Brauchen Sie in Thailand eine Steuernummer?

Die einen holen sie vorsorglich, die anderen warten auf Post von der Finanzbehörde. Beide Seiten sind überzeugt, richtig zu liegen. Das Gesetz nennt zwei Bedingungen, und eine übersehen die meisten.

Brauchen Sie in Thailand eine Steuernummer?
KI generiertes Symbolbild

Die Steuernummer in Thailand sorgt unter Expats für Streit, den noch kein Amt geschlichtet hat. Die einen gehen sofort zum Finanzamt. Die anderen warten, bis ein Brief kommt. Beide Lager liegen daneben, nur auf verschiedene Art. Die Nummer ist weder für jeden Pflicht noch für niemanden. Es kommt auf zwei Dinge an, und die meisten Leser kennen nur eines davon. Das Gesetz kennt klare Regeln, und die sehen anders aus als am Stammtisch.

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Wer in Thailand eine Steuernummer braucht

Die Steuernummer heißt auf Englisch Tax Identification Number, kurz TIN. Das Revenue Department vergibt sie. Section 3 Undecim des Revenue Code sagt: Wer steuerpflichtig ist oder Einkommen auszahlt, muss eine TIN besitzen und benutzen.[1] Für Ausländer ohne thailändische Personenkennzahl führt kein Weg an ihr vorbei, wenn sie Steuern zahlen müssen. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen.

Keine eigene TIN brauchen Menschen mit einer thailändischen Personenkennzahl. Das sind Thais sowie Ausländer mit Pink Card oder gelbem Hausbuch. Sie nutzen diese Nummer. Manche Büros sehen das anders und vergeben trotzdem eine eigene TIN.[2] Ebenfalls frei sind Kurzbesucher: Wer höchstens 14 Tage am Stück bleibt und im Steuerjahr insgesamt nicht mehr als 90 Tage, braucht keine Nummer.

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Ab wann die Pflicht beginnt

Die Einreise löst die Pflicht nicht aus. Sie beginnt mit der Steuerpflicht. Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen: Sie sind in Thailand steuerlich ansässig, und Sie haben steuerpflichtiges Einkommen. Ab dem Tag, an dem dieses Einkommen entsteht, haben Sie 60 Tage Zeit für den Antrag. Die Frist ist kurz. Sie läuft ab dem ersten Einkommen, nicht ab dem Einzug.

Steuerlich ansässig ist, wer sich 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand aufhält.[3] Die Tage müssen nicht zusammenhängen, An- und Abreisetag zählen voll. Wer auf 179 Tage oder weniger kommt, gilt in diesem Jahr nicht als ansässig. Für ihn bleibt nur Einkommen aus Thailand steuerpflichtig. Die meisten Expats mit Daueraufenthalt liegen weit über der Grenze.

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Ab welchem Einkommen Sie eine Steuererklärung abgeben

Die Nummer brauchen Sie, sobald Sie steuerpflichtig sind. Die Steuererklärung ist erst oberhalb fester Grenzen Pflicht. Section 56 des Revenue Code nennt vier Werte. Alleinstehende erklären ab 60.000 Baht Jahreseinkommen jeder Art. Bei reinem Lohn aus einer Anstellung in Thailand liegt die Grenze bei 120.000 Baht. Verheiratete erklären ab 120.000 Baht, bei reinem Thai-Lohn ab 220.000 Baht.

Die höheren Grenzen gelten nur für Lohn aus einem Arbeitsvertrag mit einem thailändischen Arbeitgeber. Wer Miete, Zinsen oder Geld aus dem Ausland bezieht, nimmt die niedrigeren Grenzen. Bei Renten rechnen Sie vorsichtshalber ebenfalls mit der niedrigeren Grenze. Darunter müssen Sie keine Erklärung abgeben.

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Steuernummer beantragen, nicht warten

Auf einen Brief vom Finanzamt zu warten, ist keine Strategie. Die Pflicht hängt nicht an einem Brief. Sie besteht, ob das Amt Sie kennt oder nicht, und die Frist von 60 Tagen läuft ab dem ersten Einkommen. Wer wartet, verliert nur Zeit. Dafür bekommt er nichts.

So geht der Antrag: Sie füllen das Formular L.P. 10.1 aus und bringen es persönlich zum Revenue Office an Ihrem Wohnort. Mitnehmen sollten Sie Reisepass, Visum und einen Nachweis Ihrer Adresse. Welche Unterlagen genau verlangt werden, hängt vom Büro ab. Einen Online-Antrag für Privatpersonen gibt es nicht. Die Nummer kostet nichts und wird oft sofort ausgestellt.[4]

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Was das Finanzamt über Sie weiß

Thailand tauscht Kontodaten automatisch mit über hundert Staaten aus. Grundlage ist der internationale Common Reporting Standard, kurz CRS.[5] Deutschland und Österreich liefern ihre Daten, auch die Schweiz ist angebunden. Gemeldet werden Ihre Identität, die Steuernummer, der Kontostand zum Jahresende sowie Zinsen und Dividenden. Einzelne Buchungen gehören nicht dazu.

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Auch thailändische Banken fragen nach Ihrer Steuerresidenz. Bei der Kontoeröffnung und bei größeren Vorgängen verlangen sie eine Selbstauskunft, wo Sie steuerlich ansässig sind. Wer Steuern schuldet, ist damit leicht zu finden. Falsche Angaben auf diesem Formular machen die Lage nur schlimmer.

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Das Bußgeld ohne Steuernummer

Wer die Nummer nicht beantragt oder nicht benutzt, verstößt gegen das Gesetz. Section 3 Duodecim droht dafür eine Geldbuße von bis zu 2.000 Baht an.[6] Das klingt nach wenig. Das Bußgeld ist auch nicht das eigentliche Problem.

Die Geldbuße ersetzt die Nummer nicht. Sie bleiben steuerpflichtig und müssen die Nummer trotzdem besorgen. Auch die Steuer selbst fällt unabhängig vom Bußgeld an. Wer die 2.000 Baht zahlt und sonst nichts tut, hat nichts gelöst. Er hat nur bezahlt, dass er es weiß.

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Ohne Nummer keine Steuererklärung

Die Steuerpflicht besteht, ob Sie eine Nummer haben oder nicht. Sie entsteht durch das Einkommen, nicht durch die Anmeldung. Die TIN ist ein Verwaltungsinstrument und kein Freibrief. Wer glaubt, ohne Nummer keine Steuern zu schulden, irrt. Das ist Unfug.

Die Erklärung auf den Formularen PND 90 oder 91 setzt die Nummer voraus. Ohne sie können Sie die Erklärung nicht einreichen. Stellt das Finanzamt später fest, dass Sie steuerpflichtig waren, fordert es die Steuer nach. Dazu kommt der Zuschlag für jeden Monat, der seit der Frist vergangen ist.

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Strafen bei fehlender Steuererklärung

Teuer wird es bei der Erklärung, nicht bei der Nummer. Wer sie zu spät oder gar nicht abgibt, riskiert nach Section 35 bis zu 2.000 Baht Geldbuße pro Formular. Dazu kommt ein Zuschlag von 1,5 Prozent pro Monat auf die geschuldete Steuer. Ein angefangener Monat zählt voll. Der Zuschlag endet bei 100 Prozent der Steuer.[7]

Noch härter trifft es Täuscher. Wer falsche Angaben macht oder mit Tricks Steuern umgeht, riskiert nach Section 37 Haft von drei Monaten bis zu sieben Jahren. Dazu kommen Geldstrafen von 2.000 bis 200.000 Baht. Ein vergessener Termin ist ärgerlich. Ein Betrugsversuch ist ein Strafverfahren.

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Wann Thailand Steuern auf Ihre Rente verlangt

Auslandseinkommen, das seit dem 1. Januar 2024 entstanden ist, wird steuerpflichtig, sobald Sie es nach Thailand überweisen, auch Jahre später. Entscheidend ist Ihre Ansässigkeit: Einkommen aus einem Jahr mit weniger als 180 Tagen bleibt frei. Geld aus der Zeit vor dem Stichtag ist geschützt, wenn Sie es belegen können. Ein Entwurf für weitere Erleichterungen ist noch kein Gesetz.[8]

Für deutsche Rentner regelt das Doppelbesteuerungsabkommen den Rest. Nach Artikel 18 darf Thailand die gesetzliche Rente besteuern, wenn Sie dort ansässig sind. Pensionen aus öffentlichen Kassen, etwa Beamtenpensionen, sind in Thailand steuerfrei und bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Für Österreicher und Schweizer gelten eigene Abkommen. Bei der AHV bringt das Schweizer Abkommen keinen Schutz.[9]

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Was Sie jetzt tun sollten

Sind Sie steuerlich ansässig und überweisen Einkommen nach Thailand, das nach dem Stichtag entstand? Dann beantragen Sie die Nummer jetzt. Dasselbe gilt, wenn Sie Einkommen aus Thailand über den Grenzen beziehen. Die Erklärung für das Vorjahr geben Sie bis zum 31. März ab. Online gilt eine Frist bis zum 8. April.

Wer kein steuerpflichtiges Einkommen hat, braucht keine Nummer. Das trifft zu, wenn Sie nur von Ersparnissen leben, die vor dem Stichtag entstanden sind. Bei Unsicherheit fragen Sie einen Steuerberater, bevor Sie handeln. Raten ist hier die teuerste Methode.

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Redaktionelle Hinweise

Lesen Sie auch: Geld verprassen oder Notgroschen sparen? Der Streit der Expats

Stand: November. Die Grenzen nach Section 56 und die Regeln für die Überweisung von Auslandseinkommen können sich ändern. Auskünfte gibt das Revenue Department unter der Telefonnummer 1161 und auf rd.go.th. Alle Beträge stehen in Baht.

  1. Pflicht zur Steuernummer, Frist von 60 Tagen, Formular L.P. 10.1, Ausnahme für Kurzaufenthalte: Revenue Department, rd.go.th/english/21987.html ↩
  2. Thailändische Personenkennzahl statt TIN bei Pink Card und gelbem Hausbuch, Praxis je nach Büro: thailawonline.com ↩
  3. 180-Tage-Regel (Section 41) und Erklärungsgrenzen (Section 56): Revenue Code, rd.go.th/english/37749.html ↩
  4. Antrag persönlich, kostenlos, Unterlagen je nach Büro; Nummer nötig für die Erklärung: Expatica und Thaiger ↩
  5. Automatischer Datenaustausch nach dem Common Reporting Standard und Selbstauskunft bei Banken: Revenue Department und KPMG Thailand ↩
  6. Geldbuße bis 2.000 Baht für fehlende Nutzung der TIN (Section 3 Duodecim): rd.go.th/english/37695.html ↩
  7. Strafen bei verspäteter Erklärung und falschen Angaben: thailand.go.th und KPMG Steuerkalender ↩
  8. Auslandseinkommen und Überweisung (Por. 161/2566 und 162/2566), Stand des Entwurfs: thailawonline.com und Revenue Department, Merkblatt für Ausländer ↩
  9. Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland, Österreich, Schweiz ↩

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