CHIANG MAI, THAILAND – Die Touristenpolizei hat einen 51-jährigen Franzosen in Chiang Mai festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, eine Unterkunft ohne die vorgeschriebene Genehmigung betrieben zu haben. Bei der Prüfung der Firma stießen die Beamten außerdem auf eine Strohmann-Konstruktion mit einem thailändischen Anteilseigner.
Kontrolle am Morgen an der Chiang-Mai-Lamphun-Straße
Am 8. Oktober 2026 um 8.30 Uhr nahmen Beamte der Touristenpolizei, Abteilung 2 im Bereich Chiang Mai, den Franzosen Julien, 51, in einem Hostel an der Straße Chiang Mai–Lamphun im Unterbezirk Wat Ket im Bezirk Mueang Chiang Mai fest. Die Aktion stand unter der Leitung von Pol. Lt. Gen. Pongsayam Mee Khan Thong, dem Kommandeur der Touristenpolizei. Vor Ort führte Pol. Col. Phitsanu Triamdee die Einheit.
Der Mann wurde anschließend zur Polizeistation Mae Ping gebracht, wo das Verfahren weitergeführt werden soll. Weitere Angaben zu seiner Person oder zu möglichen Mitarbeitern des Betriebs liegen nicht vor.
Vorwurf: Betrieb ohne Genehmigung nach dem Hotelgesetz
Die Beamten legten dem Mann zur Last, ein Hotel oder eine sonstige Unterkunft ohne Erlaubnis des zuständigen Registrars betrieben zu haben. Grundlage ist das thailändische Hotelgesetz von 2004 (B.E. 2547).
Ob der Betrieb gewerblich geführt wurde und wie viele Gäste dort wohnten, geht aus den bisherigen Angaben nicht hervor. Die Festnahme ist ein Vorwurf. Eine Verurteilung liegt nicht vor.
Strohmann-Verdacht bei der Firma Sumeng
Bei der Prüfung der Registrierung der Firma Sumeng Co., Ltd. fanden die Beamten, dass ein thailändischer Staatsbürger 51 Prozent der Anteile hält. Die Behörden bezeichnen diese Konstruktion als „Nominee“, also als Strohmann-Beteiligung.
Der Beschuldigte räumte nach Polizeiangaben ein, dass die im Register genannte Person weder an der Firma beteiligt sei noch von ihm oder dem Unternehmen profitiere. Die Touristenpolizei prüft nun, wie weit die Konstruktion reicht.
Hintergrund: Auslandsbeteiligung in Thailand
Ausländer dürfen in Thailand viele Geschäftstätigkeiten nur eingeschränkt betreiben. Das Fremdgeschäftsgesetz schreibt in der Regel vor, dass Thais mindestens 51 Prozent der Anteile halten müssen, wenn eine Firma in bestimmten Branchen tätig sein soll. Ein Thai als formaler Mehrheitseigner wird deshalb häufig als Strohmann eingesetzt.
Solche Konstruktionen sind nach thailändischem Recht unzulässig und können strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Hintergrund ist allgemein und beschreibt nicht den konkreten Fall, dessen Ermittlungen noch laufen.
Ermittlungen dauern an
Die Touristenpolizei prüft die Beteiligungsverhältnisse der Firma weiter und untersucht, ob weitere Schritte nötig sind. Ob Anzeige erhoben wird, ist noch offen.
Der Ermittlungsstand kann sich ändern.


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