt werden. Die thailändische Steuerpflicht gibt die veröffentlichte Auslegung des Revenue Department wieder und kann sich ändern.
- Deutsche Rentenversicherung, Umzug als Rentner ins Ausland (Stand 24.09.2026): deutsche-rentenversicherung.de. Dort auch Angaben zu Überweisung, Formular A1310, Meldefrist, Lebensbescheinigung und Servicetelefon. ↩
- Kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand, Darstellung der Medienberichterstattung unter Berufung auf DRV-Daten (3. Oktober 2025): heidelberg24.de. ↩
- Deutsche Rentenversicherung, FAQ „Wird die Rente in voller Höhe ins Ausland gezahlt?“ (Stand 17.05.2026): deutsche-rentenversicherung.de. ↩
- Deutsche Post Renten Service, Lebensnachweis (Seite am 10.10.2026 abgerufen): deutschepost.de. ↩
- GKV-Spitzenverband, DVKA, Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“ (Stand August 2021): Merkblatt als PDF. ↩
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA), „Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?“: finanzamt-rente-im-ausland.de. ↩
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA), „Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht“: finanzamt-rente-im-ausland.de. ↩
- Thailändisches Revenue Department (Abteilung Recht), Fragen und Antworten zu Section 41 Abs. 2 und den Anordnungen Por. 161 und 162 (Thai): rd.go.th (PDF). ↩
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Startseite mit Zuständigkeit und Kontaktdaten: finanzamt-rente-im-ausland.de. ↩

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