Ein Schweizer aus Zürich soll seinen Nachnamen ändern — nicht weil er das will, sondern weil sein Vater sich vor 46 Jahren in Thailand einbürgern ließ. Der Fall, den der Tages-Anzeiger diese Woche veröffentlicht hat, zeigt ein Problem, das bislang kaum jemand auf dem Radar hat: Wer als Ausländer die thailändische Staatsbürgerschaft annimmt und dabei — wie vorgeschrieben — einen Thai-Namen wählt, hinterlässt seinen Kindern in der alten Heimat eines Tages ein bürokratisches Erbe, das niemand bestellt hat.
Was in Thailand als Assimilationsritual gilt, kann in der Schweiz, in Deutschland oder Österreich Jahrzehnte später zum Verwaltungsalptraum werden. Für Expats, die heute mit dem Gedanken spielen, Thai-Staatsbürger zu werden, lohnt es sich, die Konsequenzen genau zu kennen — bevor sie einen neuen Namen im Haushaltsregister eintragen lassen.
Der Fall aus Zürich: 46 Jahre und ein falscher Name
Ein Mann aus dem Kanton Zürich erhält nach dem Tod seines Vaters einen Brief vom kantonalen Gemeindeamt. Darin steht: Sein Nachname stimmt nicht mit dem überein, was im thailändischen Register steht. Der Vater hatte sich 1979 in Thailand einbürgern lassen und dabei einen Thai-Namen angenommen — so verlangt es die Behörde. Der Sohn, kurz danach in der Schweiz geboren, bekam den Schweizer Nachnamen. Niemand informierte die Schweizer Behörden damals über den neuen Thai-Namen.
Als Thailand nach dem Tod des Vaters die Dokumente übermittelte, fiel die Diskrepanz auf. Das Zürcher Gemeindeamt sieht sich rechtlich verpflichtet, das Register zu bereinigen. Die Ombudsstelle bezeichnete das Ergebnis als „äusserst unbefriedigend“ — sah aber keinen Spielraum. Zwei Optionen bleiben: Der Betroffene stimmt der Namensänderung freiwillig zu und ändert den Namen danach wieder zurück. Oder das Gericht entscheidet.
Warum Thailand überhaupt einen Thai-Namen verlangt
Ein explizites Gesetz, das im Wortlaut „Ausländer müssen ihren Namen ablegen“, gibt es nicht. Die Praxis stützt sich auf den Nationality Act B.E. 2508 von 1965 und auf den Person’s Name Act B.E. 2505 von 1962. Letzterer schreibt vor, dass jeder Nachname in Thailand einzigartig sein muss und nicht länger als zehn Thai-Buchstaben haben darf. Wer sich einbürgern lässt, muss sich ins Haushaltsregister eintragen — und dafür braucht er einen Thai-Namen, der den Regeln entspricht.
Die historische Wurzel liegt im Nationality Act von 1939: Damals zwang Thailand Einbürgerungsbewerber — vor allem chinesische Einwanderer — ausdrücklich dazu, ihren ausländischen Namen aufzugeben und einen Thai-Namen anzunehmen. Diese Anforderung ist rechtlich weich geworden, in der Verwaltungspraxis aber geblieben. Wer heute die Staatsbürgerschaft beantragt, bekommt bei der Special Branch Police und beim Innenministerium ohne Thai-Namen schlicht keine Genehmigung.
Was die Thai-Einbürgerung konkret voraussetzt
Der Weg zur Thai-Staatsbürgerschaft beginnt mit dem Permanent Residence Status, der mindestens fünf Jahre lang gehalten werden muss. Wer keine enge Beziehung zu Thailand nachweist, braucht ein Monatseinkommen von mindestens 80.000 Baht, das er drei Jahre lang versteuert hat. Bei Ehe mit einer Thai-Staatsbürgerin liegt die Schwelle bei 40.000 Baht pro Monat. Strafregisterauszug, Sprachkenntnisse und das Singen der National- und Königshymne kommen dazu.
Seit einem Kabinettsbeschluss vom Januar 2022 ist der Thai-Sprachtest formell verpflichtend — ein Subkomitee prüft die Kandidaten, alternativ reicht ein Zertifikat über den Abschluss der Thai-Grundschule. Die endgültige Entscheidung liegt beim Innenminister, der den Antrag dem König zur königlichen Bestätigung vorlegt. Danach erscheint der neue Name im Royal Gazette. Das Verfahren dauert in der Praxis fünf bis zehn Jahre, oft länger. Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht zu keinem Zeitpunkt.
Doppelstaatsbürgerschaft: Was gilt wirklich
Thailand verlangt formal eine Verzichtserklärung auf die bisherige Staatsangehörigkeit, kontrolliert das bei Westeuropäern in der Praxis aber kaum. Seit 1992 ist es in Thailand rechtlich nicht mehr verboten, mehrere Staatsbürgerschaften zu halten. Thai-Staatsbürger, die eine weitere Nationalität erwerben, verlieren ihre Thai-Staatsbürgerschaft nicht automatisch — sofern sie keine aktive Verzichtserklärung abgeben. Für eingebürgerte Westler läuft das in der Regel auf eine stille Doppelstaatsbürgerschaft hinaus.
Die andere Seite der Gleichung ist das Heimatland. Deutschland erlaubt seit Juni 2024 die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Einbürgerungsbewerber. Die Schweiz kennt das doppelte Bürgerrecht ebenfalls. Wer als Schweizer Thai-Staatsbürger wird, riskiert seinen Schweizer Pass also grundsätzlich nicht — aber er ändert, zumindest in den Thai-Registern, seinen Namen.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Das Problem mit dem neuen Namen und den Kindern
Genau hier liegt die Falle, die der Zürcher Fall offenbart. Wer in Thailand einen Thai-Namen annimmt, führt in zwei Registern zwei verschiedene Namen. In Thailand steht der Thai-Name — im Schweizer, deutschen oder österreichischen Zivilstandsregister der ursprüngliche Nachname. Solange alle Beteiligten leben und nichts passiert, bleibt das Problem unsichtbar. Stirbt der Eingebürgerte, übermitteln die Thai-Behörden die Sterbedokumente mit dem Thai-Namen. Die Diskrepanz taucht auf.
Kinder, die nach der Einbürgerung des Vaters in Thailand geboren wurden, hätten theoretisch den Thai-Namen geerbt. Wer das nicht aktiv koordiniert hat — und das hat 1979 kaum jemand getan — steht Jahrzehnte später vor einem Namensregister, das nicht mehr stimmt. Der Betroffene in Zürich wurde von der Ombudsstelle beraten, der Änderung zuzustimmen und seinen Namen danach gerichtlich wieder zurückzuändern. Kosten und Aufwand trägt er selbst.
Was jetzt zu tun ist
Wer ernsthaft über die Thai-Staatsbürgerschaft nachdenkt, sollte die Namensänderung von Anfang an als internationales Rechtsproblem behandeln — nicht als reine Thai-Formalität. Konsulat oder Botschaft des Heimatlandes informieren, den Schweizer (oder deutschen, österreichischen) Zivilstandsbehörden die Einbürgerung und den neuen Namen aktiv melden, und die Auswirkungen auf Kinder und Erbrecht klären. Wer das nicht tut, schiebt das Problem in die nächste Generation.
Für Expats, die in Thailand ihren Lebensabend planen, aber keine Staatsbürgerschaft anstreben, stellt sich das Problem nicht in dieser Form. Wer aber nach Jahrzehnten im Land den letzten Schritt gehen will, braucht rechtliche Begleitung — in Thailand und zu Hause. Ein auf Expats spezialisierter Rechtsberater kann die Konsequenzen für das Heimatland vorab klären, bevor der Thai-Name im Royal Gazette erscheint.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel informiert allgemein über die Rechtslage in Thailand und der Schweiz. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für persönliche Fälle wenden Sie sich an einen zugelassenen Anwalt in Thailand und im jeweiligen Heimatland.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: