PATTAYA, Thailand – Die Touristenpolizei in Pattaya half einem chinesischen Besucher und einem Kind, nachdem der Besucher am 29. Mai in einem lokalen 7-Eleven unter emotionaler Belastung aufgefallen war. Besorgte Passanten alarmierten die Behörden, die die beiden zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus brachten und später zuständigen Stellen übergaben. Die Polizei behandelte den Vorfall als Fürsorgeangelegenheit und erinnerte an rund um die Uhr verfügbare Hilfsangebote.
Passanten riefen die Polizei
Laut Berichten bemerkten Anwesende den unruhigen Zustand des Besuchers in einem 7-Eleven und informierten daraufhin die Touristenpolizei.
Der Notruf führte zum schnellen Einsatz von Beamten aus Pattaya.
Beamte sicherten die Lage
Die Touristenpolizei übernahm die Betreuung vor Ort und beobachtete den Zustand des Besuchers und des Kindes, wie die Behörde mitteilte.
Die Einsatzkräfte behandelten den Fall ausdrücklich als Fürsorgeangelegenheit und sorgten für die Sicherheit beider Personen.
Transport und Untersuchung im Krankenhaus
Die Polizei brachte den Besucher und das Kind zur weiteren Untersuchung und Unterstützung in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Dort erhielten beide eine medizinische Evaluation und erste Hilfe, so die Behörden.
Übergabe an zuständige Stellen
Nach der Behandlung übergaben die Beamten die Personen in die Obhut zuständiger Behörden zur weiteren Betreuung.
Welche Behörden die weitere Verantwortung übernahmen, nannten die Stellen nicht näher.
Rund-um-die-Uhr-Hilfe verfügbar
Die Touristenpolizei wies darauf hin, dass Hilfe jederzeit über die Hotline 1155, die Thailand Tourist Police Application (TPB APP) und die Anwendung POLICE CARE erreichbar ist.
Einwohner und Besucher wurden aufgefordert, diese Angebote bei Notfällen oder Fürsorgefällen zu nutzen.
Stand der Betreuung
Die Behörden bestätigten, dass beide Personen medizinisch bewertet wurden und weitere Unterstützung durch zuständige Stellen organisiert wurde.
Die betroffenen Personen erhielten medizinische Evaluation und weitere Unterstützung durch zuständige Behörden.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: