BANGKOK – Zahnärzte in Thailand werden gewarnt: Wer Cannabis-Rezepte unterschreibt, ohne den Patienten vorher untersucht zu haben, riskiert seinen Führerschein – und möglicherweise eine Strafanzeige. Das Formular heißt Phor Thor 33. Und es ist kein Wisch, den man mal eben vorab unterschreibt.
Was genau das Problem ist
In Thailand dürfen Zahnärzte bestimmte Medikamente und Kräuter – darunter Cannabis – nur dann offiziell verordnen, wenn sie den Patienten vorher persönlich gesehen, untersucht und eine Diagnose gestellt haben. Klingt selbstverständlich. Ist es aber offenbar nicht.
Die Regierung reagiert jetzt auf Fälle, in denen Zahnärzte das Formular Phor Thor 33 im Voraus unterschrieben haben – ohne Untersuchung, ohne Diagnose, manchmal ohne den Patienten je gesehen zu haben. Stellvertretende Regierungssprecherin Ploythalay Laksameesaengjan machte klar: Das ist kein Formfehler, das ist ein Verstoß gegen Berufsrecht und Ethik.
Vier Gesetze können verletzt werden
Wer als Zahnarzt ein Cannabis-Rezept ohne Untersuchung unterschreibt, bewegt sich möglicherweise in gleich vier Gesetzesbereichen auf dünnem Eis. Cannabis-Blüten fallen unter das Gesetz über traditionelle Thai-Medizin von 1999, das sie als kontrolliertes Kraut einstuft. Extrakte mit mehr als 0,2 Prozent THC – also dem berauschenden Wirkstoff – gelten nach dem Betäubungsmittelkodex von 2021 als Betäubungsmittel der Kategorie 5.
Dazu kommen das Gesetz über den Zahnarztberuf von 1994, das die Berufslizenz und Ethikpflichten regelt, sowie das Gesetz über Gesundheitseinrichtungen von 1998 – dort ist in Abschnitt 34 festgelegt, welche Anforderungen Praxen erfüllen müssen. Alle vier Gesetze können bei einem Formular-Missbrauch gleichzeitig berührt sein.
Was Paragraf 17 damit zu tun hat
Der Zahnarztrat hat eigene Berufsethik-Regeln. Klausel 17 verbietet es Zahnärzten, wissentlich falsche Bescheinigungen auszustellen. Wer ein Rezept-Formular für Cannabis unterschreibt, ohne den Patienten zu kennen, stellt genau das aus – eine Bescheinigung über eine Behandlung, die nie stattgefunden hat.
Ploythalay sagte klar: Das Ausstellen von Formular Phor Thor 33 ohne persönliche Untersuchung und Diagnose kann gegen diese Klausel verstoßen. Die Frage ist dann nicht mehr nur berufsrechtlich, sondern kann auch strafrechtlich relevant werden.
Kontrolle von Cannabis wird verschärft
Die Regierung baut die Überwachung des Cannabis-Einsatzes in medizinischen Berufen weiter aus. Grundlage ist eine Mitteilung des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 zu sogenannten kontrollierten Kräutern – eine Kategorie, in die Cannabis fällt.
Hintergrund ist die Sorge, dass die schrittweise Liberalisierung von Cannabis in Thailand von manchen ausgenutzt wird, um Rezepte ohne echten medizinischen Grund zu beschaffen. Die Regierung will das unterbinden – und macht deutlich, dass sie die Verantwortung dafür bei den verschreibenden Ärzten sieht.
Was Zahnärzte jetzt beachten müssen
Die Regel ist einfach: Erst untersuchen, dann unterschreiben. Formular Phor Thor 33 darf erst ausgefüllt werden, wenn der Patient in der Praxis war, eine Untersuchung stattgefunden hat und eine Diagnose vorliegt – oder eine entsprechende Behandlung erfolgt ist.
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Wer das ignoriert, riskiert nicht nur eine Rüge vom Zahnarztrat, sondern möglicherweise den Entzug der Berufslizenz und strafrechtliche Konsequenzen. Die Regierung kündigte an, solche Fälle konsequent zu verfolgen.


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