BANGKOK, THAILAND – Eine 24-jährige Britin musste ihren Koffer 24 Stunden am Suvarnabhumi-Flughafen zurücklassen, nachdem Flughafenpersonal ein in ihrem Gepäck verpacktes Sexspielzeug als Problemgegenstand identifizierte. Der Fall von Oliwia Krol, die von Koh Samui nach Bangkok flog, zeigt, wie Sicherheitskontrollen überraschend persönliche Gegenstände markieren können und worauf Reisende achten sollten.
Koffer blieb zurück – Mitarbeiter mit Namensschild erwarteten sie
Oliwia Krol aus Abbey Wood in Südost-London landete in Bangkok und bemerkte, dass Flughafenpersonal mit einem Schild mit ihrem Namen auf sie wartete, während ihr Gepäck fehlte.
Die Mitarbeiter erklärten, der Koffer sei wegen eines verbotenen Gegenstands nicht in das Flugzeug geladen worden; als mögliche Gründe nannten sie ein Feuerzeug oder „möglicherweise ein intimer Gegenstand“. Die Frau geriet in Panik, weil sie anfangs nicht verstand, was passiert.
Unterschriften, Durchsuchung und Identifikation des Gegenstands
Beamte forderten die Reisende auf, Dokumente zu unterschreiben, bevor der Koffer geöffnet wurde. Danach wurde im Gepäck das als problematisch gemeldete Objekt als Vibrator identifiziert.
Der Koffer blieb 24 Stunden einbehalten; nach Ablauf der Zeit erhielt Krol eine E-Mail mit der Aufforderung, das Gepäck abzuholen. Das betroffene Objekt durfte sie behalten.
Peinlich, aber später zum Lachen
Krol sagte, sie sei zunächst völlig in Panik gewesen und habe befürchtet, in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten: „Ich geriet in Panik, da ich nicht verstand, was passierte und dachte, ich sei wegen irgendetwas in großen Schwierigkeiten.“
Im Nachhinein beschrieb sie die Erfahrung als peinlich, aber humorvoll; Freunde machten Witze und „fanden die ganze Sache hinterher urkomisch“.
Sicherheitswarnung für Reisende
The Mirror weist darauf hin, dass Flughafensysteme elektronische oder ungewöhnliche persönliche Gegenstände markieren können. Reisenden wird empfohlen, sich vor Flügen über Regeln zu Batterien, elektronischen Geräten und verbotenen Gegenständen zu informieren.
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