Steuern in Thailand: Antworten auf häufige Leser-Fragen

Ab wann sind Expats in Thailand steuerpflichtig? Antworten zu 180 Tagen, Auslandseinkünften, Fristen, Freibeträgen und Ratenzahlung, belegt mit Quellen des thailändischen Finanzamts.

Steuern in Thailand: Antworten auf häufige Leser-Fragen
KI generiertes Symbolbild

Steuern in Thailand sind für Expats ein Thema, bei dem Gerüchte schneller reisen als verlässliche Auskünfte. Mancher hat nie eine Erklärung abgegeben und glaubt sich auf der sicheren Seite, andere haben ein Schreiben vom Revenue Department erhalten und wissen nicht, was es bedeutet. Die Antworten auf die häufigsten Leserfragen stützen sich auf die Auskünfte der thailändischen Steuerbehörde und richten sich an Expats aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Ab wie vielen Tagen bin ich in Thailand steuerpflichtig?

Steuerlich ansässig ist, wer sich innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt mindestens 180 Tage in Thailand aufhält. Die Tage müssen nicht zusammenhängen, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Wer genau 180 Tage erreicht, gilt bereits als ansässig, bei 179 Tagen ist er es nicht.[1]

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, die Tage werden deshalb pro Jahr gezählt. Nach dem Beispiel des Revenue Department ist jemand, der 250 Tage am Stück bleibt und davon 100 Tage in ein Jahr und 150 Tage in das nächste fallen, in keinem der beiden Jahre ansässig.[2]

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Muss ich Geld aus dem Ausland versteuern, das ich nach Thailand überweise?

Das hängt von zwei Bedingungen ab, die beide erfüllt sein müssen. Die Einkünfte müssen ab dem 1. Januar 2024 entstanden sein, und zwar in einem Jahr mit mindestens 180 Tagen Aufenthalt in Thailand. Außerdem müssen sie in diesem oder in einem späteren Jahr nach Thailand gebracht werden.[2]

Besteuert wird im Jahr der Überweisung, nicht im Jahr des Verdienens. Ein Beispiel der Behörde: Wer 2024 mehr als 180 Tage im Land war, Dividenden aus dem Ausland erhielt und diese 2025 überwies, versteuert sie in der Erklärung für 2025. Einkünfte aus der Zeit vor 2024 bleiben bei einer späteren Überweisung steuerfrei.[2]

Was gilt für Ersparnisse, Zinsen und Kursgewinne, die ich überweise?

Das ersparte Kapital selbst ist kein Einkommen und bleibt steuerfrei. Wer Geld ins Ausland überwiesen hat und es später zurückholt, versteuert nur die Zinsen oder Gewinne, die dabei entstanden sind. Nicht verkaufte Wertpapiere zählen nicht als Einkommen, steuerpflichtig sind erst die realisierten Kursgewinne.[2]

Was von einer Überweisung Kapital und was Einkommen ist, muss der Steuerzahler selbst einschätzen. Der Wechselkurs richtet sich nach dem Tag, an dem das Geld in Thailand ankommt. Stammt das Geld aus einem Jahr mit weniger als 180 Tagen Aufenthalt, bleibt es steuerfrei, auch wenn es später überwiesen wird.[2]

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Muss ich in Thailand eine Steuererklärung abgeben?

Eine Erklärung ist Pflicht, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Vorjahres bestimmte Schwellen überschreiten. Bei Einkünften jeder Art sind das mehr als 60.000 Baht für Alleinstehende und mehr als 120.000 Baht für Verheiratete. Wer ausschließlich Lohn oder Gehalt bezieht, für den gelten höhere Schwellen.[1]

Maßgebend sind die Einkünfte vor Abzug der Freibeträge. Die Erklärung ist deshalb auch dann abzugeben, wenn nach allen Abzügen keine Steuer anfällt. Ehepaare reichen getrennt oder gemeinsam eine Erklärung ein, die gewählte Form gilt dann für das ganze Steuerjahr.[1]

Wie hoch sind die Steuersätze in Thailand?

Thailand erhebt eine progressive Einkommensteuer auf das Nettoeinkommen nach Abzügen. Die ersten 150.000 Baht sind frei. Darüber gelten 5 Prozent bis 300.000 Baht, 10 Prozent bis 500.000 Baht, 15 Prozent bis 750.000 Baht und 20 Prozent bis 1 Million Baht.[3]

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Von 1 bis 2 Millionen Baht beträgt der Satz 25 Prozent, bis 5 Millionen Baht 30 Prozent. Nur der Teil des Nettoeinkommens über 5 Millionen Baht wird mit 35 Prozent besteuert. Jeder Satz gilt also nur für den Anteil, der in seine Stufe fällt, nicht für das gesamte Einkommen.[3]

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Welche Freibeträge haben Rentner und Ehepaare?

Jeder Steuerpflichtige kann 60.000 Baht als Grundfreibetrag abziehen. Für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen kommen weitere 60.000 Baht hinzu, vorausgesetzt, die Ehe ist rechtmäßig eingetragen. Wer selbst ansässig ist, darf auch einen Partner ansetzen, der im Ausland lebt.[4]

Wer mindestens 65 Jahre alt und in Thailand ansässig ist, kann zusätzlich Einkünfte bis 190.000 Baht freistellen lassen. Der Betrag wird mit der Erklärung geltend gemacht und nicht schon beim Quellensteuerabzug berücksichtigt. Die zugrunde liegende Auskunft des Revenue Department stammt aus dem Jahr 2008, der Freibetrag sollte deshalb vorab bestätigt werden.[5]

Bis wann muss die Steuererklärung in Thailand eingereicht werden?

Die Erklärung für ein Steuerjahr ist gesetzlich bis Ende März des Folgejahres fällig. Für 2025 galt auf Papier der 31. März 2026, online verlängerte das Revenue Department bis zum 8. April 2026. Für das Steuerjahr 2026 ist die Papierfrist der 31. März 2027, die Online-Frist steht noch nicht fest.[6]

Wer Einkünfte aus Vermietung, freien Berufen, Werkverträgen oder Gewerbe hat, reicht zusätzlich im September eine Halbjahreserklärung (PND 94) für die Monate Januar bis Juni ein. 2026 galten dafür der 30. September auf Papier und der 8. Oktober online. Beide Termine sind inzwischen abgelaufen.[7]

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Kann ich die Steuer in Raten zahlen und was droht bei Verspätung?

Ab einer Steuerschuld von 3.000 Baht ist die Zahlung in drei gleichen Raten möglich. Die zweite und die dritte Rate sind jeweils einen Monat nach der vorherigen fällig. Wer eine Rate verpasst, verliert das Recht auf Ratenzahlung und muss auf die offenen Beträge den gesetzlichen Zuschlag zahlen.[1]

Wer verspätet erklärt oder zahlt, schuldet 1,5 Prozent Zuschlag pro Monat und riskiert eine Geldstrafe bis 2.000 Baht. Bei absichtlicher Steuervermeidung drohen bis zu ein Jahr Haft oder bis zu 200.000 Baht Strafe. Falsche Angaben können mit drei Monaten bis sieben Jahren Haft und 2.000 bis 200.000 Baht Strafe geahndet werden.[6]

Wird in meiner Heimat gezahlte Steuer in Thailand angerechnet?

Wer in Thailand ansässig ist und auf überwiesene Einkünfte bereits im Ausland Steuer gezahlt hat, kann diese nach Angaben des Revenue Department auf die thailändische Steuer anrechnen. Die Grundlage bilden die Doppelbesteuerungsabkommen, die Thailand mit dem jeweiligen Land geschlossen hat. Die Anrechnung erfolgt in dem Jahr, in dem das Geld nach Thailand kommt.[2]

Für Deutschland führt die Liste des Revenue Department ein Abkommen, das seit dem 4. Dezember 1968 in Kraft ist. Welcher Staat welche Einkünfte besteuert, etwa bei Renten, regeln die einzelnen Artikel des jeweiligen Abkommens. Für andere Herkunftsländer gilt der Text des dortigen Abkommens, den Steuerzahler vor der Erklärung prüfen sollten.[8]

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An wen wende ich mich bei Fragen zur Steuer?

Auskunft gibt das Call Center des Revenue Department unter der Nummer 1161. Erklärungen werden beim örtlichen Revenue Office oder über das Online-System e-Filing abgegeben. Bei Einkünften aus mehreren Ländern oder bei Renten aus dem Ausland ist eine Steuerberatung mit Thailand-Erfahrung sinnvoll, weil das jeweilige Abkommen die Besteuerung im Einzelfall bestimmt.[6]

Die Behörde warnt zugleich vor gefälschten E-Mails, die in ihrem Namen Steuererleichterungen versprechen und zur Eingabe von Benutzername und Passwort auffordern. Die Regierung rät, solche Nachrichten nicht anzuklicken und keine persönlichen Daten einzugeben. Echte Erklärungen laufen nur über die Seiten und Schalter des Revenue Department.[6]

Kommt eine Erleichterung für Auslandseinkünfte noch?

Seit 2025 ist ein Entwurf im Gespräch, nach dem im Ausland erzielte Einkünfte steuerfrei bleiben sollen, wenn sie im selben oder im folgenden Jahr nach Thailand überwiesen werden. Eine Kanzlei, die den Stand am 12. Oktober 2026 geprüft hat, stuft den Entwurf als noch nicht im Royal Gazette veröffentlicht und damit als nicht in Kraft ein.[9]

Solange keine Veröffentlichung vorliegt, gilt die bisherige Regel: Auslandseinkünfte ab 2024 werden im Jahr der Überweisung besteuert. Wer sich auf den Entwurf verlässt und schon jetzt überweist, riskiert eine Besteuerung nach geltendem Recht, falls Inhalt oder Beginn der späteren Regelung abweichen.[9]

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Anmerkungen der Redaktion

Lesen Sie auch: Rentenversicherung klärt auf: Was heißt dauerhaft in Thailand?

Fristen, Steuersätze und Freibeträge entsprechen dem Stand vom 13. Oktober 2026 und können sich durch Verordnungen des Revenue Department ändern. Der Entwurf zur Befreiung von Auslandseinkünften ist kein geltendes Recht. Welche Regeln im Einzelfall greifen, hängt vom Abkommen des Herkunftslandes ab, hier ist die Rückfrage bei einer auf Thailand spezialisierten Steuerberatung ratsam.

  1. Revenue Code, englische Fassung, Section 41, 56, 57 Sex und 64: rd.go.th/english/37749.html ↩
  2. Fragen und Antworten der Rechtsabteilung des Revenue Department zu Section 41 Absatz 2 (Anweisungen Por. 161 und 162): rd.go.th/fileadmin/download/news/question_p161_162.pdf ↩
  3. Einkommensteuertabelle des Revenue Department (zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2024): rd.go.th/5938.html ↩
  4. Grundfreibetrag und Ehegatten, Seite „Clear Cut“ des Revenue Department: rd.go.th/62777.html ↩
  5. Auskunft Nr. 0702/3649 des Revenue Department zur Einkommensbefreiung ab 65 Jahren (2008): rd.go.th/38533.html ↩
  6. Mitteilung der thailändischen Regierung vom 13. März 2026 zu Fristen, Strafen und Phishing-Mails: prd.go.th; Call Center 1161 laut Webseite des Revenue Department ↩
  7. Fristen und Raten der Halbjahreserklärung PND 94 für 2026, Bangkok Biz News: bangkokbiznews.com/news/news-update/1254910 ↩
  8. Liste der Doppelbesteuerungsabkommen, Stand 6. Juli 2026: rd.go.th/english/766.html ↩
  9. Stand des Entwurfs zu Auslandseinkünften, ThaiLawOnline (geprüft am 12. Oktober 2026): thailawonline.com ↩

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