BANGKOK – Thailands Regierung will die Abschiebung unerwünschter Ausländer drastisch beschleunigen. Ein neuer Verordnungsentwurf erlaubt künftig die sofortige Ausweisung, wenn das Verhalten als unvereinbar mit thailändischen Moralvorstellungen und sozialen Normen gilt. Verurteilte Straftäter müssen binnen 30 Tagen nach Haftende das Land verlassen.
Sechs Straftat-Kategorien als Abschiebegrund
Der Entwurf listet sechs Kategorien auf, die eine Abschiebung rechtfertigen. Dazu gehören illegale Einreise, Überschreitung der Aufenthaltsdauer, unerlaubte Beschäftigung, illegale Geschäftstätigkeiten und Dokumentenfälschung.
Verurteilte Schwerverbrecher müssen sich zunächst einem Strafverfahren stellen. Liegt ein Abschiebebefehl vor, erfolgt die Ausweisung innerhalb von 30 Tagen nach Verbüßung der Haftstrafe.
Staat zahlt künftig die Rückführung
Die Regierung wird künftig staatliche Mittel für Abschiebungen einsetzen. Vize-Premierminister für Rechtsangelegenheiten Pakorn Nilprapunt begründete dies nüchtern: Eine Rückführung sei kostengünstiger als langwierige Inhaftierung.
Das bisherige Gesetz verlangte, Abzuschiebende auf demselben Weg zurückzubringen, auf dem sie eingereist sind – die Transportunternehmen mussten zahlen. Fluggesellschaften verweigern dies jedoch zunehmend.
Alte Regelung taugt nichts mehr
Pakorn räumte ein, die jahrzehntealte Bestimmung spiegele die Realität nicht mehr wider. Viele undokumentierte Migranten reisten vor langer Zeit ohne Rückkehrmittel ein.
Das bestehende Abschiebegesetz enthält zudem keine klaren Verwaltungsverfahren. In der Praxis ersetzte das Einwanderungsgesetz die Abschiebung weitgehend – illegale Einwanderer werden strafrechtlich verfolgt, inhaftiert und später abgeschoben.
Meldepflicht für Gefängnisbehörde
Die Verordnung verpflichtet die Strafvollzugsbehörde, das Innenministerium vor Entlassung eines ausländischen Häftlings zu informieren. Erst dann darf ein Abschiebebefehl erlassen werden.
Der Entwurf passierte das Kabinett am 14. Juli prinzipiell und wird nun vom Büro des Staatsrates geprüft. Die Einstufung als dringende Angelegenheit signalisiert Tempo.
Unklarer Spielraum bei Moralverstößen
Was genau unter „abweichendes“ oder unvereinbares Verhalten fällt, bleibt offen. Die Verordnung selbst liefert keine Definition dieser schwammigen Begriffe.
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Die Regierung verschafft sich damit einen weiten Ermessensspielraum, Ausländer ohne Gerichtsverfahren des Landes zu verweisen – ein Novum im thailändischen Abschiebesystem.

Das ist gut so, Deutschland sollte sich ein Beispiel an Thailand nehmen.
Dann wären die Straßen leer , preiswertere Wohnungen kann man sich aussuchen und auch nach Anbruch der Dunkelheit das Haus verlassen. Die Soziallassen würden überlaufen und die Beiträge gesenkt werden. Aber das möchten die Blockparteien nicht .
Und bloß nicht die von Herrn Kusch sogenannten „Blaunen“ wählen, wir könnten sonst zu Normalität, Demokratie, Identität und Rechtsstaatlichkeit zurückfinden!
Da jubeln unsere Patrioten. Muss man schon verstehen, die haben ja sowieso schon länger grundsätzliche Probleme mit einem Rechtsstaat.
Patrioten und Rechte haben keine Probleme mit dem Rechtsstaat, sie haben eines ,wenn der Rechtsstaat untergraben und Demokratie mit Füßen getreten wird.
Die AfD verbieten, die Antifa fördern. Ansonsten ist die Welt bunt , total schön und ein Streichelzoo für alle Gaeste und selbsternannte Demokraten.