BANGKOK, Thailand – Die Börse in Thailand führt ab dem 16. November 2026 acht überarbeitete Handelsregeln ein. Besonders Anleger mit sehr vielen Orders bekommen die Neuerungen zu spüren, denn für sie wird eine Zusatzgebühr fällig. Die Regeln sollen den Markt gleichmäßiger machen und das Vertrauen in den Kapitalmarkt stärken. Vorausgegangen waren eine Anhörung unter Anlegern und weiteren Beteiligten im Mai und die Zustimmung der Aufsichtsbehörde SEC.
Zusatzgebühr für Konten mit vielen Orders ohne Abschlüsse
Konten, die im Schnitt mehr als 50 Orders pro Minute senden und bei denen das Verhältnis von Orders zu tatsächlichen Abschlüssen über 50 liegt, müssen künftig zahlen. Die Gebühr greift erst ab 15.000 Orders am Tag und beträgt 0,15 Baht, also 15 Satang, pro zusätzlicher Order.
Die Börse begründet den Schritt damit, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten der Systemnutzung abbilden soll. Gleichzeitig soll sie Orders ausbremsen, die gar nicht auf einen Abschluss zielen.
Kleinere Preisschritte und Wegfall der Preisbänder
Bei Wertpapieren mit einem Kurs zwischen 5 und 50 Baht werden die Preisschritte verkleinert. Der Abstand zwischen Kauf- und Verkaufspreis wird dadurch kleiner, und Kauf- und Verkaufsorders finden leichter zueinander.
Außerdem fallen die dynamischen Preisbänder (Dynamic Price Band) für einzelne Wertpapiere weg. Das soll den Handel vor allem bei Aktien erleichtern, die wenig gehandelt werden.
Leerverkäufe bei starken Kursrückgängen nur noch eingeschränkt
Im Normalfall dürfen Leerverkäufe zum Preis der letzten Transaktion oder darüber erfolgen. Fällt der Schlusskurs eines Papiers aber um 10 Prozent oder mehr gegenüber dem Vortag, gilt am nächsten Handelstag die strengere Regel. Dann muss der Verkaufspreis über dem letzten Handelspreis liegen. Die Börse will so den Verkaufsdruck in unruhigen Phasen bremsen, ohne den Handel im Normalbetrieb zu behindern.
Leerverkäufe sind außerdem nur noch bei besonders liquiden Papieren erlaubt. Dazu zählen die Titel des SET100-Index, die Basiswerte von Single Stock Futures sowie Hinterlegungsscheine (DR) und börsengehandelte Fonds (ETF).
Strengere Aufsicht bei Hochfrequenzhandel und Wegfall der Mindestlaufzeit
Ob eine Registrierung nötig ist, richtet sich unter anderem nach der Nutzung einer eigenen Schnittstelle (Dedicated API) oder Hochfrequenzhandel (High Frequency Trading, HFT). Die Börse prüft dafür unter anderem die Geschwindigkeit und Häufigkeit der Orders, den Bestand am Handelsende und das tägliche Handelsvolumen.
Zugleich fällt die Beschränkung weg, welche Wertpapiere Hochfrequenzhändler handeln dürfen. Die Mindestliegezeit für Orders (Minimum Resting Time, MRT) wird ebenfalls abgeschafft. Das soll die Orderverwaltung effizienter machen und die Systeme der Mitgliedsfirmen entlasten.
Wo Anleger die neuen Regeln nachlesen können
Die vollständigen Kriterien stehen auf der Webseite der Börse unter www.set.or.th. Zu finden sind sie im Bereich „Regeln und Aufsicht“ sowie bei den Rundschreiben zum Wertpapierhandel. Das dazugehörige Schreiben trägt den Titel „Anpassung der Kriterien und Verfahren für Wertpapiere mit ausländischen Basiswerten (Global Products) und Anpassung der Handelsmaßnahmen“.
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