Grundkauf in Thailand: Keine 30 Jahre Pacht möglich?

Ein Grundstückskauf in Thailand durch die Partnerin mit geplanter Nutzung für den eigenen Ruhestand wirft komplexe rechtliche Fragen zum Pachtrecht auf.

Grundkauf in Thailand: Keine 30 Jahre Pacht möglich?
KI-generiertes Symbolbild

Sehr geehrte Redaktion

Ich verfolge die Berichte rund ums Auswandern und den Altersruhesitz in Thailand schon eine Weile mit großem Interesse. Heute schreibe ich, weil ich selbst in einer Lage stecke, die mich beschäftigt — und die vermutlich so manchem Leser bekannt vorkommen dürfte.

Meine Lebensgefährtin stammt aus dem Isaan und lebt seit Jahren mit mir in Deutschland. Verheiratet sind wir nicht. Vor einiger Zeit hat sie in ihrer Heimatregion ein Grundstück gekauft — direkt gegenüber dem Haus ihrer Eltern, was praktisch ist, aber auch seine eigene Dynamik hat.

Von Anfang an war klar: Dieses Grundstück soll unser gemeinsamer Altersruhesitz werden. Mein Plan ist es, dort einen Garten anzulegen, vielleicht eine kleine Obstplantage, und ein Fertighaus zu bauen. Kein großes Projekt — aber mein Projekt, mein Lebensabend.

Das Problem kennt jeder, der sich damit beschäftigt hat: Als Ausländer kann ich kein Land in Thailand besitzen. Das Grundstück läuft auf ihren Namen. Damit ich trotzdem rechtlich abgesichert bin, kam der Gedanke eines Pachtvertrages auf. Schließlich will ich dort Geld und Zeit investieren.

Ich mache mir keine Illusionen. Was, wenn unsere Beziehung irgendwann nicht mehr hält? Und schlimmer noch: Was, wenn sie vor mir stirbt? Ohne Vertrag hätte ich keinerlei Rechte an dem Grundstück und wäre vollständig auf den guten Willen ihrer Familie angewiesen. Das ist mir für meinen Lebensabend schlicht zu wenig.

Also bin ich zur örtlichen Filiale des Grundbuchamtes gefahren — ohne meine Partnerin, um erst einmal unverbindlich zu fragen, wie das mit einem Pachtvertrag läuft. Diskret, informativ, kein Druck.

In Foren und Ratgebern liest man ständig von der 30-jährigen Pacht für Ausländer. Das klingt nach einer soliden Lösung. Ich wollte wissen, ob das wirklich so funktioniert — oder ob da ein Wunschdenken kursiert, das mit der Behördenrealität wenig zu tun hat.

Die Antwort des Amtsleiters war deutlich: Ein 30-jähriger Pachtvertrag kommt in unserer Konstellation nicht in Frage. Was er mir stattdessen anbot, war ein Pachtvertrag über drei Jahre. Nicht gerade das, womit man einen Ruhestand plant.

Hinzu kommt: Für einen Pachtvertrag wird eine Gebühr fällig, berechnet aus der vereinbarten Pachtsumme. Bei uns war eigentlich keine Zahlung vorgesehen — es ist ja eine partnerschaftliche Vereinbarung, kein Geschäft. Wie das dann rechtlich bewertet wird, blieb offen.

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Was mich jetzt beschäftigt: Ist das eine lokale Auslegung dieses einen Beamten — oder gilt das tatsächlich überall so? Schließt das thailändische Recht die 30-jährige Pacht zwischen unverheirateten Partnern grundsätzlich aus? Und wie regeln andere Auswanderer das, wenn sie auf dem Grundstück ihrer Partnerin bauen wollen, aber keine Pachtzahlungen fließen sollen? Ich wäre dankbar, wenn die Redaktion das Thema mit einem Rechtsexperten aufgreift — und freue mich auch über Erfahrungen anderer Leser.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus-D. R., Rentner aus Baden-Württemberg

Anmerkung der Redaktion:

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Ein Kommentar zu „Grundkauf in Thailand: Keine 30 Jahre Pacht möglich?

  1. Stichwort Nießbrauchrecht (Usufruct). Kann Zeitlich befristet sein oder auf Lebenszeit. Wird auch auf dem Grundamt gegen Gebühr registriert.
    Weil Pachtvertrag…wenn ihr später verheiratet seit, und die Ehe schief geht, hat sie das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung.

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