Wer als Ausländer in Thailand ein Haus mit Garten sein Eigen nennen möchte, stößt auf eine der striktesten Regelungen Südostasiens. Land kaufen dürfen Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht. Die rechtliche Grundlage bildet der Land Code Act B.E. 2497 aus dem Jahr 1954, dessen Section 86 den direkten Erwerb an einen Staatsvertrag knüpft. Ein solcher Vertrag existiert seit 1970 mit keinem Land der Welt mehr.
Die Zahl der laufenden Ermittlungsverfahren macht deutlich, dass die thailändischen Behörden das Verbot nicht mehr als bloße Formalie behandeln. Zwischen 2025 und 2026 wurden nach Angaben der Anwaltsplattform terms.law rund 852 Firmen wegen Nominee-Strukturen strafrechtlich verfolgt. Der wirtschaftliche Schaden für den Staat wird auf mehr als 15,1 Milliarden Baht beziffert. Die Regierung unter Premierminister Anutin Charnvirakul hat den Druck auf Umgehungskonstruktionen deutlich erhöht.
Section 86: Der Grundsatz und seine engen Ausnahmen
Section 86 des Land Code Act formuliert das Verbot nicht als absolutes Kaufverbot, sondern als Erlaubnisvorbehalt. Ausländer dürfen Grund und Boden erwerben, sofern ein bilateraler Staatsvertrag zwischen Thailand und dem Herkunftsland dies ausdrücklich vorsieht. Diese Konstruktion stammt aus einer Zeit, in der Thailand aus kolonialem Druck heraus einzelnen Nationen Sonderrechte einräumen musste.
In der Praxis hat die Regelung ihre Bedeutung verloren, weil sämtliche Altverträge über Landerwerb 1970 gekündigt wurden. Seither hat Thailand mit keinem Staat einen neuen Vertrag dieser Art geschlossen. Für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet dies: Section 86 öffnet auf dem Papier eine Tür, die im Behördenalltag verschlossen bleibt. Der direkte Grunderwerb ist damit für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum ausgeschlossen.
Die 40-Millionen-Baht-Ausnahme nach Section 96 bis
Nach der Asienkrise fügte das Parlament 1999 mit Section 96 bis eine einzige praktikable Ausnahme ein. Ausländer dürfen bis zu einem Rai Land für Wohnzwecke erwerben, wenn sie mindestens 40 Millionen Baht in von der thailändischen Regierung zugelassene Anlageformen investieren. Die Bindungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre, und die Genehmigung liegt beim Innenminister persönlich.
Die zugelassenen Anlageformen umfassen ausschließlich vom Board of Investment geprüfte Staatsanleihen, Immobilienfonds oder Kapitalinvestitionen in genehmigte Wirtschaftszweige. Das erworbene Grundstück ist an die Person des Investors gebunden, nicht übertragbar und nicht vererbbar. Nach Angaben thailändischer Kanzleien wird die Genehmigung nach Section 96 bis nur in Einzelfällen beantragt und noch seltener erteilt. Für den durchschnittlichen Auswanderer ist dieser Weg damit keine realistische Option.
Warum Thailand keine neuen Landerwerbs-Verträge mehr schließt
Die politische Entscheidung gegen bilaterale Landerwerbs-Abkommen ist historisch gewachsen. Im 19. Jahrhundert zwangen die europäischen Kolonialmächte Siam zu ungleichen Handelsverträgen, die Ausländern weitgehende Sonderrechte einräumten. Ab 1920 begann Thailand, diese Verträge neu zu verhandeln. Mit der Verabschiedung des Land Code 1954 blieb Section 86 als Übergangsregelung erhalten.
Zum Ende der 1960er Jahre setzte die Regierung im Zeichen nationaler Souveränität die Kündigung sämtlicher verbliebener Landerwerbs-Klauseln durch. Die Sorge, dass finanziell überlegene Ausländer und Konzerne fruchtbares Agrarland aufkaufen könnten, spielte eine tragende Rolle. Thailand versteht sich bis heute als Nation der Kleinbauern und schützt die Ressource Land als strategisches Gut. Eine Rückkehr zur Reziprozität steht politisch nicht zur Debatte.
Die Nominee-Falle: Warum die Thai-Firma keine Lösung ist
Section 96 des Land Code untersagt ausdrücklich, dass Thai-Staatsbürger als Strohleute für Ausländer auftreten. Die weit verbreitete Konstruktion, bei der eine Thai-Ehefrau das Grundstück formal erwirbt und der ausländische Ehemann den Kaufpreis liefert, ist rechtlich eine Umgehung des Verbots aus Section 86. Ebenso illegal ist die Gründung einer Thai-Limited-Company, bei der Thai-Gesellschafter lediglich als Halter ohne echte Beteiligung fungieren.
Seit Oktober 2025 setzen die Behörden ein KI-gestütztes Analysesystem ein, das Firmenregister mit Steuer- und Bankdaten abgleicht. Seit Januar 2026 müssen neu gegründete Thai-Gesellschaften die Herkunft ihrer Einlagen belegen. Die Praxis der Ministerien folgt einer Substance-over-Form-Doktrin: Entscheidend ist, wer die Kontrolle über das Grundstück tatsächlich ausübt, nicht wer im Grundbuch steht. Für rechtssichere Konstruktionen empfiehlt sich ein auf Visa und Immobilien spezialisiertes Beratungsbüro.
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Strafnorm und Zwangsverkauf nach Section 111 und 94
Die Strafnorm für unrechtmäßigen Grunderwerb steht in Section 111 des Land Code. Vorgesehen sind eine Geldstrafe bis zu 20.000 Baht, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder beides. Diese Strafhöhe wirkt auf den ersten Blick niedrig, doch in der Praxis kommen Verstöße gegen den Foreign Business Act hinzu. Dort drohen bis zu drei Jahre Haft und Geldstrafen bis zu einer Million Baht pro Fall.
Section 94 regelt die Rechtsfolge unabhängig von der Strafe. Wer als Ausländer unrechtmäßig Land erworben hat, muss dieses innerhalb einer vom Innenministerium gesetzten Frist von 180 Tagen bis zu einem Jahr veräußern. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, wird das Grundstück zwangsversteigert. Auch der Thai-Nominee muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen und verliert im Fall der Verurteilung häufig seine gewerbliche Zuverlässigkeit.
Erbfall: Was passiert, wenn die Thai-Ehefrau stirbt
Section 93 des Land Code sieht vor, dass ein ausländischer Ehepartner als gesetzlicher Erbe eintreten kann. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch mit Section 86 zusammengelesen. Da kein Landerwerbs-Vertrag besteht, entsteht kein dauerhaftes Eigentumsrecht. Der ausländische Erbe darf das Grundstück formell übernehmen, muss es aber innerhalb einer Jahresfrist an einen thailändischen Staatsbürger veräußern.
Verstirbt die Thai-Ehefrau ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Der ausländische Ehemann konkurriert dabei mit thailändischen Verwandten und muss die Genehmigung des Innenministers für die Übergangs-Eintragung einholen. Ohne testamentarische Regelung und ohne parallel eingetragenen Nießbrauch oder Erbbau bleibt am Ende meist nur der Verkaufserlös. Wer eine Familie in Thailand gründet, sollte diese Konstellation rechtzeitig regeln.
Nießbrauch, Erbbaurecht und die 30-Jahres-Pacht als legale Wege
Das thailändische Zivilgesetzbuch kennt drei Instrumente, mit denen Ausländer legal auf Thai-Grund wohnen können. Der Nießbrauch nach den Sections 1417 bis 1434 räumt das lebenslange Nutzungsrecht ein, ohne dass ein Eigentumsübergang stattfindet. Das Erbbaurecht, im Thai-Recht Superficies genannt, trennt das Gebäudeeigentum vom Grundeigentum. Das errichtete Haus gehört dem Ausländer, das Grundstück bleibt in Thai-Hand.
Die dritte Variante ist die registrierte Pacht mit einer Höchstlaufzeit von 30 Jahren nach den Sections 537 bis 571. Vertragliche Verlängerungsoptionen sind zwar zulässig, entfalten aber keine automatische Rechtsverbindlichkeit gegenüber neuen Eigentümern. Alle drei Instrumente müssen beim örtlichen Land Office eingetragen werden, um Bestandsschutz zu genießen. Wer den Immobilienerwerb in Thailand plant, sollte die Struktur vor Vertragsabschluss mit einer Kanzlei durchgehen und passende Immobilien in Thailand gezielt prüfen.
Das US-Amity-Treaty: Sonderrecht mit klarer Grenze
Das Treaty of Amity and Economic Relations aus dem Jahr 1966 zwischen Thailand und den Vereinigten Staaten räumt US-Bürgern und US-Gesellschaften ein Sonderrecht ein. Sie dürfen in Thailand Unternehmen gründen und dabei 100 Prozent der Anteile halten, während europäische Investoren an die 49-Prozent-Grenze des Foreign Business Act gebunden sind. Ausgenommen sind sieben Wirtschaftszweige, darunter Kommunikation, Transport und Bankwesen.
Beim Grunderwerb hingegen gewährt das Amity-Treaty keinerlei Vorteil. Auch US-Bürger unterliegen Section 86 des Land Code und dürfen kein Land direkt in ihrem Namen erwerben. Diese Klarstellung ist wichtig, weil in Foren und Ratgeber-Portalen regelmäßig behauptet wird, US-Amerikaner könnten in Thailand Grundstücke kaufen. Diese Aussage ist falsch. Das Sonderrecht endet an der Grenze zwischen Firmenbeteiligung und Landeigentum.
Krankenversicherung und Absicherung beim Immobilienprojekt
Wer über eine Nießbrauch- oder Pacht-Konstruktion in Thailand langfristig lebt, muss neben dem Immobilienrecht auch die eigene medizinische Absicherung mitdenken. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zahlen bei dauerhaftem Aufenthalt in Thailand nicht mehr. Ohne private Absicherung führen Behandlungskosten in Bangkok oder Phuket schnell zu Beträgen, die den Wert eines langfristig gepachteten Hauses überschreiten können.
Für Halter eines Non-Immigrant-O-A-Visums schreibt Thailand ohnehin eine Deckungssumme von drei Millionen Baht vor. Wer diese Anforderung erfüllen und gleichzeitig realistische Kosten für Krankenhaus- und Notfallversorgung absichern möchte, findet Angebote bei spezialisierten Anbietern für internationale Krankenversicherung für Expats. Die Absicherung ist kein Luxus, sondern ein rechnerischer Bestandteil jeder langfristigen Immobilienentscheidung.
Reziprozität: Was Thais in Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen
Die thailändische Gesetzeslage kennt keine Gegenseitigkeit. Ein Thai-Staatsbürger kann in Deutschland, Österreich und Großbritannien uneingeschränkt Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen erwerben. Ein Wohnsitz im jeweiligen Land ist keine Voraussetzung. Auch die Gründung von Kapitalgesellschaften ist ohne örtliche Gesellschafter oder Quotenregeln möglich, wenn eine deutsche, österreichische oder Schweizer Zustelladresse benannt wird.
Eine Ausnahme bildet die Schweiz mit dem Lex-Koller-Gesetz, das den Erwerb von Wohnimmobilien für Personen ohne Schweizer Wohnsitz einschränkt. Diese Regel gilt allerdings für alle Ausländer gleichermaßen, unabhängig von der Nationalität. Die eigentliche Asymmetrie liegt zwischen dem thailändischen Verbot und den offenen Märkten im deutschsprachigen Raum. Wer als Auswanderer nach Thailand geht, muss diese Ungleichheit akzeptieren, weil sie politisch nicht verhandelbar ist.
Redaktionelle Hinweise
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Die genannten Bestimmungen des Land Code Act B.E. 2497 und die Auslegung durch Land Department, Department of Business Development und Innenministerium beziehen sich auf den Stand Juli 2026. Die konkrete Ausgestaltung von Nießbrauch-, Erbbau- und Pachtverträgen sollte vor Unterzeichnung mit einer auf Thai-Recht spezialisierten Kanzlei geprüft werden. Hinweis: Dieser Artikel enthält Links zu unseren Werbepartnern.



Hallo Wochenblitz. Sehr gut. Damit sollte alles was mit Land und Haus zusammenhängt und auch zum Teil Unternehmensgründungen vollständig abgedeckt sein. Es kann keine Mißverständnisse mehr geben.
Noch ein Artikel über die Thai-Planungen über die OECD-Aufnahme und der bisher erfolgten, der bereits geplanten und der noch nötigen gesetzlichen Anpassungen wäre sicher für alle Expats hilfreich.