Sind Überweisungen nach Thailand automatisch steuerpflichtig?

Rente, Erspartes, Kreditkarte, Aktiendepot – seit 2024 glauben viele Expats, Thailand kassiert bei jeder Überweisung mit. Die Wahrheit ist komplizierter. Und für die meisten deutlich erfreulicher.

Sind Überweisungen nach Thailand automatisch steuerpflichtig?
KI generiertes Symbolbild

Seit dem 1. Januar 2024 kursieren in Expat-Foren Horrormeldungen: Jede Überweisung aus Deutschland, jede Rentenzahlung, jeder Einkauf mit der deutschen Kreditkarte – alles angeblich steuerpflichtig in Thailand. Das stimmt so nicht. Was tatsächlich gilt, hängt von einer einzigen Frage ab: Was ist das Geld – und wann ist es entstanden?

Wer die Antwort kennt, zahlt in den meisten Fällen entweder wenig oder nichts. Wer sie nicht kennt, zahlt vielleicht Steuern auf Geld, das nie steuerpflichtig gewesen wäre.

Einkommen und Vermögen: zwei völlig verschiedene Dinge

Thailand besteuert kein Vermögen. Es besteuert Einkommen – und auch das nur, wenn es nach Thailand fließt. Wer 200.000 Euro auf einem deutschen Konto hat, dieses Geld aber nie als Einkommen bezogen hat (etwa weil es geerbt oder aus versteuertem Grundkapital einer Firma entnommen wurde), der überweist bei einem Thailand-Transfer kein steuerpflichtiges Einkommen.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie viel schicke ich? Sondern: Ist dieses Geld jemals Einkommen gewesen? Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Rentenzahlungen – das ist Einkommen. Das ursprüngliche Kapital, das diese Erträge erwirtschaftet hat, ist es nicht.

In der Praxis ist die Trennung allerdings schwieriger als in der Theorie. Wer ein Konto hat, auf dem Gehalt, Zinsen und alte Ersparnisse wild durcheinandergemischt liegen, hat ein Dokumentationsproblem – kein Steuerproblem. Saubere Kontenstruktur schützt vor unnötigen Diskussionen mit dem Revenue Department.

Geld, das vor dem Zuzug verdient wurde

Wer noch nicht in Thailand steuerlich ansässig war, als er sein Einkommen verdient hat, schuldet Thailand dafür keine Steuer – egal wann er das Geld später überweist. Die Steuerpflicht hängt immer am Status zum Zeitpunkt des Einkommens, nicht am Zeitpunkt der Überweisung.

Konkret: Wer im September 2024 nach Thailand zieht und bis dahin in Deutschland gearbeitet hat, kann sein bis dahin verdientes Geld ohne Thai-Steuerpflicht nach Thailand überweisen. Er war kein Thai Tax Resident, als das Einkommen entstand. Thailand hatte in diesem Moment kein Besteuerungsrecht.

Was zählt: das Einkommen muss klar einem Zeitraum vor der Ansässigkeit zuzuordnen sein. Wer das mit Kontoauszügen und Gehaltsbelegen belegen kann, ist auf der sicheren Seite. Wer alles auf einem Konto vermischt hat, macht es sich unnötig schwer.

Ersparnisse vor dem 1. Januar 2024

Das Revenue Department hat mit der Direktive Por. 162/2566 eine klare Schutzregel erlassen: Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, sind von der neuen Remittance-Besteuerung ausgenommen – auch wenn sie erst danach nach Thailand überwiesen werden. Diese Regel gilt ohne zeitliche Begrenzung.

Wer also Ende 2023 noch schnell Gewinne realisiert oder Gehalt erhalten hat und dieses Geld seither auf einem deutschen Konto parkt, kann es jederzeit nach Thailand überweisen, ohne es in der Thai-Steuererklärung als Einkommen angeben zu müssen.

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Die Bedingung: Der Nachweis muss erbracht werden. Das Revenue Department akzeptiert Kontoauszüge mit Datum, Steuerbescheide aus dem Heimatland und ähnliche Dokumente. Wer diesen Nachweis nicht führen kann – weil Altvermögen und neue Einkünfte auf demselben Konto liegen – riskiert, dass die Behörde den gesamten Transfer als steuerpflichtig einstuft.

Renten und Pensionen: Wer besteuert eigentlich?

Hier liegt der größte Irrtum in den Foren. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert keine Steuer – es regelt nur, welches Land kassiert. Für Empfänger der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung liegt das Besteuerungsrecht nach Artikel 18 des DBA Deutschland–Thailand beim Wohnsitzstaat. Das bedeutet: Thailand besteuert, Deutschland zieht keinen Cent ab.

Beamtenpensionen und Ruhegehälter aus dem deutschen öffentlichen Dienst sind anders geregelt. Sie bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn der Empfänger in Thailand wohnt. Thailand hat auf diese Einkünfte kein Besteuerungsrecht.

Österreicher und Schweizer brauchen ihre eigenen Abkommen. Nach dem DBA Österreich–Thailand werden private Pensionen und PVA-Zahlungen in Thailand besteuert, Beamtenpensionen verbleiben bei Österreich. Schweizer AHV-Renten und Pensionskassenleistungen folgen wieder anderen Regeln – hier lohnt eine individuelle Prüfung durch eine auf Thailand spezialisierte Steuerberatung.

Was alle Länder gemeinsam haben: Das DBA befreit niemanden von der Erklärungspflicht in Thailand. Es bestimmt nur, wer die Steuer bekommt. Die Erklärung bleibt Pflicht – auch wenn nach Freibeträgen null Baht zu zahlen ist.

Verkaufserlöse aus Immobilien und Aktien

Wer eine deutsche Immobilie oder ein Wertpapierdepot verkauft und den Erlös nach Thailand überweist, muss genau hinschauen. Entscheidend ist nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern wann der Gewinn entstanden ist – und ob man zu diesem Zeitpunkt bereits Thai Tax Resident war.

Ein Verkauf im Jahr 2023, dessen Erlös erst 2025 nach Thailand fließt: steuerfrei, weil das Einkommen vor dem 1. Januar 2024 entstanden ist. Ein Verkauf im Jahr 2024 oder später, der Gewinn nach Thailand überwiesen: steuerpflichtig im Transferjahr – sofern man zu diesem Zeitpunkt steuerlich in Thailand ansässig war.

Was nicht steuerpflichtig ist: das ursprünglich eingesetzte Kapital. Wer eine Immobilie für 300.000 Euro gekauft und für 400.000 Euro verkauft hat, schuldet Thailand nur auf den Gewinn von 100.000 Euro eine mögliche Steuer – nicht auf den gesamten Erlös. Das DBA regelt außerdem, ob Deutschland auf den Gewinn bereits Steuern erhoben hat und wie diese angerechnet werden.

Überweisungen zwischen eigenen Konten

Ein verbreiteter Irrtum: Wer Geld vom eigenen deutschen Konto auf das eigene Thai-Konto überweist, glaubt manchmal, das sei steuerlich neutral – weil es ja „nur eine Umbuchung“ sei. Ist es nicht.

Das Revenue Department wertet jeden Transfer auf ein Thai-Konto als Remittance – unabhängig davon, ob Sender und Empfänger dieselbe Person sind. Was zählt, ist der Inhalt des Geldes: Handelt es sich um Einkommen, das ab 2024 entstanden ist und von einem Thai Tax Resident nach Thailand bewegt wird, greift die Steuerpflicht. Der Umweg über ein eigenes Zwischenkonto ändert daran nichts.

Kreditkarte und ATM: die unterschätzte Grauzone

Wer in Thailand mit der deutschen Kreditkarte zahlt oder am Kasikorn-ATM Baht zieht, bringt technisch gesehen ausländisches Einkommen ins Land. Nach dem aktuellen Stand gelten solche Transaktionen als Remittance – die Kreditkartenzahlung beim Supermarkt ebenso wie die monatliche ATM-Abhebung.

Das Revenue Department hat dazu bisher keine eindeutige Verwaltungsanweisung veröffentlicht. Die rechtliche Einordnung ist klar, die Praxis der Behörden ist es nicht. Wer monatlich kleine Beträge abhebt, wird kaum im Fokus stehen. Wer dagegen regelmäßig größere Summen per Kreditkarte bewegt und über 180 Tage im Land lebt, sollte diese Transaktionen in seine Jahresrechnung einbeziehen.

Bis zu einer offiziellen Klarstellung bleibt dieser Bereich das größte praktische Unsicherheitsfeld der gesamten Remittance-Regelung.

Geld, das Thailand nie erreicht

Thailand besteuert ausschließlich, was ins Land kommt. Wer Einkommen im Ausland lässt – auf einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Konto, in einem Wertpapierdepot, in einer ausländischen Lebensversicherung – zahlt darauf in Thailand keine Steuer. Das Remittance-Prinzip schützt offshore gehaltene Mittel vollständig.

Das ist der entscheidende Unterschied zum Welteinkommensprinzip, das einige Länder anwenden. Thailand besteuert nicht, was man hat. Es besteuert, was man nach Thailand holt. Wer clever plant, kann legal erhebliche Teile seines Einkommens außerhalb Thailands lassen – und nur das transferieren, was er für den Lebensunterhalt braucht.

Eine vollständige Übersicht der Freibeträge, nach denen viele Rentner trotz Erklärungspflicht null Baht zahlen, zeigt: Wer gut dokumentiert und vorausschauend plant, hat in den meisten Fällen wenig zu befürchten.

Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Thailand Steuer 2027 – was sich für Expats ändert

Die steuerliche Einordnung von Überweisungen nach Thailand hängt von Einkommensart, Entstehungszeitpunkt, Aufenthaltsdauer und dem jeweils geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.

Lesen Sie auch: Thailand prüft Moskauer Metro für eigenes Bahnnetz

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13 Kommentare zu „Sind Überweisungen nach Thailand automatisch steuerpflichtig?

  1. Ich denke, das Beispiel für Verkaufserlöse aus Immobilien ist schlecht und auch nicht ganz korrekt erklärt. Eine Immobilie ist im Normalfall gem. DBA immer in dem Staat zu versteuern, in dem die Immobilie belegen ist. Daher hat Thailand aus meiner Sicht grds. kein Besteuerungsrecht an den Gewinnen einer Immobilie (was in Deutschland z.B. sowieso nur für vermietete Immobilien innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist gilt). Wenn ich also den Verkaufserlös aus einer Immobilie nach Thailand überweise, ist dieser kein Einkommen und in Thailand nicht zu versteuern. Das gilt unabhängig vom Verkaufszeitpunkt. Etwas anderes gilt natürlich für Erlöse aus Aktiengewinnen, sofern nicht im DBA speziell geregelt. Die beschriebene Anrechenbarkeit von im Ausland gezahlten Steuern greift nur, wenn im DBA das Besteuerungsrecht nicht eindeutig geregelt ist, also beide Staaten besteuern können.

    1. Danke für Ihren Kommentar. Bitte schauen Sie sich den genauen Wortlaut von Artikel 6 an. Dort steht: „Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.“ Das Wort lautet „können“ – nicht „ausschließlich“. Thailand ist damit nicht automatisch ausgeschlossen.

      Richtig ist, dass selbstgenutzte Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist in Deutschland ohnehin steuerfrei sind – dann gibt es keinen Gewinn, der irgendwo besteuert werden könnte. Bei Aktiengewinnen sehen wir das übrigens genauso wie Sie.

  2. Mir fällt kaum ein Grund ein größere Summen nach Thailand übertragen zu wollen. Klar, wer ein Condo kaufen will, muss das Geld überweisen, aber wer zur Miete wohnt wäre besser beraten, das Geld im Heimatland zu lassen. Man kann ein Konto und ein Depot auch in Deutschland haben und im Ausland leben. Damit fallen in Deutschland auch keine Steuern an. Schon die Vorstellung, das Geld oder Depot aus Thailand wieder raus bekommen zu wollen, würde mir Angst machen.

  3. Welchen Sinn soll der Satz: „Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das Vermögen liegt.“ haben, wenn sie es auch im anderen könnten? Dann wäre der Satz überflüssig oder müßte sinngemäß heißen: “ … können entweder in Thailand oder in Deutschland…“ versteuert werden. Die Auslegung des Wortes „können“ verstehe ich so: „können aber nicht müssen“ (siehe z.B. Steuerfreiheit wegen Spekulationsfrist etc..).
    Und Ihren nachfolgenden Satz verstehe dann, wer will. Wenn auch Thailand den Gewinn aus dem Immobilienverkauf besteuern dürfte, dann würde Steuerfreiheit in Deutschland doch gerade nicht bedeuten, daß der Gewinn in Thailand ebenso steuerfrei wäre!

    Auch die beiden Aussagen im Artikel widersprechen sich aus meiner Sicht:
    „Wer noch nicht in Thailand steuerlich ansässig war, als er sein Einkommen verdient hat, schuldet Thailand dafür keine Steuer – egal wann er das Geld später überweist.“
    und
    „Ein Verkauf im Jahr 2024 oder später, der Gewinn nach Thailand überwiesen: steuerpflichtig im Transferjahr – sofern man zu diesem Zeitpunkt steuerlich in Thailand ansässig war.“
    … oder was meinen Sie mit „diesem Zeitpunkt“? Für mich bezieht sich das ganz eindeutig auf Transferjahr!

    Klare Frage dazu:
    Ich verkaufe mein Haus in Deutschland in 2026 hier steuerfrei. Ich werde aber erst ab 2027 Steuerresident in Thailand.
    Wann wäre der „Gewinn“ in Thailand steuerpflichtig: Wenn ich das Geld in 2026 oder in 2027 nach Thailand überweise?

    Ich lese regelmäßig Ihre Artikel. Aber gerade in steuerlichen Fragen, wo Sie immer Klarheit schaffen wollen, bekomme ich diese Klarheit gerade nicht!
    Sie erklären ausführlich Fälle, die jedem, der lesen kann, klar sein sollten (Beispiel: gesetzliche Renten).
    Aber knifflige Fragen, die auch viele betreffen, werden komplett ignoriert!
    Wie ist es beispielsweise mit privaten Renten aus einer deutschen Lebensversicherung. Vermutlich fallen auch die unter §18 DBA?!!
    In Deutschland wird nicht ohne Grund nur der Ertragsanteil (z.B. 18%) versteuert, weil diese monatlichen Auszahlungen tatsächlich zwei Ursprünge haben. Einerseits ist das die Rückzahlung der Beiträge, die (in meinem Fall komplett vor 2024) aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt wurden. Diesen Teil kann man doch beim besten Willen auch in Thailand nicht als Einkommen umdeuten. Der andere Teil ist der Ertrag, der natürlich Einkommen darstellt.
    Übrigens könnte man diesen Ansatz bei bestimmten Jahrgängen zum Teil auch auf gesetzliche Renten anwenden, denn bei vielen wurden die Rentenbeiträge anfangs auch aus versteuertem Einkommen gezahlt – bei mir z.B. vollständig vor 2024.
    Aber wie ist es denn nun wirklich?

    Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn Sie mal Steuer-Fragen Ihrer Leser sammeln würden, die einer renommierten Steuerkanzlei zur Beantwortung vorlegen und dann veröffentlichen würden?
    Ihr Hinweis auf fsconsultings.com ist zudem insofern irreführend, als daß das Unternehmen auf Anfrage selbst bestreitet, Steuerkanzlei zu sein und steuerliche Auskünfte erteilen zu können.

    1. Zum Wort „können“ in Artikel 6: In der Sprache der Doppelbesteuerungsabkommen gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen „können in … besteuert werden“ und „können nur in … besteuert werden“. Steht „nur“, hat ein Staat das ausschließliche Besteuerungsrecht. Steht – wie in Artikel 6 des DBA Deutschland–Thailand – lediglich „können“, darf grundsätzlich auch der andere Staat besteuern. Die Doppelbesteuerung wird dann nicht durch Ausschluss vermieden, sondern durch den Methodenartikel – Anrechnung oder Freistellung.

      Zu Ihrem konkreten Beispiel – Hausverkauf 2026 steuerfrei, Steuerresidenz erst ab 2027: Wer beim Verkauf noch kein Thai Tax Resident war, schuldet Thailand nichts – egal wann das Geld überwiesen wird. Das steht auch in unserem Artikel: Die Steuerpflicht hängt am Status zum Zeitpunkt des Einkommens, nicht am Zeitpunkt der Überweisung. Mit „diesem Zeitpunkt“ meinten wir den Verkaufszeitpunkt – nicht das Transferjahr. Das hätten wir klarer formulieren können.

      Zur Lebensversicherung: Sie haben recht, dass die Rückzahlung bereits versteuerter Beiträge kein neues Einkommen darstellt. Der Ertragsanteil hingegen schon. Wie Thailand das im Einzelfall bewertet, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und dem DBA ab – das lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Zu gesetzlichen Renten aus teilweise bereits versteuertem Einkommen: Das ist eine Frage, die spezialisierte Steuerberater beschäftigt und die wir als Redaktion nicht abschließend beantworten können.

      Wir sind ein Nachrichtenmagazin, kein Steuerportal – für alle individuellen steuerlichen Fragen empfehlen wir einen auf Thailand spezialisierten Steuerberater.

  4. Thailand versteuert meine Rente, genauso wie meine Pension!

    Zumindest den Teil den ich nach Thailand überweise!

    Beispiel: Ich habe 2024 ca. 1.000.000.-THB nach Thailand überwiesen, aus Rente und Pension.

    Dafür habe ich ca. 50.000.-THB Einkommensteuer bezahlt.

    Wieso? Weil in Deutschland weder meine Rente noch meine Pension besteuert wird!

    Ohne einen Nachweis beim hiesigen Finanzamt, über bereits gezahlte Einkommensteuer in Deutschland wird eben alles was ich nach Thailand überweise hier besteuert!

    Ausnahmen sind die Gelder von vor 2024!

  5. Natürlich darfst Du Fragen !

    Eben, weil genau das oft behauptet wird obwohl es nicht richtig ist!

    Deutsche Beamtenpensionen werden nicht „generell“ in Deutschland versteuert, wenn der Pensionär, dauerhaft im Ausland lebt!

    Zwar unterliegen sie als Versorgungsbezüge grundsätzlich der vollen Steuerpflicht in Deutschland, aber bei einem Wohnsitzwechsel entscheidet eben das DBA.

    Da wird sehr oft dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugesprochen.

    1. Ich würde glatt vermuten der Richard lebt nicht in Thailand. Oder die haben ihn sauber abgezogen.
      Google KI:
      § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Steuerpflicht): Regelt, dass Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (wie das Ruhegehalt, Witwengeld oder Waisengeld) steuerpflichtige Einnahmen sind. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG begründen Pensionen aus deutschen öffentlichen Kassen auch dann eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn Sie im Ausland leben. Eine Ausnahme gibt es meist nur dann, wenn Sie im Wohnsitzland leben und zusätzlich die dortige Staatsangehörigkeit besitzen.

    2. Mein Fall: Ich habe als Pensionär nie Steuern in Deutschland oder Thailand bezahlt. Musste in Deutschland aber belegen, das der Thailändische Staat von meinem Einkommen wusste. Als dieses Theater mit der Besteuerung hier in Thailand aufkam, bekam ich einen Brief vom FA in D und mit wurde mitgeteilt, das T laut DBA keine Berechtigung hat, mir Steuern abzunehmen. Statt dessen zahle ich nun in D…kann ich mich nicht gegen wehren.
      Hier habe ich mir eine TIN geholt, Steuererklärung mache ich aber nicht.

      1. Die Überweisungen müssen trotzdem in einer Steuererklärung angegeben werden. Das FA Thailand prüft dann nur, ob diese EInkünft nach thailändischem Recht steuerpflichtig wären. Es erfolgt dann keine Steuerberechnung.
        Ist alles recht lästig, aber man sollte immer deklarieren!

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