Geld nach Thailand überweisen: Wann Steuer fällig wird

Er überweist jeden Monat seine Rente nach Thailand – und fragt sich, ob das Finanzamt in Bangkok davon weiß. Die Antwort: ja. Aber ob er wirklich Steuer zahlen muss, hängt von drei Dingen ab, die die meisten Expats noch nicht geprüft haben.

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KI generiertes Symbolbild

Wer Geld nach Thailand überweist, muss prüfen, ob darauf thai-ländische Einkommensteuer anfällt. Die Regeln gelten seit dem Steuerjahr 2024 – und trotzdem kursieren in Expat-Foren noch immer Missverständnisse darüber, was genau besteuert wird. Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Aufenthaltsdauer, Einkommensart und Entstehungsjahr des Geldes. Meldepflichten im Heimatland kommen hinzu – und die fallen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich aus.

Wer von den Thai-Steuerregeln überhaupt betroffen ist

Steuerlich ansässig in Thailand wird, wer sich im Kalenderjahr mindestens 180 Tage im Land aufhält. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein; An- und Abreisetag zählen jeweils vollständig. Wer 179 Tage oder weniger im Land bleibt, ist kein Tax Resident und bleibt von der thai-ländischen Einkommensteuerpflicht unberührt – unabhängig davon, wie viel Geld er überweist und woher es stammt. Die Steuerpflicht folgt dem Aufenthalt, nicht der Nationalität.

Betroffen sind damit vor allem Auswanderer und Rentner, die dauerhaft oder für mehr als ein halbes Jahr im Land leben. Touristen, Saisonurlauber und Personen, die den Winter in Thailand verbringen und den Rest des Jahres in DACH, fallen in der Regel nicht darunter. Wer unsicher ist, sollte Ein- und Ausreisedaten aus dem Reisepass zusammenzählen – der Stempel ist der relevante Beleg.

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Was Por. 161 konkret regelt – und was sich seitdem nicht geändert hat

Das Revenue Department hat im September 2023 mit Por. 161/2566 die Auslegung von Section 41 des Thai Revenue Code verschärft. Ab dem 1. Januar 2024 gilt: Wer als steuerlich Ansässiger Auslandseinkünfte nach Thailand überweist, muss diese im Jahr des Transfers versteuern – unabhängig vom Entstehungsjahr. Die frühere Praxis, Einkünfte ins Folgejahr zu verschieben und damit steuerfrei zu stellen, ist weggefallen. Steuerpflichtig sind Renten, Dividenden, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere ab 2024 erzielte Einkünfte.

Entscheidend ist die Einkommensart, nicht der Überweisung betrag als solcher. Thailand besteuert Einkommen, nicht Vermögen. Wer bereits versteuertes Kapital, ein Erbe oder Ersparnisse aus früheren Jahren überweist, schuldet darauf grundsätzlich keine thai-ländische Einkommensteuer. Ob eine Überweisung als Einkommen oder als Kapital gilt, hängt davon ab, was sich auf dem Konto befindet und ob das nachgewiesen werden kann.

Altersparnisse vor 2024: steuerfrei, aber nachweispflichtig

Die Ergänzungsdirektive Por. 162/2566 schützt Gelder, die nachweislich vor dem 31. Dezember 2023 angespart wurden. Wer solche Mittel nach Thailand überweist, muss darauf keine Steuer zahlen – vorausgesetzt, er kann die Herkunft belegen. Das Revenue Department akzeptiert dafür Kontoauszüge mit Datumsangabe, Steuerbescheide aus dem Heimatland oder ähnliche Dokumente, die zeigen, dass das Geld bereits vor dem Stichtag vorhanden war.

Das häufigste Problem: Wer Ersparnisse und laufende Einkünfte auf demselben Konto vermischt, hat keinen sauberen Nachweis mehr. Das Revenue Department hat bisher keine Methode veröffentlicht, wie gemischte Kontosalden aufgeteilt werden sollen. Im Zweifelsfall behandeln Behörden die gesamte Überweisung als steuerpflichtiges Einkommen. Wer dieses Risiko vermeiden will, führt für Altersparnisse ein separates Konto – und überweist ausschließlich von dort.

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Ab wann eine Steuererklärung eingereicht werden muss

Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind zwei verschiedene Dinge. Wer als steuerlich Ansässiger im Jahr mehr als 60.000 Baht aus dem Ausland nach Thailand überweist, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – auch wenn nach Abzug aller Freibeträge am Ende kein einziger Baht Steuer anfällt. Für verheiratete Paare liegt die Schwelle bei 120.000 Baht. Das zuständige Formular ist PND 90 beim Revenue Department.

Die Frist für Papierformulare läuft bis zum 31. März des Folgejahres, die Online-Einreichung über das Portal efiling.rd.go.th verlängert die Frist auf den 8. April. Voraussetzung ist eine Thai-Steuernummer (TIN), die persönlich beim Revenue Department beantragt werden muss. Wer die Erklärungspflicht ignoriert, riskiert Bußgelder: Das Revenue Department hat seine Prüfprozesse 2025 und 2026 durch KI-gestützte Analysetools erweitert, die Überweisungsmuster mit dem Einreichungsverhalten abgleichen.

Freibeträge für Rentner: oft bleibt am Ende null Baht

Thailand gewährt mehrere Freibeträge, die sich für ältere Auswanderer summieren. Der persönliche Grundfreibetrag liegt bei 60.000 Baht, der Werbungskostenpauschbetrag beträgt 50 Prozent des Einkommens, maximal 100.000 Baht. Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, erhält einen Altersfreibetrag von 190.000 Baht. Verheiratete können zusätzlich 60.000 Baht für den Ehepartner absetzen. Die ersten 150.000 Baht des verbleibenden Einkommens unterliegen dem Nullsteuersatz.

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Ein verheirateter Rentner ab 65 Jahren, der ausschließlich eine gesetzliche Rente aus Deutschland bezieht, hat damit einen steuerfreien Puffer von bis zu 560.000 Baht pro Jahr, bevor die erste Steuer anfällt. Wer weniger nach Thailand überweist, zahlt nichts – muss aber trotzdem erklären, wenn die 120.000-Baht-Schwelle überschritten wird. Wie Rentner aus DACH die Freibeträge konkret berechnen, ist separat aufgeführt.

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Der Gesetzentwurf zur Zwei-Jahres-Erleichterung: kein geltendes Recht

Im Laufe des Jahres 2025 kursierten Berichte über einen Gesetzentwurf, der Auslandseinkünfte steuerfrei stellen sollte, sofern sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung überwiesen werden. Dieser Entwurf ist Stand September 2026 nicht im Royal Gazette veröffentlicht worden und damit kein geltendes Recht. Wer Überweisungen auf der Grundlage dieser Erwartung geplant hat, handelt auf eigenes Risiko. Verbindlich sind nach wie vor Por. 161/2566 und Por. 162/2566.

Gleiches gilt für Pläne zur Einführung einer Welteinkommensbesteuerung, also einer Steuer auf alle Einkünfte thai-ländischer Steueransässiger unabhängig vom Transfer. Auch diese Überlegung ist nicht Gesetz geworden. Die Steuer greift weiterhin ausschließlich auf Einkünfte, die tatsächlich nach Thailand fließen – nicht auf Geld, das im Ausland verbleibt. Wer auf einen politischen Kurswechsel wartet, statt sich an das geltende Recht zu halten, geht ein Compliance-Risiko ein.

Deutschland: AWV-Meldepflicht ab 50.000 Euro

Wer in Deutschland gemeldet ist, gilt nach §67 AWV als Inländer und muss Zahlungen an fremde Auslandskonten ab 50.000 Euro der Deutschen Bundesbank melden. Ausgenommen sind Überträge vom eigenen deutschen Konto auf das eigene Auslandskonto. Die frühere Grenze von 12.500 Euro ist seit Januar 2025 weggefallen. Die Meldung muss bis zum 7. Werktag des Folgemonats erfolgen – telefonisch über die Bundesbank-Hotline (0800 1234-111) oder über das AMS-Portal.

Wichtig: Die Meldung übernimmt nicht die Bank, auch wenn der Hinweis auf dem Kontoauszug erscheint. Meldepflichtig ist derjenige, der zahlt oder die Zahlung empfängt. Wer innerhalb eines Monats mehrfach überweist und die Einzelbeträge in der Summe 50.000 Euro übersteigen, ist ebenfalls meldepflichtig. Bußgelder bei Verstößen können bis zu 30.000 Euro betragen. Wer seinen Hauptwohnsitz ordnungsgemäß nach Thailand abgemeldet hat, gilt nicht mehr als Inländer und ist von dieser Pflicht befreit.

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Österreich: keine vergleichbare Privatpersonen-Meldepflicht

Österreicher, die Geld nach Thailand überweisen, unterliegen keiner mit der deutschen AWV vergleichbaren Privatpersonen-Meldepflicht. Die OeNB-Erhebungen betreffen Unternehmen und setzen Schwellen an, die im privaten Alltag nicht erreicht werden – etwa 500.000 Euro bei Kapitalbeteiligungen oder 10 Millionen Euro bei Forderungsbeständen. Eine Anzeigepflicht für reguläre Auslandsüberweisungen aus privaten Konten kennt das österreichische Außenwirtschaftsrecht nicht.

Für Österreicher, die weiterhin in Österreich steuerpflichtig sind, kann jedoch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Thailand (BGBl. 263/1986) relevant werden. Artikel 18 weist das Besteuerungsrecht für private Pensionen und Renten dem Ansässigkeitsstaat zu – also Thailand, sofern dort die Steuerpflicht greift. Beamtenpensionen bleiben nach Artikel 19 in Österreich steuerpflichtig. Für die individuelle Einordnung ist eine Beratung beim Finanzamt oder einem spezialisierten Steuerberater sinnvoll.

Schweiz: keine eigene Meldepflicht, aber CRS-Austausch

Die Schweiz kennt keine Meldepflicht für Privatpersonen bei Auslandsüberweisungen. Bargeld darf in unbeschränkter Höhe ein- und ausgeführt werden, ohne Voranmeldung. Überweist ein Schweizer Privathaushalt Geld nach Thailand, löst das auf Schweizer Seite keine Meldepflicht aus. Lediglich wenn die Gegenseite in Deutschland liegt und der Betrag über 50.000 Euro liegt, greift auf deutscher Seite die AWV – nicht auf Schweizer Seite.

Relevant ist für Schweizer Auswanderer jedoch der automatische Informationsaustausch im Rahmen des Common Reporting Standard. Thailand und die Schweiz tauschen seit 2024 Kontodaten aus, der erste tatsächliche Datentransfer nach Bern erfolgte im September 2025. Wer in der Schweiz weiterhin steuerpflichtig ist und ein thai-ländisches Bankkonto hält, muss damit rechnen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung Kontosalden und Erträge gemeldet bekommt. Für Auswanderer, die sich in der Schweiz ordnungsgemäß abgemeldet haben, ist das kein Problem.

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CRS: wenn die Banken die Behörden informieren

Thailand hat den Common Reporting Standard mit dem Königlichen Dekret B.E. 2566 vom 31. März 2023 umgesetzt. Seither sind thai-ländische Banken verpflichtet, Kontodaten ausländischer Steueransässiger zu melden. Deutschland und Österreich nehmen am Datenaustausch mit Thailand teil. Erfasst werden Jahresendkontostand, Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge – keine Einzelüberweisungen. Ergänzend bestehen nach dem Revenue Code Amendment Act Nr. 48 von 2019 interne Meldepflichten der Banken gegenüber dem Revenue Department.

Für Auswanderer bedeutet das: Wer ein thai-ländisches Bankkonto führt und aus DACH überweist, muss damit rechnen, dass die Daten beider Seiten früher oder später bei den zuständigen Steuerbehörden landen. Das Bankgeheimnis alter Schule funktioniert in diesem Umfeld nicht mehr. Compliance ist keine Frage des Risikos mehr, sondern des Zeitplans.

Ausnahme LTR-Visum: keine Steuer auf Auslandseinkünfte

Wer das Long-Term Resident Visum hält, ist nach Royal Decree Nr. 743 vollständig von der thai-ländischen Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte befreit – unabhängig davon, wann und wie viel nach Thailand überwiesen wird. Das gilt für die Kategorien Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional. Por. 161 greift für LTR-Inhaber nicht. Diese Steuerbefreiung ist 2026 unverändert in Kraft und macht das LTR-Visum zum einzigen gesetzlichen Schutzschirm, der die Remittance-Steuer vollständig ausschließt.

Die Voraussetzungen für das LTR Wealthy Pensioner sind substanziell: nachgewiesenes Jahreseinkommen von mindestens 80.000 US-Dollar aus Renten oder vergleichbaren Quellen sowie eine private Krankenversicherung. Wer diese Schwellen nicht erreicht, fällt unter die regulären Por.-161-Regeln. Das LTR-Visum ist kein Massenprodukt – aber wer die Voraussetzungen erfüllt und regelmäßig größere Summen nach Thailand überweist, sollte die Kosten einer Prüfung gegen die mögliche Steuerersparnis abwägen.

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Kontenkommingling: der häufigste und teuerste Fehler

Das Revenue Department hat bisher keine Methode veröffentlicht, wie Überweisungen von gemischten Konten aufgeteilt werden – also Konten, auf denen Altersparnisse aus der Zeit vor 2024 und neue Einkünfte ab 2024 gemeinsam liegen. Wer von einem solchen Konto überweist, riskiert, dass die Behörde die gesamte Transaktion als steuerpflichtiges Einkommen einordnet. Das ist keine theoretische Gefahr: Der Nachweis der steuerfreien Herkunft liegt beim Steuerpflichtigen, nicht bei der Behörde.

Die Gegenmaßnahme ist einfach, aber erfordert Vorausplanung: Wer Altersparnisse aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2023 schützen will, trennt diese auf einem gesonderten Konto und überweist von dort ausschließlich dokumentiertes Altkapital. Laufende Einkünfte ab 2024 fließen auf ein zweites Konto. Wer diese Trennung nicht vorgenommen hat, sollte rückwirkend Kontoauszüge sichern und mit einem Steuerberater prüfen lassen, was noch rekonstruierbar ist.

Redaktionelle Hinweise

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Stand: September 2026. Por. 161/2566, Por. 162/2566 und §67 AWV können sich durch neue Direktiven oder Parlamentsbeschlüsse ändern; verbindlich ist jeweils die Veröffentlichung im Royal Gazette. Die AWV-Meldepflicht gilt nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. DBA zwischen Thailand und den DACH-Staaten können die Steuerpflicht ganz oder teilweise ausschließen. Für konkrete Steuerentscheidungen empfiehlt sich ein in Thailand zugelassener Steuerberater.

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47 Kommentare zu „Geld nach Thailand überweisen: Wann Steuer fällig wird“

  1. Es wäre interessant zu wissen, wie es sich verhält, wenn Geld auf ein Multiwährungskonto bei Wise, dort gehalten, und nicht nach Thailand überwiesen wird (egal welche Währung). Oder wie sieht es zum Beispiel aus, wenn Wise als Durchlaufkonto für das Bezahlen einen Krankenkassen Prämie einer Auslandversicherung verwendet wird? Da gehen die Meinungen nämlich auseinander bezüglich Steuerpflicht oder nicht!

    1. Antwort auf: Auswanderer

      Schon bemerkenswert, was für Konstrukte man sich zusammenbastelt, um bloß keine Steuern zu zahlen.
      ​Mach dir mal keine Sorgen, die Antwort wirst du früher oder später erhalten. Thailand macht aktuell ohnehin Jagd auf kriminelle Ausländer und weist sie konsequent aus – und ein kleiner Tipp am Rande: Steuerhinterziehung ist genauso eine Straftat.

        1. Antwort auf: Auswanderer

          Die Konstrukte sind die Antwort auf die verschuldenden Staaten die einfach nur Geld lukrieren wollen. Und es geht nicht nur um Geld sondern die ganze Bürokratie, die damit verbunden ist. Ich habe derzeit Spaß mit dem deutschen Finanzamt, die nach Jahren mit CRS Daten prüfen wollen mit jeweils einer LV nach deutschem Recht vor 2004 in UK und Luxemburg. Die kennen nicht mal ihre eigenen Gesetzte und alles ist in Deutsch gehalten und prüfen schon seit 1,5 Jahren. Deshalb kommt für mich Thailand als Alterswohnsitz, auch wegen der Bürokratie vor Ort ohnehin nicht in Frage. Steuerthemen dann noch auf Englisch in Thailand und dann noch beglaubigt erspare ich mir im Alter ganz sicher.
          All das kann natürlich jemand der nichts hat, nicht verstehen. Aber schlau sein und von Steuerhinterziehung quatschen, in die man wegen der komplizierten Regelungen leicht hineintappen kann, zeigt von seiner intellektuellen Kompetenz.

          1. Antwort auf: Helmut R.

            Wer nichts hat, ist natürlich nicht betroffen. Wer aber etwas hat, holt sich ein LTR Visum und ist ebenfalls nicht betroffen. Es bleiben die in der Mitte, die über die Runden kommen, aber die Bedingungen für das LTR nicht erfüllen können oder wollen.

      1. Antwort auf: ThaiTom

        Tom..
        Ein Pfennigfuchser,wie DU, muss sich eh keine Sorgen machen😄
        Mir persönlich genügt ein Steuerfreier Wohlstand seit 2003🥳🥃

    2. Antwort auf: Auswanderer

      Wenn das Konto über eine Thai Adresse gehalten wird, werden in Zukunft alle Eingänge in Bath umgetauscht. Das wird das TH Finanzamt erfahren. Ob der Betrag erst Steuerpflichtig ist wenn er auf einer TH Bank ist, dazu hat sich die Steuerbehörde anscheinend immer noch nicht geäussert. Aber du wirst doch nicht Euro in Bath tauschen um dann eine Rechnung für Ausland Kkversicherung in Euro oder US Dollar bezahlen

  2. Ganz unabhängig von EK-Steuer- und Nachweispflichten. Wer größere Geldbeträge, egal aus welchem Grund nach Thailand transferiert, einfach nur darauf achten in dem betreffenden Kalenderjahr keine 180 Tage in Thailand zu verbringen.

      1. Antwort auf: Harrycan

        Lieber Harrycan, dass ich eine dezidiert und begründete andere Rechtsansicht zum DBA habe ist kein Geheimnis und schon x-mal dargelegt. Ebenso hatte ich schon diverse male erklärt, dass ich das aus verschiedenen Gründen juristisch durch die Instanzen aber nicht klären lassen kann. Einer der Gründe ist, dass ich 2023 meine bisherige Berufstätigkeit aufgegeben hatte und die daraus resultierende Abfindung in 2024 nach Thailand transferiert habe. Dabei habe ich peinlich genau darauf geachtet nur 176 Tage im Land gewesen zu sein. Ergo war ich 2024 kein Steuerbürger in Thailand. Es ist auch höchst unwahrscheinlich, dass ich in diesem Leben nochmals Geldtransfers nach Thailand veranlassen werde. Nicht weil die seinerzeitige Summe so wahnsinnig hoch gewesen wäre, sondern eher weil meine Restlaufzeit eher eng begrenzt ist. Dann hoffe ich mal, dass Dich das hier nun wieder in den Sattel hilft und Deine betreute Mopedtour durch Vietnam eine unfallfreie Vollendung feiern kann.

      2. Antwort auf: Harrycan

        Lieber Oskar, es ist halt so wie es ist: Jeder versucht nunmal verständlicherweise, das beste aus seiner individuellen Situation zu machen. Da mir persönlich meine Freiheit das wichtigste im Leben ist, wohne ich immer nur zur Miete und fahre auf meinem Motorrad auch niemals irgend jemandem hinterher. Insofern weiß ich nicht, woher du die Information hast, dass ich gerade Mitfahrer einer betreuten Motorradtour in Vietnam bin? Schöne Grüße jedenfalls aus Da Nang. Mal schauen, vielleicht wird das mal irgendwann mein neues Zuhause?! Ich bin da ja in meiner Entscheidung völlig frei… 🇻🇳🏍️🙋‍♂️🇹🇭

    1. Antwort auf: Oskar Kusch

      Sir Oskar Kusch, meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Cleverness, genau so macht es jeder mit Durchblick, unter dem Radar von 180 Tagen bleiben, und nicht das gute Geld zum Fenster rauswerfen, oder wie heißt es so schön, „Perlen vor die Säue werfen“ 😀

      1. Antwort auf: Hopman

        🤣🤣🤣
        JEDER??
        Es gibt Leute,die ununterbrochen Jahrelang in TH von der goldigen Substanz leben und NULL STEUERN bezahlen!!

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  4. Also, ich habe es immer noch nicht verstanden! Beispiel: Ich war bis einschließlich 2026 noch nie steuerlicher Resident in Thailand. Ab 2027 bin ich es dann. In 2026 verkaufe ich mein Haus in Deutschland und überweise den Erlös 2027 nach Thailand. Ist das dann zu versteuern oder nicht?

    1. Antwort auf: Mario

      Vielen Dank für Ihren Kommentar!
      In Ihrem Fall ist der Erlös nicht zu versteuern. Er entstand 2026 – vor Ihrer ersten Steuerresidenz in Thailand. Por. 162 schützt genau solche Altgelder. Bewahren Sie den Kaufvertrag auf und halten Sie den Erlös auf einem separaten Konto, damit der Nachweis sauber bleibt.

      1. Antwort auf: Redaktion_Admin

        Vielen Dank für ihre Antwort. Aber dann ist der folgende Satz in ihrem Beitrag wieder nicht ganz korrekt: „Wer als steuerlich Ansässiger Auslandseinkünfte nach Thailand überweist, muss diese im Jahr des Transfers versteuern – unabhängig vom Entstehungsjahr.“. 2027 wäre ich in meinem Beispiel steuerlich ansässig, 2026 war ich es nicht!
        Bei diesem sensiblen Thema und den vielen Fragen, sollte man in einem Ratgeber-Artikel ganz genau formulieren. Zum eventuellen Nachweis: Man kann doch den oft mehrere hunderttausend Euro umfassenden Verkaufserlös eines Hauses schlechterdings über Monate auf EINEM Konto liegen lassen und das auch noch unverzinst? Wieso reicht denn ein notariner Kaufvertrag und der damit korrespondierende Kontoauszug über den ersten Geldeingang nicht als Nachweis aus?

        1. Antwort auf: Mario

          Vielen Dank für Ihren Kommentar!
          Der Hinweis auf die Steuerresidenz ist grundsätzlich richtig – die Steuerpflicht setzt natürlich voraus, dass man im Jahr der Überweisung in Thailand ansässig ist. Das ist der Ausgangspunkt des gesamten Artikels und wird im ersten Abschnitt ausführlich erläutert. Der zitierte Satz richtet sich an Leser, die bereits als Tax Resident in Thailand leben – in diesem Kontext gelesen, ist die Aussage korrekt. Ihr Beispiel ist ein Sonderfall, der sich durch die klare Regelung in Por. 162 eindeutig löst: Altgelder aus der Zeit vor der Residenz bleiben steuerfrei.

          1. Antwort auf: Redaktion_Admin

            Vielen Dank für die erneute Antwort.
            Daß man im Jahr der Überweisung des Geldes in Thailand steuerlich ansässig ist, war auch in meinem Beispiel so.
            Dennoch ist nach meinem Empfinden der Zusatz im hinterfragten Satz „- unabhängig vom Entstehungsjahr“ genau nur dann zutreffend, wenn man im Entstehungsjahr auch steuerlich ansässig war!
            Müßte der letzte Teil des genannten Satzes dann nicht korrekt so heißen: „- sofern man im Entstehungsjahr auch steuerlich in Thailand ansässig war“?
            Das meinte ich mit korrekter Formulierung, die Mißverständnisse reduziert.
            Aber noch eine Nachfrage zum Verständnis:
            Gilt Ihre Auskunft auch für wechselnde Residenzen? Wenn man also über viele Jahre durchgehend steuerlicher Resident in Thailand ist, in einem Jahr aber nicht (weil weniger als 180 Tage anwesend), entfällt dann die steurliche Pflicht für alle Einkommen in diesem einen Jahr, auch wenn man diese später als Resident überweist?
            Zu Ihrer Einordnung: Ich glaube nicht, daß ich ein Sonderfall bin, denn alle, die in irgendeinem Steuerjahr zum ersten Mal mehr als 179 Tage in Thailand leben, waren davor Steuer-Ausländer. Meine Frage betrifft also jeden, der nach 2024 irgendwann zum ersten Mal steuerlich in Thailand ansässig ist.

            1. Antwort auf: Mario

              Vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage!

              Ihre Formulierungskritik ist berechtigt: „Unabhängig vom Entstehungsjahr“ gilt präzise nur dann, wenn man im Entstehungsjahr steuerlich in Thailand ansässig war. Einkommen aus einem Jahr, in dem keine Steuerresidenz bestand, bleibt auch bei späterer Überweisung steuerfrei – unabhängig davon, ob man zum Zeitpunkt der Überweisung Resident ist.
              Zur wechselnden Residenz: Jedes Kalenderjahr wird vollständig neu bewertet. Wer in einem Jahr weniger als 180 Tage in Thailand ist, ist in diesem Jahr kein Tax Resident – und Einkünfte aus genau diesem Jahr können später steuerfrei überwiesen werden. Por. 161 setzt voraus, dass die Residenz sowohl im Entstehungs- als auch im Transferjahr bestand. Ihr Punkt trifft also nicht nur Erstankömmlinge, sondern jeden, der in einem beliebigen Jahr unter die 180-Tage-Schwelle fällt.

          2. Antwort auf: Redaktion_Admin

            Vielen Dank für die Klarstellung.
            Nun habe ich zumindest diesen Punkt in den für mich noch immer in Teilen undurchschaubaren (neuen) steuerlichen Regelungen in Thailand verstanden.
            Man könnte also den hinterfragten Satz auch so formulieren: „Ab 2024 können internationale Einkünfte in Thailand dann steuerlich relevant sein, wenn man bei Entstehung UND Überweisung nach Thailand steuerlicher Resident in Thailand war.“
            Ist das so korrekt?
            Für weitere Fragen habe ich bisher immer noch keine Antworten gefunden.
            Beispielsweise, wie exakt private Renten in Thailand besteuert werden (wenn Sie denn überwiesen werden).
            Private Renten sind nämlich nur in ihrem Ertragsanteil (in meinem Fall ca. 18%) wirkliches Einkommen! Der Rest ist Rückzahlung von (in meinem Fall vor 2024) bereits versteuerten Guthaben, mit dem man die Beiträge zahlte. Und Guthaben, das bereits vor 2024 vorhanden war, soll doch in Thailand auch heute noch steuerfrei sein?! Wie sieht man das in Thailand und welche Nachweise will man da? Auch das dürfte kein Sonderfall sein.
            Ähnliches dürfte für bestimmte Geburten-Jahrgänge sogar für gesetzliche Renten gelten!

        1. Antwort auf: Freddy

          Vielen Dank für Ihren Kommentar!
          Das stimmt – Por. 162 schützt ausschließlich Gelder, die vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind. Für das Beispiel aus den Kommentaren oben ist Por. 162 aber auch gar nicht die entscheidende Norm. Dort greift schlicht Section 41 des Thai Revenue Code: Steuerpflichtig sind nur Einkünfte, die in einem Jahr entstanden sind, in dem man steuerlich in Thailand ansässig war. Wer 2026 noch kein Tax Resident ist, schuldet auf Einkünfte aus 2026 keine thai-ländische Steuer – unabhängig von Por. 162.

          1. Antwort auf: Redaktion_Admin

            Das dürfte mit einiger Sicherheit so nicht korrekt sein, da es in direktem Widerspruch zu den bisher veröffentlichten Informationen zum Geldtransfer nach Thailand steht. Seit 1.1.2024 ist es doch egal, wann das Einkommen entstanden ist, es wird steuerpflichtig wenn es nach Thailand transferiert wird…oder?

            1. Antwort auf: Freddy

              Vielen Dank für Ihren Kommentar!
              Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis – und Por. 161 klingt auf den ersten Blick tatsächlich so, als würde allein der Transfer die Steuerpflicht auslösen. Aber die Direktive setzt zwei Bedingungen voraus, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Man muss im Jahr der Überweisung steuerlich in Thailand ansässig sein – und das Einkommen muss in einem Jahr entstanden sein, in dem ebenfalls eine Steuerresidenz bestand. Einkünfte aus Jahren ohne Steuerresidenz bleiben auch bei späterer Überweisung steuerfrei. „Egal wann das Einkommen entstanden ist“ gilt also nur innerhalb der Residenzjahre – nicht darüber hinaus.

    2. Antwort auf: Mario

      Meines Erachtens ja. Es wäre sinnvoller den Betrag, zumindest falls es ein größerer Betrag ist, in 2026 zu überweisen, wenn du in Thailand nicht steuerpflichtig bist. Falls du schon ein Konto in Thailand hast….

      1. Antwort auf: Freddy

        Tja… der Admin sagt nicht steuerpflichtig, andere meinen das Gegenteil. Und einen so großen Betrag mal eben vorsorglich in 2026 auf ein thailändisches Bankkonto zu überweisen und da mehr oder weniger ungeschützt liegen zu lassen, obendrein, wenn man damit vielleicht ein Condo kaufen möchte…?

        1. Antwort auf: Mario

          dann versucht mal mit einem Touristenvisum ein Konto in Thailand zu eröffnen. Ganz im Gegenteil die Bangkok Bank, die vorher damit großzügig war, hat viele Expats seit Unterzeichnung der OECD Regeln durch die Thai Regierung deren Konten geschlossen und denen das Geld in bar ausgehändigt.

        2. Antwort auf: Mario

          Ein bisschen Plan braucht man natürlich schon. So lange ist 2026 ja nicht mehr. Ergo dürfte der Hausverkauf in Deutschland zeitnah anstehen. Daraufhin frühestens ab Oktober ein Non-O-Visum in Deutschland beantragen. Damit spätestens im Dezember nach Thailand einreisen, soweit noch nicht vorhanden ein Konto eröffnen und eine Swift-Überweisung aus Deutschland veranlassen damit man den Nachweis hat um ein Condo/Haus in 2027 kaufen zu können. Den Überweisungsbetrag würde ich auf max. 1 Million stückeln und auf verschiedene Banken bringen. Kein Internet, keine Mobile-App für diese Konten. Nur persönlich mit Bankbuch verfügbar.
          So habe ich das Geld sicher als Nicht-Steuerresident in Thailand und das mit maximal reduziertem Risiko. Nächstes Jahr dann genau das machen was man geplant hatte. Die große Frage aber bleibt! Will man bei den bekannten derzeitigen Verhältnissen wirklich nach Thailand übersiedeln? Und die muss man sich ganz grundsätzlich ganz allein selber beantworten.

          1. Antwort auf: Oskar Kusch

            @ Oskar Kusch:
            Vielen Dank. Ein bißchen Plan habe ich schon – aber auch noch offene Fragen, die ich einfach nicht eindeutig beantwortet bekomme.
            Wenn Sie mal ein paar Posts nach oben scrollen, dann sehen Sie meine ursprüngliche Frage.
            Auf die habe ich 2 gegensätzliche Antworten bekommen. Toll!
            Zu Ihren Hinweisen soviel: Ein langfristiges Visum habe ich schon seit 2 Jahren, ein thailändisches Konto auch. Bisher bin ich aber immer unter 180 Tagen geblieben und das wird dieses Jahr definitiv auch der Fall sein.
            Der Hausverkauf steht an und wird (hoffentlich) zeitnahe über die Bühne gehen. Wann aber das Geld kommt, kann keiner sicher sagen. Vielleicht noch dieses Jahr.
            Meine Frage bestand schlicht darin, ob ich das Geld in Thailand versteuern muß, wenn der Hausverkauf noch in diesem Jahr über die Bühne geht (wo ich nicht steuerpflichtig in Thailand bin), ich aber das Geld erst im nächsten Jahr nach Thailand überweise, wo ich dann ggf. steuerpflichtig sein könnte.
            Aus dem Artikel entnahm ich „ja“, auf meine Nachfrage schrieb der Admin „nein“ (siehe oben) – Eine Nachfrage ist bis jetzt nicht hier freigegeben worden. Ist doch toll, oder?
            Den Rest Ihres Beitrages verstehe ich nicht. Und dann soll ich eine zweistellige Zahl an Konten in Thailand eröffnen, um die Kaufsumme zu überweisen?
            Davon mal abgesehen, wurde mir auch empfohlen, den Verwendungszweck für die Überweisung klar mit dem zu kaufenden Condo zu verbinden – und das habe ich noch nicht.
            Aber wie gesagt: Mir würde ja schon eine eindeutige Antwort auf meine Frage reichen – ggf. mit Quellangabe.

          2. Antwort auf: Oskar Kusch

            Egal ob man noch 2026 oder doch erst 2027 das Geld nach Thailand überweisen kann. Ich würde darauf schauen in dem Kalenderjahr der Überweisung keine 180 Tage in Thailand zu sein. Keine 180 Tage = kein Steuerresident! So einfach wäre das. Wie man auch hier schon sieht, sind die Auskünfte zur Besteuerung sehr widersprüchlich. Es kann auch keiner wirklich eine rechtsverbindliche Auskunft geben, da die Willkür des einzelnen Entscheiders in den lokalen Finanzämtern ggf. noch dazu kommt und die sind ebenfalls ziemlich unkalkulierbar. Ein Verwaltungsjurist würde vermutlich dazu sagen, der nutzt nur seinen „legalen Ermessensspielraum“.
            Wenn man trotz allem schon entschieden hat in Thailand dauerhaft siedeln zu wollen und man sich mit Wohneigentum hier fesseln will, dann sollte jedenfalls eine einzelne Swift-Überweisung auf ein thailändisches Konto erfolgen. Von der thailändischen Bank bekommt man auch das „Foreign Exchange Transaction Form“, kurz FETF was man zum Erwerb von Wohneigentum benötigt. Ist das Geld erstmal in Thailand würde ich das auf verschiedene Konten und Banken verteilen bis man es für das Wohneigentum benötigt. Wie erwähnt kein Internet-Banking, keine Bank-App für diese Konten. Nur persönlich mit Bankbuch in der Filiale verfügbar. Eine Million pro Konto ungefähr, weil das der Betrag der thailändischen Einlagensicherung ist. Wobei mir schon klar ist, wenn diese wirklich gebraucht würde, wäre es vermutlich eh schon zu spät.
            Wie auch immer man sich wann, für was entscheidet. Viel Glück, das kann man immer brauchen. Jeder ist da ja etwas anders gestrickt. Ich habe mal 3 Monate in so einem 2 Zimmer Condo im 19. Stock von so einem Wohnturm in Naklua gewohnt. Ich kann nur für mich sagen, nie mehr wieder. Andere sind damit glücklich.

  5. Gelten diese ganzen Vorschriften zur Steuererklärungspflicht und zum Herkunftsnachweis/zur Entstehung des Geldes auch für die 400.000,- Baht, die man für Non O-Visum für Ehegatten auf ein Thai-Konto einzahlen und dort liegen lassen muss?

    Und wie verhält es sich, wenn ich eine größere Summe nicht auf ein eigenes, sondern auf das Konto meiner Frau überweise; bin ich dann auch veepflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

    1. Antwort auf: Spätentwickler

      Wenn Du unter 180 Tagen und 120.000 Bath im Jahr (als Verheirateter) bleibst, musst Du keine Steuererklärung machen.
      Und man muss auch keine 400.000 für ein Ehegatten Non-O auf ein Konto einzahlen oder liegenlassen.

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  7. Ich parke meine Rente in Europa und überweise nicht mehr als 520.000 Bath/Jahr nach Thailand. Meine Krankenkasse zahle ich vom geparkten Geld, Miete zahle ich in Thailand nicht, habe einen 30jaehrigen Pachtvertrag.Des weiteren bin ich Single .

  8. Es wird immer nur das REchenbeispiel eines „verheiratenden“ Rentners gemacht.
    Wie schaut es denn mit einem unverheiratenden Rentner aus. Wie hoch ist sein Freibetrag am Ende?

    1. Antwort auf: Maxi

      Ein unverheirateter Rentner ab 65 Jahren kommt auf einen steuerfreien Puffer von bis zu 500.000 Baht pro Jahr: Werbungskostenpauschale (max. 100.000 Baht), Grundfreibetrag (60.000 Baht), Altersfreibetrag (190.000 Baht) und der Nullsteuersatz auf die ersten 150.000 Baht des verbleibenden Einkommens. Wer weniger überweist, zahlt schlicht nichts. Den Ehegattenfreibetrag von 60.000 Baht gibt es naturgemäß nur für Verheiratete – daher der Unterschied zum Rechenbeispiel im Artikel.

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  10. Immer die gleiche Leier, wann ist endlich mal Schluss mit diesen Mist.
    Jeder muss wissen wo sein Geld,Pension oder Rente versteuert wird , wenn man im Heimatland nichts versteuern muss, dann muss man es wohl in zb thailand versteuern, ok!
    Wenn ich im Heimatland Steuern bezahlen muss, dann brauche ich zb in thailand keine Steuern bezahlen, bei Pensionen und Rebten, bei Zusatzverdiensten schaut es anders aus.
    Schreibt mal die Wahrheit und verarscht nicht manche, die sich nicht auskennen!

    1. Antwort auf: Adebar

      Vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Sie haben grundsätzlich recht – wer im Heimatland Steuern zahlt, zahlt in Thailand oft keine, und umgekehrt. Dafür sorgen die Doppelbesteuerungsabkommen. Aber „oft“ ist leider nicht „immer“: Je nach Einkommensart – gesetzliche Rente, Beamtenpension oder private Zusatzeinkünfte – greift ein anderer Artikel des Abkommens, mit unterschiedlichem Ergebnis. Pauschal lässt sich das nicht in einen Satz pressen, so verlockend das wäre.
      Wir wissen, dass viele unserer Leser das Thema bereits kennen – aber ein großer Teil stößt täglich neu dazu und stellt genau diese Fragen zum ersten Mal. Für die schreiben wir. Dass Sie sich schon auskennen, freut uns ehrlich gesagt.

  11. Wochenblitz: Funny Story zu ihrem Artikel. Letztes Jahr war ich auf dem Finanzamt in Pattaya. Folgender Dialog:
    Hallo,ich möchte eine Steuernummer beantragen. Beamte: haben sie was zu Versteuern? Nein
    Beamte: dann bekommen sie auch keine Steuernummer. Das zu ihrem Thema,dass jeder eine Steuererklärung abgeben muss.
    Da sie ja hier laut Aussage mehr als 20 Jahren leben, können sie mir ja meine Frage beantworten.
    Laut Aussage, beinhaltet die Rosa ID Card auch die Steuernummer. Gilt aber anscheinend nicht für Pattaya. Warum bzw. trifft die Aussage zu? Danke

    1. Antwort auf: Klaus

      Vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Die Geschichte aus Pattaya ist bezeichnend – aber der Beamte lag nicht ganz richtig. Erklärungspflicht und Steuerpflicht sind zwei verschiedene Dinge. Section 56 des Thai Revenue Code regelt klar: Wer als steuerlich Ansässiger remittierte Auslandseinkünfte von mehr als 60.000 Baht im Jahr nach Thailand überweist und unverheiratet ist, muss eine Steuererklärung einreichen – auch wenn nach Abzug aller Freibeträge am Ende null Baht Steuer anfällt. Bei Verheirateten liegt diese Schwelle bei 120.000 Baht. Ob das bei Ihnen zutrifft, konnte der Beamte ohne Prüfung gar nicht beurteilen. Den Originaltext finden Sie auf rd.go.th. Zur Pink Card: Die 13-stellige Nummer darauf wird in vielen Revenue Offices direkt als Steuernummer akzeptiert – dass Pattaya das anders handhabt, ist leider keine Seltenheit.

      1. Antwort auf: Redaktion_Admin

        Danke für die schnelle Antwort. Da sehen wir doch mal wieder,wie geschult das Personal vom Finanzamt in Pattaya ist. Einfach nur traurig. Aber das kennen wir ja auch in anderen Bereichen,wo sie Handel wie sie gerade wollen. Dagegen ist man Machtlos ausgesetzt.
        Jetzt nehmen wir mal an,dass sie eine Mahnung vom Finanzamt bekommen. Da sagen sie: er wollte mir keine Steuernummer geben. Wie das Ausgeht weiß hier jeder.

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  13. „Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Überweisungen ins Ausland oder Eingänge aus dem Ausland ab 50.000 Euro müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.“

    -> Das gilt nur bei Überweisungen auf FREMDE Konten. Wenn ich von meinem EIGENEN Deutschen Konto etwas auf mein EIGENES Thailändisches Konto überweise, bin ich von der Meldepflicht (welche übrigens auch schnell per Anruf erledigt ist) nicht betroffen.

  14. Hallo Wochenblitz. Wie wär´s damit eine Entscheidungsplan (Grafik) wenn, dann zu erstellen und hier zu veröffentlichen. Startpunkt: Mehr als 180 Tage in Thailand? Ja/Nein. Nein = Ende. Ja = Art des Geldes: Rente / Pension / Kapitaleinkünfte / Arbeitseinkünfte / Ersparnisse (aus Jahr mit Steuerpflicht) und so weiter und so fort. Natürlich ist das ne Menge Arbeit, würde aber sicher viele Unklarheiten beseitigen. Und viele Diskussionen auf eine klarere Basis stellen. Vielleicht auch als PDF runterladbar?

    1. Antwort auf: Rouri11

      Hallo Wochen Blitz.
      Ich überweise monatlich 20.000.- an meine Thai Ehefrau und 10.000.- an meine Vermieterin von meinem österr. Wise Konto.
      Weiters leiste ich Zahlungen für Grundstück und Hausbau, die als Geschenk an meine Frau tituliert sind.
      Wir leben größtenteils auf Kosten meiner Frau, da wir sonst nur geringe Ausgaben haben.
      Ich habe ein Non O Visum und wir wechseln halbjährlich zwischen Thailand und Österreich, wobei es immer wieder zur Überschreitung der 180 Tage kommt, da das Schengen Visum für meine Frau eben nur 180 Tage gilt, ich aber in Thailand ja länger bleiben daf.
      Meine dezidierte Frage lautet:
      Sind Geschenke an die Ehefrau steuerfrei ?

      1. Antwort auf: Gerhard Binder

        Vielen Dank für Ihren Kommentar!

        Die direkte Antwort auf Ihre Frage: Ja, Schenkungen an die Ehefrau sind in Thailand steuerfrei – bis zu 20 Millionen Baht pro Jahr, geregelt in Section 42(10) des Thai Revenue Code. Die Beträge, die Sie nennen, liegen weit darunter. Wichtig ist allerdings die Dokumentation: Was als Schenkung gelten soll, sollte auch als solche nachweisbar sein – ein kurzes schriftliches Dokument mit Datum und Betrag genügt in der Regel.

        Zur Steuerpflicht generell: Da Sie nach eigener Aussage in manchen Jahren die 180-Tage-Grenze überschreiten, sind Sie in diesen Jahren steuerlich in Thailand ansässig. Für Einkünfte aus Österreich, die Sie in einem solchen Jahr nach Thailand überweisen, gilt Por. 161. In Jahren, in denen Sie unter 180 Tagen bleiben, besteht keine Thai-Steuerpflicht. Jedes Kalenderjahr wird dabei separat bewertet. Angesichts Ihrer wechselnden Residenzsituation empfehlen wir dringend, die Tage sorgfältig zu dokumentieren.

        Herzliche Grüße,
        Ihre Wochenblitz-Redaktion

    2. Antwort auf: Rouri11

      Hi Rouri11!
      Diesen Entscheidungsplan gibt es schon. Jedenfalls habe ich ihn auf mehreren der Live-Webinare von Carl Turner gesehen.
      Für einen englischsprachigen kostenlosen Leitfaden zum Steuer-Thema: Google bitte „expat tax thailand“; der erste Treffer führt auf die Seite von Carl Turner, dort auf „DOWNLOAD YOUR FREE GUIDE“ klicken und Formular ausfüllen. Wenig später wird dir der 52-seitige Leitfaden (auf englisch) per E-Mail zugeschickt.
      Leider ist dieser Entscheidungsplan nicht in dem Leitfaden enthalten, aber den Leitfaden an sich finde ich doch sehr aufschlussreich.

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