Land kaufen in Thailand: Was Ausländern erlaubt bleibt

Ein Haus mit Garten in Thailand – für viele Auswanderer der Plan fürs Alter. Direkt auf den eigenen Namen geht es nicht, aber es gibt drei bewährte Wege, die Thai-Recht ausdrücklich vorsieht. Welcher passt zu welcher Lebenslage.

Land kaufen in Thailand: Was Ausländern erlaubt bleibt
KI generiertes Symbolbild

Wer als Ausländer in Thailand ein Haus mit Garten sein Eigen nennen möchte, stößt auf eine der striktesten Regelungen Südostasiens. Land kaufen dürfen Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht. Die rechtliche Grundlage bildet der Land Code Act B.E. 2497 aus dem Jahr 1954, dessen Section 86 den direkten Erwerb an einen Staatsvertrag knüpft. Ein solcher Vertrag existiert seit 1970 mit keinem Land der Welt mehr.

Die Zahl der laufenden Ermittlungsverfahren macht deutlich, dass die thailändischen Behörden das Verbot nicht mehr als bloße Formalie behandeln. Zwischen 2025 und 2026 wurden nach Angaben der Anwaltsplattform terms.law rund 852 Firmen wegen Nominee-Strukturen strafrechtlich verfolgt. Der wirtschaftliche Schaden für den Staat wird auf mehr als 15,1 Milliarden Baht beziffert. Die Regierung unter Premierminister Anutin Charnvirakul hat den Druck auf Umgehungskonstruktionen deutlich erhöht.

Section 86: Der Grundsatz und seine engen Ausnahmen

Section 86 des Land Code Act formuliert das Verbot nicht als absolutes Kaufverbot, sondern als Erlaubnisvorbehalt. Ausländer dürfen Grund und Boden erwerben, sofern ein bilateraler Staatsvertrag zwischen Thailand und dem Herkunftsland dies ausdrücklich vorsieht. Diese Konstruktion stammt aus einer Zeit, in der Thailand aus kolonialem Druck heraus einzelnen Nationen Sonderrechte einräumen musste.

In der Praxis hat die Regelung ihre Bedeutung verloren, weil sämtliche Altverträge über Landerwerb 1970 gekündigt wurden. Seither hat Thailand mit keinem Staat einen neuen Vertrag dieser Art geschlossen. Für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet dies: Section 86 öffnet auf dem Papier eine Tür, die im Behördenalltag verschlossen bleibt. Der direkte Grunderwerb ist damit für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ausgeschlossen.

Die 40-Millionen-Baht-Ausnahme nach Section 96 bis

Nach der Asienkrise fügte das Parlament 1999 mit Section 96 bis eine einzige praktikable Ausnahme ein. Ausländer dürfen bis zu einem Rai Land für Wohnzwecke erwerben, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in von der thailändischen Regierung zugelassene Anlageformen investieren. Die Bindungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre, und die Genehmigung liegt beim Innenminister persönlich.

Die zugelassenen Anlageformen umfassen ausschließlich vom Board of Investment geprüfte Staatsanleihen, Immobilienfonds oder Kapitalinvestitionen in genehmigte Wirtschaftszweige. Das erworbene Grundstück ist an die Person des Investors gebunden, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Nach Angaben thailändischer Kanzleien wird die Genehmigung nach Section 96 bis nur in Einzelfällen beantragt und noch seltener erteilt. Für den durchschnittlichen Auswanderer ist dieser Weg damit keine realistische Option.

Warum Thailand keine neuen Landerwerbs-Verträge mehr schließt

Die politische Entscheidung gegen bilaterale Landerwerbs-Abkommen ist historisch gewachsen. Im 19. Jahrhundert zwangen die europäischen Kolonialmächte Siam zu ungleichen Handelsverträgen, die Ausländern weitgehende Sonderrechte einräumten. Ab 1920 begann Thailand, diese Verträge neu zu verhandeln. Mit der Verabschiedung des Land Code 1954 blieb Section 86 als Übergangsregelung erhalten.

Zum Ende der 1960er Jahre setzte die Regierung im Zeichen nationaler Souveränität die Kündigung sämtlicher verbliebener Landerwerbs-Klauseln durch. Die Sorge, dass finanziell überlegene Ausländer und Konzerne fruchtbares Agrarland aufkaufen könnten, spielte eine tragende Rolle. Thailand versteht sich bis heute als Nation der Kleinbauern und schützt die Ressource Land als strategisches Gut. Eine Rückkehr zur Reziprozität steht politisch nicht zur Debatte.

Die Nominee-Falle: Warum die Thai-Firma keine Lösung ist

Section 96 des Land Code untersagt ausdrücklich, dass Thai-Staatsbürger als Strohleute für Ausländer auftreten. Die weit verbreitete Konstruktion, bei der eine Thai-Ehefrau das Grundstück formal erwirbt und der ausländische Ehemann den Kaufpreis liefert, ist rechtlich eine Umgehung des Verbots aus Section 86. Ebenso illegal ist die Gründung einer Thai-Limited-Company, bei der Thai-Gesellschafter lediglich als Halter ohne echte Beteiligung fungieren.

Seit Oktober 2025 setzen die Behörden ein KI-gestütztes Analysesystem ein, das Firmenregister mit Steuer- und Bankdaten abgleicht. Seit Januar 2026 müssen neu gegründete Thai-Gesellschaften die Herkunft ihrer Einlagen belegen. Die Praxis der Ministerien folgt einer Substance-over-Form-Doktrin: Entscheidend ist, wer die Kontrolle über das Grundstück tatsächlich ausübt, nicht wer im Grundbuch steht. Für rechtssichere Konstruktionen empfiehlt sich ein auf Visa und Immobilien spezialisiertes Beratungsbüro.

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Strafnorm und Zwangsverkauf nach Section 111 und 94

Die Strafnorm für unrechtmäßigen Grunderwerb steht in Section 111 des Land Code. Vorgesehen sind eine Geldstrafe bis zu 20.000 Baht, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder beides. Diese Strafhöhe wirkt auf den ersten Blick niedrig, doch in der Praxis kommen Verstöße gegen den Foreign Business Act hinzu. Dort drohen bis zu drei Jahre Haft und Geldstrafen bis zu einer Million Baht pro Fall.

Section 94 regelt die Rechtsfolge unabhängig von der Strafe. Wer als Ausländer unrechtmäßig Land erworben hat, muss dieses innerhalb einer vom Innenministerium gesetzten Frist von 180 Tagen bis zu einem Jahr veräußern. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, wird das Grundstück zwangsversteigert. Auch der Thai-Nominee muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen und verliert im Fall der Verurteilung häufig seine gewerbliche Zuverlässigkeit.

Erbfall: Was passiert, wenn die Thai-Ehefrau stirbt

Section 93 des Land Code sieht vor, dass ein ausländischer Ehepartner als gesetzlicher Erbe eintreten kann. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch mit Section 86 zusammengelesen. Da kein Landerwerbs-Vertrag besteht, entsteht kein dauerhaftes Eigentumsrecht. Der ausländische Erbe darf das Grundstück formell übernehmen, muss es aber innerhalb einer Jahresfrist an einen thailändischen Staatsbürger veräußern.

Verstirbt die Thai-Ehefrau ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Der ausländische Ehemann konkurriert dabei mit thailändischen Verwandten und muss die Genehmigung des Innenministers für die Übergangs-Eintragung einholen. Ohne testamentarische Regelung und ohne parallel eingetragenen Nießbrauch oder Erbbau bleibt am Ende meist nur der Verkaufserlös. Wer eine Familie in Thailand gründet, sollte diese Konstellation rechtzeitig regeln.

Nießbrauch, Erbbaurecht und die 30-Jahres-Pacht als legale Wege

Das thailändische Zivilgesetzbuch kennt drei Instrumente, mit denen Ausländer legal auf Thai-Grund wohnen können. Der Nießbrauch nach den Sections 1417 bis 1434 räumt das lebenslange Nutzungsrecht ein, ohne dass ein Eigentumsübergang stattfindet. Das Erbbaurecht, im Thai-Recht Superficies genannt, trennt das Gebäudeeigentum vom Grundeigentum. Das errichtete Haus gehört dem Ausländer, das Grundstück bleibt in Thai-Hand.

Die dritte Variante ist die registrierte Pacht mit einer Höchstlaufzeit von 30 Jahren nach den Sections 537 bis 571. Vertragliche Verlängerungsoptionen sind zwar zulässig, entfalten aber keine automatische Rechtsverbindlichkeit gegenüber neuen Eigentümern. Alle drei Instrumente müssen beim örtlichen Land Office eingetragen werden, um Bestandsschutz zu genießen. Wer den Immobilienerwerb in Thailand plant, sollte die Struktur vor Vertragsabschluss mit einer Kanzlei durchgehen und passende Immobilien in Thailand gezielt prüfen.

Das US-Amity-Treaty: Sonderrecht mit klarer Grenze

Das Treaty of Amity and Economic Relations aus dem Jahr 1966 zwischen Thailand und den Vereinigten Staaten räumt US-Bürgern und US-Gesellschaften ein Sonderrecht ein. Sie dürfen in Thailand Unternehmen gründen und dabei 100 Prozent der Anteile halten, während europäische Investoren an die 49-Prozent-Grenze des Foreign Business Act gebunden sind. Ausgenommen sind sieben Wirtschaftszweige, darunter Kommunikation, Transport und Bankwesen.

Beim Grunderwerb hingegen gewährt das Amity-Treaty keinerlei Vorteil. Auch US-Bürger unterliegen Section 86 des Land Code und dürfen kein Land direkt in ihrem Namen erwerben. Diese Klarstellung ist wichtig, weil in Foren und Ratgeber-Portalen regelmäßig behauptet wird, US-Amerikaner könnten in Thailand Grundstücke kaufen. Diese Aussage ist falsch. Das Sonderrecht endet an der Grenze zwischen Firmenbeteiligung und Landeigentum.

Krankenversicherung und Absicherung beim Immobilienprojekt

Wer über eine Nießbrauch- oder Pacht-Konstruktion in Thailand langfristig lebt, muss neben dem Immobilienrecht auch die eigene medizinische Absicherung mitdenken. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zahlen bei dauerhaftem Aufenthalt in Thailand nicht mehr. Ohne private Absicherung führen Behandlungskosten in Bangkok oder Phuket schnell zu Beträgen, die den Wert eines langfristig gepachteten Hauses überschreiten können.

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Für Halter eines Non-Immigrant-O-A-Visums schreibt Thailand ohnehin eine Deckungssumme von drei Millionen Baht vor. Wer diese Anforderung erfüllen und gleichzeitig realistische Kosten für Krankenhaus- und Notfallversorgung absichern möchte, findet Angebote bei spezialisierten Anbietern für internationale Krankenversicherung für Expats. Die Absicherung ist kein Luxus, sondern ein rechnerischer Bestandteil jeder langfristigen Immobilienentscheidung.

Reziprozität: Was Thais in Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen

Die thailändische Gesetzeslage kennt keine Gegenseitigkeit. Ein Thai-Staatsbürger kann in Deutschland, Österreich und Großbritannien uneingeschränkt Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen erwerben. Ein Wohnsitz im jeweiligen Land ist keine Voraussetzung. Auch die Gründung von Kapitalgesellschaften ist ohne örtliche Gesellschafter oder Quotenregeln möglich, wenn eine deutsche, österreichische oder Schweizer Zustelladresse benannt wird.

Eine Ausnahme bildet die Schweiz mit dem Lex-Koller-Gesetz, das den Erwerb von Wohnimmobilien für Personen ohne Schweizer Wohnsitz einschränkt. Diese Regel gilt allerdings für alle Ausländer gleichermaßen, unabhängig von der Nationalität. Die eigentliche Asymmetrie liegt zwischen dem thailändischen Verbot und den offenen Märkten im deutschsprachigen Raum. Wer als Auswanderer nach Thailand geht, muss diese Ungleichheit akzeptieren, weil sie politisch nicht verhandelbar ist.

Redaktionelle Hinweise

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Die genannten Bestimmungen des Land Code Act B.E. 2497 und die Auslegung durch Land Department, Department of Business Development und Innenministerium beziehen sich auf den Stand Juli 2026. Die konkrete Ausgestaltung von Nießbrauch-, Erbbau- und Pachtverträgen sollte vor Unterzeichnung mit einer auf Thai-Recht spezialisierten Kanzlei geprüft werden. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.

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22 Kommentare zu „Land kaufen in Thailand: Was Ausländern erlaubt bleibt

  1. Hallo Wochenblitz. Sehr gut. Damit sollte alles was mit Land und Haus zusammenhängt und auch zum Teil Unternehmensgründungen vollständig abgedeckt sein. Es kann keine Mißverständnisse mehr geben.
    Noch ein Artikel über die Thai-Planungen über die OECD-Aufnahme und der bisher erfolgten, der bereits geplanten und der noch nötigen gesetzlichen Anpassungen wäre sicher für alle Expats hilfreich.

    1. Keineswegs, da hier schon wieder ein neues Fass aufgemacht wird:

      „Die weit verbreitete Konstruktion, bei der eine Thai-Ehefrau das Grundstück formal erwirbt und der ausländische Ehemann den Kaufpreis liefert, ist rechtlich eine Umgehung des Verbots aus Section 86. Ebenso illegal….“

      Deswegen unterschreibt der Ehemann im Land Department das übliche Formular, dass er weiß dass er keinerlei Ansprüche geltend machen kann usw usw.
      Wenn das so sein sollte wie im Artikel beschrieben, dann würde ich sagen, es reicht jetzt langsam mal. Alle diese Informationen einfach schön verbreiten, dann regelt sich das ganz von alleine, weil der Ansturm auf Thailand gigantisch werden wird.
      Und ich warne nochmals davor zu glauben, dass die Condo Käufer sicher sind. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass hier nicht auch bei der 49% Quote beschissen wird? Niemand auf Käuferseite kann das kontrollieren…

  2. Frage: Was soll die Behauptung, dass hier 15 MRD Schaden entstanden sei? Wo ist der Schaden? Das Land ist immer noch in Thailand, das Land ist wesentlich mehr wert durch Bebauung und Entwicklung, die Aktivitäten haben Unmengen Thailändern Arbeit und Wohlstand ge Recht, so what?

  3. Ja, der Herr Freddy hat in diesem Punkt vollkommen recht. Thailand hat 15 Mrd THB Gewinn erzielt, bzw. Devisen dadurch erwirtschaftet. Und der Ausländer hat schlußendlich nichts davon. Auch richtig ist, daß Unmengen Thailänder dadurch Arbeit hatten und somit Wohlstand für sich generieren konnten.
    Alles andere, die Übersicht sonst, die ist großartig und sollte von Zeit zu Zeit neu gebracht werden. Es kommen ja immer neue Ausländer an und die sollten von vornherein wissen wie sich das verhält und so vor riesigem Schaden geschützt werden.

  4. Ich hätte noch ein paar qm Land an den solventen Stammtisch in Bangsaray abzugeben!

    Aber nur als Pacht, versteht sich.

  5. Es haben doch alle Farangs gewusst, dass die Nominee Konstruktionen illegal sind. Und trotzdem haben sie investiert. Also sollen sie sich jetzt nicht beklagen und rumheulen. Das ist wirklich jämmerlich! Gleiches gilt im Hinblick auf jahrelang hinterzogene Steuern in Thailand…

    1. Hast du dich in Thailand bei Rechtsanwälten oder Buchhalterfirmen beraten lassen? Ich vermute stark nein, denn sonst würdest du nicht so einen [entfernt] schreiben!

      Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

        1. Man muß unterscheiden: 1) Firmen, die mit fremden Strohmännern aufgezogen wurden. Und 2) Firmen, die mit Hilfe der Ehefrau gegründet oder übernommen wurden. Das Erstere wurde hauptsächlich in Phuket, Pattaya und Hua Hin verwendet. Es scheint so, daß 2) vor allem im Isaan aufgezogen wurde, wo die Expats glaubten, das wäre alles rechtlich einwandfrei, besonders wenn ein Rechtsanwalt noch dazu geraten hatte. Bei 1) weiß ich nicht, doch wenn fremde Personen dabei sind, könnte schon ein Verdacht entstanden sein. Und vor allem waren auch da Rechtsanwälte immer dabei. Wer aus Europa kommt, der ging in der Regel davon aus, daß Rechtsanwälte – wie in Europa – nicht zu illegalen oder fragwürdigen Konstruktionen raten. Und in der Tat, der thailändische Staat hat – vertreten durch seine Beamten – ja alles jahrzehntelang für rechtlich nicht zu beanstanden erklärt. Müsste man dann nicht von Gewohnheitsrecht ausgehen? Zahlen, wie groß die Anteile von 1) zu 2) sind, habe ich nicht gefunden.

          1. ja mein haus vor 27j mit thaifirma durch thai-german-group hua in gegründet-bis heute noch keinerlei probleme gehabt

        2. Ich mache keine Steuererklärung , zahle keine Steuern und bin Direktor einer illegalen Firma.
          Und schlafe trotzdem noch gut.
          Mal abwarten bis die trägen Thai Beamten reagieren, solange bin ich noch in Thailand……Condo in Phan Thiet ist schon gemietet.

          1. Danke für deine offenen Worte, die ja wohl durchaus bezeichnend für eine Vielzahl von Farangs in Thailand und deren Gesinnung sind. Viel Glück dann in Vietnam. Übrigens gibt es dort wesentlich bessere Destinationen als Phan Thiet…

          2. genau–das haus hat sich in den jahren bezahlt gemacht-[entfernt] drauf!!!

            Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

  6. Da ist man fein raus wenn man gar nicht erst verheiratet ist. Meiner Frau, rechtlich ausgedrückt Lebenspartnerin, habe ich das Geld zum Erwerb eines Grundstücks geschenkt. Das Haus etc. darauf habe ich selber gekauft und für das Grundstück einen 30 Jahre Pachtvertrag gemacht. Alles weitere mit zwei Testamenten mit einem Notar/Rechtsanwalt geregelt. Wobei die Chancen, dass ich die 30 Jahre überlebe vermutlich genau so hoch einzuschätzen sind wie dass sie vor mir sterben könnte.

    1. in thailand kannst du soviel verträge machen wie du willst–wenns drauf ankommt [entfernt] die dich sowieso ab

      Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

  7. Wieso lässt Thailand, keinen Besitz, von 400-500m2 Landbesitz zu, für Ausländer, dies würde ein gewaltiger Bauboom auslösen und viele Rentner in das Land holen. Die Angst, dass die Farangs, riesige Landflächen kaufen, wäre auch gelöst.

    1. Viele Immobilienwelche von Farangs, benötigen Unterhalt und Gartenarbeiten, welche Jobs für Thailänder generieren würde.

      1. welcher thai will denn solche jobs machen die mit arbeit verbunden sind-und wenn du nicht dabist macht keiner was-erst ein tag bevor du wiederkommst wird was gemacht.kennst du die thaimentalität nicht?

        1. Da lobe ich mir doch mein Zuhause in einer Suite in einem Viersterne-Hotel in Hua Hin…
          🇹🇭🏨😎👍🏽

      2. Genau. Thai haben einfach Angst davor ihre Souveränität zu verlieren. Das wird ihnen schon in der Schule beigebracht. Das sitzt dann ganz tief und ist kaum mehr zu korrigieren. Daß die Thais von einem Bauboom, mit extremem ausländischen Kapitalzufluß am meisten profitieren würden, das wird nicht begriffen. Das habe ich auch mit meiner Frau – Uni-Masterabschluß – schon x-Mal diskutiert. Nichts zu machen. Angst, Angst, Angst. Einen ähnlichen Vorschlag habe ich schon gemacht: Bis zu 1% der thailändischen Baugrundstücke könnten an Ausländer gehen. Dann ist Schluß. So braucht kein Thai Angst zu haben, daß die Ausländer Thailand übernehmen. Trotzdem würden sie gigantisch davon profitieren. Ähnlich ist es auch mit den Unternehmen, wo der Ausländer nur 49% halten darf. Wer macht das? 100% Risiko, 49% Einfluß und 49% vom Gewinn? Da muß man doch [entfernt] sein. Oder?

        Redaktioneller Hinweis: Teile dieses Kommentars, die gegen die Regeln verstoßen haben, wurden entfernt.

        1. Die einzigen, die davon gigantisch profitieren würden, wären einige wenige und natürlich die Farangs… 😡

  8. Es gibt eine einzige THEORETHISCHE Möglichkeit wie man als Ausländer an Eigentumsrecht von Land kommt. Es gibt in Paragraph 93 des thailändischen Landgesetzbuches (Land Code) nämlich eine Ausnahme. Ein ausländischer Ehepartner darf mit Sondergenehmigung des thailändischen Innenministers Land bis zu 1 Rai für Wohnzwecke erben. Das Problem in der Praxis: Diese Genehmigung wird vom Innenministerium so gut wie nie erteilt. Ich kenne auch nur einen einzigen Schweizer dem dieses mal zugestanden worden war. Aber das war lange bevor Anutin Innen- und Premierminister und dafür zuständig wurde.

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