KOH SAMUI, THAILAND – Ein französischer Miteigentümer des Tierparks Samui Exotic Park ist am 8. September von Einwanderungs- und Ermittlungsbeamten festgenommen worden. Kevin Dimino wurde zur Polizeistation auf Koh Samui gebracht, nachdem ihn die Behörden im Zusammenhang mit einer angeordneten Abschiebung zunächst nicht hatten erreichen können.
Beamte nehmen Dimino auf Koh Samui fest
Die Behörden fanden Dimino nach einer Suche und brachten ihn zur Polizeistation auf Koh Samui. Dort soll er befragt werden, außerdem laufen die weiteren Schritte für seine geplante Entfernung aus Thailand.
Wo genau die Beamten den Franzosen entdeckten, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Seine tatsächliche Ausreise war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bestätigt. Später wurde bekannt, dass er sich freiwillig gestellt hatte.
Park bei Zustellversuch geschlossen
Die Suche begann, nachdem Einwanderungsbeamte Dimino die Abschiebungsanordnung offiziell mitteilen wollten. Bei einem Besuch im Samui Exotic Park in Mae Nam fanden sie das Gelände geschlossen und ohne erkennbare Aktivität vor.
Die Anordnung hatte Premierminister und Innenminister Anutin Charnvirakul am 7. September unterzeichnet. Laut einem Bericht von Amarin TV sahen Beamte Dimino an diesem Tag gegen 13 Uhr, wie er mit einem BMW schnell in den Park fuhr, ausstieg und sich vor dem Gelände umsah.
Ministerium nennt sechs Vorwürfe
Das Innenministerium begründete die Abschiebungsanordnung mit sechs mutmaßlichen Vorfällen. Genannt wurden Belästigung, Drohungen, körperliche Auseinandersetzungen sowie ein Verhalten, das nach Darstellung des Ministeriums Spaltungen im Zusammenhang mit Nationalität und Religion fördern könnte.
Dimino und seine thailändische Ehefrau Jindarat Sattayapun waren zuvor wegen einer Auseinandersetzung mit israelischen Besuchern im Tierpark in die Schlagzeilen geraten. Die Vorwürfe bilden den Hintergrund des Falls, die Abschiebungsanordnung betrifft jedoch Dimino.
Separates Verfahren gegen israelischen Besucher
Auch der israelische Staatsangehörige Yaacov Ohayon war in den Streit rund um den Park verwickelt. Er wurde wegen bedrohlicher Nachrichten verurteilt, die Angst oder Beunruhigung auslösten.
Ohayon erhielt nach einem Schuldbekenntnis eine 15-tägige Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5.000 Baht. Anutin unterzeichnete gegen ihn am 5. September eine eigene Abschiebungsanordnung. Beide Verfahren sind rechtlich getrennt.
Sieben Tage für einen Einspruch
Dimino kann innerhalb von sieben Tagen nach der offiziellen Zustellung der Anordnung beim Premierminister Einspruch einlegen. Die Frist beginnt damit erst, wenn ihm die Entscheidung formell mitgeteilt wurde.
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Die Behörden wollen nun die rechtlichen Schritte für seine Entfernung aus Thailand fortsetzen. Seine tatsächliche Ausreise war noch nicht bestätigt.

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