SI RACHA, THAILAND – Eine 42‑jährige Massagetherapeutin ist nach einem Biss eines Hundertfüßers tot in ihrem gemieteten Zimmer aufgefunden worden; die Polizei fand keine Hinweise auf Fremdeinwirkung, die genaue Todesursache ist aber noch unklar. Ihr Partner sagt, das Paar habe das private Krankenhaus verlassen, nachdem Mitarbeiter festgestellt hatten, dass ihr Sozialversicherungsschutz abgelaufen war; die Leiche wurde zur weiteren Untersuchung übergeben.
Leiche in gemieteter Unterkunft entdeckt
Rettungsfreiwillige der Pure Yiang Tai Stiftung wurden in der Nacht zum 4. Juni zum Mietzimmer in Soi Alliance‑Mab Hin Soi 6 in Bo Win gerufen.
Die Polizei der Bo Win Station fand die Frau auf dem Rücken liegend mit steifen Beinen und dunklen Lippen; es gab nach Angaben der Ermittler keine Anzeichen für Überfall oder Diebstahl.
Letzte Stunden: Heimkehr statt Klinikaufenthalt
Der 27‑jährige Partner holte die Frau nach einem Hundertfüßerbiss aus dem Massagesalon ab und brachte sie in ein privates Krankenhaus.
Nachdem das Paar das Krankenhaus verlassen hatte, kauften sie noch Antihistaminika und Schmerzmittel in einem Convenience‑Store und gingen nach Hause; der Mann kehrte zur Arbeit zurück und sprach zuletzt kurz vor 5 Uhr morgens mit ihr.
Krankenhaus bestätigt Aufnahme und Beratung
Das Klinikum teilte mit, die Patientin sei zwischen 1 und 2 Uhr morgens eingeliefert worden und habe über Fußschmerzen und Schwellungen geklagt; sie sei bei Ankunft bei Bewusstsein gewesen und ansprechbar.
Die Mitarbeiter prüften demnach den Sozialversicherungsstatus, stellten fest, dass der Anspruch beendet war, und nannten dem Paar zwei nahegelegene staatliche Krankenhäuser, bevor die Patientin und ihr Partner die Klinik verließen.
Vorgeschichten: Bluthochdruck und Allergien
Die Frau litt laut Angaben ihres Partners an Bluthochdruck und hatte bereits früher allergische Reaktionen auf giftige Tiere gezeigt.
Bei einem ähnlichen Vorfall habe sie bereits früher eine Krankenhausbehandlung benötigt, heißt es vonseiten der Familie.
Sozialversicherung abgelaufen – finanzielle Gründe genannt
Der Partner sagte, das private Krankenhaus habe erklärt, eine Behandlung wäre kostenintensiv, weil der Sozialversicherungsschutz abgelaufen sei; er könne die Gebühren nicht bezahlen.
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Er äußerte Zweifel, ob das Krankenhaus ausreichend beraten habe; der Mann gab an, stattdessen auf Thailands 30‑Baht‑System in einem staatlichen Krankenhaus zurückgreifen zu wollen.
Unklare Todesursache und Rückführung des Leichnams
Die Behörden schickten die Leiche zur weiteren Untersuchung, weil die vorläufige Todesangabe als „unbekannt“ gelistet wurde; die Polizei will die Todesursache klären.
Die Familie erklärte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, und plant, den Leichnam in das Heimatdorf Ban Wang Ta Thao in der Provinz Chaiyaphum für die Bestattungsriten zu überführen.

„Warum wurde ihr die lebensrettende Behandlung verwehrt?“ – Weil der Versicherungsschutz abgelaufen ist. Hilfe, Menschlichkeit, Mitgefühl ? Wir sind hier in Thailand. Zahl oder stirb. Mai pen rai.
Es gibt einen Ärzte Codex, an den hält sich Thailand aber nicht ist mir schon einige male aufgefallen.
Es tut mir leid aber der Artikel strotz vor Fehlern. Zuallererst sind Skolopender keine Insekten sondern Gliederfüßer. Dann steht am Anfang im Artikel Tausendfüssler und später Hundertfüssler. Tausendfüssler beißen nicht. Das ist ein enormer Unterschied. Wenn eine Allergie bestanden hat nützt außerdem keine Medizinische Behandlung. Man stirbt auch an einem Bienenstich bei Allergischen Reaktionen, oder an Erdbeeren. Tragischerweise gilt hierzulande das Amerikanische Gesundheitssystem. Kein Geld, keine Behandlung in privaten Einrichtungen.
Traurig.
Dummes Zeug, natürlich hilft auch Allergikern die rechtzeitige Behandlung bei einem derartigen Vorfall. Tausende Leben werden alleine in DE jedes Jahr gerettet, weil sie rechtzeitig und angemessen bei einem Allergieschock behandelt wurden. Und das gilt auch für Thailand. Die Nichtbehandlung hingegen ist eine andere Sache, das müssen ggf. die Gerichte klären.
Völliger Schwachsinn.Gibt schon seit mehr als 30 Jahren Medizin gegen Allergikern. Man muss nur wissen-gegen was. Jeder weiß bescheid über den Skolopender. Da muss ich nicht noch ein naturwissenschaftlichen Kommentar hinterlassen.In Si Racha gibt es kein staatliches Krankenhaus??? Omg
So ist es. Ein allergischer Schock richtig und rechtzeitig behandelt rettet Leben. Das Problem ist aber, dass bei einer so heftigen Allergie NUR Antihistaminika nur den ersten Teil der allergischen Reaktion abdecken. Nach 48 bis 72 Std. kommt die heftige Reaktion des Immunsystems, welches unbehandelt (zB mit Kortikoiden etc.) zum Tode führt. Warum man keine Kortikoide verabreichte ist mir schleierhaft.
Den Eid des Eskulap, tja wohl nur eine Farce. Ich frage mich wo die vielen Millionen THB Krankenhaus verluste sind, wenn sie ohne Versicherung niemand verarzten
Eine Frau liegt im Sterben infolge eines Hundertfüßer-Bisses. Das Krankenhaus weist die Behandlung ab, obwohl es sich um einen akuten Notfall handelt, und die Frau stirbt. Diese Situation beschreibt unterlassene Hilfeleistung in einer Notlage – insbesondere wenn Behandlung aufgrund finanzieller Gründe unterblieb.
Gesetzliche Verpflichtung thailändischer Krankenhäuser
Gemäß der thailändischen Gesetzgebung ist jedes Krankenhaus im Königreich verpflichtet:
„In einem Notfall jedem Patienten die ersten lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen zukommen zu lassen. Nachdem diese erste Soforthilfe erteilt worden ist, muss die finanzielle Seite für die Weiterbehandlung geklärt werden.“
Zusätzlich wurden die „General Insurance Coverage for Emergency Patients“ (Allgemeiner Versicherungsschutz für Notfallpatienten) festgelegt:
72 Stunden Notfallversorgung Notfallpatienten haben innerhalb der ersten 72 Stunden nach Aufnahme uneingeschränkten Zugang zu grundlegender und sicherer medizinischer Notfallversorgung
Keine Vorabzahlung Ohne jegliche Bedingungen und ohne Servicegebühr für den Patienten
Staatliche & private Krankenhäuser Verpflichtung gilt in beiden Einrichtungen
hailändisches Strafgesetzbuch (Thai Penal Code)
Die relevanten Bestimmungen umfassen:
Verzicht auf ärztliche Behandlung bei Notfall Kann als fahrlässige Tötung (§ 13 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung gewertet werden
Pflichtverletzung medizinisches Personal Bei akuter Notlage nicht eingreifen schwerwiegende Folgen
Wer sich eine ordentliche Krankenversicherung in Thailand nicht leisten kann, hat keine Ausrede. dann gehört er nicht ins Land und sollte in Deutschland bleiben. Diese Haltung:
„ich komme schon klar, ist ja meine Entscheidung“ ist unsozial, frech und belastet die Allgemeinheit.
Sie ist zudem verantwortungslos. Thailand sollte hier scharfe Regeln einführen:
„keine Versicherung, keine Einreise nach Thailand und schon gar kein Visum“.
Knallhart. Ich kann auch keine Villa beziehen, wenn ich das nicht bezahlen kann. So ist das Leben. Bleibt dann halt im Lande und nähret euch redlich.
Es handelt sich aber nicht um Ausländer!!!
Bunkerschlafer aufwachen, wer sinnerfassend Lesen kann ist klar im Vorteil!!!
Da sind wir wieder im Land des falschen Lächelns.Es wird nur gelächelt wenn Kohle fließt.
Das ist weltweit so. Ohne Geld, keine Leistung. Thailand wird diese Schnorrer aus Europa und den USA langsam leid.
Kann ich verstehen. Einfach für JEDEN Aufenthalt eine Versicherung einfordern, die Standards erfüllt. O Visum abschaffen.
Fetisch