BANGKOK, THAILAND – Premierminister Anutin Charnvirakul hat die thailändische Staatsbürgerschaft des in Israel geborenen Unternehmers Ariel Blustein widerrufen. Er soll bei seiner Einbürgerung 2019 seine uruguayische Staatsangehörigkeit nicht offengelegt und seinen israelischen Pass weiter benutzt haben. Der Fall zeigt, welche Bedingungen für die Einbürgerung gelten.
Staatsbürgerschaft nach Passnutzung widerrufen
Anutin unterzeichnete die Anordnung am 1. Oktober in seiner Funktion als Innenminister. Blustein lebt in Bangkok und ist Unternehmer im Edelstein- und Schmuckhandel.
Nach Angaben der Behörden nutzte er seinen israelischen Pass weiter, nachdem er die thailändische Staatsangehörigkeit erhalten hatte. Die Behörden werteten dies als Verstoß gegen die Bedingungen der Einbürgerung.
Israelischer Pass am Tag der Ausweisausstellung genutzt
Blustein erhielt seinen ersten thailändischen Personalausweis am 14. Juni 2019. Am selben Tag reiste er nach Angaben der Behörden mit seinem israelischen Pass nach Hongkong und zurück.
Ein eingebürgerter Ausländer darf einen weiteren Pass behalten, wenn sein Herkunftsland die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Für die Ein- und Ausreise nach Thailand muss er jedoch den thailändischen Pass verwenden.
Uruguayische Staatsangehörigkeit nicht angegeben
Bei seinem Antrag auf Einbürgerung legte Blustein den Behörden nach deren Angaben auch seine uruguayische Staatsangehörigkeit nicht offen. Er gab sie demnach nicht auf und nutzte seinen uruguayischen Pass später mehrfach für Auslandsreisen.
Die Bekanntmachung seiner Einbürgerung erschien am 3. April 2019 im Amtsblatt. Die nun unterzeichnete Anordnung entzieht ihm die thailändische Staatsbürgerschaft.
Einbürgerung setzt lange Aufenthaltszeiten voraus
Wer als Ausländer die thailändische Staatsbürgerschaft auf dem regulären Weg beantragen will, muss zuvor eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dafür sind pro Staatsangehörigkeit höchstens 100 Genehmigungen im Jahr vorgesehen. Tatsächlich werden jährlich insgesamt etwa 200 bis 300 Anträge aller Nationalitäten bewilligt.
Nach Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in diesem Status bleiben. Die endgültige Entscheidung des Innenministers über die Einbürgerung kann weitere drei bis fünf Jahre dauern.
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