Sehr geehrte Redaktion
Ich verfolge die Berichte rund ums Auswandern und den Altersruhesitz in Thailand schon eine Weile mit großem Interesse. Heute schreibe ich, weil ich selbst in einer Lage stecke, die mich beschäftigt — und die vermutlich so manchem Leser bekannt vorkommen dürfte.
Meine Lebensgefährtin stammt aus dem Isaan und lebt seit Jahren mit mir in Deutschland. Verheiratet sind wir nicht. Vor einiger Zeit hat sie in ihrer Heimatregion ein Grundstück gekauft — direkt gegenüber dem Haus ihrer Eltern, was praktisch ist, aber auch seine eigene Dynamik hat.
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Von Anfang an war klar: Dieses Grundstück soll unser gemeinsamer Altersruhesitz werden. Mein Plan ist es, dort einen Garten anzulegen, vielleicht eine kleine Obstplantage, und ein Fertighaus zu bauen. Kein großes Projekt — aber mein Projekt, mein Lebensabend.
Das Problem kennt jeder, der sich damit beschäftigt hat: Als Ausländer kann ich kein Land in Thailand besitzen. Das Grundstück läuft auf ihren Namen. Damit ich trotzdem rechtlich abgesichert bin, kam der Gedanke eines Pachtvertrages auf. Schließlich will ich dort Geld und Zeit investieren.
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Ich mache mir keine Illusionen. Was, wenn unsere Beziehung irgendwann nicht mehr hält? Und schlimmer noch: Was, wenn sie vor mir stirbt? Ohne Vertrag hätte ich keinerlei Rechte an dem Grundstück und wäre vollständig auf den guten Willen ihrer Familie angewiesen. Das ist mir für meinen Lebensabend schlicht zu wenig.
Also bin ich zur örtlichen Filiale des Grundbuchamtes gefahren — ohne meine Partnerin, um erst einmal unverbindlich zu fragen, wie das mit einem Pachtvertrag läuft. Diskret, informativ, kein Druck.
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In Foren und Ratgebern liest man ständig von der 30-jährigen Pacht für Ausländer. Das klingt nach einer soliden Lösung. Ich wollte wissen, ob das wirklich so funktioniert — oder ob da ein Wunschdenken kursiert, das mit der Behördenrealität wenig zu tun hat.
Die Antwort des Amtsleiters war deutlich: Ein 30-jähriger Pachtvertrag kommt in unserer Konstellation nicht in Frage. Was er mir stattdessen anbot, war ein Pachtvertrag über drei Jahre. Nicht gerade das, womit man einen Ruhestand plant.
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Hinzu kommt: Für einen Pachtvertrag wird eine Gebühr fällig, berechnet aus der vereinbarten Pachtsumme. Bei uns war eigentlich keine Zahlung vorgesehen — es ist ja eine partnerschaftliche Vereinbarung, kein Geschäft. Wie das dann rechtlich bewertet wird, blieb offen.
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Was mich jetzt beschäftigt: Ist das eine lokale Auslegung dieses einen Beamten — oder gilt das tatsächlich überall so? Schließt das thailändische Recht die 30-jährige Pacht zwischen unverheirateten Partnern grundsätzlich aus? Und wie regeln andere Auswanderer das, wenn sie auf dem Grundstück ihrer Partnerin bauen wollen, aber keine Pachtzahlungen fließen sollen? Ich wäre dankbar, wenn die Redaktion das Thema mit einem Rechtsexperten aufgreift — und freue mich auch über Erfahrungen anderer Leser.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus-D. R., Rentner aus Baden-Württemberg
Anmerkung der Redaktion:
Die rechtliche Absicherung bei Grundstücken in Thailand ist für Ausländer ein heikles Thema. Wir werden versuchen, es in einem kommenden Beitrag gemeinsam mit einem Rechtsexperten zu beleuchten. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Weg gefunden, sich langfristig abzusichern? Schreiben Sie uns.


Stichwort Nießbrauchrecht (Usufruct). Kann Zeitlich befristet sein oder auf Lebenszeit. Wird auch auf dem Grundamt gegen Gebühr registriert.
Weil Pachtvertrag…wenn ihr später verheiratet seit, und die Ehe schief geht, hat sie das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung.
in der höhle der löwen kannst du soviel verträge machen wie du willst–wenn es nicht mehr läuft bekommen die verwandten mit den dorfbewohnern dich schon weg.miete dir was!!niemals in den löwenkäftig ziehen-die [entfernt] dich aus-und nicht meine ist nicht so-alle gleich wenns nicht mehr läuft.
Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.
Etwas noch Vergessen nicht nur die Familie UND dorfbewohner sondern auch Polizei UND Immi dort gehen sie sich Beschweren.
Ich habe 2013 einen 30jaehrigen in Pattaya abgeschlossen und meine Rechte wurden im Grundbuch eingetragen. Ich wohne im Haus alleine und das blaue Buch hat keinen Eintrag. Bislang läuft alles so wie gedacht und geplant. Es kann sein, dass Liegenschaftsämter/Beamte unterschiedlich handeln.
du kannst aber kein blaues buch haben auf deinen namen-ein gelbes!
Habe ich auch nicht gesagt,sondern nur das ich das blaue Buch (ohne Eintrag) habe.
Ein mit einer Thai verheirateter verheirateter Kollege hat, weil die Familie seiner Frau grenznah lebt, einfach in Laos gekauft und ein Haus gebaut.
Für Ausländer bis zu 400 qm für den persönlichen Gebrauch.
Nießbrauch auf Lebenszeit eintragen lassen. Hilft aber trotzdem nichts, wenn die liebe thailändische Verwandtschaft und eventuell Nachbarn dir dann das Leben zur Hölle machen…. die können alles über dich erzählen, du verstehst es ja eh nicht. Wenn du nach Thailand willst (was unter den heutigen Rahmenbedingungen unverständlich ist) solltest du,das nur tun, wenn du bereit bist alles was,du investierst ggf zu verlieren, ohne groß zu lamentieren.
Dann geht es ….. vielleicht ..
Ich habe einen 30 jährigen Pachtvertrag (Chumphom), auf dem Grundbuchamt eingetragen.
Laufzeit bis ich sterbe oder max. 30 Jahre, ( Standardvertrag vom Landoffice.)
Ich habe aber alles trotzdem über einen Anwalt/ Notar gemacht.
Um die Gebühr der Pachtsumme kommst du wohl nicht herum, egal ob verheiratet oder nicht, (einmalig).
Die Eigentümerin des Land ist nicht meine Partnerin, und wir wohnen nicht zusammen.
Somit ist es nicht Ihr Hauptwohnsitz, und damit sind jährliche Grundstücksteuern fällig, (ohne Freibetrag).
Ebenfalls sind die Pachteinnahmen in der Steuererklärung zu deklarieren.
Abgesehen von der ganzen Juristerei denke ich, dass der Freddy durchaus recht haben könnte. Das geht im Ernstfall nicht gut aus. Kenne nur einzigen Fall der anders gelaufen ist.
Ist das mindeste 50:50
Du kannst ein lebenslanges Nießbrauchrecht (Usufruct) eintragen lassen und darüber hinaus kann deine Freundin dich als Erben angeben. Wenn sie verstirbt, erbst du das Haus und hast 1 Jahr Zeit, das Haus zu verkaufen.
Das Usufruct kann bis zum Ende deines Lebens eingetragen werden. Wenn deine Partnerin vorher stirbt, dann liegst du auf der sicheren Seite. Selbst wenn deine Partnerin vorher stirbt und ihre Familie erbt, dann gilt weiterhin das Usufruct. Niemand will ein Haus kaufen, das mit Usufruct belastet ist, denn es ist für den Käufer wertlos, da nicht für ihn nutzbar. Vereinbare mit der Partnerin einen notariellen Vertrag, wonach bei einer Trennung in beiderseitigem schriftlichen Einvernehmen verkauft werden kann und du dann 50% (oder mehr) des Kaufpreises bekommst. Dann mußt du nicht in einem ggf. feindseligen Umfeld leben.
so blöd wird sie aber nicht sein!!!!!!!!!
Gegenüber von ihrer Fam.seinen Lebensabend verbringen wollen?
Dann gute Nacht!!
Einmal und nie wieder habe ich das gemacht,denn meine Bude war dann immer voll von der Isaan Verwandtschaft Incl.deren Hab und Gut!
Hast auf Hausrecht bestanden? Die nehmen sonst alles auseinander UND meinen das gehört alles Ihnen inkl. Bewegliche Sachen.
Was Farangs in Thailand alles auf sich nehmen, um sich auf ewig zu binden ist mir einfach unerklärlich…
Na ja,es gibt Farangs die haben keine Frau im Heimatland mitbekommen und bis zum 60 Geburtstag bei Muttern gewohnt. Thailand ist ein Traum, junge und hübsche Frauen zur Auswahl ,sofern reichlich Geld vorhanden. Ein Haus, ein Auto,ein Sparbuch spendiert, danach mittellos und zurück zur Mami.