BANGKOK – Thailand steht ein dreitägiges Feiertagswochenende bevor, das für viele Menschen eine wichtige Einschränkung mit sich bringt. An zwei der drei Tage gilt ein striktes, rund um die Uhr gültiges Alkoholverkaufsverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.
Zwei Tage null Alkoholverkauf
Am 29. Juli und am 30. Juli ist der Verkauf von alkoholischen Getränken in weiten Teilen des Landes komplett untersagt. Das Verbot gilt für volle 24 Stunden, jeweils von Mitternacht bis Mitternacht. Der Grund sind die wichtigen buddhistischen Feiertage Asalha Bucha und Khao Phansa.
Betroffen sind Convenience Stores, Supermärkte, Lebensmittelläden sowie Restaurants und Bars. Die Regelung basiert auf den landesüblichen Bestimmungen für bedeutende religiöse Feiertage.
Ausnahmen nur mit Sondergenehmigung
Trotz des allgemeinen Verbots gibt es fünf klar definierte Ausnahmen. Alkohol ausschenken dürfen weiterhin lizenzierte Hotels, ordnungsgemäß zugelassene Unterhaltungslokale und die Passagierbereiche internationaler Flughäfen. Auch genehmigte Veranstaltungsorte für nationale oder internationale Events sind von der Regelung ausgenommen.
Zusätzlich können sich qualifizierte Betriebe in offiziell ausgewiesenen Tourismusgebieten über das Verbot hinwegsetzen. Besucher sollten sich vor einem geplanten Ausgehen jedoch direkt beim jeweiligen Lokal erkundigen, ob tatsächlich Alkohol ausgeschenkt werden darf.
Saftige Strafen für Verstöße
Wer beim widerrechtlichen Alkoholverkauf erwischt wird, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Das Strafmaß reicht bis zu einer Geldbuße von 10.000 Baht. In schweren Fällen droht zusätzlich eine Haftstrafe von maximal sechs Monaten.
Für Betreiber außerhalb der Ausnahmekategorien gilt während der zwei Tage eine absolute Null-Toleranz-Politik.
Schalter bleiben drei Tage dicht
Neben den Alkoholregeln wirkt sich das lange Wochenende auch massiv auf Behördengänge aus. Von Dienstag, dem 28. Juli, bis Donnerstag, dem 30. Juli, bleiben Regierungsbüros geschlossen. Dazu zählen die Einwanderungsbehörde, das Department of Land Transport sowie sämtliche Bezirks- und Gemeindeämter.
Die Feiertage sind der Geburtstag von König Maha Vajiralongkorn am 28. Juli, gefolgt vom Asalha Bucha Day am 29. und dem Beginn der buddhistischen Fastenzeit Khao Phansa am 30. Juli. Nur die Angestellten in der Privatwirtschaft sind von der Urlaubsregelung abhängig von der Entscheidung ihres Arbeitgebers.
Banken weichen vom Behördenplan ab
Für Finanzinstitute gelten gesonderte Ruhetage. Banken schließen am 28. und 29. Juli, bleiben also am Dienstag und Mittwoch zu. Am Donnerstag, dem 30. Juli, öffnen sie hingegen wieder regulär, da dieser Tag nicht als Bankfeiertag zählt.
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Ob man es glaubt oder nicht : Man kann sich VOR diesen Tagen mit Alkoholika – wenn man es unbedingt braucht – eindecken. Hier im Isaan-Dorf kuemmert sich niemand darum. Wo kein Klaeger, da kein Richter.