Thailand verschĂ€rft Regeln fĂŒr auslĂ€ndische Firmen

🚹 Thailand verschĂ€rft den Kampf gegen sogenannte „Nominee-Firmen“: Behörden wollen verhindern, dass AuslĂ€nder Unternehmen ĂŒber thailĂ€ndische StrohmĂ€nner registrieren. Neue Regeln sollen schon bald in Kraft treten. Droht jetzt vielen Firmen eine genaue ÜberprĂŒfung?

Thailand verschĂ€rft Regeln fĂŒr auslĂ€ndische Firmen
The Nation

BANGKOK, THAILAND – Die Abteilung fĂŒr Unternehmens- und Personengesellschaftsregister arbeitet an einer neuen Anordnung, die Registrierungen mit auslĂ€ndischen Partnern oder zeichnungsberechtigten AuslĂ€ndern strenger prĂŒfen soll. Strohmann-Konstruktionen mit thailĂ€ndischen Nominees stehen im Fokus, Inkrafttreten ist laut Behörde ab 1. April 2026 vorgesehen.

Neue Anordnung soll Registrierungen neu regeln

Die Behörde sammelt derzeit Stellungnahmen zu möglichen Vorgehensweisen und deren Folgen fĂŒr die geplante „Office of the Central Company and Partnership Registration“.

Mit der Anordnung sollen Regeln und AblĂ€ufe fĂŒr FĂ€lle prĂ€zisiert werden, in denen bei Personengesellschaften AuslĂ€nder als Partner eingetragen oder bei Limited Companies als Authorized Signatories benannt werden.

Nominee-GeschÀfte als Wettbewerbsproblem

Poonpong bezeichnete Nominee-Strukturen als gravierendes Problem fĂŒr die Wettbewerbsordnung und kĂŒndigte stĂ€rkere Aufsicht sowie mehr Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Privatwirtschaft an.

Die Behörde behandle das Thema mit „höchster Ernsthaftigkeit“, weil Strohmann-Firmen die rechtlichen Schranken fĂŒr auslĂ€ndische GeschĂ€ftstĂ€tigkeit faktisch aushebeln können.

Zahlen zur Firmenlandschaft und Verdachtsquote

In Thailand gibt es aktuell 782.542 aktive Unternehmen, darunter 118.016 Gesellschaften, die trotz auslĂ€ndischer Beteiligung zwischen 0,01% und 49,99% weiterhin als thailĂ€ndische Firmen gefĂŒhrt werden.

Die Behörde schĂ€tzt, dass bei mehr als 80% dieser Gruppe thailĂ€ndische Anteilseigner Aktien lediglich treuhĂ€nderisch fĂŒr AuslĂ€nder halten könnten, also als Nominees auftreten.

Order 2-2025 bringt BankauszĂŒge ins Spiel

Bereits zuvor erließ die Behörde die Order No. 2/2025, die zusĂ€tzliche Regeln und Nachweise fĂŒr die Registrierung von Personengesellschaften und Limited Companies verlangt, wenn AuslĂ€nder investieren oder Zeichnungsbefugnis erhalten.

Diese Vorgaben gelten seit 1. Januar 2026 und verpflichten Antragsteller unter anderem zu Finanznachweisen wie KontoauszĂŒgen, was laut Poonpong die Registrierung von Nominee-Firmen um mehr als 65% reduziert habe.

Warum jetzt nachgeschÀrft wird

Trotz des RĂŒckgangs beobachtet die Behörde weiter Umgehungsversuche, weshalb zusĂ€tzliche Maßnahmen zur noch strengeren PrĂŒfung vorbereitet werden.

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ZUM ANGEBOT

Ziel ist es, die Eintragung juristischer Personen zu verhindern, bei denen thailĂ€ndische StaatsbĂŒrger als Nominees fĂŒr AuslĂ€nder fungieren und damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Konsultation mit Kanzleien und Zeitplan

Eine jĂŒngste Konsultation mit fĂŒhrenden Wirtschaftskanzleien habe wertvolle Einblicke geliefert, wie nominee-Ă€hnliche GeschĂ€ftsmodelle in der Praxis aufgebaut werden.

Die neue Anordnung soll nach Abschluss der rechtlichen Verfahren Mitte MĂ€rz 2026 erlassen werden und ab 1. April 2026 in Kraft treten.

Keine Blockade echter Investitionen, aber klare Strafen

Die Durchsetzung werde so gestaltet, dass sie echte Investitionen nicht behindert und der Wirtschaft keine unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigen Lasten aufbĂŒrdet, betonte Poonpong.

Bei festgestellten Nominee-AktivitÀten drohen Strafen nach dem Foreign Business Act BE 2542 (1999), darunter bis zu drei Jahre Haft, 100.000 bis 1.000.000 Baht Geldstrafe oder beides sowie bei Missachtung gerichtlicher Anordnungen tÀgliche Zwangsgelder von 10.000 bis 50.000 Baht.

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Quelle: nationthailand.com
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