Thailand: Deutsche wegen falschen Stempeln abgewiesen

Vanessa D. saß ohne Essen und Trinken in einem engen Raum und fühlte sich wie eine Kriminelle. Sicherheitspersonal brachte sie zum Flieger. Ein Souvenir vom Grand Canyon wurde ihr zum Verhängnis.

Thailand: Deutsche wegen falschen Stempeln abgewiesen
Photo by Markus Winkler on Pexels

PHUKET, Thailand – Der Traumurlaub war vorbei, bevor er begonnen hatte: Vanessa D. und ihre Mutter landeten am 1. Oktober in Phuket, doch die Deutsche durfte nicht einreisen. Schuld waren Souvenirstempel aus den USA in ihrem Reisepass. Nach zwei Stunden verweigerten die Behörden ihr die Einreise, danach musste sie in einem engen Raum auf den Rückflug warten.

Aus der Schlange geholt

Gleich bei der Passkontrolle am Flughafen Phuket holten die Beamten Vanessa aus der Warteschlange. Nach rund zwei Stunden stand fest: Sie darf nicht ins Land. Die junge Frau kam in einen engen Raum und musste dort auf ihren Rückflug warten.

„Ich fühlte mich wie eine Kriminelle“, sagt sie. Den Raum, in dem es weder Essen noch Trinken gab, beschreibt sie wie einen Käfig. Sicherheitspersonal begleitete sie bis zum Flugzeug.

Werbeanzeige

Stempel vom Grand Canyon

Auslöser waren Erinnerungsstempel von einer USA-Reise. Vanessa hatte sich Abdrücke vom Grand Canyon, aus dem Yosemite- und dem Sequoia-Nationalpark in ihren deutschen Reisepass drücken lassen. Sie stammen aus dem Programm „Passport To Your National Parks“, das es seit 1986 gibt.

Eigentlich sind die kostenlosen Stempel mit Datum und Ortsnamen von 433 Einheiten des National Park Service für eigene Reisetagebücher gedacht. Mit dem Erlös aus deren Verkauf wird die Arbeit in den Parks unterstützt. Der Klondike Gold Rush National Historical Park bittet auf seiner Webseite ausdrücklich, solche Spaßstempel nicht in staatliche Reisepässe zu setzen.

„Damaged Passport“ in Dubai

Ein winziger Trost: Vanessas Mutter durfte mit ihr zurückfliegen. Beim Zwischenstopp in Dubai bekam die Deutsche statt ihres Passes ein Formular von Emirates mit dem Titel „Damaged Passport“ – auf Deutsch: beschädigter Reisepass.

Auch das US-Außenministerium warnt auf Facebook davor, Reisedokumente im Ausland mit Souvenirstempeln zu verzieren. Das sei verboten und könne auf Reisen zu Problemen führen. Die Einreisebestimmungen sind von Land zu Land verschieden.

Werbeanzeige

Einreise Thailand verweigert

Thailand verbietet Ausländern die Einreise, wenn sie keinen echten und gültigen Reisepass vorlegen. Das regelt Section 12 des thailändischen Einwanderungsgesetzes. Die Beamten der Immigration prüfen den Pass bei der Passkontrolle.

Bei Vanessa D. stand nach rund zwei Stunden fest, dass sie nicht einreisen darf. Grund waren die Souvenirstempel in ihrem Pass. Danach wartete sie in einem engen Raum auf den Rückflug.

Reisepass gehört dem Staat

In Deutschland kann ein Reisepass nach § 11 des Passgesetzes ungültig sein, wenn er unbefugt verändert wurde.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Ein deutscher Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Inhaber sind nur Nutzungsberechtigte.

Werbeanzeige

Pass vor dem Abflug prüfen

Wer Stempel oder Einträge im Pass hat, die nicht von einer Behörde stammen, sollte das vor dem Abflug klären. Das gilt für Souvenirstempel genauso wie für Aufkleber oder Notizen. Ob der Pass noch gültig ist, sagt die Passbehörde am Wohnort.

Lesen Sie auch: Silberfüchse auf Beutezug im Strandparadies

Das ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Pflicht. Wer unsicher ist, plant vor der Reise genug Zeit für einen neuen Pass ein.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Daten bleiben 30 Tage lokal im Browser-Cookie.