BANGKOK, THAILAND – Wer in Thailand nach dem gesetzlichen Verkaufsende um 24.00 Uhr noch ein Bier trinken will, darf laut neuem Gesetz bis zu eine Stunde länger sitzen bleiben. Die Ausnahme gilt aber nur unter strengen Bedingungen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht rechnen.
Bis 1.00 Uhr nachtrinken, aber nur mit Regeln
Alkohol darf bis 24.00 Uhr verkauft werden. Danach dürfen Gäste die bereits bestellten Getränke noch höchstens eine Stunde weitertrinken, also bis 1.00 Uhr nachts.
Die Bestellung muss vor Mitternacht erfolgen, und das Trinken muss ebenfalls vor Mitternacht beginnen. In der Stunde danach darf niemand mehr Alkohol nachbestellen.
Bis zu 10.000 Baht Strafe für Gäste
Wer nach 1.00 Uhr noch am Tisch sitzt oder in einer anderen Zeit mit Alkoholverbot trinkt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht. Diese Strafe trifft laut Gesetz die Konsumenten selbst.
Die Grenze liegt also bei 1.00 Uhr. Wer darüber hinaus sitzen bleibt, verstößt gegen die Regeln.
Lokale haften mit, bei heimlichem Verkauf droht Gefängnis
Auch Restaurants, Shops und Minimärkte stehen in der Pflicht. Wer Gäste länger als eine Stunde nach Ende der Verkaufszeit weitertrinken lässt, begeht einen Verstoß, der mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht geahndet wird.
Wer außerhalb der erlaubten Zeiten heimlich Alkohol verkauft, dem drohen bis zu sechs Monate Gefängnis, eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht oder beides.
Ausnahmen für Bars, Hotels und den Flughafen
Lokale mit gültiger Lizenz, etwa Pubs und Bars, dürfen eine Stunde nach Betriebsschluss weiter trinken lassen. Maßgeblich sind dabei die für das jeweilige Lokal geltenden Vorschriften.
In Hotels dürfen Gäste im Bereich für Übernachtungsgäste rund um die Uhr trinken. Auch am internationalen Flughafen gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Alkohol darf seit dem 29. Mai durchgehend von 11 bis 24 Uhr verkauft werden
Seit dem 29. Mai 2569 nach buddhistischer Zeitrechnung gilt eine neue Verkaufszeit. Alkohol darf nun ohne Unterbrechung von 11.00 bis 24.00 Uhr verkauft werden. Die bisherige Verkaufspause zwischen 14.00 und 17.00 Uhr ist damit aufgehoben.
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Trinkende und Betriebe sollten sich deshalb an die neuen Zeiten und Fristen halten, damit kein Bußgeld fällig wird.
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