Thailand: TM30, TDAC und THIM App – Was Expats wissen müssen

Der Vermieter ist dran – aber der Expat zahlt den Preis. Wer ohne aktuelle TM30-Quittung zur Visumsverlängerung erscheint, geht leer aus. Was vor jeder Einreise und nach jeder Rückkehr konkret erledigt sein muss – inklusive der neuen THIM-App.

Thailand: TM30, TDAC und THIM App – Was Expats wissen müssen
KI-generiertes Symbolbild

Wer erstmals eine Wohnung in Thailand bezieht, steht vor einer klaren behördlichen Anforderung: Die Wohnadresse muss bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein – und das innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug. Das Formular heißt TM30, die Pflicht trifft den Vermieter, und die Konsequenzen einer versäumten Meldung spürt der Mieter – spätestens bei der nächsten Visumsverlängerung.

Dieser Ratgeber erklärt, was vor der Einreise erledigt werden muss, wie das TM30-Verfahren in der Praxis funktioniert, welche Dokumente aufbewahrt werden sollten, und was beim Vermieter konkret anzusprechen ist. Wer den Ablauf kennt, hat beim ersten Behördengang keine Überraschungen zu erwarten.

Zuerst die TDAC: Die Anmeldung beginnt vor dem Abflug

Seit dem 1. Mai 2025 ersetzt die Thailand Digital Arrival Card, kurz TDAC, die frühere Papierkarte TM6. Alle Nicht-Staatsangehörigen, die per Flugzeug, über einen Landgrenzübergang oder per Schiff einreisen, müssen das Formular vor der Ankunft online einreichen – kostenlos, über das offizielle Portal tdac.immigration.go.th. Das Formular fragt Passdaten, Einreisedatum, Unterkunftsadresse und einige Gesundheitsfragen ab.

Der Zeitrahmen für das Ausfüllen ist klar definiert: frühestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise, nicht früher. Wer das Formular zu weit im Voraus einreicht, riskiert eine Ablehnung. Am Grenzschalter prüfen die Beamten den Eintrag direkt im System über den Passscan – ein ausgedrucktes PDF muss nicht vorgezeigt werden, schadet aber nicht. Für jede Person gilt eine eigene TDAC, auch für Kleinkinder.

THIM: Die neue Einwanderungs-App der Behörde

Seit Mai 2026 testet die thailändische Einwanderungsbehörde eine neue App namens THIM – Thailand Immigration Management System. Entwickelt gemeinsam mit Amazon Web Services und Digital Identity Co., steht sie kostenlos für iOS und Android bereit. Wer über THIM einreist, trägt seine Passdaten einmalig ein und aktualisiert bei Folgebesuchen nur noch Reisedatum und Rückflug – der Rest bleibt gespeichert. Die TDAC lässt sich direkt in der App einreichen, das separate Webportal bleibt daneben weiterhin nutzbar.

Der offizielle Vollstart ist für den 1. Oktober 2026 geplant. Ab dann soll THIM schrittweise zur zentralen Plattform für alle Einwanderungsangelegenheiten werden: 90-Tage-Meldung, Terminbuchung, Visumsverlängerung – alles aus einer App. Stand Juni 2026 läuft die App noch im Pilotbetrieb und ist nicht für jeden Nutzer stabil. Deutsch gehört noch nicht zu den unterstützten Sprachen; verfügbar sind derzeit Englisch, Russisch, Japanisch und Chinesisch. Wer die App jetzt ausprobieren möchte, findet sie in den offiziellen Stores unter dem Namen „THIM – Thai Immigration Bureau“.

Was Section 38 des Immigration Act verlangt

Die rechtliche Grundlage für die Wohnmeldung ist Section 38 des Immigration Act B.E. 2522 aus dem Jahr 1979. Der Paragraph verpflichtet den Eigentümer oder Besitzer einer Unterkunft, die Ankunft eines ausländischen Gastes innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Einwanderungsbehörde zu melden. Nicht der Mieter ist Adressat dieser Pflicht, sondern der Vermieter.

In der Praxis ändert das wenig an der Eigenverantwortung des Mieters. Wird die Meldung versäumt, fällt das Bußgeld zwar auf den Vermieter – doch beim nächsten Behördengang ist der Mieter derjenige, der ohne gültige TM30-Quittung dasteht. Visumsverlängerungen, 90-Tage-Meldungen und Wohnsitzbescheinigungen setzen eine lückenlose TM30-Dokumentation voraus.

Wie der Vermieter die Meldung einreicht

Registrierte Hotels übermitteln die Meldung beim Check-in automatisch – der Gast merkt davon nichts, sollte aber die Quittung beim Auschecken ausdrücklich verlangen. Bei privaten Vermietungen läuft die Meldung anders: Der Eigentümer registriert sich einmalig auf dem offiziellen Portal tm30.immigration.go.th oder nutzt die kostenlose App „Section 38″, verfügbar für iOS und Android. Für die Erstregistrierung werden die Thai-Personalausnummer des Eigentümers sowie das Hausbuch benötigt.

Nach der Einrichtung des Accounts trägt der Vermieter die Passdaten des Mieters ein, das Einreisedatum sowie die Adresse. Das System bestätigt die Eingabe mit einer Quittung als PDF. Dieser Beleg ist das zentrale Dokument für alle weiteren Behördengänge und sollte digital gespeichert und zusätzlich ausgedruckt werden. Manche Eigentümer übertragen ihren Mietern die Zugangsdaten für das Portal – das wird von den Behörden meist toleriert, ändert aber nichts an der gesetzlichen Verantwortung des Vermieters.

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Die 24-Stunden-Frist: Was sie bedeutet

Die Frist beginnt mit dem Moment des Einzugs, nicht mit dem ersten Werktag danach. Das Online-System nimmt Meldungen rund um die Uhr entgegen, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wer am Freitagabend einzieht, muss die Meldung bis Samstagabend im System haben. Eine verspätete Eingabe wird im digitalen Protokoll markiert und ist für Sachbearbeiter sofort erkennbar.

Die Pflicht gilt nicht nur beim erstmaligen Einzug. Jede Rückkehr aus dem Ausland, auch nach einem kurzen Wochenendtrip, löst eine neue Meldefrist aus – selbst wenn sich die Adresse nicht geändert hat. Wer das nicht weiß, hat nach Jahren in Thailand trotzdem Lücken in der Meldekette, die bei Behördenterminen auffallen können.

Bußgelder und wer sie trifft

Das Gesetz sieht für private Vermieter, die eine TM30-Meldung versäumen, Bußgelder zwischen 800 und 2.000 Baht vor. Hotel- und Unterkunftsbetreiber riskieren Strafen bis zu 10.000 Baht. Umgerechnet sind das Beträge zwischen etwa 20 und 250 Euro – die genauen Kurswerte schwanken und sollten beim jeweiligen Termin geprüft werden.

Für den Ausländer als Mieter gibt es keine direkte Geldstrafe nach Section 38. Die indirekten Konsequenzen sind jedoch schwerwiegender: Fehlt die TM30-Quittung beim Termin zur Visumsverlängerung oder zur 90-Tage-Meldung, verweigern viele Büros die Bearbeitung ohne weiteren Aufschub. Wer keinen gültigen Nachweis vorlegen kann, muss zunächst die Meldung nachholen – was Zeit kostet und im Extremfall die Aufenthaltsgenehmigung gefährdet.

Das Gespräch mit dem Vermieter: Was vorab geklärt sein sollte

Die TM30-Pflicht sollte spätestens vor der Unterzeichnung des Mietvertrags angesprochen werden. Die zentrale Frage lautet: Ist der Vermieter im Online-Portal registriert, und wer übernimmt die Meldung nach jeder Rückkehr aus dem Ausland? Viele Eigentümer kennen ihre Pflicht, unterschätzen aber den Wiederholungscharakter. Ein kooperativer Vermieter, der schnell per Nachricht erreichbar ist, macht den Unterschied.

Wer eine Wohnung über eine Hausverwaltung mietet, sollte klären, ob diese die TM30-Meldungen zentral übernimmt. Große Condo-Anlagen in Bangkok, Chiang Mai oder Phuket haben dafür oft eingespielte Abläufe. Bei kleineren privaten Vermietungen ist Eigeninitiative gefragt: eine kurze Nachricht nach der Einreise, ein Foto der Quittung per WhatsApp, und die Sache ist erledigt. Wer seinen Vermieter trotz Bemühungen nicht erreicht, kann die Meldung mit einer schriftlichen Vollmacht selbst einreichen – ob das akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Immigrationsbüro ab.

Wozu die TM30-Quittung konkret gebraucht wird

Die TM30-Quittung ist kein Ablageformular, sondern ein aktiv genutztes Arbeitsdokument. Bei der jährlichen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verlangen praktisch alle Immigrationsbüros den aktuellen Beleg. Bei der 90-Tage-Meldung muss die auf der Quittung verzeichnete Adresse mit der gemeldeten Adresse übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen oder Ablehnung.

Auch für das Certificate of Residence – die Wohnsitzbescheinigung der Einwanderungsbehörde, nötig etwa für den Führerschein oder Bankgeschäfte – ist eine aktuelle TM30-Quittung Voraussetzung. In Bangkok dauert die Ausstellung etwa sieben Tage. Wer das Dokument kurzfristig braucht, muss die TM30 lückenlos aktuell halten.

Wer in eine Warteschleife gerät, weil die Quittung fehlt oder die Adresse abweicht, verliert Zeit – und die lässt sich mit etwas Voraussicht vermeiden. Für komplexere Fragen zur Aufenthaltsplanung bieten sich spezialisierte Beratungsangebote an.

Technische Hürden beim Online-Portal

Das Portal tm30.immigration.go.th ist grundsätzlich browserunabhängig zugänglich, hat aber bekannte Schwächen. Serverausfälle und Wartungsarbeiten kommen vor, Fehlermeldungen sind nicht immer selbsterklärend. Wer beim Hochladen von Dokumenten Probleme hat, sollte Dateien auf unter 1 MB komprimieren – das System lehnt zu große Anhänge oft stillschweigend ab. PDF-Format ist zuverlässiger als JPG.

Die App „Section 38″ funktioniert für viele Nutzer stabiler als die Webversion. Sie ist in englischer Sprache gehalten und führt Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess. Nach erfolgreicher Übermittlung generiert die App eine Bestätigungs-PDF, die umgehend gespeichert werden sollte. Wer die App auf dem Smartphone des Vermieters einrichtet, spart diesem den Weg zur Behörde – ein Argument, das kooperationsunwillige Eigentümer gelegentlich überzeugt.

Direktes Erscheinen bei der Behörde: Wann es nötig ist

Wer technische Probleme mit dem Portal nicht selbst lösen kann oder dessen Meldung im System nicht korrekt hinterlegt ist, muss persönlich beim zuständigen Immigrationsbüro vorsprechen. Für diesen Besuch empfiehlt sich eine vollständige Dokumentenmappe: Reisepass, Mietvertrag, Hausbuchkopie des Vermieters und Screenshots von Fehlermeldungen. Wer gut vorbereitet erscheint, zeigt Kooperationsbereitschaft – das beschleunigt die Bearbeitung spürbar.

Konfrontationen am Schalter helfen nicht. Beamte setzen um, was das System vorgibt. Wer einen Fehler nachweist, bekommt in aller Regel eine unkomplizierte Lösung angeboten. Die meisten Probleme entstehen nicht durch bösen Willen der Behörden, sondern durch unvollständige Unterlagen oder Dateneingaben, die sich mit etwas Geduld korrigieren lassen.

TM30-Dokumentation auf Dauer sauber halten

Jede TM30-Quittung sollte dauerhaft archiviert werden, nicht nur die aktuellste. Behörden prüfen bei Verlängerungsanträgen gelegentlich ältere Zeiträume. Ein digitaler Ordner mit allen Quittungen, sortiert nach Datum, reicht dafür aus. Wer die Quittungen zusätzlich ausdruckt und mit dem Reisepass aufbewahrt, ist für spontane Kontrollen gerüstet.

Langzeitbewohner mit festem Wohnsitz sollten außerdem nach jedem Auslandsaufenthalt prüfen, ob die neue Meldung tatsächlich im System eingegangen ist. Der Vermieter kann eine Bestätigung per Screenshot übermitteln. Wer das zur Routine macht, vermeidet Lücken, die später am Schalter aufwendig erklärt werden müssen.

Was beim Einzug konkret zu tun ist

Vor dem Abflug: TDAC auf tdac.immigration.go.th ausfüllen, frühestens 72 Stunden vor der Einreise. Unterkunftsadresse für das Formular bereithalten. Nach der Ankunft: Den Vermieter über den Einzug informieren und ausdrücklich auf die 24-Stunden-Frist für die TM30-Meldung hinweisen. Die Quittung per PDF oder Foto anfordern und dauerhaft speichern.

Wer diese beiden Schritte – TDAC vor der Einreise, TM30 nach dem Einzug – als feste Ablaufroutine verankert, hat die häufigsten Fehlerquellen ausgeschaltet. Der Rest ist Verwaltung: Quittungen archivieren, den Vermieter nach Auslandsreisen an die Wiederholungsmeldung erinnern, und bei Behördenterminen die aktuellen Belege immer dabei haben.

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10 Kommentare zu „Thailand: TM30, TDAC und THIM App – Was Expats wissen müssen

    1. Selbst als Verheirateter (20Jahre) mit der immer gleichen Wohnadresse, muss mich meine Frau im tm30 anmelden. Wenn nicht, werden bei der Verlängerung um weitere 60 Tage (NON-O-Family) auf der dann Immi in Korat 800 Baht Strafe fällig.

      1. Ich kann diese Erfahrung nicht teilen! Ich wohne im Haus meiner Frau, seit etwas über 4 Jahren allein, und musste nie ein TM30 vorweisen. Ich habe aber auch nie meine Adresse gewechselt, wenn ich in Thailand gemeldet bin war das immer meine Adresse.

        1. Das ist aber äusserst seltsam. Erkundige dich lieber nochmals. Irgendwann holt dich die Vergangenheit ein. Das TM30 kostet ja nichts und bei der Immigration geht das sehr schnell über die Bühne.

      2. Ist ja hinlänglich bekannt. Die Immi X so und die Immi Y ,,,,,, Bei der Verlängerung um 60 Tage das selbe Pocedere – seit 20 Jahren hat sich meine Adresse nicht gändert – dennoch muss ich immer und immer wieder die selben Unterlagen ausfüllen. Ein Blick in den PC – sollte eigentlich genügen. Aber nein ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,?

  1. Zitat: “ Jede Rückkehr aus dem Ausland, auch nach einem kurzen Wochenendtrip, löst eine neue Meldefrist aus – selbst wenn sich die Adresse nicht geändert hat. “
    Kann nur sagen laut Immigration Büro Hua Hin ist eine Meldung nach Rückkehr aus dem Ausland nicht mehr notwendig soweit man an seinen bislang gemeldeten Wohnsitz zurückkehrt.
    Natürlich könnte es sein, dass andere Büros das anders handhaben. Deshalb ist die generelle Aussage wie oben zitiert trotzdem falsch. Ansonsten ist die Zirkus um das TM 30 völlig witzlos. Sollte ein Vermieter unkooperativ sein, kann der Mieter/Ausländer eine fehlende TM30 Meldung mit dem TM 28 selber vornehmen.

  2. Was heißt „Aktuelles TM30“? Ich wohne seit 20 Jahren unter der gleichen Adresse und war in dieser Zeit nicht im Ausland. Muss meine Vermieterin mich in Abständen immer neu melden? Kürzlich wurde eine TM30-Meldung von 2023 nicht akzeptiert.

  3. Mein Vermieter gibt sogar eine TM30 ab, wenn ich mehrere Tage innerhalb Thailands unterwegs war. Er hatte mal einen Dauermieter, der für einen Monat nach Chiang Mai reiste. Das dortige Hotel hat natürlich eine TM30 eingereicht. Als er beim nächsten mal in Pattaya zur Immigration ging monierte der Beamte die fehlende aktuelle TM30 für seinen Wiedereinzug!
    Seitdem reicht mein Vermieter lieber jedes mal eine TM30 ein.

Kommentare sind geschlossen.

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