RAYONG – Der norwegische Sponsor des Muay-Thai-Camps in Rayong ist tot. Trotzdem ist der Fall um Kinderprostitution und schweren sexuellen Missbrauch längst nicht abgeschlossen. Im Hintergrund bleiben eine thailändische Vertraute, der bislang unbehelligte Camp-Besitzer und mutmaßliches Videomaterial.
Am 16. Juli bestätigte die thailändische Polizei über die Nachrichtenagentur AFP, dass der 80-jährige Norweger, der unter dem Pseudonym „Kim“ geführt wird, bereits vor Beginn der Ermittlungen an einer Vorerkrankung gestorben ist – nach Berichten des Portals Thaiger an Krebs. Der Wochenblitz hatte den Fall am 16. und 17. Juli in zwei Meldungen aufgearbeitet. Was danach folgte, verschiebt den Fokus vom toten Hauptverdächtigen auf die Frage, wer im Umfeld des Camps noch belangt werden kann.
Die Sekretärin, die die Treffen organisiert haben soll
Der thailändische Sender Channel 7 nannte erstmals einen Namen: Thippawan. Die Thailänderin habe die Finanzen des Norwegers verwaltet und für ihn im Camp gearbeitet. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Jungen war sie es, die sie zu „Kim“ ins Zimmer rief, sobald dieser das Camp besuchte. Der Sender teilte mit, Versuche einer Stellungnahme seien erfolglos geblieben.
Für die Ermittler der Anti-Trafficking in Persons Division (ATPD) ist ihre Rolle strafrechtlich zentral. Wer Minderjährige gezielt zu einem mutmaßlichen Täter bringt und die Zahlungen abwickelt, kann in Thailand als Mittäterin oder Vermittlerin im Sinne des Menschenhandelsgesetzes verfolgt werden. Ob gegen sie inzwischen ein Verfahren läuft, ist bislang öffentlich nicht bekannt.
Der Camp-Besitzer ist der Vater des verhafteten Managers
Ein Detail aus der Berichterstattung des Thaiger wirft eine zweite Frage auf: Der verhaftete 28-jährige Manager Naruebet „Check“ Nilthai ist der Sohn des Camp-Besitzers. Der Vater selbst ist bislang nicht angeklagt – obwohl mehrere Jungen bei ihren Vernehmungen aussagten, er habe von den Vorgängen gewusst und nicht eingegriffen.
Für die Ermittler stellt sich damit die Frage nach der Verantwortung des Betreibers. Wer ein Camp mit Minderjährigen führt und systematischen Missbrauch duldet, kann nach thailändischem Recht wegen Beihilfe zum Menschenhandel und Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Schutzbefohlenen belangt werden. Ein Verfahren gegen den Vater wäre aus juristischer Sicht der logische nächste Schritt.
Mutmaßliches Videomaterial könnte den Fall verlängern
Die Chiang Rai Times berichtete unter Berufung auf Ermittlerkreise, „Kim“ habe die Übergriffe zum Teil selbst gefilmt. Sollte dieses Material sichergestellt werden, hätte der Fall eine zweite strafrechtliche Dimension: die Herstellung und der Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Für den toten Norweger selbst ist das ohne Folgen. Für alle, in deren Wohnung, auf deren Rechner oder in deren Nachlass sich solches Material findet, hingegen nicht.
Norwegische Behörden können in solchen Fällen unabhängig von der thailändischen Justiz aktiv werden. Nach norwegischem Strafrecht sind Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie auch dann verfolgbar, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Die Bergung möglicher Datenträger im Nachlass wäre der Ausgangspunkt.
Wie es zum Fall kam
Zum Verständnis der aktuellen Lage in Kürze: Am 7. Juli erwirkte das Strafgericht Haftbefehl gegen den Manager Naruebet Nilthai. Ein verdeckter Ermittler hatte sich im Camp als Trainee eingeschleust, dem der Manager offen sexuelle Dienstleistungen mit Minderjährigen angeboten hatte – ab 2.000 Baht pro Junge. Bei einem inszenierten Treffen in einem Resort in Chonburi brachte Naruebet drei Jungen im Alter von 13, 15 und 16 Jahren mit. Er wurde vor Ort festgenommen.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Camps trafen die Beamten auf zwölf bis fünfzehn Jungen zwischen elf und neunzehn Jahren. Sechs von ihnen wurden von einem Team der Sozialbehörde als Opfer schweren sexuellen Missbrauchs durch „Kim“ eingestuft. Die Kinder gaben an, für die Übergriffe zwischen 500 und 5.000 Baht erhalten zu haben, dazu Handys, Schuluniformen und Zuwendungen für ihre Familien.
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Was jetzt vom Fall bleibt
Mit dem Tod des Hauptverdächtigen ist die spektakuläre Fahndung beendet, die eigentliche juristische Aufarbeitung aber steht erst am Anfang. Der verhaftete Manager wird sich vor Gericht verantworten müssen. Ob gegen die thailändische Vertraute „Kims“, gegen den Camp-Besitzer und gegen mögliche weitere Kunden, die im Rahmen der Ermittlungen identifiziert wurden, Anklage erhoben wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Die ATPD hat angekündigt, die Ermittlungen fortzuführen und weitere Verdächtige zu identifizieren.
Für Beobachter bleibt der Fall auch aus einem zweiten Grund relevant. Dänemark bereitet nach Angaben des Skandinavien-Portals Scandasia derzeit ein Gesetz vor, das verurteilten Sexualstraftätern die Einreise in bestimmte asiatische Länder untersagen soll. In Norwegen und in Deutschland gibt es bislang keine vergleichbaren Reisebeschränkungen für verurteilte Pädophile.
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