PATTAYA, Thailand – Urlaubs-Albtraum für Schotten! Rory (37) wollte nur 12 Tage Thailand genießen. Jetzt sitzt er in Pattaya fest – ihm drohen drei Jahre Knast. Der Grund: ein angeblicher Handy-Diebstahl. War es nur ein dummer Fehler?
Urlaubstraum wird zum Albtraum!
Rory McColl aus Edinburgh war gerade in Bangkok gelandet. Er freute sich auf zwölf Tage Strand, Sonne, Spaß. Doch am ersten Abend, in einer Bar auf der berühmten Khao San Road, passierte das Missgeschick.
McColl nahm ein Handy an sich – er dachte, es sei seines. Doch das Gerät gehörte einer anderen Frau. Die Bar rief die Polizei. Rory verbrachte zwei Nächte in einer Zelle, dann kam er gegen tausend Pfund Kaution frei. Sein Pass? Beschlagnahmt.
Handy verwechselt – jetzt droht Knast!
Die thailändische Polizei wirft ihm Diebstahl bei Nacht vor. Das Gesetz sieht ein bis fünf Jahre Haft vor. Rorys Anwalt rechnet mit bis zu drei Jahren. Der Prozess soll am 28. April beginnen.
McColl beteuert: Es war ein Irrtum. Er habe die Frau sogar kontaktiert, ihr die Verwechslung erklärt. Eine E-Mail soll das belegen. Doch die Frau antwortet nicht mehr. Die Polizei sagt: Kein Hinweis auf einen Unfall – die Anklage bleibt.
Eltern schockiert: „Zelle war grauenhaft!“
Helen und John McColl bangen um ihren Sohn. Sie telefonieren täglich per FaceTime mit ihm. Rory erzählte ihnen von der entsetzlichen Zelle: „Ich schlief auf nacktem Beton, eine Plastikflasche als Kopfkissen.“
Jetzt sitzt der 37-Jährige in einem Hotel in Pattaya fest. Er traut sich kaum raus. Nur kurze Spaziergänge wagt er. Die Ungewissheit zerrt an den Nerven.
Anwalt abgezockt? Familie befürchtet Betrug!
In der Haft tauchte plötzlich ein Mann auf, der sich als Rechtsanwalt ausgab. Rory zahlte ihm zweimal Geld. Der richtige Anwalt der Familie sagt: Das war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Betrüger. Der falsche Anwalt gab widersprüchliche Ratschläge und half nie wirklich.
Die Eltern wurden misstrauisch. Jetzt vertritt ein echter Anwalt Rory. Der Fall liegt längst bei der Staatsanwaltschaft.
Zitterpartie vor Gericht
Rory hofft, bald nach Hause zu dürfen. Aber er weiß: Das Gericht entscheidet. Das britische Außenministerium bestätigt: Man kümmert sich um einen Briten in Thailand, steht in Kontakt mit den Behörden.
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Bis zum Prozess bleibt Rory in Pattaya. Jeder Tag eine Qual. Seine Eltern beten für ein mildes Urteil.
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Vergleichen wir das mit Deutschland: Dort gibt es den juristischen Begriff „Augenblicksversagen“ oder „Tatbestandsirrtum“ nach § 16 StGB. Demnach setzt Diebstahl nach § 242 StGB zwingend Vorsatz und die sogenannte Zueignungsabsicht voraus. Fahrlässiger Diebstahl existiert im deutschen Strafrecht nicht.
Wenn der Beschuldigte das Handy sofort zurückgibt, sobald er den Fehler bemerkt oder sogar Kontakt aufnimmt, ist das ein starkes Indiz gegen eine Diebstahlsabsicht. In den allermeisten Fällen wird dann das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Problematisch wird es, wenn die Umstände gegen ein Versehen sprechen. Wenn er z.B. selbst nur ein altes Nokia-Handy hat und ein iPhone 15 mitnimmt oder er die SIM-Karte bereits entfernt hat.
Auch in Deutschland gab es Gerichtsprozesse. Da stellte sich dann die Frage der Verwechslungsgefahr (gleiches Handy, gleiche Hülle) wenn beide Handys nebeneinander lagen. Aber wenn er ein Handy versehentlich einsteckt, es dann aber behält, auch nachdem er das Versehen bemerkt hat, das wäre dann Unterschlagung.