Rund 11.000 Schweizerinnen und Schweizer leben in Thailand – die meisten davon im Rentenalter, irgendwo zwischen Pattaya und Phuket, mit einer Thai-Partnerin und dem Gefühl, das Richtige getan zu haben. Lange war das steuerlich eine komfortable Situation: Was in der Schweiz nicht gemeldet war, blieb unentdeckt. Seit Herbst 2025 ist das Geschichte. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weiß jetzt, was auf den Konten in Bangkok liegt.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und Thailand ist keine Ankündigung mehr. Er läuft. Wer noch immer glaubt, Thailand sei ein Ort, an dem Finanzangelegenheiten unter dem Radar bleiben, sollte das Kapitel neu lesen – denn das System, das das ermöglicht hat, existiert schlicht nicht mehr.
Wo Schweizer in Thailand leben – und warum es relevant ist
Die Mehrheit der Schweizer Langzeitbewohner verteilt sich auf wenige Ballungsräume. Pattaya ist der Klassiker: günstig, solide, mit einer Expat-Gemeinschaft, die seit Jahrzehnten existiert. Hua Hin zieht jene an, die es ruhiger mögen – und trotzdem Strandnähe wollen. Phuket steht für höhere Immobilienpreise und vergleichsweise viel Schweizer Kapital in Eigentumswohnungen. Koh Samui ist für Leute, die Insel meinen, wenn sie Thailand sagen. Bangkok taucht vor allem bei Jüngeren auf.
Was diese Gruppen verbindet: Viele haben thailändische Bankkonten. Und viele hatten, bis 2024, keinen besonderen Anlass, das der ESTV mitzuteilen. Das hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2024 ist Thailand AIA-Partnerstaat der Schweiz. Thailändische Banken sammeln seitdem Daten von Kontoinhabern mit Schweizer Steueransässigkeit. Bis spätestens 30. September 2025 mussten die Thai-Behörden diese Daten erstmals nach Bern liefern – und haben es getan.
Was der AIA konkret bedeutet: Konten, Salden, Kapitaleinkommen
Der AIA ist kein Strafverfolgungsinstrument. Er ist ein Transparenzsystem. Ausgetauscht werden Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Kontosaldo zum Jahresende und Kapitaleinkommen. Das reicht, um zu prüfen, ob ein Steuerpflichtiger seine Auslandsvermögen in der Schweizer Steuererklärung korrekt deklariert hat. Wer das getan hat, muss nichts befürchten. Wer nicht – und davon gibt es in der Schweizer Expat-Gemeinschaft nachweislich eine nennenswerte Zahl – bekommt Post.
Der Austausch läuft in beide Richtungen. Die Schweiz meldet auch Daten über in Thailand ansässige Personen mit Schweizer Konten zurück nach Bangkok. Wer also noch ein Konto in der Heimat hat, das nicht beim Revenue Department deklariert wurde, sitzt zwischen zwei Feuern. Ab 2026 weitet der AIA-Standard sich auf Kryptowerte aus – wer glaubt, Stablecoins und Bitcoin seien außerhalb der Reichweite der ESTV, denkt in Kategorien von 2019.
Steuerflucht nach Thailand: Was droht wirklich?
Wer in der Schweiz Steuern hinterzogen hat und jetzt in Pattaya lebt, stellt sich eine naheliegende Frage: Wie weit reicht die Schweiz? Die Antwort ist differenzierter, als viele hoffen. Ein bilaterales Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand existiert nicht – und das hat eine Konsequenz, die man kennen sollte. Die Schweiz liefert eigene Staatsbürger grundsätzlich nicht aus (Art. 25 Abs. 1 der Bundesverfassung). Das gilt auch dann, wenn ein Schweizer Richter in Bern einen Haftbefehl ausstellt.
Was es gibt, ist ein Überstellungsabkommen vom 17. November 1997 – aber das hat einen anderen Zweck. Es regelt, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter ihre Haftstrafe im Heimatstaat verbüßen können. Es ist kein Instrument zur Strafverfolgung. Hinzu kommt: Einfache Steuerhinterziehung ist in der Schweiz kein Verbrechen, sondern ein Vergehen, das nur mit Geldbuße bestraft wird. Damit fällt sie nicht unter die auslieferungsfähigen Straftaten – weder gegenüber Thailand noch gegenüber anderen Staaten.
Kein Auslieferungsabkommen ist keine Freiheit
Wer jetzt denkt: „Perfekt, dann bin ich in Thailand also sicher“ – der irrt auf eine folgenreiche Weise. Denn das Schweizer Recht verfolgt Steuerhinterziehung, die in der Schweiz begangen wurde, unabhängig davon, wo die Person sitzt. Nachsteuern laufen weiter auf, Bußen werden fällig, und die ESTV kann rückwirkend bis zu zehn Jahre Steuerakten prüfen. Das Geld bleibt also geschuldet – auch aus Phuket.
Wer Schweizer Staatsbürger ist und nach Thailand reist oder einreist, braucht einen gültigen Pass. Den stellt die Botschaft in Bangkok aus – aber nicht, wenn eine laufende Strafverfolgung oder Steuerschuld über einem gewissen Schwellenwert besteht. Wer dauerhaft in Thailand bleiben will und regelmäßig in die Schweiz fährt – zur Familie, zum Arzt, zu Behörden – setzt sich bei jedem Grenzübertritt dem Risiko aus, dass offene Verfahren vollzogen werden. Thailand ist kein Safe Haven, sondern ein zeitweiser Aufschub.
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Selbstanzeige: Das Fenster schließt sich
In der Schweiz gibt es die straflose Selbstanzeige. Wer unversteuerte Konten oder Einkünfte spontan und aus eigenem Antrieb bei der Steuerbehörde meldet, kommt ohne Strafverfolgung davon – zahlt aber Nachsteuern und Verzugszinsen. Das klingt unangenehm, ist aber im Vergleich zur Alternative überschaubar. Die Bedingung: Die Hinterziehung darf der Behörde noch nicht bekannt sein.
Und genau hier liegt das Problem. Wer ein Konto in Thailand hatte und bisher nicht gemeldet hat, kann nicht mehr sicher sein, ob die ESTV durch den AIA bereits Kenntnis erlangt hat – denn die Daten lagen per 30. September 2025 vor. Manche Kantone vertreten die Position, dass die Verwirkungsfrist mit dem Zeitpunkt der Datenlieferung beginnt. Wer das Fenster nutzen will, sollte einen Steuerberater einschalten, bevor er selbst anfragt – denn eine Selbstanzeige, die zu spät kommt, ist keine Selbstanzeige mehr.
Was Schweizer in Thailand jetzt konkret tun sollten
Wer legal in Thailand lebt und seine Vermögensverhältnisse sauber deklariert hat, muss nichts ändern. Wer unsicher ist, sollte jetzt handeln – nicht in einem Jahr. Das bedeutet: alle Bankkonten in Thailand prüfen, ob diese in der Schweizer Steuererklärung angegeben wurden, und falls nicht, einen in beiden Rechtssystemen erfahrenen Steuerberater einschalten. Wer Beratung zu Visum und rechtlichen Themen in Thailand sucht, findet Hilfe über Beratungsdienste vor Ort.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand aus dem Jahr 1996 schützt vor Doppelbesteuerung – aber es schützt nicht vor der Pflicht, Vermögen überhaupt zu melden. Wer seinen Wohnsitz formal nach Thailand verlegt hat, ist in Thailand steuerpflichtig. Wer noch in der Schweiz gemeldet ist, bleibt es dort. Und wer in keinem Land korrekt deklariert hat, sitzt in der Mitte – das ist die schlechteste Position.
Redaktionelle Hinweise
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zur eigenen Situation wenden Sie sich an einen zertifizierten Steuerberater mit Kenntnissen im schweizerischen und thailändischen Steuerrecht.



Von den angeblich rund 11000 Schweizer Langzeitaufenthalter haben sich wohl der grösste Teil im Heimatland korrekt abgemeldet, und sind fein raus.
Wer noch Imobilieneinnahmen hat in der CH versteuert diese dort, aber nur die Einnahmen und der Imobilenwert.
Höchstens bei der Freiwilligen AHV ist sollte alles angegeben werden.
WB schreibt Schweizer Konten sind dem Thailändischen Revenue Departement zu melden ?!?! Hä ?? und auf welchem Formular bitte?
Es zählt doch nur das eingeführte Kapital..oder hab ich etwas verpasst, und das versteuern des Welteinkommen ist schon Gesetz?
Ich bin abgemeldet in der Schweiz, demzufolge bin ich in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig. Der WP macht wieder mal aus nichts ein Theater