Sehr geehrte Damen und Herren der Wochenblitz-Redaktion,
Vier Mal im Jahr dasselbe Ritual: Formular TM47 ausfüllen, Reisepass einpacken, zur Einwanderungsbehörde fahren – oder, wenn man Glück hat, die Meldung online machen. Die Warteschlange, das Formular, der Stempel, der Beleg, den man beim nächsten Mal wieder vorlegen muss. Ärgerlich ist das Formular selbst nicht. Es ist das Gefühl.
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Ich kannte mal einen Bekannten in Deutschland. Er war auffällig geworden und musste sich dann bei der Polizei regelmäßig melden. Eine Meldeauflage. Ein Mittel für Leute, die der Staat für etwas Verdächtiges hält.
Und genau dieses Gefühl macht mir die 90-Tage-Meldung in Thailand. Ich bin kein Verdächtiger. Ich zahle Steuern, lebe seit Jahren hier. Und trotzdem muss ich vier Mal im Jahr dem Staat beweisen, dass ich noch im Land bin und wo ich wohne.
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In Deutschland ist die Meldeauflage die Ausnahme: Sie gilt für die, die der Staat für etwas Verdächtiges hält. In Thailand ist sie die Regel: Sie gilt für alle, die nicht Thailänder sind. Das ist der Unterschied. Und das ist das, was mich stört.
Interessant ist ja auch, was der Staat über mich schon weiß. Wo ich wohne, ist seit meinem Einzug gemeldet, gemeldet von meinem Vermieter, lange bevor ich selbst etwas davon wusste. Wo ich im Urlaub übernachtet habe, meldet das Hotel bei der Einwanderungsbehörde. Jede Einreise wird digital erfasst.
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Der Staat hat einen kompletten digitalen Faden von mir – und will trotzdem ein Formular, vier Mal im Jahr, auf dem steht: Ich bin hier, ich wohne dort, es hat sich nichts geändert. Was soll die Meldung eigentlich prüfen?
Und jetzt stellt sich die Frage auch die Regierung selbst. Im Juni hat das Kabinett eine Änderung des Einwanderungsgesetzes genehmigt: Die 90-Tage-Meldung soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen sie zur Wahrung der Staatsstabilität, der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit sowie der Sicherheit der Bevölkerung notwendig ist.
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Also nicht für alle, sondern nur dort, wo es wirklich nötig ist. Der Entwurf hat die erste Lesung im Parlament hinter sich – das Gesetz fehlt aber noch, und bis dahin gelten die alten Regeln. Die Antwort auf die Titel-Frage lautet also: Ja, die 90-Tage-Meldung macht noch Sinn. Zumindest für die Einwanderungsbehörde.
Meine nächste Meldung werde ich natürlich nicht sausen lassen. Wer hier lebt, meldet sich. Aber das Ritual wird sich anders anfühlen, wenn man weiß, dass sich sogar der Staat fragt, ob die Meldung noch Sinn macht. Vielleicht ist das der Anfang vom Ende – oder nur der nächste Stempel.
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Mit freundlichen Grüßen
Ein Leser
Redaktionelle Hinweise
Dieser Beitrag ist ein Leserbrief. Er gibt die persönliche Meinung des Einsenders wieder, nicht die der Redaktion. Die 90-Tage-Meldung (Formular TM.47) gilt weiterhin für alle Ausländer, die länger als 90 Tage in Thailand bleiben. Sie ist online oder persönlich bei der Immigration möglich.[1] Das Parlament hat im Juli einen Entwurf zur Änderung des Einwanderungsgesetzes in erster Lesung angenommen. Danach soll die Meldung nur noch verlangt werden, wo sie für Staatsstabilität, öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bevölkerung nötig ist. Die Online-Meldung soll zum Standard werden.[2][3] Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, bis dahin gilt die Meldepflicht unverändert. Wie sehen Sie das? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in den Kommentaren.
- Meldeportal der Immigration für die 90-Tage-Meldung (TM.47): tm47.immigration.go.th ↩
- Lex Bangkok: Entwurf zur Änderung des Einwanderungsgesetzes, angenommen in erster Lesung im Juli, bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln: lexbangkok.com/thailand-immigration-act-amendment-2026 ↩
- Kudun & Partners: Legal Alert vom August zur Gesetzesänderung: kap.co.th/news-and-insights ↩

Warum ist dieser Leser dann noch in Thailand?
Er soll doch nach Hause gehen, dann hat er Ruhe, oder doch nicht??
Wir wollen in einem fremden Land leben, also müssen wir uns an die Regeln halten.
Ob jemand in Thailand leben darf, entscheiden weder die Leser hier noch wir. Das entscheidet allein die Einwanderungsbehörde, und die geltenden Regeln hält der Leser ein, auch das schreibt er ausdrücklich.
Fragen darf man trotzdem. Jede Regel sollte man immer wieder hinterfragen, auch wenn man als Ausländer nur wenig Einfluss auf die Gesetzgebung hat. Wer Missstände sieht, kann sie über Verbände und Expatsgemeinschaften ansprechen. Dass etwas im Gesetz steht, heißt noch nicht, dass es sinnvoll ist, und darüber darf man diskutieren. Jeder hat das Recht auf seine Meinung, auch ein Gast.
Dass die Regierung die 90-Tage-Meldung selbst überarbeiten will, zeigt, dass die Frage nicht ganz abwegig ist.
Ihre Wochenblitz-Redaktion
Dieses TM47 hat seine Grundlage aus dem Ausländergesetz von 1979. Seinerzeit wurde Thailand von hunderttausenden von Flüchtlingen aus Kambodscha geradezu überrannt. Ein Versuch rund 40.000 von denen mit der Armee gewaltsam wieder nach Kambodscha zurückzutreiben endete mit einem fürchterlichen Blutbad in den Minenfeldern. Also musste man zu diesen analogen Zeiten etwas erfinden um diese Massen irgendwie unter Kontrolle zu halten. Unter anderem wurde deshalb eben diese 90-Tage-Meldepflicht mit dem TM47 erfunden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 1979 nicht im Traum daran gedacht haben, dass mal Tausende von ausländischen Residenten in diesem Land ganz legal leben könnten und diesen bürokratischen Vorgang aus analoger Zeit auch auf diese angewendet werden könnte.
Es ist ja nett, dass eine diesbezügliche Gesetzesänderung im Parlament irgendwie feststeckt. Ohne jetzt weiteres dazu zu wissen, es würde mich sehr wundern wenn damit nicht auch noch weitere Veränderungen im Ausländerrecht verbunden wären. Und um es ganz offen zu sagen, das könnte einem dann mit den bisherigen Erfahrungen bei dieser Regierung schon etwas Angst machen. Vielleicht doch besser den Unsinn wie bisher nur beibehalten? Ich weiß es nicht!