Medikamente nach Thailand mitnehmen? Was ist erlaubt, was nicht?

Bei manchen Medikamenten zählt ein Rezept aus Europa am Flughafen in Bangkok nichts. Wer dort ohne den richtigen Antrag landet, erlebt schnell eine böse Überraschung.

Medikamente nach Thailand mitnehmen? Was ist erlaubt, was nicht?
KI generiertes Symbolbild

Medikamente nach Thailand mitzunehmen ist für viele Reisende selbstverständlich, doch am Zoll zählt nicht das Rezept aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Thailand legt selbst fest, welche Wirkstoffe ins Land dürfen, in welcher Menge und mit welchen Papieren. Entscheidend ist der Wirkstoff, nicht das Präparat. Manche Mittel gehen ohne Formalitäten durch, für andere reicht auch ein Arztbrief nicht. Wer vor dem Abflug nicht nachschaut, steht im ungünstigen Fall ohne seine Tabletten da.

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Wer die Einfuhr in Thailand regelt

Zuständig ist die thailändische Food and Drug Administration, kurz Thai-FDA. Die Behörde gehört zum Gesundheitsministerium und legt fest, welche Arzneimittel Reisende für den eigenen Bedarf einführen dürfen. Genehmigungen beantragt man bei ihr über ein eigenes Online-Portal.[1]

Für Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe gilt der Narcotics Code. Er teilt die Stoffe in Stufen ein, die in Übersetzungen mal Kategorie, mal Schedule heißen. Je höher die Stufe, desto strenger die Regeln. Alle anderen Arzneimittel fallen unter das gewöhnliche Arzneimittelrecht und sind deutlich einfacher zu handhaben.[3]

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Reiseapotheke: Was ohne Genehmigung mitdarf

Gewöhnliche Arzneimittel dürfen Reisende für höchstens 30 Tage Eigenbedarf einführen. Das gilt für alle Mittel, die weder als Betäubungsmittel noch als psychotroper Stoff eingestuft sind. Ob ein Wirkstoff auf den Listen steht, zeigt der Medikamenten-Check der Thai-FDA. Dort gibt man den Wirkstoff ein, nicht den Markennamen.[1][2]

Verboten sind Wirkstoffe der höchsten Stufe, für die es auch mit Arztbrief keine Genehmigung gibt. Dazu zählen Amphetamin und Dextroamphetamin, damit auch ADHS-Mittel mit Amphetaminsalzen. Wer länger als 30 Tage bleibt, lässt die Behandlung bei einem Arzt in Thailand weiterführen.[2]

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Das ärztliche Attest auf Englisch

Die Thai-FDA empfiehlt für jedes Medikament ein Rezept oder ein ärztliches Schreiben. Bei psychotropen Stoffen ist es Pflicht. Es sollte auf Englisch verfasst sein und den Namen des Patienten, den Wirkstoff, die Dosierung sowie die Angaben des behandelnden Arztes enthalten, auch dessen Lizenznummer.[2][4]

Zum Attest gehört die Originalverpackung mit lesbarem Etikett. Lose Tabletten ohne Packung lassen sich keinem Rezept zuordnen und haben im Gepäck nichts verloren. Das Schreiben stellt der Hausarzt in wenigen Minuten aus, es sollte den Wirkstoffnamen tragen, den auch die Packung nennt.

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Schlaf- und Beruhigungsmittel im Gepäck

Mittel wie Diazepam, Alprazolam oder Zolpidem gelten in Thailand als psychotrope Stoffe der Stufen II bis IV. Für einen Vorrat bis zu 30 Tagen brauchen Reisende keine Genehmigung, wohl aber ein Schreiben oder Rezept des verschreibenden Arztes.[3]

Für einen Vorrat von 31 bis 90 Tagen verlangt die Thai-FDA ein Permit, das mindestens 15 Tage vor der Einreise online beantragt wird. Stoffe der Stufe I dürfen nicht eingeführt werden. Am Zoll müssen psychotrope Stoffe nicht angemeldet werden, die Papiere gehören aber griffbereit in die Tasche.[3][2]

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Opioide und starke Schmerzmittel

Medikamente mit Betäubungsmitteln wie Morphin, Codein oder Methadon darf nur einführen, wer vorab ein Permit der Thai-FDA erhalten hat. Das gilt für jede Menge. Erlaubt ist ein Vorrat für höchstens 90 Tage, entsprechend der ärztlichen Verschreibung.[3]

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ZUM ANGEBOT

Den Antrag stellt man online, am besten am Computer mit dem Browser Chrome, nicht am Handy. Nötig sind eine Passkopie, das Rezept und die Angaben zum Arzt. Laut Behörde dauert die Bearbeitung rund drei Werktage, das Permit kommt per E-Mail. Man zeigt es am Zoll ausgedruckt oder auf dem Handy vor.[4]

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Cannabis- und CBD-Produkte

Cannabis-Blüten gibt es in Thailand seit Juni des Vorjahres nur noch auf Rezept, und zwar für höchstens 30 Tage Behandlung. Die Regierung will den Gebrauch strikt auf medizinische Zwecke beschränken. Im September billigte das Kabinett den Entwurf eines neuen Cannabis- und Hanfgesetzes, die Strafen sollen steigen.[5][6]

Reisende lassen Cannabis und Hanfprodukte besser zu Hause. Die Tourismusbehörde zählt sie zu den eingeschränkten Waren. Für CBD-Öle gilt dasselbe, die Einfuhr klärt man vorab schriftlich mit der Thai-FDA. Wer Cannabis ohne Zollverfahren aus dem Land bringt, riskiert bis zu zehn Jahre Haft.[7][5]

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Koffer oder Handgepäck

Wichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Sie sind dann auch griffbereit, wenn der Koffer später ankommt. Mitgeführt werden Originalverpackung, Beipackzettel und alle Unterlagen, also Attest, Rezept und gegebenenfalls das Permit.[10]

Welche Mengen und Darreichungsformen im Handgepäck erlaubt sind, regelt jede Fluggesellschaft selbst. Wer Flüssigkeiten oder Spritzen mitführt, fragt vor dem Flug bei der Airline nach. So gibt es an der Sicherheitskontrolle keine Überraschung, und die Papiere liegen dort, wo man sie schnell erreicht.

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Der Gang durch den Zoll

Nach der Passkontrolle teilt sich der Zoll in zwei Ausgänge. Wer nichts anzumelden hat, nimmt die grüne Spur, auch dort sind Stichproben möglich. Wer bei einer Ware unsicher ist, geht durch die rote Spur mit der Aufschrift „Goods to Declare“.[8]

Betäubungsmittel mit Permit zeigen Reisende am roten Ausgang vor, dazu Medikamente und ärztliche Unterlagen. Bei psychotropen Stoffen genügt es, die Papiere bei einer Stichprobe vorzulegen. Die Vorgaben ändern sich gelegentlich, deshalb lohnt kurz vor der Reise ein Blick ins Portal der Thai-FDA.[4][3]

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Strafen bei Verstößen

Wer Betäubungsmittel der Kategorie 2 ohne Genehmigung einführt, riskiert nach dem Narcotics Code bis zu 15 Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 1,5 Millionen Baht. Die Behörde verlangt für jedes Betäubungsmittel zur eigenen Behandlung eine Genehmigung, ein deutsches Rezept ersetzt sie nicht.[9][1]

Auch bei gewöhnlichen Arzneimitteln lohnt es nicht, Grenzen auszureizen. Größere Mengen als der Eigenbedarf fallen auf. Medikamente dürfen außerdem nicht an andere weitergegeben oder verkauft werden. Wer seinen Vorrat nicht belegen kann, bringt ihn besser gar nicht erst mit.[4]

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Nachkaufen in thailändischen Apotheken

Wer länger als 30 Tage bleibt, braucht für den Rest der Behandlung ein Rezept von einem Arzt in Thailand. So sieht es die Thai-FDA bei gewöhnlichen Arzneimitteln vor. Für Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe kommt das Permit für bis zu 90 Tage in Frage.[1][3]

In Apotheken und Kliniken hilft der Wirkstoffname, nicht der deutsche Markenname. Er steht auf der Packung und im Attest. Unter welchem Namen das Mittel in Thailand verkauft wird, kann ein anderer sein, der Wirkstoff bleibt derselbe. Wer ihn kennt, spart sich Rückfragen und Fehlkäufe.[2]

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Checkliste vor dem Abflug

Zuerst gibt man den Wirkstoff jedes Medikaments im Portal der Thai-FDA ein. Steht er auf einer Liste, folgen der Arzttermin für das englische Schreiben und, wenn nötig, der Antrag auf das Permit. Dafür mindestens 15 Tage vor dem Abflug einplanen, besser früher. Stoffe der Stufe I bleiben zu Hause.

Dann begrenzt man die Vorräte auf höchstens 30 Tage je Medikament, soweit kein Permit vorliegt. Alles reist in der Originalverpackung im Handgepäck. Attest und Permit werden ausgedruckt und zusätzlich auf dem Handy gespeichert. Cannabis und CBD-Produkte bleiben daheim.

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Redaktionelle Hinweise

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Die Angaben gelten nach dem Stand von Ende Oktober. Die Einstufung einzelner Wirkstoffe kann sich ändern, ein neues Cannabis- und Hanfgesetz ist in Vorbereitung. Aktuelle Auskünfte gibt die Thai-FDA über permitfortraveler.fda.moph.go.th, per E-Mail an tnarcotics@fda.moph.go.th oder unter +66 2590 7346 sowie die thailändische Botschaft in Berlin, Wien oder Bern.

  1. Thai-FDA: Medikamente für den Eigenbedarf bis zu 30 Tage, Zuständigkeit und Genehmigungspflicht für Betäubungsmittel. en.fda.moph.go.th ↩
  2. Thai-FDA, Permit for Traveler: Medikamenten-Check nach Wirkstoff, Stufe I verboten, ärztliches Dokument empfohlen. Medikamenten-Check und Hinweise für Reisende ↩
  3. Thai-FDA, Merkblatt für Reisende in Behandlung: Betäubungsmittel Stufe II und III bis 90 Tage mit Permit, psychotrope Stoffe II bis IV bis 30 Tage ohne Permit, 31 bis 90 Tage mit Permit. en.fda.moph.go.th ↩
  4. Thai-FDA, Antrag und Merkblatt: Bearbeitung rund drei Werktage, Antrag am Computer mit Chrome, Permit per E-Mail, Vorlage an der roten Spur, keine Weitergabe an Dritte. Antragsseite und Merkblatt ↩
  5. The Nation Thailand: Cannabis-Blüten nur auf Rezept für höchstens 30 Tage, Haftstrafe bis zu zehn Jahre bei Ausfuhr ohne Zollverfahren. nationthailand.com ↩
  6. Bernama: Kabinett billigt Entwurf eines Cannabis- und Hanfgesetzes, strengere Strafen geplant. bernama.com ↩
  7. Tourism Authority of Thailand: Cannabis- und Hanfprodukte unter den eingeschränkten Waren. tatnews.org ↩
  8. Zollvorschriften für Flughäfen in Thailand: grüne und rote Spur, Stichproben auch an der grünen Spur. aip.caat.or.th ↩
  9. Nishimura & Asahi: Strafen nach dem Narcotics Code, Kategorie 2 bis 15 Jahre Haft und 1,5 Millionen Baht. nishimura.com ↩
  10. TUI: Medikamente im Handgepäck, Originalverpackung, ärztliche Bescheinigung. tui.com ↩

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