THAILAND – Wichtige Nachricht für jeden Ausländer mit Job in Thailand: Nicht alles, was Arbeit ist, ist auch erlaubt. Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass bestimmte Berufe ausschließlich für Thailänder reserviert sind. Wer mit einer Arbeitserlaubnis im Land ist und heimlich in einem geschützten Beruf arbeitet, riskiert Verhaftung, saftige Geldstrafen und Abschiebung.
Die falsche Annahme vieler Ausländer
Viele Gastarbeiter und Auswanderer glauben, mit gültigem Pass und Arbeitserlaubnis sei jede Tätigkeit in Thailand erlaubt. Dieser Irrglaube kann teuer enden, denn das Arbeitsministerium zieht bei Verstößen eisern durch.
Grundlage ist das sogenannte „Emergency Decree on Foreigners’ Working Management“. Es schützt bestimmte Jobs per Gesetz für thailändische Staatsbürger und sieht keine Ausnahmen vor – egal ob Haupt- oder Nebenjob.
Was droht ausländischen Arbeitern direkt
Wer von den Beamten bei einer verbotenen Tätigkeit erwischt wird, muss sofort mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 50.000 Baht rechnen. Daneben steht die Abschiebung aus Thailand an.
Doch damit nicht genug: Nach der Strafe folgt eine zweijährige Sperre. In dieser Zeit darf der Betroffene keine neue Arbeitserlaubnis beantragen – der Job in Thailand ist dann für lange Zeit passé.
Arbeitgeber haften mit hohen Summen
Auch Unternehmen und Chefs kommen nicht ungeschoren davon. Lassen sie einen Ausländer mehr oder andere Arbeit machen, als in seiner Erlaubnis steht, kostet das pro illegal beschäftigtem Arbeiter zwischen 10.000 und 100.000 Baht.
Bei wiederholten Verstößen steigt die Gefahr massiv. Das Gericht kann dann bis zu einem Jahr Knast verhängen, die Geldbuße auf 50.000 bis 200.000 Baht anheben oder beides kombinieren.
Drei Jahre Sperre für Arbeitgeber
Für Firmen, die immer wieder auffallen, legt das Ministerium noch eine drauf: Sie werden für drei Jahre komplett von der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ausgeschlossen.
Das kann für ein Geschäft schnell das Aus bedeuten. „Verhaftung, Geldstrafen und Abschiebung“ – das Ministerium macht mit diesen Worten unmissverständlich klar, dass es keine Milde gibt.
Appell an alle Arbeitgeber
Das Arbeitsministerium fordert Unternehmer auf, jetzt genau hinzuschauen. Die tatsächliche Tätigkeit jedes ausländischen Mitarbeiters muss eins zu eins mit der genehmigten Art der Arbeit in der Erlaubnis übereinstimmen.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Nur so lässt sich eine Strafverfolgung vermeiden. Eine pragmatische Prüfung kann vor enormen Kosten, Gerichtsverfahren und dem Verlust von Arbeitsrechten schützen.
Geschützte Berufe bleiben eine Blackbox
Ein Wermutstropfen bleibt: Welche konkreten Jobs auf der Schutzliste für Thailänder stehen, geht aus der aktuellen Warnung nicht hervor. Die Listen sind zwar per Dekret klar unterteilt, aber im jetzigen Hinweis nicht namentlich aufgeführt. Für Arbeitgeber und ausländische Beschäftigte bedeutet das: Lieber einmal zu viel bei den zuständigen Beamten nachfragen, bevor eine unbedachte Tätigkeit zur Falle wird.
Was denkst du darüber? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: