Urlaubs-Eskalation auf Koh Samui: Franzose rausgeworfen!

Minister-Machtwort nach Skandal-Auftritt! Ein Tourist sorgt für Wirbel – Jetzt unterzeichnet der Premierminister die Ausweisung.

Urlaubs-Eskalation auf Koh Samui: Franzose rausgeworfen!
Naewna

KOH SAMUI, THAILAND – Thailand will den Franzosen Kevin Dimino aus dem Land weisen. Premierminister und Innenminister Anutin Charnvirakul unterzeichnete den entsprechenden Erlass, nachdem das Gericht auf Koh Samui eine Geldstrafe gegen Dimino verhängt hatte. Gegen die Ausweisung kann er innerhalb von sieben Tagen Einspruch einlegen.

Ausweisung nach Urteil auf Koh Samui

Anutin unterzeichnete die ministerielle Anordnung Nummer 2354/2569. Sie verpflichtet den französischen Staatsbürger, das Königreich Thailand zu verlassen. Nach Angaben in dem Erlass handelt es sich um die zweite Ausweisung durch Anutin.

Das Provinzgericht Koh Samui verurteilte Dimino wegen Verstößen gegen das thailändische Straßenverkehrsgesetz. Zunächst setzte das Gericht eine Geldstrafe von 10.000 Baht fest.

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Geldstrafe auf 5.000 Baht reduziert

Dimino legte ein Geständnis ab. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis im Verfahren und sah einen mildernden Umstand und reduzierte die Strafe nach den gesetzlichen Vorschriften um die Hälfte auf 5.000 Baht.

Falls er die Geldstrafe nicht bezahlt, soll das weitere Vorgehen nach den entsprechenden Bestimmungen des thailändischen Strafgesetzbuchs erfolgen. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung der sichergestellten Gegenstände an.

Behörden werfen ihm mehrere Verhaltensweisen vor

Im Ausweisungsbeschluss werden Dimino Drohungen, Belästigung und körperliche Angriffe vorgeworfen. Außerdem soll er andere Menschen erheblich gestört und Spannungen zwischen verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen, auch unter Touristen, verursacht haben.

Die Behörden führen auch ein rücksichtsloses Verhalten an, das Menschen oder Eigentum gefährden könne. Dabei habe er die Sicherheit und die Belastung anderer nicht berücksichtigt und gegen Gesetze verstoßen.

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Einspruch innerhalb von sieben Tagen möglich

Die Regierung begründet die Ausweisung mit einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und das Wohlergehen der Bevölkerung. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 5 des Ausweisungsgesetzes von 1956 sowie auf die Ausweisungsregelung des Büros des Premierministers aus dem Jahr 2026.

Lesen Sie auch: Premier ordnet Ausweisung eines Israelis an

Dimino kann beim Premierminister Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der Antrag auf Aufhebung des Erlasses oder auf einen Verzicht auf die Ausweisung muss innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme der Anordnung eingereicht werden.

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Quelle: Naewna

6 Kommentare zu „Urlaubs-Eskalation auf Koh Samui: Franzose rausgeworfen!“

  1. Genauso wie schon beim Fall des Israeli ohne Wertung ob berechtigt oder nicht. Aber wenn ich den Artikel richtig verstehe wurde der Franzose wegen Verstößen gegen das thailändische Straßenverkehrsgesetz verurteilt. Zu weiteren Beschuldigungen wurde vom Gericht demnach nichts geahndet.
    Und dem Innen-/Premierminister reicht eine Verurteilung nach dem thailändischen Straßenverkehrsgesetz um einen auszuweisen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und vielleicht mal kurz innehalten und drüber nachdenken welche Konsequenzen das haben könnte.
    🤔

    1. Antwort auf: Oskar Kusch

      Wer den Artikel genau liest, sieht auch, dass er gar nicht wegen des Verkehrsverstoßes ausgewiesen wurde, sondern aus ganz anderen Gründen.
      ​Die Verurteilung vor Gericht betraf lediglich das Straßendelikt. Die Ausweisung selbst stützt sich auf Paragraf 5 des Deportationsgesetzes von 1956 – wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Bedrohungen und Störung des Friedens. Das Straßendelikt war nur der Aufhänger, nicht der eigentliche Grund für den Rauswurf.

  2. Man muss da gar nichts groß „auf der Zunge zergehen lassen“. Wer meint, im Urlaub oder im Ausland die Sau rauslassen zu müssen und die Gesetze des Gastlandes mit Füßen tritt, hat sein Recht auf Gastfreundschaft schlichtweg verwirkt. Thailand ist kein rechtsfreier Spielplatz für Touristen, die glauben, für sie gälten Sonderrechte. Es ist ganz simpel: Wer sich als Gast kriminell verhält und verurteilt wird, hat die Koffer zu packen. Wenn die thailändischen Behörden da rigoros durchgreifen und Kante zeigen, ist das absolut konsequent und genau das richtige Zeichen. Wer Respekt und Benehmen vermissen lässt, gehört ausgewiesen, Punkt.

    1. Antwort auf: ThaiTom

      Punkt für Punkt den Nagel auf den Koipf getroffen.
      Wer es nicht begreift hats, so meine Meinung, auch nicht so recht mit Gesetz und Ordnung, ein alter Hut!!!

    2. Antwort auf: ThaiTom

      Um die Fakten nochmals herauszuheben.
      1.) Weder der Israeli, noch der Franzose waren Touristen sondern Residenten.
      2.) Es geht nicht im Ansatz darum ob diese irgendwelche Gesetze des Landes mit Füßen getreten hätten. Schon gar nicht will ich das beurteilen.
      3.) Der entscheidende Punkt ist, dass der Herr Innen-/Premierminister den Franzosen laut dem obigen Bericht nicht auf Basis eventueller krimineller Vergehen ausgewiesen hat, sondern aufgrund einer Verurteilung wegen eines Verkehrsvergehens. Offensichtlich ist der Franzose auch nur deshalb angeklagt und verurteilt worden und nicht wegen vermeintlich krimineller Handlungen.
      In Konsequenz, wem das nicht auffällt, dass ein Verkehrsvergehen ausreicht um ausgewiesen zu werden, der sollte vielleicht nochmals sein Inventar im Oberstübchen überprüfen lassen.

      1. Antwort auf: Oskar Kusch

        Wenn du den Artikel noch einmal genau durchliest und sachlich analysierst, wirst du feststellen, dass der Franzose eben nicht wegen des Verkehrsdelikts ausgewiesen wurde.
        ​Das Verkehrsvergehen war lediglich der Anlass für das Gerichtsverfahren. Die eigentliche Ausweisung erfolgt jedoch rein administrativ auf Basis von Paragraf 5 des Deportationsgesetzes von 1956 (B.E. 2499). Dieser Paragraf erlaubt dem Innenminister die Ausweisung bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Moral – und zwar völlig unabhängig von gerichtlichen Verurteilungen oder dem Aufenthaltsstatus.
        ​Das Verkehrsdelikt war somit nur der Aufhänger, nicht die rechtliche Grundlage für die Ausweisung.

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