Reisepassgültigkeit – Verliere ich mein Visaanspruch?

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Sehr geehrte Redaktion,

ich plane die Verlängerung meines Non-Immigrant O/A-Visums in Thailand und benötige Klarheit zu einigen Details, um die thailändischen Vorschriften einzuhalten. Ich hoffe, dass meine Fragen auch anderen Reisenden helfen können, die ähnliche Anliegen haben. Da ich nicht in Bangkok lebe, möchten ich meine Fragen gerne vorab klären.

Meine jährliche Verlängerung des O/A-Visums ist am 30. Oktober 2025 fällig, und die nächste 90-Tage-Meldung muss bis zum 26. Oktober 2025 erfolgen. Ist es korrekt, dass diese Termine unproblematisch sind, da sie zeitlich nah beieinanderliegen? Welche Dokumente sollte ich für die Verlängerung bereithalten, um Verzögerungen zu vermeiden?

Mein deutscher Reisepass ist bis zum 10. Januar 2027 gültig. Kürzlich habe ich gelesen, dass ein Reisepass für die Verlängerung eines O/A-Visums mindestens 18 Monate gültig sein muss. Stimmt das, oder reicht eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten, wie es bei der Einreise üblich ist? Falls eine längere Gültigkeit erforderlich ist, müsste ich im September 2025 nach Bangkok reisen, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Gilt die 18-Monats-Regel nur für den Erstantrag eines O/A-Visums oder auch für Verlängerungen?

Da ich seit zehn Jahren ein O/A-Visum besitze, bin ich mit dem Prozess vertraut, aber die Vorschriften scheinen sich regelmäßig zu ändern. Gibt es neue Anforderungen für 2025, die ich beachten sollte, z. B. die digitale Einreisekarte (TDAC) oder zusätzliche Nachweise wie Krankenversicherung oder finanzielle Mittel? Ich möchte sicherstellen, dass meine Verlängerung reibungslos verläuft.

Ich würde mich sehr über eine klare und detaillierte Antwort freuen, die auch anderen Langzeitaufenthaltern in Thailand hilfreich sein könnte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,
Achim R.

Der Leserbrief wurde redaktionell behutsam überarbeitet, wobei Inhalt und Aussage des Verfassers unverändert erhalten blieben. Für die Richtigkeit der angegebenen Informationen übernimmt die Redaktion keine Haftung. Reaktionen und Kommentare bitten wir ausschließlich über die Kommentarfunktion auf unserer Facebook-Seite oder in unserem Online-Forum zu teilen. Antworten per E-Mail können aus zeitlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.

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