KOH TAO, THAILAND – Sechs Ausländer, darunter ein Brite und fünf Spanier, sind auf Koh Tao festgenommen worden. Sie sollen als Tauchlehrer gearbeitet haben, obwohl sie keine Arbeitserlaubnis besaßen. Die Behörden prüfen nun auch weitere Verstöße bei Tauchbetrieben und anderen Geschäften.
Sechs Tauchlehrer ohne Arbeitserlaubnis festgenommen
Nach Angaben der Einwanderungspolizei von Surat Thani nutzten die sechs Personen Visa des Typs „Destination Thailand Visa“ (DTV). Diese Visa sind für Fernarbeit und andere zugelassene Zwecke gedacht, erlauben aber nicht automatisch eine Beschäftigung bei einem thailändischen Unternehmen.
Die sechs sollen auf Koh Tao Tauchunterricht bei örtlichen Betrieben gegeben haben. Für solche Tätigkeiten ist eine passende Arbeitserlaubnis nötig.

Kontrollen nach Hinweisen in sozialen Medien
Die Festnahmen folgten Kontrollen in vier ausgewählten Betrieben auf Koh Tao. Beteiligt waren die Einwanderungspolizei, die Polizei von Koh Tao, die Touristenpolizei, örtliche Verwaltungsbeamte, Mitarbeiter des Ministeriums für Unternehmensentwicklung und Gesundheitsbeamte aus dem Bezirk Koh Phangan.
Der Leiter der Einwanderungsbehörde von Surat Thani, Polizeioberst Naruwat Phutthawiro, erklärte am 20. August, die Aktion sei nach Berichten in sozialen Medien gestartet worden. Darin ging es um Ausländer und Arbeitsmigranten, die vor allem im Tauchsektor illegal arbeiten sollen.
Tauchbetriebe geraten weiter unter Druck
Die Behörden verwiesen darauf, dass Tauchunternehmen geeignete, erfahrene und qualifizierte Ausbilder brauchen. Auf Koh Tao, einem weltweit bekannten Ziel für Taucher, könne nicht genehmigte Arbeit die Sicherheit von Touristen und das Ansehen der Insel im Tourismus beeinträchtigen.
Auch gegen Geschäftsführer von Unternehmen gibt es Vorwürfe. Sie sollen ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt haben. Die Behörden wollen außerdem prüfen, ob sogenannte Strohmann-Beteiligungen an Firmen genutzt wurden.

Apotheke und Schönheitssalon ebenfalls kontrolliert
Bei derselben Aktion kontrollierten die Beamten eine Apotheke. Dort soll die myanmarische Staatsangehörige Sa Chi Lin Medikamente verkauft und Zahlungen von Kunden entgegengenommen haben, während kein Apotheker im Geschäft anwesend war. Sie wurde wegen einer Arbeit außerhalb des erlaubten Tätigkeitsbereichs festgenommen.
In einem Schönheitssalon in Ban Haad Sairee trafen die Behörden zwei weitere Staatsangehörige aus Myanmar an. Sie sollen Nägel für ausländische Kunden behandelt haben, obwohl ihre Dokumente andere Tätigkeiten erlaubten. Beide wurden wegen mutmaßlicher Arbeit außerhalb ihrer Genehmigung festgenommen.
Insgesamt neun Menschen an Ermittler übergeben
Insgesamt hielten die Behörden neun Personen wegen mutmaßlicher Verstöße im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte fest. Sie wurden für das weitere Verfahren an Ermittler bei der Polizeistation Koh Tao übergeben.
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Die Einwanderungsbehörde von Surat Thani kündigte weitere Kontrollen an. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 19. August 2026 meldete sie auf Koh Tao insgesamt 47 Festnahmen von Ausländern wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Arbeits-, Einwanderungs- und Drogengesetze sowie wegen anderer Straftaten.
DTV-Visum ersetzt keine Arbeitserlaubnis
Der Fall erinnert daran, dass ein Visum für den Aufenthalt in Thailand nicht automatisch eine Beschäftigung im Land erlaubt. Das DTV richtet sich an Fernarbeiter und andere Personen, die seine Bedingungen erfüllen.
Wer für ein thailändisches Unternehmen vor Ort arbeitet, Unterricht gibt oder Dienstleistungen anbietet, braucht in der Regel eine passende Arbeitserlaubnis.
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Was war da nur eine seltsame Zeit, als man noch mit einer vernünftigen Ausbildung zum Diver Master oder Instructor durch die Welt reisen konnte und sich damit so manches Zubrot verdienen konnte. Die Tauchschulen waren froh, gute und erfahrene Leute zu haben. Die zumeist ausländischen Gäste sowieso. Und auch das Land war zufrieden damit ein Qualitätsprodukt für ihre Touristen anbieten zu können von dem letztendlich viele profitierten.
Heute ist das anders. Qualität wird allein durch eine Arbeitsgenehmigung definiert. Abgesehen davon, dass mehrsprachige, einheimische Dive Master oder Lehrer immer noch Mangelware sind. Aber was soll’s? Hauptsache mal wieder dem Gesetz Geltung verschafft! Finden eben verschiedene Kurse und Touren nicht mehr statt. Oder aber mit reduziertem Personal was die Sicherheit ganz bestimmt nicht positiv verändert. Und wieder frage ich mich, wie oft man sich eigentlich ins eigene Knie schießen muss, bevor man nicht mehr aufstehen kann?
Wenn die Tauchlehrer keine genehmigte Arbeitserlaubnis haben, heißt das noch lange nicht, das sie nicht geeignet oder qualifiziert sind. Die PADI Tauchlehrer Ausbildung ist auf jeden Fall sicherer als irgendeine hiesige Genehmigung. Eine entsprechende Arbeitserlaubnis sollte man sich aber auf jeden Fall ausstellen lassen, da ist man als Tauchschule wie auch als -lehrer immer auf der sicheren Seite.
Ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist, kann ein Tauchlehrer, der nicht aus der EU stammt, einfach ohne Weiteres als Tauchlehrer arbeiten? Vielleicht weiss jemand Bescheid.
Ich habe mal nachgeschaut was in DE so erforderlich iist. Wer nnicht alles lesen will, beachte den letzten Satz!
@brave KI
Um als Asiate (als Nicht-EU-Bürger) in Deutschland als Tauchlehrer zu arbeiten, sind grundsätzlich drei zentrale Bewilligungen und Nachweise erforderlich, da der Beruf des Tauchlehrers keine regulierte Heil- oder Pflegeberuf ist, aber dennoch eine Arbeitserlaubnis erfordert.
1. Rechtliche Arbeitsbewilligung (Visum/Arbeitserlaubnis)
Da Tauchlehrer keine frei zugänglichen Berufe sind, muss der Arbeitgeber (die Tauchschule) nachweisen, dass kein deutscher oder EU-Bürger für die Stelle verfügbar ist.
Arbeitserlaubnis: Eine spezifische Erlaubnis zur Beschäftigung als Fremdarbeiter.
Visum: Ein nationales Visum zur Arbeitsaufnahme (z. B. nach der Fachkräfteeinwanderung oder als Saisonkraft, falls zutreffend).
Wohnsitzmeldung und Aufenthaltstitel: Die Behörde muss den legalen Aufenthalt genehmigen.
2. Tauchlehrer-Zertifizierung (Berufliche Qualifikation)
Die rechtliche Erlaubnis allein reicht nicht aus; die fachliche Qualifikation muss anerkannt sein.
Verbandszertifizierung: In Deutschland sind vor allem PADI, SSI oder CMAS anerkannt.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre.
Mindestens 100 geloggte Tauchgänge.
Divemaster- oder gleichwertiges Leadership-Level.
Abgeschlossener Instructor Development Course (IDC) und bestandene Instructor Examination (IE).
Gültiges tauchmedizinisches Attest (nicht älter als 12 Monate).
Gültiges Erste-Hilfe-/HLW-Zertifikat (nicht älter als 24 Monate).
3. Weitere wichtige Nachweise
Sprachkenntnisse: Gute Deutsch- oder Englischkenntnisse sind für die Kommunikation mit Schülern und Behörden unerlässlich.
Versicherungen:
Berufshaftpflichtversicherung als Tauchlehrer.
Kranken- und Rentenversicherungsnachweis für die Aufenthaltsgenehmigung.
Wichtig: Die genauen Anforderungen hängen von der Bundeslandbehörde und der aktuellen Ausländergesetzgebung ab. Es wird dringend empfohlen, vor Antritt der Arbeit Rechtsberatung einzuholen, da die Bearbeitungsdauern für Ausländerbehörden lang sein können und die Arbeit ohne Erlaubnis strafbar ist.
Vielleicht sollten sich die guten Thais errinnern wer die Fußballspieler aus der Höhle gerettet hat, denn ohne die bösen ausländischen Taucher hätten sie nichts geschafft!
Feuerwehrleute dürfen auch nicht einfach in einem anderen Staat ihren Beruf ausüben, aber in Katastrophen werden Ausnahmebewilligungen erteilt! Was im Falle der Höhlenrettung auch gemacht wurde.
Wer vor Ort bei einer thailändischen Tauchschule arbeitet, braucht nun mal ein Work Permit. Wer meint, im Ausland ohne Papiere arbeiten zu müssen, darf sich nicht wundern, wenn die Einwanderungsbehörde dem Treiben ein Ende setzt. Haltet euch an die Spielregeln des Gastlandes oder tragt die Konsequenzen, aber hört auf zu jammern.
Wer jammert denn hier?
Ich will’s mal so sagen. Das Gesetz war vor rund 30 Jahren genauso geschrieben wie heute auch. Nur mit dem Unterschied, dass man damals die Gelassenheit von „leben und leben lassen“ besessen hat. Da jammert keine Mensch wenn er das einfach mal festhält. Heutzutage ist die Gelassenheit weg und allein die Buchstaben des Gesetzes haben die Regentschaft übernommen. Passt ja auch! Zum Themenbereich der Nominee Ltd’s ist es ja auch kein bisschen anders. Das wird man ja wohl noch feststellen dürfen, oder?
Ob Thailand damit ein Alleinstellungsmerkmal hat weiß ich nicht. Ist doch schön das erlebt zu haben und feststellen zu können wie das früher mal war!
Vor 30 Jahren war das Gesetz genauso geschrieben wie heute. Vor 30 Jahren, das behaupte ich einfach mal, gab es weder thailändische Tauchschulen noch Tauchlehrer. Wie Du schon sagtest, es waren früher schöne Zeiten für die Dive Masters, immer der Saison und Sonne nach, easy diving und living. Ich war kein Tauchlehrer, habe aber in Phuket 5 Jahre in einer Tauchschule gearbeitet…ohne Papiere natürlich. Da wäre ich heute wesentlich vorsichtiger.
Natürlich braucht man eine Arbeitsgenehmigung- aber das ist auch Verantwortung der Tauchschule.
Ich habe keinen thailändischen Tauchlehrer getroffen der gut verständliches Englisch oder gar Deutsch sprach. In unbekannten Gewässern würde ich mich auf auf solche Tauchlehrer nicht verlassen oder gar eine Ausbildung machen.
Eine Arbeitserlaubnis als Tauchlehrer in Thailand zu bekommen ist mit hohen bürokratischen Hürden, strengen Quoten für thailändische Angestellte pro ausländischem Mitarbeiter und Kosten verbunden, weshalb viele Tauchbasen zögern, diese zu sponsern.
Vorsicht Ironie: Da es genug qualifizierte einheimische Tauchlehrer gibt ist das auch kein Problem.