Karl-Heinz ist 68, Schweizer, und hat in drei Wochen Thailand fast sein gesamtes Erspartes verloren – ohne es zu merken. Er dachte, er baut ein Haus. Rechtlich gesehen hat er Geld verschenkt. Sein Fall ist kein Einzelfall. Er wiederholt sich jedes Jahr, in Pattaya, in Chiang Mai, in Buriram – immer mit kleinen Abwandlungen, immer mit ähnlichem Ausgang.
Was Karl-Heinz falsch gemacht hat, lässt sich in drei klaren Punkten erklären. Und wer diese Punkte kennt, kann in Thailand sehr wohl eine Beziehung führen und Geld ausgeben – nur eben so, dass am Ende noch etwas davon übrig ist.
Drei Wochen Bangkok – und ein Entschluss fürs Leben
Karl-Heinz kam im Sommer 2025 als Tourist nach Bangkok. Er war seit zwei Jahren verwitwet, die Kinder längst ausgezogen. Nach drei Wochen in der Stadt hatte er Nok kennengelernt – 34 Jahre alt, freundlich, geduldig. Er zahlte ihr täglich 1.200 Baht, rund 32 Euro. Sie reisten gemeinsam nach Krabi, dann zu ihrer Familie in die Provinz Buriram im Nordosten.
Dort fasste er einen Entschluss: Er wollte bleiben. Grundstück kaufen, Haus bauen, Auto anschaffen. Er kehrte nach Bern zurück, löste seinen Haushalt auf, verkaufte sein Hab und Gut und überwies den Erlös – 6,1 Millionen Baht, umgerechnet rund 163.000 Euro – auf Noks Konto. Für den Hausbau, wie er glaubte.
Zurück in Thailand: Das Geld war weg
Zwei Monate später landete Karl-Heinz wieder in Suvarnabhumi. Nok holte ihn ab. In Buriram angekommen, hörte er: Das Land sei bereits gekauft, der Bau laufe. Gut. Dann kam die nächste Nachricht: Für Autos reiche das Geld nicht mehr. Wie das sein konnte, blieb unklar. Karl-Heinz fragte nicht nach.
Er kaufte trotzdem – einen neuen Toyota und ein Honda-Motorrad. Beide Fahrzeuge ließ er auf Noks Namen registrieren. Er bezog monatlich fast 200.000 Baht Schweizer Rente, rund 5.300 Euro. Das gab ihm das Gefühl, er könne sich das leisten. Kurze Zeit später schlug Nok vor, nach Pattaya zu ziehen. Lieber dort wohnen, bis das Haus fertig sei. Karl-Heinz sagte ja.
Pattaya: Wenn sich Interessen auseinanderbewegen
In Pattaya mieteten sie ein Apartment. Nok ging abends aus, kam morgens zurück. Karl-Heinz wartete. Andere deutschsprachige Langzeitbewohner, die er kennengelernt hatte, warnten ihn. Er hörte nicht zu. Er war überzeugt, dass seine Situation eine andere sei als die der anderen.
Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels ist unklar, wie die Geschichte ausgeht. Ob das Haus je fertig wird, ob das Grundstück wirklich existiert, ob Karl-Heinz jemals einzieht. Was sich hingegen klar sagen lässt: Rechtlich hat er keinen Anspruch auf irgendetwas. Nicht auf das Land. Nicht auf die Autos. Nicht auf die 6,1 Millionen Baht.
Warum Ausländer in Thailand kein Land besitzen können
Das ist keine Lücke im Gesetz, sondern das Gesetz selbst. Section 86 des Thai Land Code verbietet Ausländern den Grundstückserwerb im eigenen Namen – ohne Ausnahme für Privatpersonen. Das gilt unabhängig davon, ob man verheiratet ist, ein Langzeitvisum hat oder seit zwanzig Jahren im Land lebt. Das Grundstück steht im Namen der Thailänderin. Sie ist die Eigentümerin. Punkt.
Wer Geld für ein Grundstück an eine Thailänderin überweist, hat dieses Geld – nach Section 521 des Thai Civil and Commercial Code – rechtlich gesehen verschenkt. Eine freiwillige Übertragung ohne Gegenleistung gilt als Schenkung. Zurückfordern kann man eine Schenkung in Thailand nur unter sehr engen Bedingungen, etwa bei schwerer Straftat des Beschenkten. „Ich dachte, das ist unser Haus“ zählt nicht dazu.
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Fahrzeuge auf fremden Namen: derselbe Fehler
Auch beim Auto gilt: Wer zahlt, besitzt nicht automatisch. Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein steht. Karl-Heinz hat Toyota und Honda bezahlt – Noks Name steht in den Papieren. Rechtlich gehören ihr beide Fahrzeuge. Falls die Beziehung endet, kann sie damit fahren, sie verkaufen oder verschenken. Kein Gericht in Thailand wird Karl-Heinz auf Grundlage einer mündlichen Absprache Recht geben.
Ausländer können Fahrzeuge in Thailand durchaus auf ihren eigenen Namen anmelden. Dafür brauchen sie ein gültiges Visum, einen Wohnsitznachweis und in der Regel ein Zertifikat des zuständigen Einwohnermeldeamts oder der Botschaft. Das ist kein großer Aufwand – aber Karl-Heinz hat sich diesen Schritt gespart.
Was man stattdessen tun kann
Wer langfristig in Thailand leben und in eine Immobilie investieren will, hat legale Möglichkeiten. Die bekannteste: ein Nießbrauchrecht, auf Englisch Usufruct. Es wird beim Grundbuchamt eingetragen und gibt dem Ausländer das Recht, das Grundstück lebenslang zu bewohnen und zu nutzen – auch wenn der Eigentumstitel auf dem Namen des Thai-Partners bleibt. Wird das Grundstück verkauft, bleibt das Nutzungsrecht bestehen. Es ist an den Grundbucheintrag gebunden, nicht an die Beziehung.
Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb einer Eigentumswohnung (Condominium). Ausländer dürfen Wohnungen direkt und vollständig in ihrem eigenen Namen kaufen, solange der Ausländeranteil im Gebäude 49 Prozent nicht überschreitet. Das ist die einzige Form von Immobilienbesitz in Thailand, bei der ein Ausländer wirklich Eigentümer ist. Wer mehr zu diesem Thema wissen will, findet auf Wochenblitz eine ausführliche Übersicht unter Eigentumswohnung in Thailand kaufen.
Was Karl-Heinz jetzt noch tun kann
Falls das Grundstück tatsächlich existiert und der Bau läuft, gibt es noch einen Weg: Karl-Heinz könnte mit Nok einen Usufruct-Vertrag abschließen und beim Grundbuchamt eintragen lassen. Das kostet wenig und sichert ihm zumindest das Wohnrecht für sein Leben. Ob Nok dabei mitmacht, ist eine andere Frage. Tut sie es nicht, ist das selbst eine Antwort.
Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte einen in Thailand zugelassenen Rechtsanwalt einschalten – nicht den Makler, der das Grundstück vermittelt hat. Eine unabhängige rechtliche Beratung kostet einen Bruchteil dessen, was auf dem Spiel steht.
Karl-Heinz ist kein naiver Mann. Er hat ein Leben lang gearbeitet, eine Familie großgezogen, Verantwortung getragen. Was ihm gefehlt hat, ist nicht Verstand – es ist Information. Die Gesetze in Thailand sind klar. Wer sie kennt, bevor er handelt, trifft andere Entscheidungen. Und wer trotzdem investieren möchte, kann das tun – aber mit Vertrag, mit Anwalt und mit dem eigenen Namen in den Papieren.
Redaktionelle Hinweise
Der beschriebene Fall basiert auf einem realen Vorgang. Name und einzelne Details wurden zum Schutz der betroffenen Person geändert. Der Ausgang der Situation ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ungeklärt. Die rechtlichen Angaben beziehen sich auf geltendes thailändisches Recht (Stand April 2026) und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.



grundsätzlich bin ich der Meinung, das es Ausländern, die hier leben wollen und verheiratet sind , gestattet sein sollte, bis zu 1 Rai Land als Eigentum zur Eigennutzung zu kaufen. Dann wird es diese Abzockerei nicht mehr geben.
163.000 fuer einen Schweizer sind sehr wenig und er hat eine Erfahrung mehr.
Ich vermisse den Kommentar von Oskar Kusch… 🧠